VOLKSZÄHLUNG 2011
Bremer Proteste gegen Datensammlung
Von Rose Gerdts-Schiffler
Bremen. 'Was tun, wenn der Zähler zweimal klingelt?', hieß es 1983 auf
Flugblättern gegen die geplante Volkszählung in Deutschland. Hunderte von
Initiativen bildeten sich innerhalb von Wochen gegen den umstrittenen Zensus und
begehrten auf. Mit Erfolg. Die Zählung ging erst, erheblich verändert, 1987
über die Bühne. Am 9. Mai kommenden Jahres ist es nun wieder soweit.
Inzwischen formiert sich in Bremen Widerstand gegen die von Kritikern als
äußerst missbrauchsanfällig beurteilte Form der Befragung.
Volkszählung 2011: Bis zu 60.000 Bremer bekommen nächstes Jahr ungebetenen
Besuch.
Die Bremer Bürgerschaft soll das Ausführungsgesetz zum Zensus 2011 im
Herbst verabschieden. Am 1. November, so die Planung, wird es in Kraft treten.
Doch Anja Stahmann (Grüne) ist fest überzeugt: 'Das wird so nicht ohne
Probleme über die Bühne gehen.' 'Wir sehen da noch erheblichen
Verbesserungsbedarf.' Gerade in Zeiten von Datenmissbrauch müsse die
Sensibilität für das Recht auf informelle Selbstbestimmung groß sein.
Auch in anderen Bundesländern rege sich Widerstand. Ihre Fraktion, so
kündigte die grüne Bürgerschaftsabgeordnete Anja Stahmann auf Nachfrage an,
beabsichtige daher, nicht über den Entwurf in der Bürgerschaft abzustimmen,
sondern ihn zunächst zur Beratung in die Ausschüsse zurückzugeben. Dabei
hatte sich die Innendeputation bereits mit der Volkszählung befasst und sich
bei einer Enthaltung auch dafür ausgesprochen.
Die Enthaltung ging jedoch nicht auf das Konto eines grünen Bedenkenträgers.
Vielmehr war es der parteilose Rechtsanwalt und Publizist Rolf Gössner, der
für die Partei 'Die Linke' in der Innendeputation sitzt, und der nach eigenen
Worten noch erheblichen Klärungsbedarf anmeldete.
Verfassungsbeschwerde gegen die Volkszählung
Das sieht auch Bremens Datenschutzbeauftragte Imke Sommer nicht anders.
Gespannt schaut sie nach Karlsruhe, wo sich derzeit das Bundesverfassungsgericht
mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Volkszählung auseinandersetzt.
Mitautorin der Beschwerdeschrift ist die Bremer Rechtsanwältin Eva Dworschak
(wir berichteten). Unterstützt wird der Vorstoß von rund 13000 Bürgerinnen
und Bürgern bundesweit.
'Die Richter werden die Verfassungsbeschwerde schon deswegen annehmen', ist
sich Imke Sommer sicher und fügt hinzu: 'Das wird spannend'. Die Beschwerde
richtet sich gegen die geplante Erfassung und Zusammenführung von persönlichen
Daten der gesamten Bevölkerung. Der Zensus 2011 geht auf eine EU-Vorgabe
zurück. Allerdings, so die Kritiker, reiche die geplante Befragung in
Deutschland noch sehr viel weiter als von der EU verlangt. So sollen hierzulande
auch Daten über Religionszugehörigkeit und Migrationshintergrund erhoben
werden. Beides gilt Kritikern als 'diskriminierungsträchtige Daten'.
Doch ihre Bedenken gehen noch weit über diesen Punkt hinaus. Anders als bei
früheren Volkszählungen sollen mit dem Zensus 2011 personenbezogene
Informationen aus zahlreichen Quellen zusammengeführt werden - ohne
Einwilligung der Betroffenen. So ist geplant, Daten von Meldebehörden,
Liegenschaftskatastern, der Bundesagentur für Arbeit und anderen 'allgemein
zugänglichen Quellen' abzufragen. Ein Teil der Bevölkerung ist außerdem
verpflichtet, zusätzlich Fragen aus dem persönlichen Lebensbereich zu
beantworten.
