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5.3.20010 Freispruch für Zapfenstreich-Gegner rechtskräftigStaatsanwaltschaft nimmt Rechtsmittel zurück Dresden, den 05.03.2010. In dem Strafverfahren gegen den Antimilitaristen Jörg Eichler wegen eines Protestplakats gegen einen Zapfenstreich der Bundeswehr in Dresden hat die Staatsanwaltschaft (StA) Dresden ihr bereits eingelegtes Rechtsmittel gegen den Ende letzten Jahres ergangenen Freispruch des Amtsgerichts Dresden zurückgenommen. Nach insgesamt über dreijähriger Verfahrensdauer ist damit die Entscheidung des AG, nach dem die Verwendung der sog. "Doppelsigrune" auf dem antimilitaristischen Plakat nicht strafbar ist, rechtskräftig geworden. Gegenstand des Verfahrens war eine Grafik im Internet, mit der zu Protesten gegen den Großen Zapfenstreich der Bundeswehr im Oktober 2006 auf dem Dresdner Altmarkt aufgerufen worden war. Auf der Abbildung waren unter der Überschrift "Wider die Militarisierung des Alltages" mehrere Soldatenköpfe mit Helmen aus verschiedenen Zeiten abgebildet. Neben der preußischen Pickelhaube und einem Helm mit dem Emblem der Bundeswehr befand sich auf einem der Helme auch eine sog. "Doppelsigrune", um auf die furchtbarste Epoche des deutschen Militarismus hinzuweisen, in dessen Tradition die Bundeswehr sich mit der Durchführung derartiger Militärrituale bewusst stellt. Gegen den 34-jährigen Studenten war deshalb Anklage wegen "Verwendens von Symbolen verfassungswidriger Organisationen" (§ 86a StGB) erhoben worden. Zuvor hatte das Landeskriminalamt (LKA) Sachsen mit acht Beamten etwa vier Stunden lang die Wohnung des Angeklagten durchsucht. Den Provider der betreffenden Website hatte das LKA zu sofortiger Sperrung der Domain aufgefordert und bei Nichtbefolgen mit Strafverfolgung gedroht. Dem regen Strafverfolgungseifer der sächsischen Justiz tat offensichtlich keinen Abbruch, dass dieses Vorgehen in krassem Widerspruch zu der eindeutigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) stand; dieser hatte nämlich bereits seit 1972 in einer Vielzahl vergleichbarer Fälle immer wieder betont, dass die Verwendung derartiger Symbole nicht strafbar sei, wenn sie erkennbar in kritischer Absicht erfolge und die Gegnerschaft zu dem Symbolgehalt offenkundig sei. Erst 2007 hatte der BGH diese Grundsätze erneut bekräftigen müssen, als es um den deutlichsten Sachverhalt - einem durchgestrichenen Hakenkreuz (!) - ging. Davon völlig unbeeindruckt hatte die StA Dresden im hiesigen Fall jedoch nur zwei Monate nach dieser Entscheidung dennoch Anklage gegen den Dresdner erhoben - die Gegnerschaft war ihr nicht eindeutig genug: Die Grafik richte sich nur "allgemein gegen eine Militarisierung des Alltages, insbesondere in Form eines Zapfenstreichs. Was dies mit der Waffen-SS zu tun haben soll, bleibt offen", so die Anklageschrift. Auch in der Verhandlung im Dezember letzten Jahres blieb die StA bei ihrer Haltung und hatte die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen beantragt. Das AG Dresden war jedoch zu dem vom BGH vorgezeichneten Ergebnis gelangt, dass die Kriminalisierung der Abbildung zu Unrecht erfolgte und eine Verurteilung nicht in Betracht käme. Aber selbst das freisprechende Urteil des AG hatte die StA zunächst nicht beruhigen können: Gegen die Entscheidung hatte sie Revision eingelegt. Der Pressesprecher, Oberstaatsanwalt Christian Avenarius, hatte gegenüber der Sächsischen Zeitung am 22.01.10 noch bekräftigt, den Freispruch nicht akzeptieren zu wollen, weil die Urteilsbegründung nicht überzeugt habe. Nun hat die StA Dresden jedoch entschieden, das Rechtsmittel zurückzunehmen und die Sache nicht weiter verfolgen zu wollen. Für Verteidiger Beutner "fraglos die einzig richtige Entscheidung", es sei aber "ein Skandal, dass die StA Dresden über drei Jahre meinte, die bindenden Vorgaben des BGH komplett ignorieren zu dürfen". Dass dies "offensichtlich kein Einzelfall" sei, zeige das jüngst bekannt gewordene "auffallend parallele Vorgehen" gegen das linke Bündnis "Dresden Nazifrei", das zu Blockaden des Naziaufmarsches am 13. Februar 2010 aufgerufen hatte: Auch hier hatte die reibungslose Kooperation zwischen LKA Sachsen, StA und AG Dresden zu rechtlich höchst fragwürdigen Hausdurchsuchungen geführt, auch hier sorgte