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19.6.2010 Bundesgerichtshof: BKA-Überwachung linker Aktivisten war illegal Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sämtliche Überwachungsmaßnahmen gegen drei Berliner, gegen die das Bundeskriminalamt (BKA) seit 2001 wegen des Verdachts der Gründung der militanten gruppe (mg) ermittelt hatte, für rechtswidrig erklärt. Im Sommer 2001 hatte das BKA Ermittlungen gegen die Mitglieder der linken Initiative Libertad! aufgenommen. Der Hintergrund: Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hatte, kurz nach dem ersten Anschlag der mg im Juni 2001, in einem Dossier die drei Aktivisten als Gründer der militanten Organisation bezeichnet. Die Initative Libertad! setzt sich für politische Gefangene, gegen Folter und Kriegseinsätze ein - Themen, so die Analyse des Verfassungsschutzes, mit denen sich auch die mg befasst. Das BKA setzte daraufhin ein Orwellsches Programm in Gang: Über ein Dutzend Telefonanschlüsse wurden abgehört, Emails wurden gelesen und die Internetnutzung ausgewertet. Auf die Haustüren waren hochauflösende Videokameras gerichtet, zeitweise wurden die Drei rund um die Uhr von Observationsteams begleitet. Das BKA verwanzte Autos und erstellte aus Peilsendern und den Funkzellendaten von Mobiltelefonen Bewegungsprofile. Kolleginnen und Freunde, Geschäftspartner und Familienangehörige wurden ausgespäht, selbst über die Telefonate von Kleinkindern legten die Fahnderinnen und Fahnder Auswertungsvermerke an. Das BKA ließ sich auch die Personenakten des Ministeriums für Staatssicherheit kommen, dessen Beobachtungen der Westlinken bedenkenlos verwertet wurden. Ein Versuch, einen Spitzel einzuschleusen, scheiterte. Bei einer bundesweiten Razzia gegen Linke vor dem G8-Gipfel 2007 wurden auch die Wohnungen und Arbeitsstellen der drei Aktivisten sowie ein Libertad!-Büro durchsucht. Im Herbst 2008 schließlich stellte das BKA das Ermittlungsverfahren ein - mangels Beweisen. Nach einer Klage der Libertad!-Aktivisten erklärte der 3. Strafsenat des BGH nun in dem am 11. März 2010 gefassten und Anfang Juni veröffentlichten Beschluss: "Die angeordneten und durchgeführten verdeckten Ermittlungsmaßnahmen waren bereits deshalb rechtswidrig, weil zum jeweiligen Zeitpunkt ihrer Anordnung und Durchführung ein ausreichender Tatverdacht ... nicht bestand." Das Verfassungsschutz-Dossier, das sieben Jahre lang als Begründung der Überwachung gedient hatte, enthalte nach Auffassung der BGH-Richter nichts über die drei Aktivisten, "was wesentlich über allgemeine Erkenntnisse über deren politische Orientierung hinausgeht". Genehmigt wurden die Überwachungsmaßnahmen durch insgesamt 36 Beschlüsse eines Ermittlungsrichters am BGH, die sämtlich aufgehoben wurden. Dass das BKA dem Ermittlungsrichter über Jahre hinweg entlastende Beweise vorenthalten hatte, stieß den Richtern übel auf. Akribisch listet der BGH-Beschluss auf, welche der 25 Anschläge die Beschuldigten nicht begangen haben konnten, weil sie sich - ausweislich der Totalüberwachung - andernorts aufhielten. Gerügt wurde auch, dass der Generalbundesanwalt schon im ersten Überwachungsantrag ein "den Erkenntnissen des BfV entgegenstehendes linguistisches Gutachten des Bundeskriminalamts" mit keiner Silbe erwähnt hatte. Wahrscheinlich vermuteten die Fahnderinnen und Fahnder anfangs tatsächlich, dass die Überwachung von Libertad! ihnen helfen würde, die Mitglieder der mg zu finden und zu verhaften. Dass dem nicht so ist, war ihnen nach zwei Jahren Totalüberwachung klar geworden - so steht es in einem BKA-Bericht von 2003, den der Ermittlungsrichter