Schwer kontrollierbare Sammlung - bei der Volkszählung 2011 entstehen hoch
problematische Personenprofile, warnt der Bremer Anwalt und Publizist Rolf
Gössner.
Rolf Gössner gibt die Zahl der Betroffenen in Bremen mit bis zu 60 000 an.
Sie sind verpflichtet, persönlich Auskunft zu geben. In der Hansestadt sollen
bis zu 400 Erhebungsbeauftragte ausschwärmen. Wer dieses Ehrenamt nicht als ein
solches empfindet, kann notfalls dazu verpflichtet werden.
Hauptkritik ist also die Zusammenführung von Informationen aus staatlichen
Datenbanken, die, angereichert mit Daten der Befragung 'hoch problematische
Personenprofile' entstehen ließen. Diese Daten, kritisiert Gössner, würden
zentral gespeichert, über eindeutige Ordnungsnummern verknüpft und könnten
zugeordnet werden. Damit entstünde eine schwer kontrollierbare Datensammlung.
Zudem habe das Bundesverfassungsgericht eine solche Identifikationsziffer
bereits im Volkszählungsurteil 1983 untersagt. Zwar sollen Adresse und Namen
von den Daten rasch getrennt, aber nicht vernichtet werden. Imke Sommer: 'Die
Daten sollen spätestens nach vier Jahren erst gelöscht werden. Das ist
bedenklich und nicht plausibel.'
http://mediamed.wordpress.com/2010/07/25/
Juli 25, 2010 in Gentechnik, Meldungen
Oberlandesgericht schickt Feldbefreier ins Gefängnis
Revision im Gießener Prozess um das beschädigte Gengerstenfeld ohne
Prüfung verworfen. Urteil zu 6 Monaten Haft damit rechtskräftig
Leicht haben es sich die Richter in Frankfurt gemacht: Ohne jegliche Prüfung
der vorgetragenen Gründe lehnte es die Revision des vom Landgericht Gießen
verurteilten Feldbefreiers Jörg Bergstedt ab.
Der 46-jährige Ökoaktivist aus Hessen war im Oktober 2009 zu einer
sechsmonatigen Haftstrafe verurteilt worden, weil er einen seiner Meinung nach
riskanten und mit falschen Angaben im Antrag erschlichenen Genversuch der
Universität Gießen vorzeitig beenden wollte. Im Frühjahr 2006 hatte Bergstedt
mit drei MitstreiterInnen das bewachte Genfeld betreten, wobei durch Ausreißen
der Pflanzen und das Zertreten beim anschließenden Festnahmegerangel ca. 20%
des Feldes zerstört wurden. Nach der Verhaftung durch die Polizei kam es zur
Anklage. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass es sich beim Ausreißen
der genmanipulierten Pflanzen um eine Sachbeschädigung gehandelt habe.
Rechtfertigungsgründe lehnte es mit einer spektakulären Begründung ab: Die
Aktion sei aussichtslos gewesen, weil bei der Gentechnik gelte: "Der Geist
ist aus der Flasche" (mündliche Urteilsbegründung am 9.10.2009).
