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11.11.2008 Liebe Freundinnen und Freunde, liebe MitstreiterInnen gegen das Berufsverbot, wie Ihr alle wisst, war unser gemeinsamer Kampf gegen das Berufsverbot erfolgreich und Micha arbeitet seit einem Jahr wieder als Lehrer. Allerdings hat das Land Baden-Württemberg außer der Einstellung, zu der es gezwungen war, keinerlei Konsequenzen gezogen - weder in Form einer öffentlichen Erklärung noch durch die Anerkennung der Versorgungsansprüche oder Einkommenseinbußen aus der vierjährigen Berufsverbotszeit. Deswegen hat Michas Anwalt zwischenzeitlich Klage erhoben (zum aktuellen Stand siehe auch das Interview mit Micha in der b&w vom Oktober 2008 http://www.gew-bw.de/Binaries/Binary11019/Berufsverbot.pdf) Am 25.11.2008 wird nun am Landgericht Karlsruhe ein Gütetermin stattfinden, in dem noch einmal versucht werden soll, eine einvernehmliche Einigung zu erzielen. Dieser Termin ist öffentlich und es kann gut sein, dass er der letzte Verhandlungstermin in dieser Angelegenheit bleibt und das Gericht im Anschluss ohne weiteren Termin eine Entscheidung trifft. Da es sich um einen Gütetermin handelt, bei dem unter Umständen noch eine gemeinsame Kompromisslösung gefunden werden könnte, werden wir den Termin nicht presseöffentlich ankündigen. Wir sind aber der Meinung, dass es zumindest im Gerichtssaal auch jetzt schon wichtig ist, das öffentliche Interesse an der Angelegenheit zu demonstrieren. Wenn Ihr Gelegenheit habt, nehmt bitte an der Verhandlung teil. Wir finden, dass es wichtig ist, dass nach unserem großartigen Erfolg gegen die Wiederbelebung der Berufsverbote das Kultusministerium auch gezwungen wird, soweit das überhaupt möglich ist die Folgen seines grundrechtswidrigen Handelns zu tragen. Wir denken, dass damit auch ein wichtiges Signal gesetzt und die Schwelle für einen erneuten Versuch, ein Berufsverbot zu verhängen, massiv erhöht würde. Der Gerichtstermin ist am Landgericht Karsruhe Hans-Thoma-Str.7 76133 Karlsruhe Saal 130 Dienstag, 25.11.2008 9.00 Uhr Jungle World 17.7.08 Michael Csaszkóczy, Pädagoge „Das Berufsverbot war ein Fulltime-Job“Gegen Michael Csaszkóczy wurde 2004 vom Oberschulamt Karlsruhe und 2005 vom hessischen Schulamt Bergstraße ein faktisches Berufverbot verhängt, mit der Begründung, dass er Mitglied der Heidelberger Antifa ist und Zweifel an seiner Verfassungstreue bestünden. Im August 2006 ließ jedoch der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof die Berufung Csaszkóczys zu und auch das Darmstädter Verwaltungsgericht hob den Ablehnungsbescheid des Schulamtes auf. Daraufhin wurde Csaszkóczy zu Beginn des nun zu Ende gehenden Schuljahres 2007/08 eine Stelle an der Realschule in Eberbach angeboten, wo er seitdem unterrichtet. interview: benjamin kumpf foto:tanja lipps Mit dem Beginn der Ferien geht auch Ihr erstes Schuljahr als Lehrer nach der Aufhebung des faktischen Berufsverbots zu Ende. Wie lief das Jahr für Sie an der neuen Schule? Es war vor allem anstrengend. Ich habe seit fast fünf Jahren nicht mehr in diesem Beruf gearbeitet und kannte weder die aktuellen Lehrpläne noch die Schulbücher, geschweige denn die Schule selbst. Von einem Tag auf den anderen kam die Aufforderung, dass ich am nächsten Morgen in der Schule in Ebersbach sein soll. Es gab einen riesigen Presserummel in der Kleinstadt im Odenwald. Meine einzige Chance dort akzeptiert zu werden, bestand darin, durch guten Unterricht zu überzeugen. Das hat mir selbstverständlich einen immensen Druck verschafft. Aber ich bin froh, endlich wieder meinen Beruf ausüben zu können und es gibt sogar schöne Momente im Schulalltag. Was haben Sie während der Verfahrensdauer gemacht und wie haben Sie Ihren Lebensunterhalt bestritten? Den größten Teil der Zeit habe ich Hartz IV bekommen. Zur Finanzierung der Kampagne gegen das Berufsverbot hat anfangs vor allem die Rote Hilfe beigetragen, die Anwalts- und Gerichtskosten hat die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) übernommen. Gegen Ende meines Berufsverbots habe ich dann ein Promotionsstipendium von der Hans-Böckler-Stiftung erhalten. Aber das Berufsverbot war ironischerweise fast ein Fulltime-Job: Pressearbeit, Veranstaltungen, Bündnisarbeit mit Gewerkschaften und politischen Gruppen, die juristische Auseinandersetzung, das alles hat die ganzen Jahre über unglaublich viel Zeit und Nerven gekostet. Wie ist die Stimmung im Kollegium? Kennen die Schüler Ihre Vorgeschichte? Die Schülerinnen und Schüler wussten zumindest in groben Zügen von Anfang an Bescheid. Die Geschichte war ja durch die gesamte Presse gegangen, vom Fernsehen bis zum Boulevard. Das Kollegium hat sich mir gegenüber sehr solidarisch verhalten, nicht im politischen Sinne, sondern auf einer menschlichen und kollegialen Ebene. Selbst wenn es vereinzelte Vorbehalte gegeben haben sollte, sind sie mittlerweile definitiv verschwunden. Wie erklären Sie den Schülern das Berufsverbotsverfahren gegen Sie? Ich habe ihnen gesagt, dass die Regierung mich wegen meiner Mitgliedschaft in der Antifa zum Verfassungsfeind erklärt hat und dass diese Entscheidung letztinstanzlich für Unrecht erklärt wurde. Aber wenn es um eine ausführlichere Bewertung der ganzen Angelegenheit geht, betone ich den Schülern gegenüber, dass ich in dieser Sache parteiisch bin und sie sich ruhig an anderer Stelle über meine Geschichte informieren sollen. Hat sich das Land Baden-Württemberg bei Ihnen entschuldigt oder eine Entschädigung angeboten? Vom Kultusministerium habe ich bis heute weder ein Wort des Bedauerns vernommen noch eine Entschädigung erhalten. Was Letzteres angeht, steht mein Anwalt aber noch in Verhandlung mit dem Regierungspräsidium. Hat die Aufhebung des Urteils gegen Sie die versuchte Wiederbelebung der Berufsverbote in den konservativ regierten Bundesländern gestoppt? Baden-Württemberg und Hessen haben durch das Gerichtsurteil einen gehörigen Dämpfer bekommen. Durch die deutlichen Formulierungen in der Urteilsbegründung wird sich jede Institution, die versucht, ein Berufsverbot zu verhängen, gründlicher überlegen müssen, was sie da tut. Allerdings existieren die gesetzlichen Grundlagen für solche Berufsverbote immer noch und mit den neuen Sicherheitsgesetzen sind auch neue Berufsverbote hinzugekommen. Die Geschichte der Berufsverbote ist staatlicherseits nicht aufgearbeitet und die Betroffenen aus den siebziger und achtziger Jahren sind noch immer nicht rehabilitiert, geschweige denn entschädigt worden. In mehreren Bundesländern existieren auch heute noch groteske und rechtlich in keiner Weise haltbare Fragebögen, in denen Bewerber für den öffentlichen Dienst zu ihrer ehemaligen oder gegenwärtigen Mitgliedschaft in angeblich linksextremistischen Organisationen befragt werden. Das Bittere ist, dass diese kafkaesken Rituale von den Betroffenen aus lauter Angst und vorauseilendem Gehorsam akzeptiert und ausgefüllt werden. Juristisch sind diese Dinger das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind und politisch sind sie ein Skandal. Es gibt also noch viel zu tun. Möchten Sie verbeamtet werden? Ich bin bereits seit Ende letzten Jahres Beamter, nicht weil ich das unbedingt angestrebt hätte, sondern, weil das der übliche Weg ist, auf dem Lehrer angestellt werden. Während des Schuljahres kam es zu Problemen mit Neonazis, die sie als gefährlichen „Autonomen-Lehrer“ denunziert haben. Was ist vorgefallen? Eine Gruppe von Nazikadern aus Hessen und Rheinland-Pfalz tauchte vor der Schule auf, hat Broschüren und die „Schulhof-CD“ der NPD verteilt und gegen meine Einstellung protestiert. Außerdem wurde ein Video, in dem ein Bild von mir und Aufnahmen von der Schule, an der ich unterrichte, über Youtube ins Netz gestellt. Vom Kultusministerium, das den Nazis die Steilvorlage zu dieser Aktion geliefert hatte, gab es keinerlei Reaktion, nur eisiges Schweigen. Ich habe aber sehr viel Rückhalt aus dem Kollegium und, was mich besonders gefreut hat, von der Schülermitverantwortung bekommen. Innerhalb der Solidaritätskampagne für Sie reichten die Forderungen von der Einhaltung bürgerrechtlicher Mindeststandards bis zu antikapitalistischer Staatskritik Wie empfanden Sie diese Mischung? Fundamentalkritik am Kapitalismus, die auf die Forderung nach Einhaltung bürgerrechtlicher Mindeststandards verzichtet, wäre meiner Einschätzung nach gefährliche Traumtänzerei und würde in erster Linie einer fragwürdigen Identitätspolitik dienen. Ich kann in diesem Spannungsfeld gut leben, es bestimmt ja auch sonst meinen politischen Alltag. Wie vereinbaren Sie die Mitgliedschaft in einer linksradikalen Antifa-Gruppe mit Ihrer Position als öffentliche Person? Wird das, was Sie sagen, als Position der Heidelberger Antifas betrachtet? Die Gefahr besteht natürlich, aber wir versuchen das so gut es geht abzuwehren. Die Rückkehr zu pseudoklandestiner Antifa-Politik, die sich politische Aktivitäten nur mit Sonnenbrille und Kapuzenpulli vorstellen kann, ist für uns jedenfalls keine Alternative. Obwohl beides zu gewissen Zeiten sicherlich sehr nützliche Kleidungsstücke sein können. Im Übrigen spreche ich zuweilen im Namen der Roten Hilfe und bislang ist noch niemand auf die Idee gekommen, diese beiden Organisationen zu verwechseln. Ist die Antifaschistische Initiative Heidelberg (AIHD) dadurch eingeschränkt, dass ein Mitglied der Gruppe stets auf die Konformität seiner Äußerungen achten muss? Ich muss nicht auf die Konformität meiner Äußerungen achten und habe das auch nicht vor, sonst hätte ich dieses Berufsverbotsverfahren gar nicht auf mich nehmen müssen. Aber wir brauchen uns auch nicht in die Tasche zu lügen und uns vormachen, dass wir ständig konspirativ im Untergrund sitzen und Umsturzpläne schmieden würden. Aus ihrer Ablehnung des Kapitalismus und der Befürwortung außerparlamentarischer Aktionen hat die AIHD nie einen Hehl gemacht und wird es auch weiterhin nicht tun. Ich will nicht bestreiten, dass die Situation es erfordert, sich sprachlich differenziert zu äußern und plumpen Verbalradikalismus zu vermeiden. Das muss aber kein Nachteil sein. Ein Grund für die Beobachtung durch den Verfassungsschutz und das Berufsverbotsverfahren war auch Ihr Engagement für das Autonome Zentrum in Heidelberg. Gibt es seit der Räumung des Zentrums vor neun Jahren eine Perspektive für ein neues Zentrum in der Stadt? Auf der Ebene des Gemeinderats sieht es eher düster aus. Aber dass die Bewegung für ein neues autonomes Zentrum weiter aktiv ist und sogar wieder verstärkt Zulauf von jüngeren Leuten hat, finde ich immerhin ermutigend. Politische Verhältnisse sind trotz allem oft erstaunlich wandelbar. Mitten im deutschnationalen Wiedervereinigungstaumel 1990 hätte sich ein außen stehender Beobachter kaum ernsthaft vorstellen können, dass die Bewegung für ein solches Zentrum Erfolg haben könnte. Ein Jahr später war es dann aber so weit. Heidelberg, 21.09.2007 Liebe Freundinnen und Freunde, liebe Genossinnen und Genossen, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitstreierinnen und Mitstreiter gegen das Berufsverbot, unser über dreieinhalbjähriger gemeinsamer Kampf gegen mein Berufsverbot ist nun tatsächlich erfolgreich gewesen. Seit zwei Wochen unterrichte ich wieder an einer Realschule. Viel Zeit zum Feiern blieb bislang noch nicht, obwohl wir allen Grund dazu hätten. In den letzten Wochen musste ich mich nicht nur mein ganzes Leben von Grund auf umstellen, es bleibt auch einiges aus den letzten dreieinhalb Jahren zu verdauen, das noch eine ganze Weile nachwirken wird. Und dennoch: Wir haben einen großartigen Sieg für Meinungsfreiheit, Demokratie und Grundrechte und gegen Obrigkeitsstaat und Duckmäusertum errungen! Der massive Vorstoß der Kultusministerien Baden-Württembergs und Hessens zur Wiederbelebung der Berufsverbote ist kläglich gescheitert. Die Inlandsgeheimdienste, deren Benennung als "Verfassungsschutz" angesichts ihrer Praxis kaum anders denn als zynisch und grotesk bezeichnet werden kann, haben einen dringend notwendigen Dämpfer erhalten. Ich möchte allen ganz herzlich danken, die das Solidaritätskomitee und mich in den letzten Jahren unterstützt haben, die Öffentlichkeitsarbeit gemacht haben, die demonstriert haben, sich an der 1000-Stimmen-Aktion beteiligt haben, Artikel und LeserInnenbriefe geschrieben haben und die nicht zuletzt mir das Gefühl gegeben haben, in meinem Kampf nicht allein zu stehen. Ohne Eure Solidarität, Eure Anteilnahme und Eure Unterstützung hätte ich nicht durchhalten können. Ihr habt bewiesen, dass Solidarität kein leeres