wohl nie zu Gesicht bekam. Anstatt das Verfahren einzustellen, dehnte das BKA die Ermittlungen auf Freunde und Kinder der Aktivisten aus; nach dem Motto: Wenn wir ihnen nichts nachweisen können, müssen sie Helfer haben. Dadurch konnte das BKA über Jahre hinweg alle verfügbaren Überwachungsmaßnahmen nutzen, um die linke Szene auszuspionieren. Diese Praxis hat System: Kaum eines der Verfahren gegen Linke nach dem Terrorismusparagraphen 129a hat zu einer Anklage, geschweige denn einer Verurteilung geführt. Mehrfach hat der BGH Überwachungsmaßnahmen des BKA in solchen Verfahren in den letzten Jahren nachträglich für rechtswidrig erklärt. Politisch dienen diese Ermittlungen dazu, eine Spaltung zwischen "berechtigtem" Protest und vermeintlich "extremistischen" Linken zu inszenieren und eine gemeinsame Organisierung von Widerstand zu verhindern. Das wurde vor dem G8-Gipfel 2007 versucht. Heute wird mit Macht versucht, den sich formierenden Protest gegen die kapitalistische Krisenpolitik und gegen den Afghanistankrieg zu spalten. Initiative Libertad! Knast und Renitenz -- drei BeispieleWer in einem Gefängnis sitzt, hat mitnichten ein solch süßes Leben, wie es beispielsweise BILD immer wieder gerne zeichnet. Vielmehr sind Gefangene zahlreichen Pressionen ausgesetzt; heutzutage eher psychischer, denn physischer Natur. Das heißt, die körperliche Misshandlung ist die Ausnahme, dafür empfinden Gefangene vielfach Handlungen der Anstaltsmitarbeiter/innen als psychische Gewalt. Wohlgemerkt, hier geht es um die Wahrnehmung auf Seiten der Insassen/innen, ob eine solche Misshandlung von den auf Seiten der Anstalten handelnden Personen beabsichtigt ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Inhaftierte nehmen es schon als alltäglich hin, dass die Anstalten in Schriftsätzen (sei es im Rahmen von gerichtlichen Klagen oder die Entlassung auf Bewährung betreffend) einem advocatus diaboli (= Anwalt des Teufels) gleich, die tatsächlichen oder vermeintlichen negativen Seiten des Betreffenden hervorheben. Pro soziales Engagement wird wahlweise gar nicht erwähnt, oder aber negativ konnotiert: Engagiert sich ein Gefangener ehrenamtlich (z.B. im Sportbereich der Anstalt), fällt dies gerne mal unter den Tisch, oder wenn es denn erwähnt wird, dann mit der Wertung, der Betreffende wolle wohl durch solchen Einsatz eine subkulturelle Machtposition erringen, oder sich selbst darstellen. Alles Gauner -- oder was? Ein Gefangener, der auf Mitgefangene, die über keine Angehörigen verfügen, die ihnen Geld zuwenden, hat Gelder einzahlen lassen, um dann den hierdurch ermöglichten Einkauf von Lebensmitteln zu teilen, liest in einer Stellungnahme der JVA Bruchsal an das Landgericht Karlsruhe -- im Rahmen eines Verfahrens über seine vorzeitige Entlassung - : "Kleine Gaunereien werden gelegentlich sichtbar, z.B. hat er Kontakt mit Gefangenen, die keine Angehörigen haben und mit denen er -- brüderlich teilend -- versucht, zusätzliche Einzahlungen für Weihnachtspakete zu organisieren". Immerhin, das "brüderlich teilend" wird noch erwähnt, aber durch die vorangegangene Wendung der "kleinen Gaunerei", in die Nähe kriminellen Tuns gerückt. In was für einer Absicht wohl? Veränderter Blickwinkel Oder Uwe K., lange Jahre in Haft, vermochten ihn, einen wahren Künstler, auch noch so massive Disziplinarversuche der JVA nicht dazu zu bewegen, von seinem Lebensinhalt, dem Tätowieren zu lassen. Für die JVA Bruchsal stellte dieses beharrliche Vorgehen ein schwerwiegendes Indiz für künftiges kriminelles Verhalten dar (nach der simplifizierenden Logik: Wer sich nicht an die Knasthausordnung