Bei der jetzt erfolgten Ablehnung der Rechtsfehlerüberprüfung nutzt das
Oberlandesgericht Frankfurt den berüchtigten § 394, Abs. 2 der
Strafprozessordnung, wonach ein Revisionsgericht auf Antrag der
Staatsanwaltschaft eine Revision einfach komplett ablehnen kann, ohne sich damit
überhaupt zu beschäftigen. So besteht der Beschluss des OLG auch nur aus einem
Satz und der offizielle Instanzenzug dieses ersten großen
Feldbefreiungsprozesses in Deutschland ist mit dem aus Justiz, Politik und
Gentechniklobbyverbänden erhofften Abschreckungsurteil zuende. Die
Staatsanwaltschaft kann Bergstedt nun jederzeit zum Haftantritt laden. Selbst
eine Verfassungsklage hätte keine aufschiebende Wirkung. Dennoch überlegt der
Verurteilte, diesen Weg zu versuchen: "Ich bin vom Amtsrichter aus meinem
eigenen Prozess entfernt worden - rechtswidrig. In der zweiten Instanz sind alle
Beweisanträge der Verteidigung in pauschalen Beschlüssen als bedeutungslos
abgetan worden - das Gericht hat dennoch zu solchen Sachfragen Feststellungen
getroffen. Und über dies hinaus hat es acht Beweisanträge einfach ganz
übersehen", fasst Bergstedt einige wichtige Punkte zusammen, die vom
Oberlandesgericht jetzt einfach übergangen wurden. Insgesamt seien damit alle
vom Angeklagten vorgebrachten Argumente und Rechtfertigungsgründe in keiner
Instanz geprüft worden. Dazu gehörten Fragen zu Gefährlichkeit der
Agrogentechnik, zum Versagen der Genehmigungsbehörden, zu Verflechtungen
zwischen Konzernen, Forschung und Regierungen sowie zu Schummeleien, Betrug und
Verstößen gegen Sicherheitsauflagen bei Antragstellung und Durchführung des
Versuchs. Bergstedt will deshalb den Umgang mit ihm und seinen Anträgen vor das
Verfassungsgericht bringen: "Wenn ich an meinem eigenen Prozess gar nicht
teilnehmen darf oder alle meine Anträge unbeachtet bleiben, stellt sich schon
die Frage, ob das rechtliche Gehör noch gewahrt worden ist." Zweifel daran
zeigten inzwischen auch andere Gerichte. So distanzierte sich das Landgericht
Würzburg kürzlich in ähnlich gelagerten Strafverfahren mehrfach von der
Gießener Nichtbeachtung der Beweisanträge zu Rechtfertigungsgründen. Große
Hoffnung hat Bergstedt aber dennoch nicht. Der Prozess gegen ihn sei geführt
worden, um GentechnikkritikerInnen abzuschrecken. Daher stand die harte
Verurteilung vorher fest. "Die Sache selbst hat die Gießener Justiz doch
selbst als unbedeutend angesehen, schließlich hat sie gegen zwei der vier
Beteiligten das Verfahren eingestellt", erinnert der Aktivist an den Ablauf
des ganzen Verfahrens: "Jetzt sind wegen der selben Sache zwei Personen
hoch und zwei gar nicht verurteilt worden." Zudem dürfte die Gießener
Justiz noch ihr eigenes Süppchen gekocht haben: Seit Jahren versuchen
staatliche Stellen, den auch in anderen Themen staatskritischen Bergstedt hinter
Gitter und damit seine kritische Stimme zum Schweigen zu bringen. Im Jahr 2006
erfanden Polizei, Innenministerium und Justiz sogar Straftaten, um endlich
Vollzug melden zu können. Die Ermittlungsverfahren deswegen gegen RichterInnen,
Polizei und Innenminister Volker Bouffier werden seitdem verschleppt. "Da
laufen abgekartete Spiele mit politischen Interessen, die weder mit Recht noch
mit Sachargumenten etwas zu tun haben", kritisiert Bergstedt. Im Urteil des
Landgerichts zur Feldbefreiung habe sogar gestanden, dass das angegriffene
Genversuchsfeld in Gießen formal fragwürdig war, anderen Zielen als den
genannten diente und der Versuchsleiter Falschaussagen vor Gericht gemacht
hatte. Doch verurteilt würden in diesem Land die, die solche Risiken wie das
transgene Gerstenfeld abzuwenden versuchten.
Informationsseite zum Gentechnikprozess: www.projektwerkstatt.de/gen/prozess.htm
Informationsseite zum Gengerstenfeld: www.projektwerkstatt.de/gen/unigen_lage.htm
Der weitere Ablauf: Die Verfassungsklage muss binnen einen Monats eingereicht
werden, hat aber keinen Einfluss auf die Rechtskraft und auch keine
aufschiebende Wirkung. Es liegt in der Entscheidung der zuständigen
Staatsanwaltschaft (Gießen), die Ladung zum Haftantritt auszusprechen.
Verfahren in Würzburg: Zur Zeit laufen mehrere Verfahren wegen
Feldbefreiungen am Landgericht Würzburg. Der jetzt verurteilte Bergstedt
unterstützte dort als Verteidiger eine Angeklagte. Das Landgericht stellte
klar, dass Beweisanträge zu Rechtfertigungsgründen nicht bedeutungslos
gewertet werden könnten und distanzierten sich damit von den pauschalen
Ablehnungen in Gießen. Auch vor diesem Hintergrund erscheint die
Revisionsablehnung jetzt zweifelhaft.