das LKA im Auftrag der StA für die Sperrung der Internetseite des Blockade-Bündnisses. Während die StA Dresden nach massiver Kritik mittlerweile selbst von einem "Versehen" spricht, drängt sich für Beutner eher der Verdacht auf, es handele sich um ein "eingespieltes Zusammenwirken der sächsischen Strafverfolgungsbehörden, die auch eine Überschreitung der Grenzen rechtstaatlichen Handelns in Kauf nehmen, wenn es um die Bekämpfung politisch unliebsamer Aktivitäten von links geht". Detlev Beutner Weitere Informationen zu diesem Verfahren: http://den-zapfen-streichen.blogspot.com 25.02.2010 SportsoldatenBERLIN/VANCOUVER (Eigener Bericht) - Anlässlich der Olympischen Winterspiele preist der deutsche Verteidigungsminister die militärische Sportförderung als "echtes Erfolgsmodell". Angehörige von Bundeswehr, Bundespolizei und Zoll hatten bereits zur Halbzeit der Spiele rund 80 Prozent sämtlicher deutscher Medaillen gewonnen, unter ihnen die prominente Biathletin Kati Wilhelm. Die Medaillenerfolge von "Sportsoldaten" wie Wilhelm werden von den deutschen Streitkräften gezielt zu Werbe- und Propagandazwecken genutzt. Zwischen dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und der Armee besteht bereits seit längerem eine enge "zivil-militärische Zusammenarbeit"; gleiches gilt auch für die sportmedizinischen Fachbereiche deutscher Universitäten. Ausgestattet mit Millionensummen aus dem Etat des Verteidigungsministeriums werden hier für die Kriegsoperationen der Bundeswehr unmittelbar relevante Forschungsprojekte durchgeführt. mehr http://www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/57747 Hallo zusammen, die NATO will 40.000 zusätzliche Soldatinnen und Soldaten an die afghanische Front schicken. In Kürze muss der Bundestag daher den deutschen Beitrag, die Entsendung weiterer 850 Bundeswehrsoldaten absegnen. Die deutsche Friedensbewegung ruft daher am 20.2. zu einer bundesweiten Demo in Berlin auf: siehe: http://www.afghanistandemo.de/ Da sich aus HD wohl nicht sehr viele in die ferne Hauptstadt aufmachen werden, wollen wir am Samstag den bundesweiten Protest aus Heidelberg unterstützen mit: Kundgebung/Infostand: 14.00 Uhr Hauptstraße/St. Annagasse Anbei das Flugblatt dazu. Als weiteres Material, das verteilt werden kann, haben wir u.a. auch das bunte Fact-Sheet Afghanistan der IMI "Das Drama in Zahlen" und die Broschüre: Die EU und der Krieg in Afghanistan Schon am Morgen findet aus dem selben Anlass in Mannheim ein Schweigemarsch statt Beginn 10:30 Uhr: von der Abendakademie (Breitestrasse - U1) bis zum Wasserturm GEGEN DIE TRUPPENERHÖHUNG IN AFGHANISTANDem Frieden eine Chance - Truppen raus aus Afghanistan!Zu Beginn der Winterspiele hatten die Vereinten Nationen zur traditionellen "olympischen Waffenruhe" aufgerufen. Für die afghanische Bevölkerung galt sie nicht: Parallel zur Eröffnungsfeier starteten US-Truppen eine neue Militäroffensive. Noch gewaltiger als die Dutzende zuvor, trieb sie bereits Tausende Familien in die Flucht. Nachdem US-Präsident Barack Obama schon 2009 seine Truppen verdoppelte, wollen USA und NATO rasch weitere 40.000 Soldatinnen und Soldaten an die afghanische Front schicken. In Kürze muss der Bundestag daher die Entsendung weiterer 850 Bundeswehrsoldaten absegnen. Seit über acht Jahren führen die USA und die übrigen 27 NATO-Staaten schon Krieg in Afghanistan. Jahr für Jahr nehmen sowohl die Kämpfe als auch die Opferzahlen massiv zu. Die Entsendung weiterer Truppen bedeutet daher vor allem eines: noch mehr Krieg und noch mehr Tote. Auch wenn uns das immer suggeriert wird: Die Truppen der NATO sind keine Entwicklungshelfer in Uniform. Sie sind dort, um mit Gewalt ein prowestliches Regime zu durchzusetzen. Auch die Bundeswehr tötet dafür am Hindukusch. Die mörderische Realität dieses Krieges wurde der deutschen Öffentlichkeit im September letzten Jahres drastisch vor Augen geführt, als durch die von Oberst Klein angeordnete Bombardierung zweier Tanklastzüge über 140 Afghanen massakriert wurden. Selbst aus den Stäben der Nato-Armeen mehren sich die Stimmen, dass der Krieg nicht zu gewinnen ist. Doch wie vor 30 Jahren in Vietnam will man mit aller Gewalt das Blatt noch wenden, indem man durch zusätzliche Truppen den Krieg weiter eskaliert. Daran ändert auch die Erhöhung