hält, wird auch Gesetze nicht achten und deshalb Verbrechen begehen). Dem Landgericht Karlsruhe war diese Anstaltslogik allzu simpel und sie entließ den Gefangenen in Freiheit. Sie tat das, was auch das JVA-Personal hätte tun können, sie veränderte den Blickwinkel: "Dass der Verurteilte ein hohes Verantwortungsbewusstsein gegenüber der körperlichen Unversehrtheit seiner Mitmenschen hat, hat sich (paradoxerweise) gerade auch in seinen zahlreichen verbotenen Tätowierungen (...) gezeigt. (Der Verurteilte) verstand es, sich eine Ausrüstung zu konstruieren, die beim Tätowieren das Verletzungsrisiko gering hält (und) er habe stets auf Hygiene und die Desinfektion von Geräten und Kunden" geachtet. Darfs noch ein Kübel Müll sein?! Über Gerd T. berichtete ich schon an anderer Stelle (z.B. Tortenringaffäre, http://www.de.indymedia.org/2009/08/259273.shtml) und es gibt nichts Gutes über den Fortgang der Auseinandersetzung zu berichten. Der für ihn zuständige JVA-Jurist Paukner, seines Zeichens Oberregierungsrat, fühlte sich nun bemüßigt, in einem Schriftsatz an das Landgericht, - dort hat T. Klage erhoben, da man ihm aus seiner Sicht ungerechtfertigter Weise einige Frischhaltedosen aus seinem Haftraum entfernt hatte -, auf immerhin sechs Seiten ein möglichst schlechtes Bild von Gerd T. zu zeichnen. Nun zählt T. zu jenem Typus Gefangener, der -- nach vielen Jahren der Haft -- einen merkbaren Drang zu Sauberkeit auslebt, d.h. die Zelle wird penibel sauber gehalten, alles hat seinen sorgfältig bestimmten Platz. Alles in allem ist die Zelle, auch angesichts der vielen Haftjahre, eher karg ausgestattet. Dies muss man vorausschicken, um zu verstehen, wie perfide (=gemein) es ist, wenn besagter Paukner dem Gericht mitteilt, man habe die 5 (!) kleinen Frischhaltedosen und eine (!) leere Tabakdose sofort aus der Zelle des T. entfernen müssen, bevor dieser "aufgrund seiner dissozialen Persönlichkeitsstruktur seinen Haftraum gänzlich zugemüllt" habe. In vergleichbarem Stil und Wortwahl ging es über sechs Seiten. Was solls?! So wird mancher vielleicht sagen. Papier ist geduldig. Aber wer als Gefangener solche Schriftsätze dann regelmäßig liest und immer und immer wieder richtig stellen, erklären, erläutern muss, dessen Nerven leiden. Er hätte die Wahl, was ihm, so berichtete er zumindest, durch die Blume bedeutet worden sei, seine juristische Wehrhaftigkeit einzustellen, was dann dazu führen könne, dass man nicht mehr so rigoros ihm gegenüber sei. So etwas läuft in einer totalen Institution wie dem Strafvollzug alles recht subtil. Der Beamte, der diese Andeutungen machte, würde, als Zeuge benannt, eine solche Aussage in Abrede stellen -- und ein Insasse ist nun mal per se in Augen Dritter kein "guter Zeuge". Schlusswort Wer heute darauf wartet, dass Gefangene blutende Platzwunden vorweisen können, um zu dokumentieren, wie es ihnen hinter den Mauern ergeht, wird meist vergeblich warten. Die Methoden heute sind klinisch, sauber, hinterlassen keine sichtbaren Spuren, alles "rechtsstaatlich" korrekt, ordentlich! Thomas Meyer-Falk, z. Zt. JVA -- Z. 3113, Schönbornstr. 