Unabhängig vom jetzt rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahren läuft
gegen Bergstedt ein Zivilverfahren. Wichtige FunktionärInnen in
Gentechnikfirmen und Lobbyverbänden wollen ihm seine Recherchen und
Veröffentlichungen zu den Hintergründen, Betrügereien und Verflechtungen der
Agro-Gentechnik verbieten. Das Verfahren findet am 25.8. vor dem
Oberlandesgericht in Saarbrücken statt (siehe www.projektwerkstatt.de/gen/filz_brosch.htm
). Auch die Universität Gießen beteiligt sich an dem Versuch, dem
Schriftsteller die Arbeit zu behindern, in dem gegen ihn es ein mehrjähriges
totales Betretungsverbot für alle Flächen der Universität verhängt hat.
Auslöser war eine Recherche über Werbung für Chemie- und Gentechnikfirmen im
Institut des Genversuchsfeld-Betreibers, Prof. Kogel.
Kontakt: Projektwerkstatt, Ludwigstr. 11, 35447 Reiskirchen-Saasen Tel.
06401/903283, Fax- 5 Email: saasen(at)projektwerkstatt.de
Spenden: Konto "Spenden & Aktionen", Nr. 92881806, Volksbank
Mittelhessen, BLZ 513 900 00, Stichwort "Gentechnik"
Zur Information und zum Mitkommen:
Es wird eine relativ spontane öffentliche Feldbefreiung des Amflora-Ackers
bei Zepkow (Mecklenburg-Vorpommern) jetzt am Donnerstag (29.07.2010) vormittags
geben! Es wird dazu öffentlich von der Gruppe Gendreck-weg aufgerufen!
(Zur Erinnerung: Bei diesem 15 ha Acker mit den gentechnisch veränderten
"Amflora"-Kartoffeln der BASF handelt es sich um das einzige
kommerzielle Gentechnik-Feld in diesem Jahr in Deutschland. Alles andere sind
Versuchs-Freisetzungen.)
Einige von uns aus Witzenhausen wollen auf jeden Fall hochfahren! Teils aktiv
mitmachen, teils demonstrieren! Wer kommt noch mit? Die Feldbefreiung findet am
Donnerstag Vormittag statt. Also sollte man schon Mittwoch hinfahren.
Übernachtungsplatz zum Zelten ist organisiert (Details und Karten-Link siehe
Gendreck-weg-Aufruf weiter unten).
Gemeinsam können wir ein deutliches Zeichen setzen! >>Komm auch du,
greif zu!<<
****************************************************** Direkt im Anschluss
folgt der Aufruf von Gendreck-weg:
******************************************************
Newsletter von Gendreck-weg zur Öffentlichen Feldbefreiung des
Amflora-Feldes bei Zepkow (Meck.-Pomm.) am 29.7.2010
Ja wat denn? Amflora ist zugelassen und noch keine öffentliche
Feldbefreiung? Datt geiht ja nu gar nich!
Immerhin ist bei der Amflora das Kontaminationsrisiko sehr hoch und kein
Mensch weiß, was die Knolle an Schäden auslöst, wenn sie in die Nahrungskette
gelangt. Angeblich sei das alles kein Problem, weil die Amflora ja gar nicht in
den Handel kommen soll, sondern in Stärkefabriken zu Kleister und anderen
Produkten verarbeitet werden soll. Was aber, wenn die Amflorastärke nicht nur
im Kleister, sondern im Fertig-Kartoffelbrei auftaucht? Wer den Brei dann isst,
sollte sich vor TBC hüten, denn die Amflora vermittelt auch eine Resistenz
gegen ein Antibiotikum. Nach Aussage der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist
genau dieses Antibiotikum ein Reservemedikament für Patienten, die gegen andere
Antibiotika schon resistent geworden sind. Aber das passiert ja nicht, weil die
Warenströme strikt getrennt werden und es zu keiner Vermischung kommt. Seltsam
nur, dass für die Amflora auch die Zulassung als Futter- und Lebensmittel
beantragt wurde. Ansonsten müssten kontaminierte Futter- oder Lebensmittel vom
Markt genommen und die Betroffenen entschädigt werden. Empörend, dass die
'Zulassung erteilt wurde - und das, obwohl nicht mal die dafür vorgeschriebenen
Studien (z.B. zu Fütterungsversuchen) vorgelegt wurden.