der Mittel für zivile Aufbauprojekte und der Zahl der Polizeiausbilder nicht viel: Die Hilfsprojekte sollen, wie "Entwicklung"-Minister Dirk Niebel deutlich machte, im Rahmen der "zivil-militärischen Zusammenarbeit" die Besatzungspolitik der Bundeswehr flankieren. Und mit dem Ausbildung und Ausrüstung afghanischer Repressionskräfte wird nur das Bündnis aus Warlords und Exilafghanen, das die Regierung stellt, im Kampf gegen den Rest der Bevölkerung gestärkt. Heute sind schon über 100.000 ausländische Soldaten und Soldatinnen am Hindukusch. Die Menschen in Afghanistan fühlen sich dadurch nicht befreit, sondern besetzt und unterstützen zunehmend den bewaffneten Widerstand. Selbst in der anfänglich so ruhigen, von der Bundeswehr kontrollierten Provinz Kundus herrscht nun offener Krieg. Die Besatzungstruppen sind das Hauptproblem im Land und keineswegs die Lösung. Erst ihr Abzug macht den Weg frei für zivile Lösungen der Konflikte und ermöglicht humanitären Hilfsorganisationen zu arbeiten, ohne in den Krieg hineingezogen zu werden Mit der Mehrheit der Bevölkerung sagen wir daher Nein zu mehr Truppen, mehr Krieg und mehr Tote. Wir sagen Nein dazu, dass gegen unseren Willen weitere Milliarden für den Krieg ausgegeben werden. - Afghanistan braucht zivilen Aufbau, kein Geld für den Krieg. Wir rufen dazu, sich am 20. Februar an den bundesweiten Protesten gegen den Krieg zu beteiligen. • Sofortige Einstellung der Luftangriffe in Afghanistan und Pakistan • Rascher Rückzug aller Nato-Truppen • Bundeswehr raus aus Afghanistan • Die Entscheidung über die Zukunft Afghanistans den Afghanen überlassen Kundgebung: Sa. 20. Feb. 2010 - 14.00 Uhr ¦Hauptstraße/St. Annagasse 11.2.2010 TKDV-Prozess gegen Fabian vertagtDer heute am Amtsgericht Lübeck begonnen Prozess gegen den Totalverweigerer Fabian wurde nach zwei Stunden auf unbestimmte Zeit vertagt. Fabian, der auch die Ableistung eines sog. "Zivildienst" als das Militär unterstützenden Zwangsdienst ablehnt, ist bereits zweimal rechtskräftig wegen Dienstflucht verurteilt. Die Bewährung der letzten Verurteilung zu einem halben Jahr Knast läuft noch. Nach einer eineinhalbstündigen Einlassung und einem halbstündigen heimlichen Nebengespräch zwischen Verteidigung, Anklage und Richterin wurde der Prozess schließlich vertagt. Der Saal 263 im Amtsgericht Lübeck war schon vor Prozessbeginn überfüllt. Einige der fast 30 UnterstützerInnen musste auf dem Boden Platz nehmen. Nach Verlesung der Anklageschrift legte Fabian, der mit seinem Anwalt erschienen war, ausführlich seine Verweigerungsgründe dar. Er ging dabei auf die Rolle der Bundeswehr in der Gesellschaft, ihrer Transformation in eine Angriffsarmee und die besondere Rolle der Wehrpflicht für die Militarisierung einer Gesellschaft ein. Ein besonderes Augenmerk legte er dabei auf den sog. "Zivildienst" der für Fabian nichts anderes als die Fortsetzung des Militärdienstes ohne Knarre sei. Bezugnehmend auf seine vegane Lebensweise sagte er: "Ich würde es auch ablehnen, Schlachter-Ersatzdienst zu machen". In weiteren Ausführungen erklärte er auch, warum die Ablehnung des Zivildienstes für in eine Gewissensentscheidung aus weltanschaulichen Gründen sei. Mehr zu Fabians inhaltlichen Anlehnungsgründen und dem vorausgegangenen Verfahren: http://de.indymedia.org/2010/01/271213.shtml Nach einer Prozesspause, in der ein "prozessuales Nebengespräch" und ein weiterer Prozess stattfanden, vertagte Richterin Bischoff den Prozess, da sie weitere Akten beiziehen wolle und Sachverständige zu laden gedenkt. Die Oberamtsananwältin Peterson stimmte dem zu. Fabians Anwalt stellte noch klar, dass Fabian sich keiner amtsärztlichen Begutachtung unterziehen werde. "Mein Mandat ist nicht verrückt, er handelt aus weltanschaulicher Überzeugung!" gab der Anwalt zu Protokoll. Wann es weiter geht, wurde offen gelassen. Es geht jedoch um viel: Wird Fabian erneut verurteilt, steht eine Haftstrafe im Raum. Die bisherigen Gerichte sprachen ihm seine Gewissensgründe ab. Das es auch anders geht, zeigte das Amtsgericht Schwäbisch-Hall am 4.2.2010. Es verurteilte zwar den Totalverweigerer Hannes zu 90 Tagessätzen, akzeptierte seine Ablehnung des Militärdienstes jedoch als eine Gewissensentscheidung. Das wird Hannes im Gegensatz zu Fabian vor erneuten Einberufungen