Wort ist, sondern ein Faktor, mit dem unsere Gegnerinnen und Gegner zu rechnen haben werden. Mein Dank gilt nicht nur der GEW und der Roten Hilfe, ohne die der Kampf gegen das Berufsverbot zum Scheitern verurteilt gewesen wäre. In der Solidaritätsbewegung haben sich Menschen und Gruppen ganz unterschiedlicher politischer Herkunft zusammengefunden, um ungeachtet aller Differenzen gemeinsam zu streiten: GewerkschafterInnen, Autonome Antifas, MenschenrechtsaktivistInnen, KommunistInnen, Friedensbewegte, SozialistInnen und nicht zuletzt viele Menschen, die sich gar keiner politischen Richtung zuordnen würden, sondern die sich einfach trotz der trostlosen herrschenden Normalität ihren Sinn für Recht und Unrecht bewahrt haben. Ihr alle habt mir immer wieder Hoffnung gemacht in einer gesellschaftlichen Realität, die zu hoffnungsfroher Zuversicht all zu selten Anlass gibt. Ich möchte Euch bitten, weiter wachsam und aktiv zu bleiben, wo staatliche Repression emanzipatorische Bewwegungen im Keim zu ersticken droht und Grundrechte mit Füßen getreten werden. Nicht zuletzt möchte ich Euch bitten, auch im Kampf gegen Berufsverbote nicht nachzulassen. Noch bestehen die Gesetze, die solche absurden Verfahren wie meines erst möglich machen, noch immer sind die vielen, vielen Berufsverbotsbetroffenen aus den 1970er und 1980er Jahren nicht rehabilitiert geschweige denn entschädigt. Erst wenn es eine wirkliche und grundsätzliche Aufarbeitung des Unrechts gibt, das mit den Berufsverboten verbunden war und ist, werden die Grundlagen solcher antidemokratischen Repressionsmaßnahmen in Frage gestellt werden können. Ich hoffe weiterhin mit Euch im Kampf gegen Faschismus, Krieg und Grundrechtsabbau verbunden zu bleiben. Herzliche rote Grüße an Euch alle! Michael Csaszkóczy Pressemitteilung der "Internationalen Liga für Menschenrechte" (Berlin) vom 6.09.2007 Bürgerrechtsorganisationen begrüßen Aufhebung des Berufsverbots gegen Realschullehrer Michael Csaszkóczy Liga-Präsident Rolf Gössner: „Dieser Berufsverbotsfall hat deutlich gemacht, wie wichtig öffentliche Aufmerksamkeit ist. Jetzt muss geprüft werden, ob dem Betroffenen Schadensersatzansprüche für die verlorene Berufszeit gegen das Land Baden-Württemberg zustehen.“ Der 37jährige Realschullehrer Michael Csaszkóczy aus Heidelberg wird im kommenden Schuljahr - nach über drei Jahren Berufsverbotsverfahren – endlich in Baden-Württemberg an einer öffentlichen Schule unterrichten können. Seit Anfang 2004 wurde ihm die Einstellung in den Schuldienst des Landes Baden-Württemberg aus politischen Gründen verweigert - im wesentlichen, weil er sich in einer antifaschistischen Gruppe engagierte, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Erst knapp sechs Monate, nachdem der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg Mitte März d.J. den Berufsverbotsbescheid aufgehoben hatte, konnte sich nun das Kultusministerium dazu durchringen, ihn in den öffentlichen Schuldienst aufzunehmen. In Hessen wird ihm der Zugang zum Schuldienst aus Gesinnungsgründen bis heute verwehrt, obwohl auch der dort erlassene Berufsverbotsbescheid gerichtlich aufgehoben wurde. Die „Internationale Liga für Menschenrechte“, das „Komitee für Grundrechte und Demokratie“ sowie der „Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein“ (RAV), die die Prozesse vor dem Verwaltungsgericht und dem VGH beobachtet hatten, reagieren auf die Nachricht aus Baden-Württemberg mit Erleichterung. Sie freuen sich mit Michael Csaszkóczy und seinem Heidelberger Anwalt Martin Heiming über diesen Erfolg, der nach Auffassung des Betroffenen ohne die Solidaritätsbewegung und die kritische Öffentlichkeit nicht zustande gekommen wäre. Liga-Präsident Dr. Rolf Gössner: „Es ist jedoch recht unverständlich, weshalb das Kultusministerium für diese Entscheidung fast sechs Monate brauchte und erst wenige Tage vor Schuljahresbeginn dem Betroffenen übermittelte - nachdem der VGH in seinem Urteil dem Oberschulamt in aller Deutlichkeit attestiert hatte, Michael Csaszkóczy zu Unrecht die Einstellung in den Schuldienst des Landes wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue verweigert zu haben.“ Das Berufungsgericht warf der Behörde letztlich Einseitigkeit und Unfähigkeit bei der Würdigung von Sachverhalt und Person des Klägers vor. So habe das Oberschulamt das positiv beurteilte Verhalten des Klägers im Vorbereitungsdienst nicht hinreichend berücksichtigt. Das Gericht zeigte sich auch darüber verwundert, dass die Wahrnehmung verfassungsrechtlich verbriefter Grundrechte wie etwa des Demonstrationsrechts zur Begründung des Berufsverbots herangezogen worden ist. „Angesichts dieser schallenden richterlichen Ohrfeige für die baden-württembergische Kultusbürokratie“, so Rolf Gössner, „wird nun zu prüfen zu sein, ob dem Betroffenen Schadensersatzansprü-che für die verlorene Berufszeit gegen das Land Baden-Württemberg zustehen.“ Im übrigen steht die Aufhebung des Berufsverbots in Hessen noch aus. Kontakt: Dr. Rolf Gössner Tel.0421-70 33 54; Fax 0421-703290 E-mail: goessner@uni-bremen.de GEW Baden-Württemberg PM 59/07: 5. September 2007 Letztes Berufsverbot gegen Lehrer in Deutschland aufgehoben Michael Csaszkóczy darf nach drei Jahren unterrichten Karlsruhe – Das Berufsverbot gegen den Realschullehrer Michael Csaszkóczy wurde gestern (04.09.) aufgehoben. Er wird an der Realschule Eberbach im kommenden Schuljahr unterrichten können. „Unser Einsatz gegen das letzte Berufsverbot gegen einen Lehrer in Deutschland war erfolgreich. Wir freuen uns, dass das Kultusministerium endlich eingesehen hat, dass das Berufsverbot ein Rückfall in eine unrühmliche Politik der 70er Jahre war“, sagte am Mittwoch (05.09.) in Stuttgart Rainer Dahlem, Landesvorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Seit Anfang 2004 wurde dem Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy aus politischen Gründen die Einstellung in den Schuldienst des Landes Baden-Württemberg verweigert. Bereits 1995 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die deutsche Berufsverbotspraxis als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verurteilt. Infos im Internet www.gew-bw.de und www.gegen-berufsverbote.de Kampf gegen das Berufsverbot erfolgreich! Mehr als 6 Monate, nachdem der VGH Mannheim die Entscheidung des Kultusministeriums Baden-Württemberg verurteilt hatte, wird Michael Csaszkóczy nun zu diesem Schuljahr endlich unterrichten dürfen. Seit mehr als drei Jahren wurde dem Heidelberger Realschullehrer aus politischen Gründen die Ausübung seines Berufes verweigert (Näheres siehe unter www.gegen-berufsverbote.de). Das Solidaritätskomitee gegen das Berufsverbot freut sich mit Michael über diesen politischen und persönlichen Sieg. Ohne seine Standhaftigkeit und politische Glaubwürdigkeit, aber auch ohne den Einsatz vieler Gruppen und Menschen ganz unterschiedlicher politischer Herkunft wäre dieser Erfolg nicht denkbar gewesen. Wir hoffen, dass davon ein Signal an alle Lehrerinnen und Lehrer und solche, die es werden wollen, ausgeht, sich eine kritische Haltung zu bewahren und sich nicht aus Angst vor Repressalien von gesellschaftlichem Engagement abbringen zu lassen. Unsere Arbeit sehen wir aber nicht als beendet an, solange nicht eine grundsätzliche Abkehr von der bundesdeutschen Berufsverbotspraxis erreicht ist und sowohl die Betroffenen aus den 70er und 80er Jahren vollständig rehabilitiert und entschädigt als auch die gesetzlichen Grundlagen für diese antidemokratische Waffe aus den Zeiten des Kalten Krieges abgeschafft worden sind. Der Kampf gegen Duckmäusertum, Einschüchterung und Kriminalisierung emanzipatorischer Politik geht für das Solidaritätskomitee weiter. Stefan Riedel für das Solidaritätskomitee Kampf gegen das Berufsverbot erfolgreich!Mehr als 6 Monate, nachdem der VGH Mannheim die Entscheidung des Kultusministeriums Baden-Württemberg verurteilt hatte, wird Michael Csaszkóczy nun zu diesem Schuljahr endlich unterrichten dürfen. Seit mehr als drei Jahren wurde dem Heidelberger Realschullehrer aus politischen Gründen die Ausübung seines Berufes verweigert (Näheres siehe unter www.gegen-berufsverbote.de). Das Solidaritätskomitee gegen das Berufsverbot freut sich mit Michael über diesen politischen und persönlichen Sieg. Ohne seine Standhaftigkeit und politische Glaubwürdigkeit, aber auch ohne den Einsatz vieler Gruppen und Menschen ganz unterschiedlicher politischer Herkunft wäre dieser Erfolg nicht denkbar gewesen. Wir hoffen, dass davon ein Signal an alle Lehrerinnen und Lehrer und solche, die es werden wollen, ausgeht, sich eine kritische Haltung zu bewahren und sich nicht aus Angst vor Repressalien von gesellschaftlichem Engagement abbringen zu lassen. Unsere Arbeit sehen wir aber nicht als beendet an, solange nicht eine grundsätzliche Abkehr von der bundesdeutschen Berufsverbotspraxis erreicht ist und sowohl die Betroffenen aus den 70er und 80er Jahren vollständig rehabilitiert und entschädigt als auch die gesetzlichen Grundlagen für diese antidemokratische Waffe aus den Zeiten des Kalten Krieges abgeschafft worden sind. Der Kampf gegen Duckmäusertum, Einschüchterung und Kriminalisierung emanzipatorischer Politik geht für das Solidaritätskomitee weiter. Stefan Riedel für das Solidaritätskomitee Presseerklärung, Göttingen, 06.09.2007 Berufsverbot gegen Antifaschisten endlich aufgehobenAm 4. September wurde endlich das Berufsverbot gegen den Heidelberger Antifaschisten Michael Csaszkóczy aufgehoben, indem das Regierungspräsidium Karlsruhe die Einstellung des Realschullehrers bekannt gab, nachdem der Verwaltungsgerichtshof Mannheim bereits sechs Monate zuvor das Berufsverbot für Unrecht erklärt hatte. Die Entscheidung der Schulbehörde erfolgte auf vehementen Druck seitens einer kritischen Öffentlichkeit sowie einer breiten Solidaritätsbewegung. Die Rote Hilfe freut sich über den Erfolg dieser Kampagne. Nicht angetastet wurden mit dieser Entscheidung allerdings die gesetzlichen Grundlagen der Berufsverbotspraxis, die mit ihrer Beweislastumkehr und der geforderten Gesinnungsprognose solche absurden Repressionsmaßnahmen überhaupt erst ermöglichen. Die Rote Hilfe wird sich auch weiterhin für die Abschaffung dieser Gesetze einsetzen. Unser Kampf gilt auch in Zukunft staatlicher Einschüchterung kritischen Protestes und der Kriminalisierung linker Politik. Mathias Krause für den Bundesvorstand der Roten Hilfe Pressenotiz Im Verfahren um das Berufsverbot gegen den Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy, dem wegen seines antifaschistischen Engagements durch die Bundesländer Hessen und Baden-Württemberg die Ausübung seines Berufes verwehrt wird, liegt mittlerweile die ausführliche Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Darmstadt vor. Sie kann auf der Internetseite www.gegen-berufsverbote.de unter Rubrik 'Aktuelles' eingesehen werden. (http://www.gegen-berufsverbote.de/lib/verfahren/urteilvgda.html) Das Verwaltungsgericht hatte am 02. August das gegen Csaszkóczy verhängte Berufsverbot als Unrecht verurteilt. Für das Solidaritätskomitee Stefan Riedel Bundesregierung hält an Berufsverboten festZur Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur gegenwärtigen und früheren Berufsverbotspraxis (BT-Drs. 16/6128) erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion, Ulla Jelpke: Die Bundesregierung hält Berufsverbote für politisch unliebsame Bewerber im Öffentlichen Dienst weiterhin für gerechtfertigt. Das ist die wesentliche Botschaft ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der LINKEN zur gegenwärtigen und früheren Berufsverbotspraxis. Der so genannte Radikalenerlass war 1972 von den Regierungen von Bund und Ländern eingeführt worden. Bis 1991 wurden gegen rund 1.100 Personen Berufsverbote ausgesprochen, 130 wurden aus dem öffentlichen Dienst entlassen. Betroffen waren insbesondere Mitglieder kommunistischer Organisationen und Aktivistinnen und Aktivisten der Friedensbewegung. Eine neue Welle von Berufsverboten folgte nach der Wiedervereinigung gegen ehemalige Angehörige von Parteien, Massenorganisationen und Behörden der DDR. 1995 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EMGR) in Straßburg im Fall einer wegen ihres Engagements in der DKP aus dem Schuldienst entlassenen Beamtin entschieden, dass der Radikalenerlass gegen die Menschenrechte auf Meinungs- und Koalitionsfreiheit sowie das Prinzip der Verhältnismäßigkeit verstößt. Für die Bundesregierung ist das Urteil aber bis heute kein Grund, den Radikalenerlass abzuschaffen. Es handle sich