Es wird also höchste Zeit zu Handeln!
Am 29. Juli 2010 werden wir, Karl Braig und Holger Isabelle Jänicke anfangen
Mensch und Umwelt öffentlich vor den zu erwartenden Schäden zu schützen und
wir laden Dich ein, dabei zu sein. In Schutzanzügen werden wir uns auf den
Acker begeben, die Knollen der Amflora aus dem Boden holen und in einem
Müllsack sammeln. Der Müllsack wird ordnungsgemäß mit "Vorsicht!
Gentechnisch veränderte Organismen! Nicht zum Verzehr geeignet!"
gekennzeichnet sein.
Wir gehen davon aus, daß die Polizei die Entsorgungsaktion beenden und uns
festnehmen wird. Wir gehen auch davon aus, dass wir vor Gericht gestellt werden.
Wir gehen davon aus, weil wir wissen, dass Privateigentum immer noch besser
geschützt ist, als das ökologische Gleichgewicht, die Gesundheit und die
Ernährungssouveränität der Menschen. Genau das ist für uns aber nicht
länger hinnehmbar.
Wir fangen am Vormittag des 29.7.2010 (Donnerstag) an und freuen uns über
jede Form der Unterstützung
Wenn Du uns unterstützen willst, kannst Du nach Zepkow kommen und Dich uns
anschließen oder vor Ort untertützen (oder am Vorabend nach Wredenhagen, Bitte
vorher kurz melden). Die Anfahrtsbeschreibung findest Du unten unsere Arbeit an
einem anderen Tag öffentlich fortsetzen für die Aktion und das mögliche
Strafverfahren spenden (Kto. 401 687 1300 bei der GLS Bank, BLZ 430 609 67)
Es grüßen Euch entschlossen
Karl Braig Holger Isabelle Jänicke
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Der Acker ist nördlich von Zepkow, östlich der Straße nach Bütow im
Landkreis Müritz. Erkennbar am großen Werbeschild für Amflora von BASF und am
Wachschutzcontainer auf der Mitte des Ackers.
Übernachtung ist im Alten Forsthaus In Wredenhagen, südlich vom Stadtteil
Neukrug, bei Marlies Woellner. Schlafsack bitte mitbringen. Zelt mitbringen
möglich, wenn es viele werden notwendig oder wir suchen dann auch nach weiteren
Übernachtungsmöglichkeiten
Hier der Link zur Karte bei Google: http://tinyurl.com/3xoxmp8
Anfahrt mit dem Auto über die A19 Abfahrt Röbel oder Wittstock/Dosse und
dann der Landstraße folgen.
Anfahrt mit Zug über die Bahnhöfe Wittstock/Dosse und Mirow, vielleicht
auch Waren/Müritz oder Malchow/Mecklenburg und dann weiter mit dem Fahrrad oder
sich abholen lassen.
Weitere Infos zu Gendreck-weg: www.gendreck-weg.de
Liebe Freundinnen und Freunde von Schwarze Risse,
vorgestern, am 13. Juli 2010, wurden wieder einmal unsere beiden
Buchläden durchsucht, wieder einmal waren Textpassagen aus einigen
Zeitungen der Vorwand, und wieder einmal haben sie unsere Computer
beschlagnahmt.
Von neuerlichen Durchsuchungen betroffen waren nach unseren
Informationen auch der Buchladen OH21 in der Oranienstrasse und der
Laden in der Manteuffelstr. 99.
Dachten wir bei der letzten Durchsuchungswelle noch, es handele sich
vielleicht 'nur' um die übliche Hysterie zum 1. Mai, müssen wir nun
endgültig davon ausgehen, dass die staatlichen Ermittlungsbehörden uns
nicht in Ruhe lassen wollen und Vorwand nach Vorwand suchen werden, um
gegen Schwarze Risse, OH21 und M99 vorzugehen. Das heißt, der Angriff
gilt linken Strukturen.
Euer Engagement, Ideen und praktische Vorschläge, wie wir zusammen
diese Angriffe abwehren, sind gefragt.