32, D-76646 Bruchsal http://www.freedom-for-thomas.de http://www.freedomforthomas.wordpress.com Göttingen, den 05. März 2010 Pressemitteilung: Massive Repression gegen linke kurdische Bewegung - Razzien und Festnahmen in Belgien Einheiten der belgischen Polizei führten in den frühen Morgenstunden des 4. März 2010 mehrere Razzien in Räumlichkeiten der kurdischen Freiheitsbewegung durch. Eingesetzt wurden bei diesem massiven staatlichen Repressionsschlag gleichzeitig mehrere Hundert belgische BeamtInnen. Betroffen von diesen Durchsuchungen waren die Räume des kurdischen Fernsehsenders ROJ-TV, das Gebäude des Kurdischen Nationalkongresses (KNK) sowie andere Räumlichkeiten und private Wohnungen. Mindestens 11 JournalistInnen und PolitikerInnen wurden bei den Razzien festgenommen. Mathias Krause vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. sagte dazu: ?Die Aktionen der Repressionsorgane in Belgien zeigen wieder einmal deutlich die enge Vernetzung und Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Staatsschutz-Abteilungen unter dem Deckmantel des so genannten Kampfes gegen den internationalen Terrorismus.? Weiter führte er aus: ?Gerade auch die Zusammenarbeit mit dem Repressionsapparat eines Staates wie der Türkei, in der linke und kurdische Aktivistinnen und Aktivisten in allen möglichen Formen gefoltert werden, ist schlichtweg skandalös, zeigt aber, dass es den Organen durchaus völlig egal ist, mit welchen Methoden vorgegangen wird, solange der Feind damit bekämpft wird. Und der steht hier wie fast immer links.? Bereits vor zwei Jahren hatte es sowohl in Belgien als auch in Deutschland erste Repressionsschläge gegen die Strukturen des kurdischen Fernsehens gegeben. So verbot das Bundesinnenministerium im Juni 2008 den Sendebetrieb des Fernsehsenders ROJ-TV wegen angeblicher Nähe zur PKK und ließ in einer groß angelegten Aktion die Studios in Wuppertal schließen und das Vermögen einfrieren. Die Razzien vom 4. März reihen sich damit ein in eine Welle von kontinuierlichen Angriffen auf Strukturen der kurdischen Bewegung und der türkischen Linken. Als strömungsübergreifende linke Solidaritätsorganisation wird die Rote Hilfe e. V. auch künftig die mit massiver Repression konfrontierten kurdischen und türkischen linken Exil-Strukturen nach ihren Möglichkeiten unterstützen! Die Rote Hilfe e.V. protestiert hiermit ausdrücklich gegen das Vorgehen des belgischen Staates und fordert die sofortige Freilassung der kurdischen Aktivistinnen und Aktivisten sowie die sofortige Freigabe der beschlagnahmten Materialien! Keine Amtshilfe für den türkischen Folterstaat! Mathias Krause für den Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V. 26.2.2010 Polizeioffensive gegen die Anatolische Föderation in DeutschlandIn Wuppertal wurde gestern Mittwoch (24. Februar 2010) in den frühen Morgenstunden das Zentralbüro der Anatolischen Föderation von der Polizei gestürmt. Gleichzeitig fanden Hausdurchsuchungen von Mitgliedern der Föderation in Köln, Dortmund und Schwelm statt. Wie die Anatolische Föderation berichtete, wurden bei den Razzien mindestens zwei Personen festgenommen. Um wen es sich dabei handelt und was als Vorwand für die Festnahme diente, ist noch unbekannt. Im Folgenden veröffentlichen wir die Erklärung der Anatolischen Föderation zu den Übergriffen sowie eine Protestnote des Büros gegen Rassismus und Militarismus in Düsseldorf: WIR WERDEN NICHT SCHWEIGEN! Am 24. Februar 2010 wurde die Zentrale der Anatolischen Föderation von der Polizei gestürmt. Wir haben erfahren, dass es am selben Tag zu Razzien von Föderationsmitgliedern in Köln, Dortmund und Schwelm gekommen ist. Was möchte der deutsche Staat mit diesen Razzien erreichen? Wenn sie eine "Terrororganisation" suchen, dann genügt es, die Nazis unter die Lupe zu nehmen. Die Nazis, die in Dortmund dreimal auf das Arbeitsbüro der Bundestagsabgeordneten (Die LINKE) Ulla Jelpke geschossen haben, wurden immer noch nicht gefasst. Die Nazis, die AusländerInnen verletzen, töten und ihre Wohnungen anzünden, wurden immer noch nicht gefasst. Was wollen sie dann erreichen, indem sie