bei dem Urteil um einen Einzelfall, daher bestehe auch weiterhin "keine Veranlassung, allgemeine Konsequenzen aus dem Urteil des EGMR vom 26. September 1995 im Fall Vogt zu ziehen", so die Bundesregierung in ihrer Antwort. Im Klartext: Berufsverbote bleiben ein Damoklesschwert zur Disziplinierung politisch unliebsamer Beamter und Bewerber zum öffentlichen Dienst. Vergangene Woche wies das Darmstädter Verwaltungsgericht die hessische Schulbehörde an, die Bewerbung des Lehrers Michael Csaszkoczy erneut zu prüfen. Wegen seines Engagements in einer antifaschistischen Initiative hatten Hessen und Baden-Württemberg Csaszkoczys Übernahme in das Beamtenverhältnis verweigert. Die von der Bundesregierung als Konsequenz aus dem Straßburger Urteil vorgesehene Einzelfallprüfung hatte nicht stattgefunden. Berufsverbote stellen ein trauriges Relikt des kalten Krieges da. Diese autoritären und europaweit einzigartigen Maßregelungen gegen linke und antifaschistisch engagierte Bürgerinnen und Bürger gehören endlich in die Mottenkiste der Geschichte. Deutscher Bundestag Fraktion DIE LINKE. Pressereferent Platz der Republik 1 11011 Berlin Tel: 030 227 52803 Fax: 030 227 56801 Mobil: 0177 4016162 email: christian.posselt@linksfraktion.de website: http://www.linksfraktion.de Berlin - Veröffentlicht von pressrelations Link zur Pressemitteilung: http://www.pressrelations.de/new/standard/dereferrer.cfm?r=291603 ::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: URL: http://www.tagesspiegel.de/politik/;art771,2350673 [Kommentare: 0] Hessen muss Bewerbung eines „linken“ Lehrers erneut prüfen Anzeige 02.08.2007 17:21 Uhr 02.08.2007 17:21 Uhr Artikel vorlesen Artikel versenden Artikel drucken Webnews Mr. Wong Darmstadt - Ein als linksextrem eingestufter Lehrer aus Heidelberg hat im gerichtlichen Kampf um seine Einstellung in den Schuldienst nach Baden-Württemberg auch in Hessen einen Teilerfolg errungen. Das Land Hessen habe dem 37 Jahre alten Realschulpädagogen Michael Csaszkóczy mit dem pauschalen Verdacht mangelnder Verfassungstreue zu Unrecht die Einstellung verweigert, urteilte das Verwaltungsgericht Darmstadt am Donnerstag. Die Schulbehörde muss deshalb seine Bewerbung erneut prüfen. Dagegen lehnte das Gericht den Antrag des Lehrers für Deutsch, Kunst und Geschichte ab, das Land zu seiner Einstellung zu verpflichten. Die Vorsitzende Richterin Karin Wolski sagte zur Begründung: „Der Dienstherr hat bei der Entscheidung über eine Einstellung ein weites Organisationsermessen.“ Eine Berufung wurde nicht zugelassen. Das Urteil entspricht weitgehend einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg vom März. Regierungsoberrat Carsten Vaupel begründete die Nichteinstellung mit der Mitgliedschaft des Klägers in der „Antifaschistischen Initiative Heidelberg“ (AIHD). Die AIHD wird vom Verfassungsschutz beobachtet. Klägeranwalt Heiming warf dem Land vor, seinen Mandanten niemals angehört und keine Einzelfallprüfung vorgenommen zu haben, sondern nur mit den Zielen der AIHD zu argumentieren. Das Gericht teilte diese Auffassung: „Zweifel an der Verfassungstreue kann es nur auf Grundlage einer Einzelfalluntersuchung geben“, sagte Richterin Wolski. Für die ablehnenden Bescheide der Behörden habe es daher keine zureichende Entscheidungsgrundlage gegeben. Heiming und Csaszkóczy werteten das Urteil am Donnerstag zwar als Erfolg. Damit sei aber nicht gesichert, dass Csaszkóczy in naher Zukunft hessische Schüler unterrichten werde. In Baden- Württemberg sei der Pädagoge nach dem Urteil vom März erst vor zwei Wochen erneut angehört worden. Die Entscheidung über seine Einstellung in den Schuldienst stehe weiter aus. dpa :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: www.bietigheimerzeitung.de ARTIKEL VOM 03. AUGUST 2007 URTEIL / HESSISCHE SCHULBEHÖRDE MUSS BEWERBUNG ABERMALS ÜBERPRÜFEN Kleine Chance für linken Lehramtsanwärter Die Chancen des linken Lehrers Michael Csaszkóczy, doch in den Schuldienst übernommen zu werden, steigen. Auch in Hessen errang er vor Gericht einen Teilerfolg. Das Land Hessen hat nach einem Urteil einem als linksextrem eingestuften Lehrer aus Heidelberg mit dem pauschalen Verdacht mangelnder Verfassungstreue zu Unrecht die Einstellung verweigert. Deshalb muss die Schulbehörde die Bewerbung des 37-jährigen Michael Csaszkóczy erneut prüfen, entschied das Verwaltungsgericht Darmstadt gestern. Dagegen lehnte das Gericht den Antrag des Realschulpädagogen ab, das Land Hessen zu seiner Einstellung zu verpflichten. "Der Dienstherr hat bei der Entscheidung über eine Einstellung ein weites Organisationsermessen", erklärte die Vorsitzende Richterin Karin Wolski. Eine Berufung wurde nicht zugelassen. Das Urteil entspricht weitgehend einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim vom März. Wie zuvor Baden-Württemberg hatte Hessen dem Lehrer für Deutsch, Kunst und Geschichte im September 2005 die Einstellung wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue verweigert. Csaszkóczy gehört der "Antifaschistischen Initiative Heidelberg" (AIHD) an. Aus einem Auswahlverfahren der Martin-Buber-Schule im südhessischen Heppenheim ist er als Bester hervorgegangen und sollte einen Vertrag erhalten. "Einen Tag vor dem Schulbeginn kam aber plötzlich ein Anruf aus dem Off, der vorbereitete Vertrag verschwand in der Post", sagte Kläger-Anwalt Martin Heiming. "Es ist dreist, von Verfassungstreue zu reden und sich selbst solcher Methoden zu bedienen." Regierungsoberrat Carsten Vaupel erklärte die Nicht-Einstellung mit der AIHD-Mitgliedschaft des Klägers. Die Gruppe überschreite die Grenzen der legitimen Kritik am Staat und der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Daher sei der Lehrer nicht geeignet, in das Beamtenverhältnis übernommen zu werden. Zudem habe er Militanz ausdrücklich als "legitimes Mittel im Kampf um Befreiung" bezeichnet. Die fachliche Eignung des Pädagogen werde nicht angezweifelt. Das Kultusministerium in Wiesbaden kündigte an, es warte vor einer näheren Beurteilung des Falles die Urteilsbegründung ab. In einer Stellungnahme heißt es, das Ministerium sehe sich in der Pflicht, Kinder und Jugendliche vor verfassungsfeindlichem Gedankengut - egal ob von rechts oder links - zu schützen. Grundsätzlich müsse die Verfassungstreue von Beamten gewährleistet sein. Die AIHD werde vom Verfassungsschutz als verfassungsfeindlich eingestuft. Der Kläger-Anwalt warf dem Land vor, seinen Mandanten nie angehört und keine Einzelfallprüfung vorgenommen zu haben, sondern nur mit den Zielen der AIHD zu argumentieren. Das Gericht teilte diese Auffassung: "Zweifel an der Verfassungstreue kann es nur auf Grundlage einer Einzelfalluntersuchung geben", sagte die Richterin. Csaszkóczy sagte zum Vorwurf, er habe sich für Militanz ausgesprochen: "Es geht nicht um Gewalt. Militanz heißt, kämpferisch für seine Überzeugung einzustehen." In Baden-Württemberg steht die Entscheidung über die Einstellung in den Schuldienst ebenfalls noch aus. VON LSW :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Meldung vom Freitag, 3. August 2007 http://www.ka-news.de/karlsruhe/news.php4?show=mme200782-151I Fall Csaszkóczy Darmstadt urteilt gegen Berufsverbot Michael Csaszkóczy: seit Jahren kämpft er für seine Einstellung als Lehrer (Foto: ka-news) Darmstadt - Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat am gestrigen Donnerstag festgestellt, dass dem Lehrer Michael Csaszkóczy zu Unrecht die Einstellung verweigert wird und hat deshalb die Ablehnungsbescheide des Landes Hessen aufgehoben. Ein ähnliches Urteil hatte der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim im März dieses Jahres gefällt (ka-news berichtete). Daraufhin fand vor dem Regierungspräsidium Karlsruhe eine Anhörung statt (ka-news berichtete), die bisher zu keinem Ergebnis geführt hat. Seit 2005 verwehrt das Kultusministerium in Hessen dem Realschullehrer Michael Csaszkóczy die Einstellung in den hessischen Schuldienst. Der einzige Grund ist die Mitgliedschaft in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg, die sich gegen Rechtsextremismus engagiert. Das Gericht kritisierte unter anderem die unzureichende Entscheidungsgrundlage und die fehlende Einzelfallprüfung durch das Kultusministerium. Zwar wurde das Ministerium nicht unmittelbar verpflichtet, Csaszkóczy einzustellen. Allerdings muss Csaszkóczys Antrag erneut und unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts geprüft werden. Die gegen seine Anstellung ins Feld geführten politischen Gründe dürfen jedoch keine Rolle mehr spielen. Der Bewerber dürfe nicht wegen seiner politischen Überzeugung beim Zugang zu öffentlichen Ämtern benachteiligt werden, so das Darmstädter Gericht. (ps/mme) ::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Bei Klage um Einstellung in Hessen - Schulbehörde muss Bewerbung des Mannes erneut prüfen Linker Lehramtsbewerber erringt Teilerfolg Erste Zusammenfassung 02.08.2007 16:35:39 - Darmstadt (AP) Teilsieg für linken Realschullehrer: Der Mann, der wegen seiner politischen Aktivitäten nicht in den Schuldienst übernommen wurde, kann wieder auf eine Stelle in Hessen hoffen. Das Verwaltungsgericht in Darmstadt wies die zuständige Schulbehörde am Donnerstag an, die Bewerbung des Lehrers erneut zu prüfen. Sowohl Hessen als auch Baden-Württemberg hatten dem 37-jährigen Michael Csaszkoczy die Übernahme in das Beamtenverhältnis wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue verweigert. Die Darmstädter Verwaltungsrichter erklärten nun, ein pauschaler Verdacht auf fehlende Verfassungstreue genüge nicht, um die Anstellung abzulehnen. Es wäre eine Einzelfallprüfung notwendig gewesen, die in dieser Form nicht stattgefunden habe. Bei einer Neuentscheidung könne das Land Hessen nicht auf die Gründe zurückgreifen, mit denen die Einstellung Csaszkoczys abgelehnt worden sei. Den Antrag des Lehrers für Deutsch, Kunst und Geschichte nach sofortiger Übernahme in den Schuldienst wies das Gericht aber zurück. Gegen das Urteil können die Beteiligten Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof einlegen. Der Pädagoge, dessen fachliche Qualifikation nicht angezweifelt wird, ist Mitglied der Antifaschistischen Initiative Heidelberg. Die Gruppe steht unter Beobachtung des Verfassungsschutzes. 2002 war seine Bewerbung um Aufnahme in den Schuldienst in Baden-Württemberg abgelehnt worden; 2005 hatte er sich auch in Hessen, in Heppenheim an der Bergstraße, als Lehrer beworben. Die dortigen Behörden schlossen sich der Entscheidung aus Baden-Württemberg an und lehnten die Übernahme ebenfalls ab. Csaszkoczy hatte bereits im März vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg einen Teilerfolg erzielt. Dort entschieden die Richter, das Land Baden-Württemberg habe dem Lehrer mit dem pauschalen Verdacht mangelnder Verfassungstreue zu Unrecht die Einstellung verweigert. Die Schulbehörde müsse die Bewerbung erneut prüfen. Eine Entscheidung über die Einstellung des 37-Jährigen in Baden-Württemberg steht bislang noch aus. Zwtl: «Klares Signal an das Kultusministerium «Das Berufsverbot verletzt das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung, wie das Gericht heute betont hat. Eine Diskriminierung aufgrund der politischen Gesinnung ist unrechtmäßig. Damit hat das Verwaltungsericht Darmstadt ein wegweisendes Urteil gefällt», erklärte Csaszkóczy nach der Entscheidung der Richter. Auch die GEW Hessen begrüßte das Urteil. «Das Verwaltungsgericht hat heute ein klares Signal an das Kultusministerium gesandt, endlich Vernunft walten zu lassen und Michael Csaszkóczy in den Schuldienst zu übernehmen», erklärte die stellvertretende Landesvorsitzende Carmen Thomas. (Aktenzeichen: Verwaltungsgericht Darmstadt 1 E 1247/06 Press release: www.pr-inside.com -- Solidaritätskomitee gegen das Berufsverbot Postfach 103162 69021 Heidelberg www.gegen-berufsverbote.de Spenden für die Öffentlichkeitsarbeit gegen das Berufsverbot bitte auf folgendes Konto: Martin Heiming Kontonr.: 1001346381 Sparkasse Heidelberg BLZ: 672 500 20 Komitee für Grundrechte und Demokratie, Aquinostr. 