Weitere Informationen folgen demnächst.
Kollektiv Schwarze Risse
NDR Online
http://ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/amfloradiskussion104.html
09.07.2010 17:50
Mecklenburg-Vorpommern
Gentechnik-Gegner verwüsten Kartoffelfeld
Unbekannte haben auf dem Amflora-Feld im Müritzkreis etliche der
gentechnisch veränderten Pflanzen aus dem Boden gerissen. Etwa ein Hektar
des Feldes sei zerstört, sagte eine Sprecherin des Chemiekonzerns BASF, der
die Kartoffeln dort in diesem Jahr erstmals kommerziell anbauen lässt. Sie
sollen zur Stärkegewinnung als Rohstoff für Kleber und Beton dienen und
nicht zum Essen. Die Tat ereignete sich bereits in der Nacht zum Donnerstag.
Die Schadenshöhe ist noch nicht bekannt. Das Unternehmen erstattete
Strafanzeige. Am 19. April waren die Kartoffeln unter Polizeibewachung
gepflanzt worden.
"Kein demokratischer Diskussionsbeitrag"
Auf der jetzt vernichteten Fläche sollten Saatkartoffeln wachsen, die im
nächsten Jahr für die Bestellung von 10 bis 15 Hektar gereicht hätten, sagte
eine BASF-Sprecherin. Geschäftsführer Peter Eckes äußerte, die Zerstörung
sei kein demokratischer Beitrag für eine Diskussion. "Wir haben im Vorfeld
sehr aktiv und transparent über den Amflora-Anbau informiert und uns für
eine offene Diskussion eingesetzt", sagte Eckes.
Weitere Proteste geplant
Gentechnik-Gegner hatten immer wieder gegen den Anbau protestiert. Die
Kartoffel kann nach Angaben von Umweltverbänden eine Resistenz gegen
Antibiotika auslösen. Vergangenen Dienstag hatten Demonstranten einen
riesigen Kartoffel-Ballon mit Haifisch-Gesicht in Zepkow als Zeichen ihres
Protestes aufsteigen lassen. An dem Tag hatte
Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) die Region besucht.
Bündnis/Die Grünen, die Umweltorganisation BUND und die Bürgerinitiative
"Müritzregion gentechnikfrei" haben für den 16. Juli weitere
Aktionen
geplant. Die Grünen distanzierten sich von der Feldzerstörung. Das
Landesvorstandsmitglied Christian Prasser erkärte: "Das ist nicht das
geeignete Mittel. Wir brauchen politische Lösungen." Zerstörungen würden
nur
Skepsis bei den Bürgern bringen. Auch könnten die Genveränderungen durch die
einzelne Pflanzenteile noch eher in die Umwelt getragen werden.
Schreckt die Kartoffel auch Touristen ab?
BASF lässt bei Zepkow im Müritzkreis auf rund 15 Hektar Amflora-Kartoffeln
anbauen. Die EU-Kommission hatte den kommerziellen Anbau der umstrittenen
Knolle Anfang März genehmigt. Im Unterschied zum Versuchsanbau im Vorjahr
muss der Konzern den Acker nun nicht mehr einzäunen lassen. Für den
Bürgermeister der Nachbargemeinde Bollewick, Bertold Meyer, sind die Folgen
der Brüsseler Entscheidung noch nicht absehbar. Wenn die Anbaufläche in den
nächsten Jahren noch ausgeweitet wird, sehe er für die Tourismusentwicklung
schwarz. Die Urlauber, so Meyer, reagieren sehr sensibel auf genveränderte
Pflanzen. Wo so was wachse, wolle niemand Urlaub machen. Bollewick, bekannt
durch die größte Feldsteinscheune Norddeutschlands, baut sich seit Jahren
ein Image als Öko- und Bioenergiedorf auf.