und Mehrfachbestrafungen hoffentlich bewahren. Mehr Infos: http://herrschaftsfrei.blogsport.de/ Ein weiterer Prozess gegen eine Antimilitaristin findet jedoch am 17.2. um 14: 00 Uhr am Landgericht Flensburg statt. Die verklagte eine Aktivistin auf 14.000 Euro Schadensersatz, weil nach einer Aktion gegen die Auslandseinsätze der deutschen Militärs im Februar 2008, bei der sich ein Materialtransport der Bundeswehr für die Nato-Response-Force verzögerte, im Sommer 2008 eine Reparatur notwendig gewesen sei. Mehr Infos: http://husuma.zwielicht-husum.de/index.php?aktion=thema_anzeigen&print=&menu e_id=163 http://www.militarismus-jetzt-stoppen.de.vu Quelle: http://de.indymedia.org/2010/02/272866.shtml 6.2.2010 Urteil gegen Totalverweigerer: Bericht Am Donnerstag, 04.02.2010 verhängte das Amtsgericht Schwäbisch Hall das Urteil gegen den Totalverweigerer Hannes: 90 Tagessätze Geldstrafe zu je 8 Euro und das Anerkennen der Verweigerung aus Gewissensgründen. Dem Urteil vorausgegangen waren zwei weitere Prozesstage, an denen Hannes sich ohne Anwalt selbst verteidigt hat. Hier hatte Richterin Kopf wesentliche Anträge wie die Forderung nach einem Pflichtverteidiger oder die Nutzung eines Computers abgewiesen und Hannes wegen seines Versuchs, die für ihn rechtlichen Möglichkeiten offensiv zu nutzen, angegriffen. Wegen eines Befangenheitsantrages gegen die Richterin und eines lauten und aktiven Publikums wurde der Prozess schließlich vertagt. Weil am zweiten Prozesstag von Richterin und Staatsanwalt starker Druck auf Hannes ausgeübt wurde, er solle auf einen Deal eingehen, hat Hannes sich entschieden, sich selbst einen Anwalt zu nehmen. Der Deal, der sicher als Revisionsgrund hätte gelten können, sollte festlegen, dass Hannes einen Ersatzdienst leisten müsse, sich nicht mehr offensiv verteidigen solle und nur dann ein Urteil unter 6 Monaten Haft auf Bewährung zu erwarten sei. Natürlich wurde auf dieses 'Angebot' nicht eingegangen, hätte es auch die Gewissensgründe nicht anerkannt. Zum dritten und vorerst letzten Prozesstag erschienen dann etwa 40 Unterstützer*innen und Zuschauer*innen, darunter die Teilnehmer eines Zivildienstlehrgangs: Der Raum war drängend voll. Zuvor waren bereits Passanten durch Straßentheater auf den Prozess aufmerksam gemacht und Transparente aufgehängt worden. Schon während des Prozesses war ein weit niedrigeres Urteil als das angedrohte zu erwarten, hatte der sichtlich gelangweilte Staatsanwalt selbst 'nur' 3 Monate Haft auf Bewährung und Arbeitsstunden gefordert. Hannes kritisierte in seinen Stellungnahmen den Zivildienst als Kriegsdienst ohne Waffe, der im Kriegsfall genauso für das Leid vieler Menschen verantwortlich sei. Außerdem sei ein Dienst, der nicht freiwillig, sondern erzwungen sei, generell abzulehnen. Schließlich sprach er dem Gericht die Legitimation ab, über sein Gewissen und Handeln zu urteilen und kritisierte die Justiz als Macht, die, angeblich um Gewalt zu verhindern, selbst brutale Gewalt anwende. Es ist zu erwarten, dass Hannes nun nicht mehr zum Zivildienst herangezogen wird, da ansonsten eine rechtswidrige Doppelbestrafung droht mehr Infos zur Totalverweigerung gibt es auf http://herrschaftsfrei.blogsport.de sowie auf www.kampagne.de. Texte zu Justizkritik und offensiver Prozessführung sind auf http://www.projektwerkstat.de/antirepression zu finden. Weil die Gerichs- und Anwaltskosten sowie die Geldstrafe sich auf insgesamt etwa 1800 Euro addieren, sind Spenden dringend erwünscht. Konto:Hannes Weidmann Kto-Nr 906866502 Blz. 37010050 Postbank Verwendungszweck: TOTALVERWEIGERUNG Quelle: https://209.234.249.214/de/node/16588 (dort gibt es auch einige Photos zu sehen) 27.1.2010 Freundliche Einladung zu der 7. Strategiekonferenz der Kooperation für den Frieden - in diesem Jahr Heidelberg! Das spannende Programm ist im angehängten Flyer nachzulesen. Deutschland führt Krieg in Afghanistan! Die weitreichenden Folgen im Inland haben wir auf dieser Strategiekonferenz in den Mittelpunkt gestellt: Immer mehr gesellschaftliche Bereiche werden offen oder verdeckt in die neuen Militärstrategien eingebunden. "Neue Sicherheitsstruktur" oder "Netzwerkzentrierte Kriegsführung" prägen einen neuen Sicherheitsbegriff. Im Tagungsprogramm werden mehrere parallele Arbeitsgruppen zu