die Anatolische Föderation stürmen, die sich für die Rechte der AusländerInnen einsetzt und für deren wirtschaftlichen, sozialen und politischen Rechte kämpft? Wenn es ist ihre Absicht ist, uns einzuschüchtern, zu beängstigen und zu verunmöglichen, dass wir die Rechte der AusländerInnen verteidigen, dann SAGEN WIR NEIN!!! WIR WERDEN NICHT SCHWEIGEN! Wir werden unseren Kampf gegen jegliche Ungerechtigkeit, gegen die anti-demokratischen Gesetze und gegen die Nazis fortsetzen. Wir rufen alle demokratischen Institutionen, Einrichtungen und Menschen auf, diese anti-demokratischen Übergriffe anzuprangern. Wir rufen außerdem zur Solidarität mit unseren festgenommenen MitarbeiterInnen auf. WIR WERDEN UNS NICHT DURCH REPRESSION EINSCHÜCHTERN LASSEN! UNSERE FESTGENOMMENEN MITARBEITER/INNEN MÜSSEN UMGEHEND FREIGELASSEN WERDEN! Anadolu Federasyonu (Anatolische Föderation) 24 Februar 2010 * * * Protestnote: Die Anatolische Föderation ist mit ihren Vereinslokalen und Kulturzentren in sämtlichen Städten Deutschlands seit Jahren aktiv und amtlich eingetragen, und sie bietet vor allem Menschen aus der Türkei soziale, politische und kulturelle Kontaktmöglichkeiten. Am Morgen des 24.2.2010 wurden die Türen der Anatolischen Föderation in Wuppertal, Köln, Dortmund und Schwelm sowie weitere Räumlichkeiten, die der Föderation angehören, aufgebrochen und zeitgleich mit Razzien in den Wohnungen geplündert und Computer und andere Gegenstände mitgenommen. Die Anatolische Föderation war bereits in der Vergangenheit mit den Razzien des deutschen Staates, die vollkommen rechtswidrig stattfanden, konfrontiert. Vor über einem Jahr wurden die Vorsitzende der Anatolischen Föderation Nurhan Erdem, sowie die beiden Mitglieder Cengiz Oban und Ahmet Istanbullu in Deutschland verhaftet. Ab 11.März beginnt vor dem OLG Düsseldorf der Prozess gegen sie, sie sind auch angeklagt, weil sie sich auch für die Rechte der hier lebenden Migranten eingesetzt haben. Sie haben die neuen Ausländergesetze öffentlich kritisiert und sind gegen Hartz IV aktiv gewesen. Die Aktionen beinhalteten Infostände, offenen Diskussionsveranstaltungen und Demonstrationen Mit den erneuten staatlichen Übergriffen wird wieder einmal eine starke Selbstorganisation anatolischer Menschen in Deutschland nahezu für vogelfrei erklärt. Viele anatolische Menschen werden gleich doppelt benachteiligt. Einmal, weil ihre linke politische Identität in Deutschland unterschlagen wird. Doch zusätzlich noch, wenn sie sich politisch betätigen und sich mit den politisch Verfolgten in der Türkei solidarisieren. Insbesondere die Mitgliedsvereine und Mitglieder von der Anatolischen Förderation sind regelmäßig einer Stigmatisierung durch den Verfassungsschutz sowie polizeilicher und gerichtlicher Verfolgung ausgesetzt. Es muss den hier lebenden anatolischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern endlich ermöglicht werden, sich ohne das Damoklesschwert der Abschiebung in den Folterstaat Türkei, ohne die Drohung mit Geld- und Haftstrafen auf demokratische Weise für eine gerechte Türkei einzusetzen. 