PM Gendreck-weg
01.07.2010
* Würzburg: Ein Urteil im Namen der Gentechnik
* Aktivistin kämpft weiter - Revision eingelegt
Weil sie keine andere Möglichkeiten sahen, die unmittelbar
bevorstehenden Gefahren der Gentechnik abzuwenden, griffen ca. 60
GentechnikgegnerInnen zur Tat: Am 29. Juni 2008 befreiten sie in der
Nähe von Kitzingen durch Ausreißen der Pflanzen ein Feld mit gentechnisch
verändertem MON810-Mais. Es folgten Anzeigen wegen Sachbeschädigung. Am
30. Juni 2010 wurde das erste Urteil auf Landgerichtsebene gegen die
Feldbefreierin
Cécile Lecomte in Würzburg gesprochen. 40 Tagessätze
à 15 Euro, ein hartes Urteil für die nicht-vorbestrafte Angeklagte, die
darin einen Versuch der Abschreckung sieht. Eingeschüchtert fühlt sie sich
jedoch nicht: die kämpferische Aktivistin sieht sich durch das Urteil in
ihrem Kampf bestätigt und wird auch in die nächste Instanz gehen. "Vom
Staat - auch von Gerichten - ist kein Schutz zu erwarten", fasst Lecomte
ihre Erfahrung zusammen. "Der Kampf für
eine gentechnikfreie Welt bedeutet Handarbeit auf dem Acker."
Dem Urteil vorausgegangen waren sechs Prozesstage, die die Angeklagte
nutzte, um ihre Argumente darzulegen. Sie berief sich auf § 34 des
Strafgesetzbuches, den "Rechtfertigenden Notstand". In 31
Beweisanträge legte sie die Gefahren der Gentechnik
und das Versagen von Behörden und Politik in deren Abwehr dar. Zahlreiche
Anträge wurden vom Gericht als wahr unterstellt. "Das Versagen von Politik
und Behörden ist offenkundig, wie die aktuellen
zahlreichen Verunreinigungsskandale es belegen", moniert die Aktivistin,
genannt das Eichhörnchen.
In ihrem einstündigen bewegenden Plädoyer setzte sich Lecomte mit den
einzelnen Tatbestandsmerkmalen des Rechtfertigenden Notstandes
auseinander. Abschließend forderte sie das Gericht auf, Mut zu zeigen und
Rechtsgeschichte zu schreiben. "Rechtsgeschichte, die zu einer
Gesellschaft passt, die sich schneller entwickelt als die Gesetze selbst",
sie die junge Französin konkretisiert. "Die Entwicklung in der
Agro-Gentechnik sei so neu, dass nicht erwartet werden könne, alle
Widrigkeiten mit Gesetzen regeln zu können." Sie zitierte Einzelfälle aus
England und
Frankreich, wo Menschen wegen ähnlichen Aktionen freigesprochen wurden.
"Ein Freispruch würde die politischen Verhältnisse zum Tanzen bringen und
die Politik zum Handeln zwingen", so die Aktivistin.
Dem folgte das konservative Gericht - ohne Überraschung - nicht. Es sah
die Gefahren für Mensch und Umwelt als gegeben an und nahm der Angeklagten
ab, dass sie von einem Notstand ausgegangen sei. Es setzte aber trotzdem
auf Härte - wohl um die Aktivistin und ihre MitkämpferInnen
einzuschüchtern - es folgen noch ca. ein Dutzend Prozesse.
"Das ist kein Urteil im Name des Volkes, sondern der Gentech-Mafia"
spottete die Aktivistin nach der Urteilsverkündung. "Ich sehe die
Feldbefreiungsaktion weiterhin als legitime Form des Protestes an und
werde mich selbstverständlich weiter tatkräftig für eine Gentechnikfreie
Welt einsetzen. Eingeschüchtert bin ich nicht. Nur wütend! Wütend weil
trotz der Ablehnung der Gentechnik durch die Bevölkerung, trotz der
unzähligen Verunreinigungsskandale, die Gentechnik weiter vorangetrieben
wird. Das gestrige Urteil ist ein Teil dieser verrückten Welt."
Die Rechtsfragen, die im Verlauf des Prozesses aufgeworfen wurden,
werden Gerichte in den nächsten Instanzen noch lange beschäftigen. Denn
Cécile Lecomte ist eine Kämpferin. Die streitbare Französin ist oft
dabei, wenn irgendwo in der Republik gegen Umweltzerstörungen
protestiert wird. Manchmal auf dem Acker, auf der Straße, oft hoch in
den Bäumen oder an Gebäudefassaden. Die Auseinandersetzung vor Gericht
ist für sie Teil der Aktion.