den Bereichen angeboten, in denen die Verschränkung des Zivilen mit dem Militärischen - also die zivil-militärische Zusammenarbeit - bereits zum Tragen kommt. Gemeinsame Handlungsoptionen und Gegenstrategien werden im letzten Teil der Tagung entwickelt und verabredet. Friedvoll-streitbare Grüße, Renate Wanie Und nicht vergessen: jetzt anmelden ! (s. Anhang) Militarisierung nach außen und innen Vom Kriegseinsatz der Bundeswehr in Afghanistan bis zur zivil-militärischen Zusammenarbeit in Deutschland 7. Strategiekonferenz der Kooperation für den Frieden Fr., 12. Februar, 19.30 Uhr und Sa., 13. Februar 2010, 9-17 Uhr in Heidelberg, im DAI 25.1.2010 Hallo zusammen, die britische Antikriegsbewegung wird vor Ort mit größeren Protestaktionen gegen die Besatzungskonferenz über Afghanistan protestieren. In Deutschland wird es in vielen Städten ebenfalls kleinere Aktionen geben. Wir rufen ebenfalls zu einer Kundgebung am 28.1 auf, wie gewohnt mit Infostand um 18 Uhr, Hauptstr. / St. Annagasse. Viele Grüße, Joachim P.S.: Es gibt u.a. eine Reihe solcher Schilder (DIN A2), mit denen auch eine kleinere Gruppe eine ordentliche Präsenz zeigen kann 19.12.2009 Friedensratschlag: Nicht das Grundgesetz ändern, sondern die PolitikPressemitteilung des Bundesausschusses Friedensratschlag Kassel, 18. Dezember 2009 - Zu der heute (Freitag, 18. Dez.) von der CDU/CSU losgetretenen Diskussion um eine Grundgesetzänderung zur Erleichterung der Kriegführung erklärte der Sprecher des Bundesausschusses Friedensratschlag in Kassel: Wortführer der CDU/CSU scheinen von allen guten Geistern verlassen zu sein, wenn sie den Streit um das Kundus-Massaker zu einer Grundgesetzänderung nutzen wollen. Es ist lächerlich zu behaupten, da das Grundgesetz "asymmetrische Konflikte" nicht kenne, müsse es an die Kriegswirklichkeit "angepasst" werden. Erstens sind "asymmetrische Kriege" nicht wirklich neu, sondern sind so alt wie die Kriege selbst. Und zweitens gibt es allgemein verbindliche Regeln des Kriegsvölkerrechts (Haager Landkriegsordnung und Genfer Konvention), an die sich reguläre Armeen in Kriegs- und Bürgerkriegssituationen zu halten haben. Diese Konventionen (die z.B. den Schutz der Zivilbevölkerung vorschreiben) sind nach Artikel 25 GG unmittelbar geltendes Recht auch für die Bundesrepublik Deutschland: "Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes." Der Vorstoß der Abgeordneten Ernst-Reinhard Beck (CDU) und Hans-Peter Uhl (CSU) zielt außerdem darauf ab, das allgemeine Kriegsverbot des Grundgesetzes, das dem allgemeinen Gewaltverbot der UN-Charta (Art. 2) entspricht, aus den Angeln zu heben. Somit sollen nicht nur die Kampfhandlungen im Krieg von humanitärem "Ballast" befreit werden, das Kriegsverbot selbst steht plötzlich zur Disposition. Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Da das Grundgesetz Kriegshandlungen, die nicht der Verteidigung Deutschlands dienen, verbietet, sollten diese Kriegshandlungen eingestellt werden! Das strikte Friedensgebot des Grundgesdetzes (Art. 26 GG) ist eine der wichtigsten Lehren aus den beiden Weltkriegen des 20. Jahrhunderts, für die das Kaiserreich und das faschistische Deutschland verantwortlich waren. Wer dieses Verbot angreift, will zurück in die Zeit, als die Staaten noch ein "Recht auf Krieg" für sich in Anspruch nahmen. Die Friedensbewegung wendet sich entschieden dagegen, dass Krieg wieder zum "normalen" Mittel der Politik gemacht wird. Wer immer die Axt an das Grundgesetz legen möchte, um die Bundeswehr leichter in Kriege schicken zu können oder den Soldaten das Kriegshandwerk zu erleichtern, stellt sich gegen das Völkerrecht und das Gewissen der Menschheit. Statt das Grundgesetz an die Kriegswirklichkeit anzupassen, soll sich die Politik den Geboten des Grundgesetzes anpassen. Der beste Weg, das Völkerrecht einzuhalten, besteht darin, die Kriege zu beenden. die erste und wichtigste Konsequenz aus der Debatte um das Kundus-Massaker ist daher, die Bundeswehr aus Afghanistan zurück zu holen - lieber heute als morgen! Für den Bundesausschuss Friedensratschlag: Peter Strutynski, Kassel 17.12.2009 Afghanistan-Debatte: Holt die Truppen raus! Das Netzwerk Friedenskooperative fasst die derzeitigen Erkenntnisse um das Massaker von Kundus und die Diskussion um den Bundeswehreinsatz