25.02.2010 - 2/2010 Festnahme mutmaßlicher Führungsfunktionäre der ausländischen terroristischen Vereinigung "Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front DHKP-C" Die Bundesanwaltschaft hat gestern (24. Februar 2010) auf Grund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 18. Februar 2010 den 35-jährigen türkischen Staatsangehörigen Alaattin A. und den 27-jährigen türkischen Staatsangehörigen Ünalkaplan D. durch Beamte des Bundeskriminalamts mit Unterstützung der Polizei Nordrhein-Westfalens in Düsseldorf und im Großraum Köln festnehmen lassen. Im Rahmen der Ermittlungen wurden sieben Objekte in Nordrhein-Westfalen durchsucht, darunter ein Vereinsheim. Die Beschuldigten sind dringend verdächtig, sich als hochrangige Führungsfunktionäre der "Rückfront" der DHKP-C in Europa an der innerhalb der DHKP-C bestehenden terroristischen Vereinigung in der Türkei beteiligt zu haben (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 StGB). Der Beschuldigte Ünalkaplan D. soll sich darüber hinaus wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung (§ 253, § 255 i. V. m. § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB), der Beschuldigte Alaattin A. zudem wegen Einschleusens von Ausländern strafbar gemacht haben (§ 95 Abs. 1 Nr. 3, § 96 Abs. 1 Nr. 1b AufenthG). Die DHKP-C hat sich zum Ziel gesetzt, den türkischen Staat mittels eines "bewaffneten Kampfes" zu beseitigen und durch ein marxistisch-leninistisches Regime unter ihrer Kontrolle zu ersetzen. Seit ihrer Gründung im Jahre 1994 bis in die jüngste Vergangenheit hat die Gruppierung in der Türkei zahlreiche Tötungsdelikte begangen sowie eine Vielzahl von Brand- und Sprengstoffanschlägen verübt, zu denen sie sich jeweils öffentlich bekannt hat. Seit dem Jahr 2001 hat sie dabei wiederholt ihre Kämpfer für Selbstmordattentate eingesetzt. Sie verfügt in Europa über eine Auslandsorganisation, die sie als ihre "Rückfront" unter anderem zur Finanzierung der terroristischen Aktivitäten, zur Beschaffung von Waffen und sonstiger militärischer Ausrüstung sowie als sicheren Rückzugsraum für ihre Mitglieder nutzt. Die Beschuldigten sollen in die hierarchischen Strukturen der Europaorganisation der DHKP-C eingebunden gewesen sein und als professionelle Kader für die Vereinigung Aufgaben wahrgenommen haben. Der Beschuldigte Alaattin A. soll von November 2008 bis Anfang Februar 2009 Deutschlandverantwortlicher der Organisation gewesen sein und anschließend bis Ende März 2009 seinen Nachfolger bei der Einarbeitung unterstützt haben. In seiner Funktion als Deutschlandverantwortlicher soll Alaattin A. in die Öffentlichkeitsarbeit der DHKP-C eingebunden und damit daran beteiligt gewesen sein, neue Mitglieder und Unterstützer für die Vereinigung zu gewinnen. Außerdem soll er die "Spendenkampagne" der DHKP-C in Deutschland koordiniert und die Weiterleitung finanzieller Mittel ins Ausland organisiert haben. Darüber hinaus soll er seinem Nachfolger in zwei Fällen im Januar und Februar 2009 Hilfe geleistet haben, illegal in die Bundesrepublik einzureisen, um diesem die Aufnahme seiner Tätigkeit als Verantwortlicher der Organisation in Deutschland zu ermöglichen. Dem Beschuldigten Ünalkaplan D. liegt zur Last, von November 2008 bis Oktober 2009 Gebietsverantwortlicher für Köln und anschließend bis zu seiner Festnahme Regionsverantwortlicher Westfalen mit den Gebieten Köln, Dortmund und Duisburg gewesen zu sein. Zu seinen Aufgaben soll es gehört haben, finanzielle Mittel und sonstige Vermögensgegenstände für die Organisation zu beschaffen. Zudem soll er an der Öffentlichkeitsarbeit der DHKP-C, die der Anwerbung neuer Mitglieder und Unterstützer diente, beteiligt gewesen sein. Mit der Übernahme der Leitung der Region Westfalen soll er darüber hinaus die Kader in den Gebieten seines Zuständigkeitsbereichs kontrolliert und dem Deutschlandverantwortlichen unmittelbar zugearbeitet haben. In Abkehr von dem Gewaltverzicht, den der ehemalige Führer der DHKP-C Dursun Karatas im Jahr 1999 erklärt hatte, sollen die Führungsfunktionäre der Organsiation in Deutschland Ende Oktober 2009 vereinbart haben, "Spenden" zukünftig