7 - 11, 50670 Köln, Tel.: 0221 - 97269 -30, Fax: - 31 info@grundrechtekomitee.de, www.grundrechtekomitee.de Dr. Elke Steven, 0177 - 7621303 Köln, 2. August 2007 Presseinformation Dieses Berufsverbot ist verfassungswidrig!Nach der Entscheidung des VGH Baden-Württemberg über das Berufsverbot für den Realschullehrer Michael Csaszkóczy im März 2007 musste heute, 2. August 2007, das Verwaltungsgericht Darmstadt über die Klage von Herrn Csaszkóczys gegen die Ablehnung seines Antrags auf Einstellung in den Schuldienst durch das Land Hessen entscheiden. Deutlicher hätte der 1. Senat des VG Darmstadt kaum zum Ausdruck bringen können, was er von den Bescheiden des Oberschulamtes hält: Sie waren aufzuheben. Nicht nur, weil es an den Erfordernissen einer zureichenden Entscheidungsgrundlage fehlte, sondern auch, weil die vorgetragene Begründung einer Verfassungsprüfung nicht standhält. Gemäß Art. 33 GG (2) hat jeder Deutsche „nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung Zugang zu jedem öffentlichen Amte“. Dieser muss gemäß Abs. 3 unabhängig von Bekenntnis oder Welt-anschauung gewährt werden. Elke Steven (Komitee für Grundrechte und Demokratie), die den Prozess auch im Namen des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV) und der Internationalen Liga für Menschenrechte beobachtet hat, berichtet: Das VG Darmstadt hat versucht, es dem Kultusministerium schwer zu machen, mit neuen Bescheiden die Einstellung weiterhin zu verhindern. Es hat mit guten Gründen die Verfassungsmäßigkeit in Zweifel gezogen und dem Kultusministerium die eindeutige Anweisung gegeben, in einer in seinem Organisationsermessensspielraum stehenden Neuentscheidung die alten Gründe nicht wiederum einzuführen. Die Vorsitzende Richterin Wolski betonte, nur neue Gründe könnten die Ablehnung des Antrags auf Einstellung begründen. Berufung wollte sie nicht zulassen. Das, was der Vertreter des Kultusministeriums an diesem Vormittag vorbrachte, war nicht nur dünn, es ließ in manchen Begründungsschlingen an der Verfassungstreue dieses Ministeriums zweifeln. Die sich auf die Beurteilungen aus Baden-Württemberg stützende Begründung bleibt mangels eigener Erkenntnisse bei einer mit nichts konkretisierten Feststellung der verfassungswidrigen Gesinnung. Michael Csaszkóczy sei Mitglied der „Antifaschistischen Initiative Heidelberg“ (AI HD) und der „linksextremistischen Szene“, folglich Verfassungsfeind. Da die Szene keine Mitgliedschaften kennt und die Nähe zur AI HD schon mehrfach nicht in Abrede gestellt wurde, bleibt nur die Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer regionalen Gruppe durch das Kultusministerium Hessens. Im Baden-Württembergischen Verfassungsschutzbericht wird die Initiative seit 2004 nicht mehr erwähnt. Mit festsitzenden Scheuklappen blickt das Kultusministerium auf eine Bundesverwaltungsgerichtsentscheidung vom 27.11.1980 und interpretiert diese einseitig: die Mitgliedschaft in oder Zugehörigkeit zu einer (missliebigen) Organisation reicht für den Zweifel an der Verfassungstreue. Ein Nachweis einer entsprechenden Betätigung sei nicht notwendig. Deshalb käme es auch nicht darauf an, was der Lehrer in spe selbst gesagt und getan hätte, sondern auf die durch das Ministerium erkannte Gesinnung, die sich nicht in Taten äußern müsse. Spätere Entscheidungen des EUGH wie auch die aktuelle des VGH Baden-Württemberg wer-den ignoriert. Als Belege seiner verfassungsfeindlichen Nähe zur AI HD wird noch angeführt, dass er auch aktuell dort noch als „Genosse“ angesprochen würde. Des weiteren wird die allgemeine Arbeitsbeschreibung der AI HD auch hier der Person direkt zugerechnet und angeführt, dass die AI HD nicht auf den parlamentarischen Weg vertrauen will, sondern „parteiunabhängig und basisdemokratisch in der außerparlamentarischen Opposition“ arbeiten will. Des weiteren ging es auch diesmal um den schon mehrfach diskutierten Militanzbegriff. Der Definition durch den Duden, auf die sich M.C. bezieht, hielt der Vertreter des Kultusministeriums die Aufzählungen im Internetforum Wikipedia entgegen. Auf den Einzelfall, auf die konkreten Aussagen der anzuhörenden Person kam es wiederum nicht an. Bleibt neben der Freude über das Urteil die Frage, wie der politische Druck auf die Kultusministerien so zu erhöhen ist, dass auch sie sich endlich an Recht und Gesetz gebunden fühlen und nicht länger mit der Lebensplanung eines Bürgers spielen. Kontaktmöglichkeiten und Infos: Dr. Elke Steven, (s.o.), 0177 – 7621303 www.gegen-berufsverbote.de; www.grundrechtekomitee.de, www.rav.de, www.ilmr.de; www.gew-bw.de/Berufsverbot.html Elke Steven Komitee für Grundrechte und Demokratie Aquinostr. 7 - 11, 50670 Köln Tel.: 0221 - 97269 -30, Fax: - 31 -- Solidaritätskomitee gegen das Berufsverbot Postfach 103162 69021 Heidelberg www.gegen-berufsverbote.de Spenden für die Öffentlichkeitsarbeit gegen das Berufsverbot bitte auf folgendes Konto: Martin Heiming Kontonr.: 1001346381 Sparkasse Heidelberg BLZ: 672 500 20 VG Darmstadt kippt BerufsverbotGEW Hessen und Solidaritätskomitee gegen Berufsverbote fordern die überfällige Einstellung in Hessen Darmstadt (gew). Seit 2005 verwehrt das Kultusministerium in Hessen dem Realschullehrer Michael Csaszkóczy die Einstellung in den hessischen Schuldienst. Der einzige Grund ist die Mitgliedschaft in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg, die sich gegen Rechtsextremismus engagiert. Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat heute festgestellt, dass Michael Csaszkóczy zu Unrecht die Einstellung verweigert wird und hat deshalb die Ablehnungsbescheide des Landes Hessen aufgehoben. Das Gericht kritisierte unter anderem die unzureichende Entscheidungsgrundlage und die fehlende Einzelfallprüfung durch das Kultusministerium. Zwar wurde das Ministerium nicht unmittelbar verpflichtet, Csaszkóczy einzustellen. Allerdings muss Csaszkóczys Antrag erneut und unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts geprüft werden. Die gegen seine Anstellung ins Feld geführten politischen Gründe dürfen jedoch keine Rolle mehr spielen. Der Bewerber dürfe nicht wegen seiner politischen Überzeugung beim Zugang zu öffentlichen Ämtern benachteiligt werden, so das Darmstädter Gericht. "Das Berufsverbot verletzt das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung, wie das Gericht heute betont hat. Eine Diskriminierung aufgrund der politischen Gesinnung ist unrechtmäßig. Damit hat das Verwaltungsericht Darmstadt ein wegweisendes Urteil gefällt", kommentiert Michael Csaszkóczy die Entscheidung des Gerichts. "Als Lehrer an der Martin-Buber-Schule freue ich mich ganz besonders über das Urteil. Wir erwarten nun, dass das Kultusministerium die überfällige Konsequenz aus dem Urteil zieht und Michael Csaszkóczy in Kürze an unserer Schule den Dienst antreten kann", so der Personalrat der Martin-Buber-Schule in Heppenheim, Timo List. Mehrere Kolleginnen und Kollegen der Schule waren beim Prozess zugegen und freuten sich mit dem Kläger über den Erfolg. "Die Verhandlung hat deutlich gezeigt, auf welch tönernen Füßen die vom Kultusministerium vorgetragenen Argumente stehen. Das Verwaltungsgericht hat heute ein klares Signal an das Kultusministerium gesandt, endlich Vernunft walten zu lassen und Michael Csaszkóczy in den Schuldienst zu übernehmen," bekräftigt Carmen Ludwig, stellvertretende Landesvorsitzende der GEW Hessen, die als Prozessbeobachterin vor Ort war. "Wir brauchen mehr Lehrer wie Michael Csaszkóczy, die sich in solch vorbildlicher Art und Weise gegen Rassismus und Rechtsextremismus engagieren." Stefan Riedel erklärte für das Solidaritätskomitee gegen das Berufsverbot: "Wir fordern die Bundesländer Hessen und Baden-Württemberg auf, endlich von ihrem grundrechtswidrigen Versuch abzulassen, die Berufsverbotspraxis der 1970er Jahre wiederzubeleben. Es ist höchste Zeit, den Schaden zu begrenzen, den Demokratie und Meinungsfreiheit durch das Handeln der verantwortlichen Behörden genommen haben." Carmen Ludwig für die GEW Hessen Stefan Riedel für das Solidaritätskomitee gegen das Berufsverbot -- Solidaritätskomitee gegen das Berufsverbot Postfach 103162 69021 Heidelberg www.gegen-berufsverbote.de Spenden für die Öffentlichkeitsarbeit gegen das Berufsverbot bitte auf folgendes Konto: Martin Heiming Kontonr.: 1001346381 Sparkasse Heidelberg BLZ: 672 500 20 Darmstadt, den 30.7.2007 Presseerklärung zum Prozess von Michael Csaszkóczy Mehr Antifaschisten an hessische Schulen!Antifaschisten müssen in Hessen damit rechnen, wegen ihrer politischen Haltung von einer Anstellung im öffentlichen Dienst fern gehalten zu werden. Uli Franke, Landtags-Direktkandidat der LINKEN. Darmstadt, meint dazu: "Angesichts der Verbreitung rechtsradikaler Ansichten sollten antifaschistisch orientierte Lehrerinnen und Lehrer bevorzugt an hessischen Schulen eingestellt werden. Stattdessen müssen solche Lehrer nicht nur gegenüber Rechtsradikalen, sondern auch gegenüber der Hessischen Landesregierung Zivilcourage zeigen." Präzedenzfall ist der Realschullehrer Michael Csaszkóczy. Bereits im Jahr 2004 hatte die damalige baden-württembergische Kultusministerin und heutige Bundesbildungsministerin Annette Schavan dem Mitglied der "Antifaschistischen Initiative Heidelberg" die Ausübung seines Berufs verboten. Ein Jahr später, nach erfolgreichem Bewerbungsverfahren und verbindlicher Einstellungszusage im Kreis Bergstraße, teilte ihm auch in Hessen das Schulamt am Tag seines Dienstantritts mit, dass die Zusage wegen seiner politischen Aktivitäten widerrufen wurde. Nach zwei Jahren Berufsverbot wird der Fall nun vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt verhandelt. Weitere Informationen sind im Internet auf www.gegen-berufsverbote.de zu finden. Diese konzertierte Aktion von zwei CDU-Landesregierungen ist ein Vorstoß, die antidemokratische Praxis der Berufsverbote gegen Linke aus den 70er Jahren wieder zu beleben. Dabei wird die Landesregierung wahrscheinlich gar nicht versuchen wollen, einen neuen "Radikalenerlass" durchzusetzen. Selbst eine Niederlage vor Gericht dürfte einkalkuliert sein, denn es geht vor allem darum, die Menschen einzuschüchtern. Engagierte Lehrerinnen und Lehrer sollen sich in Zukunft gut überlegen, ob ihre Vorstellungen von Antifaschismus kompatibel sind mit der regierungsamtlichen Auslegung der Verfassung. Doch die Betroffenen werden sich nicht einschüchtern lassen, weil sich in jedem engagierten Demokraten schon zu viel Wut über Roland Koch aufgestaut hat. Sie sind nicht mehr bereit, vor dieser Regierung einen Kratzfuß zu machen. -- Solidaritätskomitee gegen das Berufsverbot Postfach 103162 69021 Heidelberg www.gegen-berufsverbote.de Spenden für die Öffentlichkeitsarbeit gegen das Berufsverbot bitte auf folgendes Konto: Martin Heiming Kontonr.: 1001346381 Sparkasse Heidelberg BLZ: 672 500 20 Internationale Liga für Menschenrechte (Berlin) Komitee für Grundrechte und Demokratie (Köln) Republikanischer Anwältinnen- und Anwälte-Verein (RAV-Berlin) Presseinformation vom 31. Juli 2007 Berufsverbot – und kein Ende! Bürgerrechtsorganisationen beobachten den Prozess vor dem Verwaltungsgericht (VG) Darmstadt am 2. August 2007 um 9.30 Uhr Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg (4 S 1805/06) wird nun das Verwaltungsgericht Darmstadt über das Berufsverbot urteilen, das gegen Michael Csaszkóczy auch in Hessen verhängt worden ist. Dr. Elke Steven vom Komitee für Grundrechte und Demokratie (Aquinostr. 