folgendermaßen zusammen: Jetzt aber Schluss - Holt die Truppen raus! Jeden Tag erfahren wir mehr Details über das Massaker von Kundus und die anschließende Irreführung der Öffentlichkeit auch durch den neu amtierenden Verteidigungsminister zu Guttenberg. Darüber gerät fast in Vergessenheit, dass die Bundesregierung im Gefolge des US- Präsidenten auch noch eine Erweiterung des Kriegseinsatzes plant. Bestätigt werden inzwischen die ersten Einschätzungen aus der Friedensbewegung vom September: Bei Kundus geschah ein Kriegsverbrechen, bei dem vom deutschen Kommandeur bewusst die Liquidation einer Menschenmenge aus Aufständischen und Zivilisten angeordnet wurde - der Bundeswehreinsatz in Afghanistan schreckt vor Massenmord nicht zurück. Die Bundesregierung inclusive der Kanzlerin gerät zu Recht in Bedrängnis. Noch immer hat sie die Affäre nicht zur Chefsache gemacht. Verteidigungsminister zu Guttenberg ist nach seinen Lügen/Unwahrheiten zum Kundus-Massaker (Wann wusste wer was? Wieso war trotz seines umfangreichen Kenntnisstandes die Bombardierung noch Anfang November angemessen und später nicht mehr?) wohl nicht mehr zu halten. Die Abgeordneten müssen sich fragen lassen, ob sie die Verlängerung des Afghanistan-Mandats Anfang Dezember 2009 unter falschen Voraussetzungen beschlossen haben und der Beschluss zu revidieren ist. Der für das Massaker verantwortliche Oberst Klein benutzte in seinem eigenen Bericht vom September bereits die freimütige und widerwärtige Formulierung, er habe mit dem Befehl Aufständische "vernichten" wollen. Das ist die Sprache von Hitlers Wehrmacht. Bekannt ist jetzt auch, dass schon am 4. September Absprachen zur Vertuschung und Irreführung der Öffentlichkeit gab, an denen neben Oberst Klein auch dessen Vorgesetzter Brigadegeneral Vollmer beteiligt war. Bis heute beteuert der Verteidigungsminister, Oberst Klein "nicht fallenlassen" zu wollen. Eine Anklage wegen Verbrechen gegen das Kriegsvölkerrecht muss wohl auch die Berater von Oberst Klein im Befehlsstand der "Task Force 47" betreffen, darunter mindestens ein Mitglied des geheim operierenden "Kommando Spezialkräfte", die ihrerseits den Kommandeur offenbar zu der verhängnisvollen Entscheidung bedrängt oder ermuntert haben. Das Ermittlungsverfahren und die Prüfung, ob das Kriegsvölkerrecht zur Anwendung kommt, liegt bei der Bundesanwaltschaft. Die Bundesregierung hat inzwischen in einer wenig beachteten Routine-Pressekonferenz des Regierungssprechers den Afghanistankrieg offiziell als "innerstaatlichen bewaffneten Konflikt" (also Bürgerkrieg) neu definiert. Eine Anklage wegen Kriegsverbrechen setzt dann nach verschiedenen Rechtsmeinungen den Vorsatz zur Tötung von Zivilisten voraus. Das soll anscheinend als Schlupfloch für Oberst Klein benutzt werden. Eine Verurteilung wegen des Kriegsverbrechens würde den gesamten Afghanistaneinsatz massiv in Frage stellen. Die Bundesanwaltschaft ist der Bundesregierung weisungsgebunden. So wird die Causa eine Bewährungsprobe für die ansonsten tapfere Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger. Sollte das Kriegsverbrechen in der Bundesrepublik nicht zur Anklage kommen ist allerdings der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag zuständig. Der Untersuchungsausschuss wird sich ein Jahr lang mit Massaker und Vertuschung beschäftigen. Zeit genug, dass das Interesse der Öffentlichkeit nachlässt. U.a. müsste es darum gehen, ob schon zu Zeiten der Großen Koalition im Kabinett die Verschärfung der Einsätze zu gezielten Liquidationen feindlicher Taliban gewollt wurde. Mit der Änderung der "Taschenkarte" für das Bundeswehrkontingent im Juli 2009 wurden "präventive" Kampfhandlungen damals abgesegnet. Das betrifft dann wohl auch die damaligen Minister der SPD in der Großen Koalition. Die Friedensbewegung hat alle Chancen, Druck zur Beendigung des Kriegseinsatzes zu machen. Dazu werden neue Anstrengungen erforderlich. Als erstes gilt es, die nach der Afghanistankonferenz Ende Januar in London von der Bundesregierung geplante nochmalige Aufstockung des Bundeswehrkontingents um zwei Bataillone zu verhindern. Mit einer neuen Petition an den Bundestag werden sich zahlreiche Organisationen im Rahmen einer Kampagne gegen den Afghanistankrieg Anfang 2010 für die Beendigung des