auch wieder unter Anwendung oder zumindest Androhung von körperlicher Gewalt einzutreiben. Dementsprechend soll der Beschuldigte Ünalkaplan D. zusammen mit weiteren Personen im Dezember 2009 in Duisburg versucht haben, einen Zahlungsunwilligen mit körperlicher Gewalt zur Zahlung von 20.000 Euro zu veranlassen. Die Beschuldigten wurden gestern und heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat. Mit den weiteren Ermittlungen ist das Bundeskriminalamt beauftragt. Über diese Erklärung hinausgehende Auskünfte können derzeit nicht erteilt werden. Zu den Verhaftungen in Berlin - Mitte Februar 2010Vier Freunde und ein Auto. Mittwoch in der Nacht, gegen 2 Uhr. Berlin, Mitte. Wir werden es heute nicht mehr nach Hause schaffen, denn andere schmieden die Pläne für unseren Abend. Welche erfahren wir nahe des Rosa-Luxemburg-Platzes - als wir an der grünen Ampel losfahren, stellt sich ein Auto der PMS quer vor uns, während andere Polizeifahrzeuge uns umzingeln. Mit Geschrei werden wir aus dem Auto herausgezogen und auf den Boden geworfen, mit Handschellen und aufgeregten Bullen, die sich freuen einen Fang gemacht zu haben. Das Ganze erinnert eher an eine schlechte Version von CSI Miami...von wegen das Leben wäre langweilig... Ohne jegliche Ansage werden wir in verschiedene Polizeiwannen und -autos gebracht und nach Pankow gefahren. Die Ossietzkystraße stellt sich als unser Zielort heraus. Dort angekommen geht das ganze Theater weiter: langsam tauchen dutzende Bullen aufgeregt auf, darunter viele BeamtInnen des Berliner LKA, die mit einem Spürhund und Taschenlampen den Park und die drumherum geparkten Autos nach irgendwelchen Spuren absuchen. Später wird es aber so aussehen, dass sie sich bloß mit ein paar Händen voller Schnee zufrieden geben müssen. Über zwei Stunden lang wurden wir dort festgehalten, ohne zu wissen worum es geht. Ein gelangweilter Bereitschaftsbulle sagt einzelnen von uns endlich, daß wir verdächtigt wären ein ?Verbrechen begangen zu haben bzw. eine Brandstiftung an einem KFZ?. Anfangs scheinen die PolizistInnen gut gelaunt, aber später schlägt die Stimmung um: weder haben Autos gebrannt, noch gab es sonstige Verbrechen in der Gegend. Dazu sind wir und unser Auto sauber wie frisch gefallener Schnee. Trotzdem werden wir zur GeSa gebracht, immer noch getrennt voneinander. In der GeSa werden nicht nur die Personalien aufgenommen, wie die Zeitungen schreiben, bis 15 Uhr dürfen wir auch nicht wissen was uns vorgeworfen wird. Die grauen BeamtInnen der GeSa sind sich einig, dass das allmächtige LKA dafür verantwortlich ist uns gegenüber die Vorwürfe zu eröffnen - deshalb schweigen sie konsequent. Vom sogenannten ?Recht? einen Anruf tätigen zu dürfen wissen sie nichts, wie es üblich ist in der GeSa und was uns nicht überrascht. Denn an den Rechtsstaat haben wir noch nie geglaubt. Gegen 14 Uhr werden wir zum LKA 533 (Brand- und Sprengstoffabteilung, wie auch ein im Büro aufgehängtes Plakat eines vermummten Feldjägers mit Handgranate in der Hand erklärt) geführt, wo sie versuchen uns zu vernehmen. Wir verweigern die Aussage, unterschreiben nichts und bekommen Bescheid über unseren Vorwurf. Da wir alle getrennt voneinander befragt werden, wird uns jeweils ein anderer Tatvorwurf eröffnet: von "Verdacht auf Verabredung zur Begehung einer Brandstiftung an einem KFZ" bis "Verdacht auf Verabredung zur Begehung eines Verbrechens bzw. Brandstiftung an der Bundesakademie für Sicherheitspolitik?. Gegen 16 Uhr werden wir endlich entlassen. Am übernächsten Tag fangen die üblichen Zeitungen an ihre Propaganda zu veröffentlichen: der bekannte