7-11, 50670 Köln ) wird den Prozess auch im Namen der Internationalen Liga für Menschenrechte und des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV) beobachten. Michael Csaszkóczy hätte nach den "Kriterien der Bestenauslese in Verbindung mit der Bedarfslage" bereits zum 1.2.2004 als Lehrer auf Probe im Land Baden-Württemberg eingestellt werden müssen. Innenministerium und Verfassungsschutz in Kooperation mit Kultusministerium und Schulbehörde standen dieser normalen Entwicklung jedoch im Wege. Sie zweifelten an der Verfassungstreue des Lehrers in spe, der als Beamter ein besonderes Treueverhältnis zum Staat haben müsste. Dass sie solche Zweifel aus der Luft griffen und nicht in sorgfältiger und den Tatsachen angemessener Form begründeten, bescheinigte erst in zweiter Instanz, dafür aber um so deutlicher, der VGH Baden-Württemberg am 13. März 2007. Der Bescheid des Oberschulamtes war rechtswidrig. Im Jahr 2005 hätte M.C. beinahe im Land Hessen eine Stelle als Lehrer erhalten. Auch hier intervenierte der Innenminister und ließ dem Schulrektor eine Vertragsunterzeichnung untersagen. Die rechtswidrige Begründung des Landes Baden-Württemberg sollte auch hier den Zweifel an der beamtenrechtlichen Treuepflicht begründen. Nun muss das VG Darmstadt in erster Instanz entscheiden. Eindeutige Gerichtsurteile, wie das vom VGH, scheinen jedoch nicht auszureichen. In Baden-Württemberg folgte dem VGH-Urteil am 13.7.2007 eine erneute Anhörung. Zu befürchten ist, dass an einer neuen Begründung des Berufsverbots gestrickt wird. Denn die Notwendigkeit eines besonderen Treueverhältnisses des Beamten zum Staat hat auch der VGH nicht infrage gestellt. Die Fragen, die sich also vor allem stellen, sind: Wie ist unsere Verfassung vor solchen Innen-ministern und Verfassungsschutzämtern zu schützen, die sowohl die Grundrechte von Bürgern als auch Gerichtsentscheidungen missachten? Wann wird endlich der illiberale und staatsautoritäre Geist überwunden sein, der im öffentlichen Dienst nur Duckmäusertum zulässt. Die Verhandlung findet statt am 2. August 2007, ab 9.30 Uhr vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt, Havelstraße 7. Kontaktmöglichkeiten und Infos: Dr. Elke Steven, 0177 – 7621303; 0221 - 97269 -30 Dr. Rolf Gössner, der bisher im Namen der drei Bürger- und Menschenrechtsgruppen die Berufsverbotsprozesse vor dem VG Karlsruhe und dem VGH beobachtete: rolf-goessner@ilmr.de; Tel. 0421 - 70 33 54. Zur Information: "Prozessbeobachtungen" aus "Ossietzky" 6/07 (darin Fall 2 vom März 2007 zum Stand nach dem Urteil des VGH Baden-Württemberg). www.gegen-berufsverbote.de; www.grundrechtekomitee.de, www.rav.de, www.ilmr.de; www.gew-bw.de/Berufsverbot.html Pressemitteilung Am Donnerstag, den 02.08.2007 findet um 9.30 Uhr vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt die Verhandlung im Berufsverbotsfall des Heidelberger Realschullehrers Michael Csaszkóczy statt. Csaszkóczy hatte vor zwei Jahren eine Stelle als Lehrer an einer Heppenheimer Realschule erhalten. Wenige Minuten vor der ersten Lehrerkonferenz wurde der Rektor nach einer Intervention des Innenministeriums angewiesen, Michael Csaszkóczys Vertrag auf keinen Fall zu unterzeichnen. In der späteren schriftlichen Begründung stützte sich das Schulamt ausschließlich auf die Argumentation des baden-württembergischen Kultusministeriums, das Csaszkóczy bereits seit dem Jahr 2003 wegen seiner Mitgliedschaft in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg die Ausübung seines Berufes verwehrt (nähere Informationen unter www.gegen-berufsverbote.de). Im März dieses Jahres hatte der Verwaltungsgerichtshof Mannheim in zweiter Instanz diese Maßnahme für Unrecht erklärt. Die Internationale Liga für Menschenrechte bezeichnete das Urteil als "schallende Ohrfeige für die baden-württembergische Kultusbürokratie". Bereits 1995 war die BRD für ihre Berufsverbotspraxis vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt worden. Dennoch hat weder Hessen noch Baden-Württemberg aus dem VGH-Urteil von Mannheim bislang die überfällige Konsequenz gezogen, Michael Csaszkóczy endlich einzustellen. Die GEW Hessen und das Solidaritätskomitee gegen Berufsverbote rufen ab 9 Uhr zu einer Mahnwache vor dem Gerichtsgebäude gegen Berufsverbote und für die Rehabilitierung aller Betroffenen aus den 1970er und 1980er Jahren auf. Wie auch bei den letzten Prozessen in dieser Angelegenheit wird eine Delegation von Bürger- und Menschenrechtsorganisationen (Internationale Liga für Menschenrechte, Komitee für Grundrechte und Demokratie und Republikanischer Anwältinnen- und Anwaltsverein) den Prozess beobachten. Im Anschluss an die Verhandlung stehen Michael Csaszkóczy, sein Anwalt Martin Heiming, die stellvertetende Landesvorsitzende der GEW Hessen, Carmen Ludwig sowie Elke Steven vom Komitee für Grundrechte und Demokratie für Nachfragen zur Verfügung. Carmen Ludwig für die GEW Hessen Stefan Riedel für das Solidaritätskomitee -- Solidaritätskomitee gegen das Berufsverbot Postfach 103162 69021 Heidelberg www.gegen-berufsverbote.de Spenden für die Öffentlichkeitsarbeit gegen das Berufsverbot bitte auf folgendes Konto: Martin Heiming Kontonr.: 1001346381 Sparkasse Heidelberg BLZ: 672 500 20 Linker Lehrer kämpft um Einstellung in SchuldienstProzess: Gerichtstermin von Michael Csaszkóczy vor Verwaltungsgericht Darmstadt KREIS BERGSTRASSE. Am Donnerstag (2.) um 9.30 Uhr beginnt am Verwaltungsgericht Darmstadt der Prozess des linksgerichteten Lehrers Michael Csaszkóczy um seine Übernahme in den hessischen Schuldienst. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Hessen hat nach eigenen Angaben eine Mahnwache angemeldet. Die Gewerkschafter wollen mit Transparenten und Flugblättern über den Fall informieren, den sie als Berufsverbot einstufen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund Bensheim und Bergstraße rufen ebenfalls zur Unterstützung der Aktion auf. An dem Fall gebe es ein hohes öffentliches Interesse, betont der DGB. Der Heidelberger Michael Csaszkóczy hatte im August 2005 die Einstellung in den hessischen Schuldienst beantragt und am 25. August zunächst eine Zusage des Staatlichen Schulamts Bergstraße-Odenwald erhalten. Am Tag des Dienstantritts teilte ihm das Staatliche Schulamt mit, dass seine Einstellung wegen der Mitgliedschaft in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD) abgelehnt werde. Im Jahr 2004 hatte die damalige baden-württembergische Kultusministerin Annette Schavan ein Anstellung des Realschullehrers verweigert. Mitte März 2007 hatte das Mannheimer Verwaltungsgerichtshof das Berufsverbot jedoch für unrechtmäßig erklärt. Dennoch sei das Land Hessen bislang nicht bereit gewesen, nun den Heidelberger Lehrer einzustellen, betonen die Gewerkschaften. Eine Wiederkehr der verfassungswidrigen Berufsverbotspraxis der siebziger Jahre müsse verhindert werden, unterstreicht der DGB. GEW Hessen und Baden-Württemberg hätten die Kultusministerien beider Länder wiederholt dazu aufgerufen, das Berufsverbot zurückzunehmen und engagierten Antifaschisten einzustellen. e 24.7.2007 Darmstädter Echo http://www.echo-online.de Solidaritätskomitee gegen das Berufsverbot Postfach 103162 69021 Heidelberg www.gegen-berufsverbote.de Liebe Unterstützer/Innen gegen Berufsverbote ! Liebe Freunde/Innen und Betroffene ! Wir wollen Euch kurz zum aktuellen Stand von Michas Berufsverbot informieren, Details findet Ihr auf der überarbeiteten Seite www.gegen-berufsverbote.de unter AKTUELLES. Zum Berufsverbot in Baden-Württemberg: Es ging bereits durch die Presse, dass am 13. Juli eine weitere Anhörung im Regierungspräsidium in Karlsruhe stattfand. Ursache davon war, dass das Urteil vom März 2007 des Verw. Gerichtshofes Mannheim eine erneute Prüfung unter Berücksichtigung der zurückgewiesenen Begründungen der ersten Einstellungsverweigerung forderte. Sofern nicht noch überaschende Einsicht in Karlsruhe stattfindet, machte die (An-)Verhörung am 13.Juli 2007 nicht den Eindruck dass eine Änderung zu erwarten sei. Im wesentlichen wurden dieselben Themen und Details befragt, wie in den letzten drei Jahren. Zusätzlich wurden noch Fragen zur fachlichen Qualifikation gestellt, obwohl diese nach dem Referendariat zweifelsfrei feststeht. Was also ist anders als zuvor ? Im Vorfeld der Anhörung, zu der unter "Gespräch" eingeladen worden war, hatte das Regierungspräsitium mit einer Lehrerstelle im Raum Heidelberg "gewunken". Ebenso am Ende der Anhörung. Die Entscheidung des Reg.Präs. Karlsruhe soll 1-2 Tage vor bis nach Schuljahresbeginn erfolgen. Wir würden uns freuen, wenn das Regierungspräsidium Karlsruhe viele Stellungnahmen zum Verufsverbotverfahren M.Csaszkóczy von Euch erhalten würde (Postkarte, Mail oder Fax). Hier die Kontaktadresse: Schulpräsident Dr. Werner Schnatterbeck , Abteilung 7 (Schule und Bildung), Regierungspräsidium Karlsruhe , 76247 Karlsruhe e-mail: abteilung7@rpk.bwl.de Telefax: 06151/ 12 6049 Zum Stand des Verfahrens in Hessen: M.Csaszkóczy hatte sich nach seinem Referendariat an eine hessischen Schule beworben und hatte eine Einstellungszusage erhalten. Wenige Minuten vor der ersten Lehrerkonferenz wurde der Rektor nach einer Intervention des Innenministeriums angewiesen, Michael Csaszkóczys Vertrag auf keinen Fall zu unterzeichnen. Gegen das Berufsverbot war Widerspruch eingelegt worden. Kurz vor dem Termin des Verw. Gerichtshofes BaWü in Mannheim (entspr. Ob.Landesgericht) ließ das Verw. Gericht in Darmstadt verlauten, man warte das Urteil in Mannheim ab. Am 2. August 2007 um 9Uhr30 soll nun die erste Instanz in Darmstadt über das Einstellungsgesuch entscheiden. Da Bildung in Deutschland Ländersache ist, muss das hessische Gericht eine eigenständige Entscheidung treffen. Obgleich die Fakten nicht wesentlich anders liegen als in Baden-Württemberg , ist das unrechtmäßige Handeln der hessischen Behörden sogar noch offensichtlicher. Für viele von Euch sind Ferien oder es beginnen die Ferien gerade. Trotzdem wünschen wir uns, dass reichlich Besucher sich ein Bild von diesem Gerichtsverfahren machen und an den Freundes- und Bekanntenkreis weitervermitteln. Aber auch persönliche Stellungnahmen zum Verfahren sind sinnvoll . Hier die Anschrift und Mail-Adresse: Verwaltungsgericht Darmstadt , Havelstraße 7 , 64295 Darmstadt E-Mail: Verwaltung@vg-darmstadt.justiz.hessen.de Vielen Dank für Eure bisherige Solidarität ! für das SoliKomitee Heidelberg D.Roth Spenden für die Öffentlichkeitsarbeit gegen das Berufsverbot bitte auf folgendes Konto: Martin Heiming Kontonr.: 1001346381 Sparkasse Heidelberg BLZ: 672 500 20 Pressemitteilung des Deutschen Gewerkschaftsbundes Kreisverband Bergstraße und Ortsverband Bensheim Streit um das Berufsverbot gegen Michael Csaszkóczy geht in eine neue Runde / Prozess am 2. August in Darmstadt /Gewerkschaften rufen zur Solidarität auf Nach fast zwei Jahren Berufsverbot auch in Hessen findet nun am Donnerstag, dem 2. August, um 9.30 Uhr die öffentliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt ( Havelstr.7) statt. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Hessen hat dazu eine Mahnwache angemeldet. Kolleginnen und –kollegen von der GEW wollen zusammen mit dem Solikomitee gegen Berufsverbote vor der Verhandlung mit Transparenten und Flugblättern vor Ort sein. Der Deutsche Gewerkschaftsbund Bensheim und Bergstraße rufen ebenfalls zur Unterstützung dieser Aktion auf. „Sorgen wir außerdem dafür, dass der Zuschauerraum so voll wie nur möglich wird“, so der DGB. „Es soll nicht zu übersehen sein, dass es ein hohes öffentliches Interesse an diesem Fall gibt.“ Bekanntlich hatte der Heidelberger Michael Csaszkóczy im August 2005 die Einstellung in den hessischen Schuldienst beantragt und am 25. August eine verbindliche Einstellungszusage des Staatlichen Schulamts des Kreises Bergstraße/Odenwald erhalten. Überraschend wurde Csaszkóczy noch am Tag seines Dienstantritts vom Staatlichen Schulamt mitgeteilt, dass seine Einstellung aufgrund seines Engagements gegen Rechtsextremismus und seiner Mitgliedschaft in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD) abgelehnt werde. Im Jahr 2004 hatte bereits die damalige baden-württembergische Kultusministerin Annette Schavan ein Berufsverbot gegen den Realschullehrer verhängt. Zu Beginn diesen Jahres hatte das Mannheimer Verwaltungsgerichtshof das Berufsverbot für unrechtmäßig erklärt. Dennoch war das Land Hessen bislang nicht bereit, nun den Heidelberger Lehrer einzustellen, wie ursprünglich vorgesehen. „Eine Wiederkehr der verfassungswidrigen Berufsverbotspraxis der 70er Jahre müssen wir gemeinsam verhindern“, erklärt der DGB. Die GEW Hessen und die GEW Baden-Württemberg unterstützen Michael Csaszkóczy und haben die Kultusministerien in Baden-Württemberg und Hessen wiederholt dazu aufgerufen, das Berufsverbot zurückzunehmen und den engagierten Antifaschisten einzustellen. -- Solidaritätskomitee gegen das Berufsverbot Postfach 103162 69021 Heidelberg www.gegen-berufsverbote.de Spenden für die Öffentlichkeitsarbeit gegen das Berufsverbot bitte auf folgendes Konto: Martin Heiming Kontonr.: 1001346381 Sparkasse Heidelberg BLZ: 672 500 20 Berufsverbotsverfahren - erneute Anhörung Michael Csaszkóczys vor dem Regierungspräsidium Karlsruhe
Am heutigen Freitag, den 13.07.2007, fand die erneute Anhörung des Heidelberger Realschullehrers Michael Csaszkóczy vor dem Regierungspräsidium Karlsruhe statt. Csazkóczy wird seit dreieinhalb Jahren von den Bundesländern Hessen und Baden-Württemberg aus politischen Gründen die Ausübung seines Berufes verwehrt. Als Grund führen die Ministerien seine Mitgliedschaft in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD) an (nähere Informationen unter www.gegen-berufsverbote.de).
Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hatte im März diesen Jahres klargestellt, dass keiner der vom Kultusministerium angeführten Gründe im Mindesten geeignet sei, Csaszkóczys Verfassungstreue in Zweifel zu ziehen. Das Urteil ist rechtskräftig. Anstatt sich jedoch für die völlig unbegründete Diffamierung des Realschullehrers als Staatsfeind und die versuchte Zerstörung seiner beruflichen Existenz zu entschuldigen und ihn unverzüglich einzustellen, hatte das Regierungspräsidium ihn erneut zu einem "ergebnisoffenen vertiefenden Einstellungsgespräch" bezüglich "nach wie vor offener Fragen zu seiner politischen Treuepflicht" geladen.