Einsatzes einsetzen. Zusammen mit der Friedensbewegung in den USA werden wir uns gegen die bei der Nobelpreisverleihung von US-Präsident Obama aufgewärmte Lehre vom gerechten Krieg und die Aufstockung der US- und Nato- Truppen engagieren. Als Kriegsherr hat Obama keine Chance - seine Rede in Kairo zu einem besseren Verhältnis und Kooperation mit der islamischen Welt war weitaus konstruktiver - nur Taten in diesem Sinn müssen folgen. Aktuelle Materialien: online bestellbar unter: http://www.friedenskooperative.de/cgi-bin/bestell.pl Wir vertreiben weiterhin den Flyer "Truppen raus aus Afghanistan - Dem Frieden eine Chance!", der die Argumente gegen den Krieg in kurzer Form zusammenfasst. Ebenso ein Plakat mit diesem Motto. Die Zivilen Alternativen für Afghanistan werden in dem von der Kooperation für den Frieden herausgegebenen "Dossier 4 - Der Afghanistankonflikt" (PDF) entwickelt. Das Dossier wird zur Zeit für die zweite Auflage aktualisiert und ist ab Weihnachten wieder als A5-Heft bestellbar. Das vom Netzwerk Friedenskooperative herausgegebene friedenspolitische Magazin Friedensforum Nr. 6/2009 hat das Schwerpunktthema "Afghanistan - Die Kriegsdebatte" und liefert viele erhellende Hintergrundinformationen. Überhaupt: Wer auf dem Laufenden über friedenspolitische Informationen und Aktionen wie Debatten in der Friedensbewegung bleiben möchte, sollte das FriedensForum im Abonnement beziehen. Sechs Ausgaben pro Jahr werden für 23,- EUR geliefert, Fördermitglieder (ab 35,- EUR pro Jahr) erhalten das FriedensForum ohne weitere Kosten. Auch der Friedenskalender 2010 aus dem Harms-Verlag mit einer politischen Jahresvorschau vom Netzwerk Friedenskooperative kann noch in einigen Exemplaren über uns bestellt werden. Links: Die namentlichen Abstimmungsergebnisse des Bundestages vom 3.12.2009 finden sich als PDF unter: http://www.friedenskooperative.de/gifs/gesamt-3.namentl.oef3.12.pdf (Abstimmung OEF-Mandat) http://www.friedenskooperative.de/gifs/gesamt-1.namentl-isaf-3.12.pdf (Abstimmung ISAF-Mandat) Zu den Aktionen aus der Friedensbewegung (incl. der alternativen Abstimmungsaktionen in vielen Orten vor der Bundestagsentscheidung) berichten wir unter: http://www.friedenskooperative.de/themen/afgha-15.htm Spenden dringend erbeten: Die Friedenskooperative leistet viel Service und Koordinationsarbeit für außerparlamentarische Aktivitäten in der Friedensbwegung und darüber hinaus. Die finanzielle Bilanz 2009 sieht zur Zeit leider überhaupt nicht gut aus. Da brauchen wir unsererseits Solidarität. Wir bitten dringend um Weihnachtsspenden auf das unten angegebene Konto. Das Stichwort dabei könnte auch "Finanzkrise" heißen. Herzliche Grüße Kristian Golla und Mani Stenner aus dem Büro des Netzwerks Friedenskooperative P.S.: Solltest Du / sollten Sie bis hierhin gelesen haben: Alle Achtung! Und dann auch: Frohe Festtage und auf gute und engagierte Zusammenarbeit im kommenden Jahr! ---------------------------------- Netzwerk Friedenskooperative Römerstr. 88, D- 53111 Bonn Tel. 0228/692904, Fax: 0228/692906 friekoop@friedenskooperative.de www.friedenskooperative.de Spendenkonto: Förderverein Frieden e.V. Kto-Nr. 33 0 35 bei Sparkasse KölnBonn (BLZ 370 501 98) ---------------------------------- 14.12.2009 Freispruch für Zapfenstreich-GegnerVerwendung von SS-Rune auf antimilitaristischem Plakat nicht strafbar Dresden, den 14.12.2009. Die heutige Hauptverhandlung gegen den Antimilitaristen Jörg Eichler am Amtsgericht Dresden endete nach dreijähriger Verfahrensdauer mit einem Freispruch. Gegenstand des Verfahrens war ein antimilitaristisches Plakat, auf dem zu Protesten gegen den Großen Zapfenstreich der Bundeswehr im Oktober 2006 auf dem Dresdner Altmarkt aufgerufen worden war. Auf der Abbildung waren unter der Überschrift "Wider die Militarisierung des Alltages" mehrere Soldatenköpfe mit Helmen aus verschiedenen Zeiten abgebildet. Neben der preußischen Pickelhaube und einem Helm mit dem Emblem der Bundeswehr befand sich auf einem der Helme auch eine sog. "Doppelsigrune", um auf die furchtbarste Epoche des deutschen Militarismus hinzuweisen, in dessen Tradition sich die Bundeswehr mit der Durchführung derartiger Militärrituale bewusst stellt. Gegen den 34-jährigen Studenten war deshalb Anklage wegen "Verwendens von Symbolen