Andreas Kopietz von der Berliner Zeitung, der in der Vergangenheit immer in erster Reihe war, wenn es um Diffamierung und Hetze gegen Hausprojekte oder Angehörige der autonomen Szene ging, wird der Erste sein, der einen Artikel über den Fall veröffentlicht (zu lesen unter: de.indymedia.org/2010/02/273770.shtml). Tagesspiegel und B.Z. folgen, spiegeln aber im Großen und Ganzen den Ton dieses Artikels wieder. Hier zeigt sich erneut die Rolle der Medien in der Aufrechterhaltung einer Hysterie gegen alles, was gegen die staatliche Ordnung, für eine solidarische, herrschaftsfreie Welt, vorgeht: der Polizei wird gedankt vier gefährliche Autonome festgenommen zu haben, die sicherlich einen Anschlag verüben wollten und möglicherweise für die ganzen anderen auch verantwortlich sind. Ihr vergesst aber zu erwähnen, dass wir auch für das Erdbeben in Haiti, die steigende Arbeitslosigkeit in Berlin und die Todesfälle aufgrund der glatten Straßen verantwortlich sind. Nur um präzise zu sein, Damen und Herren der Presse... Nachdem zuerst die Polizei meinte, wir hätten ein Fahrzeug in Brand stecken wollen, stellen sie nun fest, dass unser Ziel die Bundesakademie für Sicherheitspolitik gewesen wäre. Deswegen hätten wir den Ort und die Umgebung ausgekundschaftet. Schließlich wird versucht uns in Verbindung mit anderen militanten Aktionen zu bringen, die auf staatliche Institutionen und/oder Verantwortliche der Innen- und Aussensicherheitspolitik dieses Staates durchgeführt wurden. Das Ganze gewinnt auch an zusätzlichem Charme, denn einige von uns wohnen und leben in bekannten Hausprojekten dieser Stadt. Darunter die Koepi und die Rigaer94, die nie ein Geheimnis um ihre Unversöhnlichkeit mit den bestehenden Verhältnisse gemacht haben. Dazu sind wir auch noch laut deren Darstellung einschlägig bekannt - eine perfekte Mischung, oder? Insofern scheint für die Behörden der ganze Zusammenhang sehr interessant zu sein. In den Zeitungen wird darüber geschrieben, wie sie jetzt denken endlich eine Spur für diese Anschläge gefunden zu haben. Die Feinde sind wieder mal diejenigen, die in den Hausprojekten wohnen. In Zeiten von wiederholten Schlappen, nicht existenten Beweislagen, Ermittlungsfrustration und -druck, schlechten Schlagzeilen und der Zuspitzung der sozialen Konflikte in der Stadt sowie dem dauerhaften Anstieg von Aktionen, die den gesetzlichen Rahmen nicht anerkennen, wird jede Kleinigkeit für die repressiven Behörden plötzlich interessant für Ermittlungen. Wie etwa vier Freunde in einem Auto in einer Mittwochnacht. Diese (noch) kleine Episode zeigt eben auch, was für ein Klima in der Stadt herrscht: vor nicht all zu langer Zeit reichte es bereits ?Szenekleidung? zu tragen und sich in ?Szenebezirken? zu bewegen, um verhaftet zu werden, weil zufällig ein Auto gebrannt hat oder eine Bank eingeworfen wurde. Nun reicht schon der ?Verdacht auf Verabredung, um ein Verbrechen zu begehen? um Cowboy zu spielen. In diesem Sinne warnen wir alle, ihre Augen und Ohren offen zu halten, jedoch ohne sich dabei einschüchtern zu lassen. Dieser Fall wird nicht der Letzte sein und gibt einen Vorgeschmack auf die Dinge, die uns demnächst erwarten (könnten). Deshalb lasst uns bereit sein, eventuelle Einschüchterungsversuche konsequent an die AbsenderInnen zurückzuschicken. Bei uns hat weder das schlechte Essen von Sodexo (die GeSa-Lieferanten), noch die Arroganz der repressiven Behörden oder ihre schlechten Witze Unmut gemacht. Unsere Freude für eine herrschafts- und ausbeutungsfreie Welt zu kämpfen, setzt sich uneingeschränkt fort. Die Vier vom Fiat Fiorino |
| 25.06.10 13:21 |