verfassungswidriger Organisationen" (§ 86a StGB) erhoben worden, das Landeskriminalamt Sachsen hatte im Oktober 2006 mit acht Beamten etwa vier Stunden lang die Wohnung des Angeklagten durchsucht. Ob die Staatsanwaltschaft gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Rechtsmittel einlegen wird, ist noch offen. So ganz wohl gefühlt zu haben schien sich die zuständige Richterin am Amtsgericht, Karin Fahlberg, in ihrer Rolle nicht -- auf Anweisung der Vorsitzenden war der Sitzungssaal 159 des AG Dresden mit Absperrgittern und Sicherheitsschleuse und zahlreichen Justizwachtmeistern sowie hinzugezogenen Beamten der Bereitsschaftspolizei in eine kleine Hochsicherheitsburg verwandelt worden. Sämtliche der über 30 ZuschauerInnen wurden vor dem Betreten des Verhandlungsraumes peinlich genau durchsucht. Eichler stellte in seiner etwa einstündigen Prozesserklärung ausführlich die Hintergründe des Verfahrens dar. Eindringlich wies er darauf hin, dass das deutsche Militär mit dem Zeremoniell des "Großen Zapfenstreichs" bereits im Nationalsozialismus "geistige Mobilmachung im großen Stil" betrieben habe. Das alte Militärritual sei jedoch nur eine Traditionslinie von "einer Vielzahl von sehr schlimmen Bezügen, die auch heute noch zu beobachten sind". Beispielhaft führte er die Namensgeberschaft von ehemaligen Offizieren der faschistischen Wehrmacht für Kasernen der Bundeswehr sowie die erst im vergangenen Jahr erfolgte Einführung des "Ehrenkreuzes" als Tapferkeitsauszeichnung für Auslandseinsätze, welches nichts anderes darstelle als "das Eiserne Kreuz in neuem Gewande". Darüberhinaus geben es "zahlreiche Verflechtungen auf personeller wie organisatorischer Ebene zwischen der Bundeswehr und neuen und alten Rechten." Der auf dem Flyer erhobene Vorwurf, die Bundeswehr betreibe -- entgegen offizieller Verlautbarungen -- auch heute noch eine angreifbare Traditionspflege, die sich die Wehrmacht zum Vorbild nimmt, sei also "mehr als berechtigt". Während dieser Ausführungen des Angeklagten stellte die Vorsitzende durch gelangweiltes Blättern in der Kommentarliteratur ihr Desinteresse zur Schau. Auch die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft, StA'in Ute Schmerler-Kreuzer, schien wenig beeindruckt. Bei der strafrechtlichen Bewertung sei allein entscheidend, ob sich die Darstellung für den Betrachter hinreichend von dem Symbol distanziere, und hier komme die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus und zur SS "nicht deutlich zum Ausdruck". Was ansonsten an Motivation dahinter stehe, sei "egal". Sie beantragte die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen á 10 EUR. Der Verteidiger Detlev Beutner (Frankfurt a.M.) führte in seinem einstündigen Plädoyer aus, dass diese Position angesichts der klaren und eindeutigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes seit 1972 unhaltbar sei. Anhand prägnanter Beispiele zeigte er, dass " in zahlreichen Fällen Staatsanwaltschaften und untere Instanzgerichte immer wieder politischen Missbrauch mit dieser Strafvorschrift betreiben, indem gerade Linke und AntifaschistInnen kriminalisiert und dabei die vom BGH vorgegebenen Kriterien einfach ignoriert werden." Das höchste deutsche Strafgericht hatte diese Grundsätze 2007 in einem Verfahren erneut bekräftigen müssen, als es um den deutlichsten Sachverhalt -- einem durchgestrichenen Hakenkreuz -- ging. Darauf sei die straflose Verwendung aber nicht beschränkt, betonte Beutner: "Nicht strafbar ist vielmehr jeder Gebrauch, bei der aus dem Kontext eindeutig die Gegnerschaft zu dem verwendeten Symbol hervorgeht." Da dies bei dem Flyer des Angeklagten "ganz offensichtlich der Fall" sei, beantragte er Freispruch. Den Argumenten der Verteidigung konnte sich auch das Gericht nicht verschließen. Mit den Worten "Das hätte man deutlich kürzer haben können -- schade, dass Sie nicht von vornherein dieses Vertrauen in ein deutsches Gericht haben", sprach sie den Angeklagten frei. Woher dieser angesichts der konkreten Vorgeschichte des Verfahrens -- Hausdurchsuchung mit LKA, Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung -- und der heutigen Verhandlungsatmosphäre ein solches Vertrauen hätte nehmen sollen, blieb allerdings offen. |
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