Irgendwelche neue Indizien für Csaszkóczys angebliche Verfassungsfeindlichkeit wusste die Kommission auch heute nicht vorzubringen. Während der mehr als anderthalbstündigen Anhörung, die nach Angaben von Csaszkóczy und seinem Anwalt "in einer ausgesprochen unfreundlichen Atmosphäre" verlief, verhielt sich die Kommission, als habe es das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs nie gegeben. Csaszkóczy sollte zu den selben Tatsachen und Positionen Stellung nehmen wie vor drei Jahren. Eine Distanzierung lehnte er auch diesmal ab.
Das Solidaritätskomitee gegen das Berufsverbot fordert das Kultusministerium auf, endlich von der Wiederbelebung der grundrechtswidrigen und antidemokratischen Berufsverbotspraxis Abstand zu nehmen. Darüber hinaus fordern wir die Streichung der gesetzlichen Grundlagen der Berufsverbote und die Rehabilitierung und Entschädigung aller Betroffenen. Die Entscheidung des Kultusministeriums wird im Lauf der nächsten sechs Wochen erwartet.
Stefan Riedel für das Solidaritätskomitee
-- Solidaritätskomitee gegen das Berufsverbot Postfach 103162 69021 Heidelberg www.gegen-berufsverbote.de PM 48/07: 13. Juli 2007 Berufsverbot: Ignoriert das Kultusministerium Gerichtsurteil?Anhörung im Regierungspräsidium Karlsruhe ohne Ergebnis Karlsruhe – „Offenbar will das Kultusministerium sich über ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs hinweg setzen und das rechtswidrige Berufsverbot gegen den Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy nicht aufheben. Baden-Württemberg sollte endlich einen Schlussstrich unter das Thema Berufsverbot und den Rückfall in eine unrühmliche Politik der 70er Jahre ziehen und ihn im September einstellen“, sagte am Freitag (13.07.) in Stuttgart Rainer Dahlem, Landesvorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Michael Csaszkóczy wurde heute (13.07.) bei einem Gespräch im Regierungspräsidium Karlsruhe mit ähnlichen Vorwürfen wie bereits vor drei Jahren konfrontiert, obwohl der Verwaltungsgerichtshof Mannheim am 14. März 2007 festgestellt hatte, dass Csaszkóczy zu Unrecht die Einstellung verweigert wurde. Der Pädagoge wurde zu der Anhörung wegen angeblich immer noch "offener Fragen zu seiner politischen Treuepflicht" einbestellt. Die Entscheidung über die Einstellung soll offenbar erst am Ende der Sommerferien im Kultusministerium getroffen werden. Seit Anfang 2004 wird dem Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy aus politischen Gründen die Einstellung in den Schuldienst des Landes Baden-Württemberg verweigert. Im September 2005 hat sich Hessen dieser Maßnahme angeschlossen und Csaszkóczy eine bereits zugesagte Stelle verweigert. In Hessen findet am 2. August 2007 eine Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt statt. Bereits 1995 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die deutsche Berufsverbotspraxis als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verurteilt. Infos im Internet: www.gew-bw.de und www.gegen-berufsverbote.de Liebe UnterstützerInnen, in den nächsten Wochen geht der Streit um das Berufsverbot gegen Michael Csaszkóczy sowohl in Baden-Württemberg als auch in Hessen in eine neue Runde. Deswegen möchten wir Euch auf zwei wichtige anstehende Termine aufmerksam machen: Am Freitag, den 13.07.2007 findet vor dem Regierungspräsidium Karlsruhe die erneute Anhörung Michas wegen angeblich immer noch "offener Fragen zu seiner politischen Treuepflicht" statt. Die Anhörung selbst ist nicht öffentlich, aber wir wollen wieder mit einer Mahnwache gegen Berufsverbote Präsenz zeigen. Sie findet ab 8.30 vor dem Gebäude des Regierungspräsidiums, Hebelstr.2 in Karlsruhe statt. Am Donnerstag, den 02.08.2007 findet um 9.30 Uhr nach fast zwei Jahren Berufsverbot die öffentliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt, Havelstr.7, statt - ein voller Zuschauerraum würde natürlich das öffentliche Interesse an dem Fall sehr verdeutlichen. Auch hier wollen wir vor der Verhandlung mit Transparenten und Flugblättern vor Ort sein (ab 9 Uhr) Wir hoffen auf Eure Unterstützung. solidarische Grüße Stefan Riedel für das Solidaritätskomitee -- Solidaritätskomitee gegen das Berufsverbot Postfach 103162 69021 Heidelberg www.gegen-berufsverbote.de Spenden für die Öffentlichkeitsarbeit gegen das Berufsverbot bitte auf folgendes Konto: Martin Heiming Kontonr.: 1001346381 Sparkasse Heidelberg BLZ: 672 500 20 Erneute Anhörung im Berufsverbotsverfahren gegen Michael Csaszkóczy am 13.07.2007 Seit dem Jahreswechsel 2003/2004 betreibt das Land Baden-Württemberg die Wiederbelebung der antidemokratischen Berufsverbotspraxis der 1970er Jahre. Betroffen ist der Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy, dem wegen seiner Mitgliedschaft in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg die Ausübung seines Berufs verweigert wird. (Nähere Infos unter www.gegen-berufsverbote.de) Obwohl der Verwaltungsgerichtshof Mannheim in erfreulicher Eindeutigkeit die Rechtswidrigkeit des Berufsverbots festgestellt hat, wurde Michael Csaszkóczy wegen "nach wie vor offener Fragen zu seiner politischen Treuepflicht" erneut zu einem "vertiefenden Einstellungsgespräch" vor dem Regierungspräsidium Karlsruhe geladen. Die nichtöffentliche Anhörung findet am Freitag, den 13.07.2007 um 9.00 Uhr im Regierungspräsidium Karlsruhe, Hebelstr. 2, statt. Das Solidaritätskomitee wird diese Anhörung ab 8.30 Uhr vor dem Gebäude mit einer Mahnwache gegen Berufsverbote begleiten. Wir fordern weiterhin die sofortige Einstellung und Rehabilitierung Michael Csaszkóczys, die Abschaffung der gesetzlichen Grundlagen der Berufsverbote und die Rehabilitierung und Entschädigung aller Betroffener aus den 1970er und 1980er Jahren. Junge Welt, 26.06.2007 »Die Kampagne muss weitergehen«Opfer von Berufsverbot soll Fragen zu seiner »politischen Treuepflicht« beantworten. Ein Gespräch mit Michael Csaszkóczy Interview: Markus Bernhardt * Michael Csaszkóczy ist Realschullehrer, darf seinen Beruf wegen seiner politischen Einstellung aber nicht ausüben Seit 2003 wird Ihnen aufgrund Ihres Engagements für die »Antifaschistische Initiative Heidelberg« (AIHD) die Einstellung in den Schuldienst verweigert. Jetzt hat das örtliche Regierungspräsidium Sie zu einem ergebnisoffenen Gespräch geladen. Erwarten Sie, daß die Behörde Ihrer Einstellung nun doch noch zustimmt? Die Formulierung der Ladung läßt nicht unbedingt Gutes erwarten. Dort ist von »nach wie vor offenen Fragen zu meiner politischen Treuepflicht« die Rede. Ich habe in den vergangenen Jahren vor Kommissionen, Gerichten und in der Öffentlichkeit ausführlich Stellung zu allen diesbezüglichen Fragen genommen. Dem habe ich nichts mehr hinzuzufügen. Mir ist nicht klar, welche »offenen Fragen« es da noch geben könnte. Das Verwaltungsgericht Mannheim hat das gegen Sie verhängte Berufsverbot im März dieses Jahres für Unrecht erklärt. Welche Schlüsse haben Baden-Württembergs Behörden aus dem Urteil gezogen? Ein Ministeriumssprecher hatte gleich nach dem Urteil erklärt, er sehe nicht, daß das Land durch das Urteil verpflichtet werde, mich einzustellen. Das ist so richtig wie banal: Meine Einstellung konnte das Gericht nicht vollziehen. Allerdings hat es überdeutlich festgestellt, daß nichts von dem, was der Inlandsgeheimdienst und die Ministerien gegen mich vorgebracht haben, geeignet ist, Zweifel an meiner Verfassungstreue zu begründen und mir deshalb die Einstellung zu verweigern. Die logische Folge müßte demnach nach dreieinhalb Jahren rechtswidrigen Berufsverbotes meine sofortige Einstellung sein. Die Begründung der neuerlichen Ladung vor das Regierungspräsidium läßt befürchten, daß das Land Baden-Württemberg immer noch nicht bereit ist, diese überfällige Konsequenz zu ziehen. Wie ist das Landesamt für Verfassungsschutz mit dem Urteil umgegangen? Im aktuellen baden-württembergischen Verfassungsschutzbericht herrscht zum Thema Berufsverbot betretenes Schweigen. Das ist zumindest insofern bemerkenswert, als der Geheimdienst in den vergangenen Jahren in seinen Berichten keine Gelegenheit ausgelassen hat, die Verhängung des Berufsverbots beinahe hämisch zu kommentieren. Selbst die von einem denkbar breiten Bündnis getragene Solidaritätsbewegung wurde immer wieder als verfassungsfeindliche Bestrebung diffamiert. Rechnen Sie in einem Bundesland wie Baden-Württemberg, dessen Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) aufgrund geschichtsverfälschender Äußerungen und seines Engagements für die rechte Denkfabrik »Studienzentrum Weikersheim« in der jüngsten Vergangenheit für diverse politische Skandale sorgte, und trotz Ihres Engagements für die Rote Hilfe und die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) mit einer Einstellung in den Schuldienst? Das ist letzten Endes keine Frage staatlicher Einsicht. Von Politikern vom Schlage eines Herrn Oettinger erwarte ich mir natürlich gar nichts. Aber Menschenrechte und Demokratie waren noch nie Gnadengeschenke, sondern mußten zu allen Zeiten von sozialen Bewegungen erkämpft werden. Und da bin ich guten Mutes, daß die Solidarität letzten Endes über staatliche Einschüchterung und Duckmäusertum siegen wird. Über 2000 Menschen haben sich für Ihre Einstellung und gegen Berufsverbote stark gemacht. Darunter viele Prominente, Künstler und Politiker. Wie kann man Sie ansonsten unterstützen? Zunächst einmal ist es wichtig, weiter aufmerksam zu bleiben. Nach unserem durchschlagenden Erfolg vor Gericht haben viele geglaubt, diese Sache sei nun ausgestanden. Es hat sich gezeigt, daß dem noch nicht so ist – auch das Land Hessen beharrt ja nach wie vor auf dem gegen mich verhängten Berufsverbot. Solange die gesetzlichen Grundlagen der Berufsverbote nicht beseitigt sind, aber auch so lange die vielen Betroffenen aus den 1970er und 1980er Jahren nicht rehabilitiert sind, muß die Kampagne gegen Berufsverbote weitergehen. Das bedeutet in erster Linie, Öffentlichkeit zu schaffen und gesellschaftlichen Druck zu erzeugen. Das Solidaritätskomitee kann dafür jede Form von materieller und tatkräftiger Unterstützung brauchen. Infos: www.gegen-berufsverbote.de Berufsverbot gegen antifaschistischen Realschullehrer: Regierungspräsidium Karlsruhe lädt Michael Csaszkóczy erneut zu einer Anhörung Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat den seit dreieinhalb Jahren wegen seiner Mitgliedschaft in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD) mit Berufsverbot belegten Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy ein weiteres Mal zu einer "ergebnisoffenen" Anhörung geladen, in der es erneut um "offene Fragen zur Treuepflicht" gehen soll. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hatte das Berufsverbot gegen Csaszkóczy am 13.03.2007 für Unrecht erklärt und festgestellt, dass keiner der von Innen- und Kultusministerium angeführten Gründe auch nur im geringsten geeignet sei, Zweifel an Csaszkóczys Verfassungstreue zu begründen. Gleichzeitig wurde das Land Baden-Württemberg verpflichtet, Csaszkóczys Antrag auf Einstellung in den Schuldienst unter Beachtung dieser Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden. Inwiefern es nun noch "offene Fragen" bezüglich Csaszkóczys Verfassungstreue geben soll, bleibt das Geheimnis des Kultusministeriums. Csaszkóczy hatte in den vergangenen drei Jahren vor dem Oberschulamt, zwei Gerichtsinstanzen und in der Öffentlichkeit zu allen diesbezüglichen Fragen ausführlich Stellung genommen. Der Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte, Dr. Rolf Gössner hatte das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs als "schallende Ohrfeige für die baden-württembergische Kultusbürokratie" und als "Signal gegen die Versuche, die Berufsverbotspraxis vergangener Jahrzehnte wiederzubeleben" bezeichnet. Die erneute Ladung Csaszkóczys lässt befürchten, dass das Kultusministerium die notwendigen Konsequenzen aus dieser schallenden Ohrfeige nicht gezogen hat. Das Solidaritätskomitee fordert die unverzügliche Einstellung und Rehabilitierung Michael Csaszkóczys und aller früherer Berufsverbots-Betroffenen aus den 1970er und 1980er Jahren. Ausführlichere Informationen zum Berufsverbot gegen Michael Csaszkóczy finden Sie unter www.gegen-berufsverbote.de Rhein-Neckar-Zeitung, 15.03.2007 Linker Lehrer darf wieder hoffenTeilsieg für Lehramtsbewerber vor dem Verwaltungsgerichtshof - Übernahme in den Schuldienst muss erneut geprüft werden Von Willi Berg und dpa Mannheim. Der linke Lehrer Michael Csaszkóczy kann hoffen, doch noch in den staatlichen Schuldienst übernommen zu werden. Gestern errang der 36-Jährige vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim einen Teilerfolg. Der 4. Senat verpflichtete das Land, erneut über dessen Einstellung zu befinden. Die ablehnenden Bescheide des Oberschulamtes hob der VGH auf. Die „Sündenliste“ mit 18 Einzelvorfällen sei nicht geeignet, um daraus eine mangelnde Verfassungstreue des Lehrers herzuleiten. Darin war auch dessen Teilnahme an einer Demonstration gegen die Kriegspolitik von Nato und BRD aufgeführt. Das Gericht übte scharfe Kritik an der Schulbehörde. Die habe bei ihrer negativen Prognose „wesentliche Beurteilungselemente nicht hinreichend berücksichtigt“. So auch das - offenbar untadelige - Verhalten des Klägers in seiner Referendarzeit. Der Sachverhalt sei nicht sorgfältig und vollständig gewürdigt worden. Damit sei man der Person Csaszkóczys „nicht gerecht geworden“. Zwar könne der Senat nicht die Übernahme des Klägers in das Beamtenverhältnis erzwingen. Das Gericht verpflichtete das Land jedoch, künftig die Rechtsauffassung des VGH zu beachten. Künftig dürfe die genannte „Sündenliste“ nicht mehr als Grund für eine Ablehnung herangezogen werden. Die Schulbehörde und das Kultusministerium hatte sich geweigert, Michael Csaszkóczy einzustellen und das trotz guter Noten. Es bestünden Zweifel an dessen Verfassungstreue, so das Argument. Auch in Hessen war seine Bewerbung als Lehrer mit den Fächern Deutsch, Geschichte und Kunst gescheitert. Der Mann mit dem auffälligen Outfit engagiert sich seit Jahren in der „Antifaschistischen Initiative“ in Heidelberg. Die wird vom Verfassungsschutz beobachtet und als linksextrem eingestuft. Das Karlsruher Verwaltungsgericht hatte die Klage des 36-Jährigen in erster Instanz abgewiesen. Die Antifa-Initiative in Heidelberg habe eine „bedenkliche Haltung zur freiheitlich demokratischen Grundordnung“, hieß es in dem Urteil. Gegen das Karlsruher Urteil hatte Csaszkóczy Rechtsmittel eingelegt. Unterstützt wurde er dabei durch die Gewerkschaft GEW. Das Kultusministerium erklärte, man nehme das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs zur Kenntnis und warte die schriftliche Urteilsbegründung ab. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) forderte die Einstellung des Mannes. „Damit könnte Baden-Württemberg auch bundesweit endlich einen Schlussstrich unter das Thema Berufsverbot und den Rückfall in eine unrühmliche Politik der 70er Jahre ziehen“, sagte GEW-Landesvorsitzender Rainer Dahlem. Aktenzeichen: VGH 4 S 1805/06 Zweifel reichen nicht Von Christian Pieterek Mit seinem gepiercten Ohr und dem schwarzen Outfit der „Autonomen“ , sieht Michael Csaszkóczy nicht unbedingt aus wie jemand, dem man die Erziehung seiner Kinder anvertrauen möchte. Das ist noch nachvollziehbar. Deshalb aber gleich Zweifel an der Verfassungstreue des Heidelberger Lehramtsanwärters zu hegen, geht weit über das Ziel hinaus. Das Urteil des Mannheimer Verwaltungsgerichts ist deshalb eine schallende Ohrfeige für die oberste Schulbehörde des Landes. Deren Weigerung, den 36-jährigen Heidelberger - trotz guter Qualifikation - nur wegen seiner Mitgliedschaft in der vom Verfassungsschutz als linksextrem eingestuften Antifaschistischen Initiative Heidelberg nicht in den Schuldienst einzustellen, ist Unrecht, urteilte das Gericht. Zu Recht. Da gehört schon mehr Butter an die Fische. Wenn Antifaschisten auf Neonazis treffen, wird das kein Kaffeekränzchen. Dabei kann es ganz schön zur Sache gehen. Das haben wir oft genug erlebt. Da stehen die „Autonomen" in Sachen Gewalt den rechten Dumpfbacken in Nichts nach. Dennoch: Die Heidelberger Antifa-Gruppe wird seit längerem vom Verfassungsschutz beobachtet - von übermäßigen Gewalttaten des Herrn Csaszkóczy war dabei nie die Rede. Wo also sind die „Sünden“? Nur vage Zweifel an einer Verfassungstreue dürfen in einem Rechtsstaat noch kein Grund sein, engagierte Mensehen aus dem Berufsleben auszugrenzen. RNZ, 14.03.2007 Ein „linker“ Lehrer will sich in den Schuldienst klagen Berufungsverhandlung über Berufsverbot für einen Lehrer vor dem Verwaltungsgericht in mannheim – Entscheidung wird heute erwartet. Von Julia Ranniko Mannheim. Die Lacher hat der Vorsitzende Richter Klaus Brockmann stets auf seiner Seite. „Wenn Steine zu fliegen beginnen“ , sagt er mit Blick auf Ex-Außenminister Joschka Fischer (Grüne) trocken, „muss das nicht immer enden in einer Karriere als Außenminister.“ Und als ihm der Kläger, der Lehrer Michael Csaszkóczy, von seiner Doktorarbeit zum Thema „Jugendkulturen und Geschichtsbewusstsein“ erzählt, kontert der Richter verschmitzt: „Das ist ein Thema, das Ihnen sicherlich liegt.“ Denn der Prozess vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg dreht sich genau um Themen wie Geschichtsbewusstsein und politischen Einsatz. Weil sich Csaszkóczy seit Jahren in der „Antifaschistischen Initiative Heidelberg“ engagiert, verweigern ihm Baden-Württemberg und auch Hessen trotz fachlicher Eignung die Einstellung in den Schuldienst. Die Antifa-Gruppe wird vom Verfassungsschutz beobachtet und als linksextrem eingestuft. Trotz allen Humors geht es daher am Dienstag in dem nüchternen Gerichtssaal um so sperrige Begriffe wie „Verfassungstreue“ und „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ - und vor allem um die berufliche Zukunft des 36 Jahre alten Lehramtsanwärters für Geschichte, Deutsch und Kunst. Unterschiedlicher könnten die Kontrahenten kaum sein, die vor Gericht aufeinander treffen. Auf der einen Seite Csaszkóczy, ganz in Schwarz gekleidet, mit Lederhose und etlichen Ringen am Ohr. Und auf der anderen Seite der Vertreter des zuständigen Regierungspräsidiums Karlsruhe, mit beigem Jackett, Aktentasche und Schnauzbart. Im August 2004 hatten die Schulbehörde und das Kultusministerium in Stuttgart Csaszkóczys Bewerbung wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue abgelehnt, seitdem streiten das Land und der verhinderte Lehrer - er wird von der Bildungsgewerkschaft GEW unterstützt - um das „Berufsverbot“. Auch Hessen hat ihm die Beamtenlaufbahn verwehrt. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte eine Klage des Pädagogen auf Einstellung in den Schuldienst vor einem Jahr abgelehnt. Für den baden-württembergischen Kultusminister Helmut Rau (CDU) war die Sache damals klar: „Wir können ihm die Kinder nicht anvertrauen." Der VGH allerdings sah „ernstliche Zweifel an der Richtigkeit“ des Karlsruher Urteils und ließ die Berufung zu. Die Mannheimer Richter wollen am heutigen Mittwoch ihre Entscheidung verkünden. Das Land gründet seine Ablehnung unter anderem auf ein Papier der Antifa-Gruppe, in dem Militanz angeblich befürwortet wird. „Gewalt gegen Menschen oder Sachen habe ich immer deutlich verurteilt und abgelehnt“, betont dagegen der 36-Jährige. Auch Erkenntnisse des Verfassungsschutzes, der Csaszkóczy seit 1992 beobachtet hat, spielen für das Land eine Rolle. In den Akten ist etwa notiert, dass er an Demonstrationen gegen Neonazi-Aufmärsche und den Irak-Krieg teilgenommen hat. Bei dieser „Sündenliste“ könne man sich fragen, „wo die Sünden sind", sagt Richter Brockmann. Kein Beispiel aus der Liste allein sei ausreichend, erwidert der Vertreter des Regierungspräsidiums. „Es war die Summe der Erkenntnisse.“ junge Welt 15.03.2007 / Inland / Seite 2 Berufsverbot auf dem Prüfstand Verwaltungsgerichtshof Mannheim verlangt Neubewertung des Falles CsaszkóczyRalf Wurzbacher Das vom Land Baden-Württemberg gegen den Lehramtsanwärter Michael Csaszkóczy wegen dessen politischer Gesinnung verhängte Berufsverbot muß von neuem geprüft werden. So urteilte am Mittwoch der Verwaltungsgerichtshof Mannheim und revidierte damit eine Entscheidung des Karlsruher Verwaltungsgerichts von vor fast genau einem Jahr. Seinerzeit hatten die Richter einen Beschluß des zuständigen Oberschulamts aus dem Jahr 2004 bestätigt, dem einer »linksextrem« eingestuften Organisation angehörenden Pädagogen die Einstellung in den Schuldienst zu verweigern. Csaszkóczy hatte sich im Sommer 2002 in Heidelberg um eine Stelle als Realschullehrer beworben. Als Belege der ihm unterstellten Verfassungsfeindlichkeit wurden seine Mitgliedschaft in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg, die wiederholte Teilnahme an Antikriegsdemonstrationen und die Mitautorenschaft an einer Dokumentation über eine Widerstandsgruppe im Dritten Reich ins Feld geführt. Aus denselben Gründen hatte sich auch das Land Hessen vor zwei Jahren gegen eine Übernahme des heute 36jährigen in den Schuldienst gesperrt, nachdem dieser bereits eine Zusage für eine Stelle und ein Beamtenverhältnis auf Probe erhalten hatte. Hauptbelastungsmoment war die Selbstdarstellung der Heidelberger Antifa-Gruppe, die »Militanz als legitimes Mittel der Befreiung« ansieht. Maßgeblich für die aktuelle Entscheidung der Mannheimer Richter war eine »nicht hinreichende Beurteilung« des Klägers durch das Oberschulamt. So sei das Verhalten des Mannes im bereits absolvierten Vorbereitungsdienst nicht genügend berücksichtigt worden und die ihm vorgehaltene »Sündenliste« mit zahlreichen Einzelvorfällen nicht geeignet, die Annahme mangelnder Verfassungstreue zu rechtfertigen. Gleichwohl ist das Urteil nicht gleichbedeutend mit einer verpflichtenden Verbeamtung des Klägers. Notwendig sei aber eine »Neubescheidung des Antrags unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts«. Tagesspiegel 14.3.07 Berufsverbot für linken Lehrer aufgehobenEin Gericht hat das bundesweit einzige Berufsverbot gegen einen linken Lehramtsbewerber aufgehoben. Der 36-Jährige war wegen seiner Mitgliedschaft in einer antifaschistischen Gruppe nicht eingestellt worden. (14.03.2007, 14:00 Uhr) Mannheim/Stuttgart - Das Berufsverbot für einen Lehramtsbewerber aus Heidelberg ist rechtswidrig zustande gekommen. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg entschied in Mannheim, dass das Oberschulamt Karlsruhe dem Lehrer "zu Unrecht" die Einstellung in den Schuldienst verweigert habe. Die Behörde hatte ihr Vorgehen mit Zweifeln an der Verfassungstreue des Pädagogen begründet. Der VGH verpflichtete das Land Baden-Württemberg, erneut über den Einstellungsantrag zu entscheiden. Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Das baden-württembergische Kultusministerium reagierte zurückhaltend. Man werde erst "auf der Basis der schriftlichen Urteilsbegründung über das weitere Vorgehen" entscheiden, teilte das Ministerium in Stuttgart mit. Zu klären sei insbesondere, ob eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt werde. "Antifaschistische Initiative" als linksextrem eingestuft Der Lehramtsanwärter hatte sich im Sommer 2002 in Heidelberg als Realschullehrer beworben. Das Oberschulamt Karlsruhe lehnte seine Einstellung ab, weil er Mitglied der "Antifaschistischen Initiative Heidelberg" (AIHD) ist, die vom Verfassungsschutz als linksextrem eingestuft wird. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte in erster Instanz im März 2006 das Berufsverbot bestätigt. Mit dem jetzigen VGH-Urteil im Berufungsverfahren konnte der Lehramtsbewerber einen Teilerfolg erzielen. Zwar liegen nach Auffassung der VGH-Richter die rechtlichen Voraussetzungen nicht vor, das Land zur Einstellung des Klägers zu verpflichten. Über seinen Antrag müsse aber "unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts" neu entschieden werden. "Radikalenerlass gehört in die Mottenkiste" Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) forderte die Landesregierung auf, den Mann "sofort" einzustellen. Damit könne Baden-Württemberg einen Schlussstrich unter den "Rückfall in eine unrühmliche Politik der 70er Jahre ziehen", sagte der baden-württembergische GEW-Landesvorsitzende Rainer Dahlem. Auch die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im baden-württembergischen Landtag, Theresia Bauer, betonte: "Der Radikalenerlass gehört in die Mottenkiste und nicht ins 21. Jahrhundert." Der Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte, Rolf Gössner, nannte das Urteil "eine schallende Ohrfeige für die baden-württembergische Kultusbürokratie und das Verwaltungsgericht Karlsruhe". "Sündenliste" rechtfertigt nicht Zweifel an Verfassungstreue Dem VGH-Urteil zufolge hat das Oberschulamt wesentliche Punkte bei der Beurteilung des Bewerbers - etwa sein Verhalten im Vorbereitungsdienst - nicht hinreichend berücksichtigt. Die Behörde sei den Anforderungen an eine sorgfältige und vollständige Würdigung des Sachverhalts und der Person nicht gerecht geworden. Eine dem Bewerber vorgehaltene "Sündenliste" sei nicht geeignet, die Annahme einer mangelnden Verfassungstreue zu rechtfertigen. In der Auseinandersetzung geht es um das derzeit bundesweit einzige Berufsverbot für einen Lehrer. Nach den baden-württembergischen Behörden hatte auch die hessische Schulverwaltung im September 2005 dem Heidelberger eine Anstellung verwehrt. (Von Tanja Wolter und Norbert Demuth, ddp) ::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Mannheimer Morgen 14. März 2007 Berufsverbot gegen "linken" Lehrer aufgehoben "Wo sind die Sünden?"Mannheim. Das bundesweit einzige Berufsverbot gegen einen linksgerichteten Lehrer ist aufgehoben: Trotz seines Engagements in einer antifaschistischen Gruppe in Heidelberg darf der 36-jährige Michael Csaszkóczy auch an staatlichen Schulen unterrichten. An der Verfassungstreue des Realschullehrers für Geschichte, Deutsch und Kunst bestehe kein Zweifel, heißt es in einem in Mannheim veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg. Das Land habe Csaszkóczy zu Unrecht die Einstellung verweigert und müsse daher erneut über seine Bewerbung entscheiden. Dennoch: Den Beginn einer Beamtenlaufbahn markiert die Entscheidung der Mannheimer Richter für den verhinderten Lehrer noch nicht. "Der Dienstherr hat bei einer Einstellung immer ein Ermessen, er muss nicht zwingend in das Beamtenverhältnis übernommen werden", erklärte ein Gerichtssprecher. Csaszkóczys Anwalt Martin Heiming dagegen sieht gute Chancen, dass sein Mandant doch noch als Lehrer arbeiten kann: "Das Schulamt hat genaue Vorgaben bekommen. Das Urteil kann nur dazu führen, dass er eingestellt wird." Die damalige Stuttgarter Kultusministerin und heutige Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) und die Schulbehörde hatten die Bewerbung des Lehramtsanwärters im August 2004 abgelehnt -wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue. Csaszkóczy engagiert sich seit Jahren in der "Antifaschistischen Initiative Heidelberg", die vom Landesverfassungsschutz als linksextrem eingestuft und beobachtet wird. Gut ein Jahr nach der Bewerbung scheiterte auch sein Versuch, an einer Schule in Hessen unterzukommen, am Veto der Behörden. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe wies eine Klage des Pädagogen gegen das Berufsverbot vor einem Jahr ab. Für den baden-württembergischen Kultusminister Helmut Rau (CDU) war die Sache damals klar: "Wir können ihm die Kinder nicht anvertrauen." Am Mittwoch wollte sein Ministerium das Urteil dagegen nicht bewerten und zunächst die schriftlichen Urteilsgründe abwarten. Mit Kritik an der Entscheidung des Landes hielten sich die obersten Verwaltungsrichter im Südwesten nicht zurück. Die Schulbehörde sei den "Anforderungen an eine sorgfältige und vollständige Würdigung des Sachverhalts und der Person des Klägers nicht gerecht geworden", formulierten sie überdeutlich. Wichtige Punkte seien nicht ausreichend beachtet worden - unter anderem dass Csaszkóczy sein Referendariat tadellos absolviert habe. Eine "Sündenliste" des Verfassungsschutzes, der den 36-Jährigen seit 1992 beobachtet hat, sei zudem "nicht geeignet, die Annahme mangelnder Verfassungstreue zu rechtfertigen". In der Liste ist etwa akribisch notiert, an welchen Demonstrationen gegen Neonazi-Aufmärsche oder den Irak-Krieg Csaszkóczy teilgenommen hat. Bei dieser Aufzählung könne man sich fragen, "wo die Sünden sind", hatte der Vorsitzende Richter schon bei der Verhandlung am Dienstag gesagt. Die "Internationale Liga für Menschenrechte" wertete das Urteil als "schallende Ohrfeige für die baden-württembergische Kultusbürokratie und das Verwaltungsgericht Karlsruhe". Die Bildungsgewerkschaft GEW, die den verhinderten Lehrer auf dem Klageweg unterstützt, begrüßte die Entscheidung ebenfalls. Wenn das Land Csaszkóczy nun einstelle, "könnte Baden-Württemberg auch bundesweit endlich einen Schlussstrich unter das Thema Berufsverbot und den Rückfall in eine unrühmliche Politik der 70er Jahre ziehen", sagte der Landesvorsitzende Rainer Dahlem in Stuttgart. Csaszkóczy sei "ein unbescholtener Bürger, der sich friedlich gegen den erstarkenden Rechtsextremismus engagiert", betonte die Bundesvorsitzende der Grünen, Claudia Roth. Und für die Linksfraktion hat das Gericht "klargestellt, dass Engagement gegen Neofaschismus kein Grund sein darf, Menschen aus dem Berufsleben auszugrenzen". Mit einfachen Worten hatte ein Demonstrant am Dienstag vor dem VGH dieser Forderung Nachdruck verliehen: "Grundrechte verteidigen - Michael vereidigen." (dpa) Kein Berufsverbot für CsaszkoczyFREIBURG taz Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim sieht keine Zweifel an der Verfassungstreue von Michael Csaszkoczy. Das verkündete er gestern. Baden-Württemberg muss nun neu über die Einstellung Csaszkoczys als Realschullehrer entscheiden. Das Schulamt hatte ihm unter anderem Mitarbeit in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD) vorgeworfen und eindeutige Distanzierung von der AIHD und deren Bekenntnis zur Militanz gefordert. Der VGH verlangte keine derartige Distanzierung. Er hielt auch eine Liste linksradikaler Aktionen, bei denen Csaszkoczy beteiligt war, für "nicht geeignet", mangelnde Verfassungstreue zu belegen. Das Land habe das tadellose Verhalten Csaszkoczys im Referendariat "nicht hinreichend berücksichtigt". CHR meinung und diskussion SEITE 11 taz Nr. 8226 vom 15.3.2007, Seite 6, 28 TAZ-Bericht CHR :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Neues Deutschland 15.03.07 Gericht hebt Berufsverbot auf Keine Zweifel an Verfassungstreue von linkem Lehrer / Urteil begrüßtDer baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof hat das bundesweit einzige Berufsverbot gegen einen linken Lehramtsbewerber aufgehoben. Der Heidelberger Michael Csaszkóczy hat nun wieder Chancen auf eine Einstellung als Realschullehrer. Berlin (ND). Das Oberschulamt Karlsruhe hat Michael Csaszkóczy zu Unrecht die Einstellung in den Schuldienst des Landes wegen Zweifel an seiner Verfassungstreue verweigert. Dies hat der 4. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) am Mittwoch entschieden. Das Land ist nun verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf Einstellung in den Schuldienst unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden. Csaszkóczy hatte sich im Sommer 2002 in Heidelberg beim Oberschulamt um eine Stelle als Realschullehrer im Schuldienst des Landes Baden-Württemberg beworben. Trotz Bestnoten war ihm jedoch die Einstellung verweigert worden. Zur Begründung verwies die Behörde damals auf Csaszkóczys Mitgliedschaft in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD). Die Gruppe wird vom Verfassungsschutz als »linksextrem« eingestuft und bezeichnet »Militanz als legitimes Mittel im Kampf um Befreiung«. Bei der mündlichen Verhandlung am Dienstag wollte sich Csaszkóczy von dieser Aussage aus »Respekt vor den Menschen, die im Dritten Reich Widerstand geleistet haben«, nicht distanzieren. Mit Blick darauf verwies der Vorsitzende Richter Klaus Brockmann schon in der Verhandlung darauf, dass sich Csaszkóczy in der Jugendarbeit gegen rechte Gewalt engagiert und in Heidelberg deshalb für die Verleihung der Bürgermedaille für Zivilcourage vorgeschlagen worden war. Der Kläger wird zwar seit 1992 vom Verfassungsschutz beobachtet, konkrete Rechtsverstöße konnten ihm aber nicht nachgewiesen werden. Das Gericht bezeichnete deshalb auch eine dem Kläger vom Land vorgehaltene »Sündenliste« mit zahlreichen kleineren Vorfällen als »nicht geeignet, die Annahme mangelnder Verfassungstreue zu rechtfertigen«. Der freie zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) begrüßte das Urteil und sieht darin eine »Stärkung der Meinungsfreiheit und des Engagements gegen Faschismus«. Die bildungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Nele Hirsch, sprach von einer »Blamage für die baden-württembergischen und hessischen Unionspolitiker«. Diese hätten offenbar eine richterliche Erklärung gebraucht, »um zu begreifen: Antifaschismus ist kein Verfassungsdelikt«. Auch in Hessen war gegen Csaszkóczy ein Berufsverbot verhängt worden. Auch Rolf Gössner von der Internationalen Liga für Menschenrechte freute sich über das »Signal gegen Versuche, die Berufsverbotspraxis vergangener Jahrzehnte wiederzubeleben«. Mathias Krause vom Bundesvorstand der Solidaritätsorganisation Rote Hilfe forderte gestern »die sofortige Übernahme Michael Csaszkóczys in den Schuldienst sowie die umfassende Rehabilitierung aller früheren Berufsverbotsopfer«. :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Rheinische Post online zuletzt aktualisiert: 14.03.2007 - 15:08 Baden-Württemberg Teilerfolg für Lehrer im Streit um BerufsverbotMannheim/Stuttgart (RPO). Der mit Berufsverbot belegte Lehramtsanwärter aus Heidelberg hat vor Gericht einen Teilerfolg errungen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschied, dass das Oberschulamt Karlsruhe dem Lehrer "zu Unrecht" die Einstellung in den Schuldienst verweigert habe. Ob er nun tatsächlich eine Stelle bekommt, ist allerdings weiter unklar. Die Behörde hatte ihr Vorgehen mit Zweifeln an der Verfassungstreue des Pädagogen begründet. Der VGH verpflichtete das Land Baden-Württemberg, erneut über den Einstellungsantrag zu entscheiden. Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Das baden-württembergische Kultusministerium reagierte zurückhaltend. Man werde erst "auf der Basis der schriftlichen Urteilsbegründung über das weitere Vorgehen" entscheiden, teilte das Ministerium in Stuttgart mit. Zu klären sei insbesondere, ob eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt werde. Der Lehramtsanwärter hatte sich im Sommer 2002 in Heidelberg als Realschullehrer beworben. Das Oberschulamt Karlsruhe lehnte seine Einstellung ab, weil er Mitglied der "Antifaschistischen Initiative Heidelberg" (AIHD) ist, die vom Verfassungsschutz als linksextrem eingestuft wird. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte in erster Instanz im März 2006 das Berufsverbot bestätigt. Mit dem jetzigen VGH-Urteil im Berufungsverfahren konnte der Lehramtsbewerber einen Teilerfolg erzielen. Zwar liegen nach Auffassung der VGH-Richter die rechtlichen Voraussetzungen nicht vor, das Land zur Einstellung des Klägers zu verpflichten. Über seinen Antrag müsse aber "unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts" neu entschieden werden. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) forderte die Landesregierung auf, den Mann "sofort" einzustellen. Damit könne Baden-Württemberg einen Schlussstrich unter den "Rückfall in eine unrühmliche Politik der 70er Jahre ziehen", sagte der baden-württembergische GEW-Landesvorsitzende Rainer Dahlem. "Schallende Ohrfeige" Auch die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im baden-württembergischen Landtag, Theresia Bauer, betonte: "Der Radikalenerlass gehört in die Mottenkiste und nicht ins 21. Jahrhundert." Der Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte, Rolf Gössner, nannte das Urteil "eine schallende Ohrfeige für die baden-württembergische Kultusbürokratie und das Verwaltungsgericht Karlsruhe". Dem VGH-Urteil zufolge hat das Oberschulamt wesentliche Punkte bei der Beurteilung des Bewerbers - etwa sein Verhalten im Vorbereitungsdienst - nicht hinreichend berücksichtigt. Die Behörde sei den Anforderungen an eine sorgfältige und vollständige Würdigung des Sachverhalts und der Person nicht gerecht geworden. Eine dem Bewerber vorgehaltene "Sündenliste" sei nicht geeignet, die Annahme einer mangelnden Verfassungstreue zu rechtfertigen. In der Auseinandersetzung geht es um das derzeit bundesweit einzige Berufsverbot für einen Lehrer. Nach den baden-württembergischen Behörden hatte auch die hessische Schulverwaltung im September 2005 dem Heidelberger eine Anstellung verwehrt. :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: pr inside VGH: Zu Unrecht Einstellung in Schuldienst verweigert- Grüne: Erfolg für Rechtsstaat Teilerfolg für Lehrer im Streit um Berufsverbot 14.03.2007 14:07:54 - Das Berufsverbot für einen Lehramtsbewerber aus Heidelberg ist rechtswidrig zustande gekommen. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg entschied am Mittwoch in Mannheim, dass das Oberschulamt Karlsruhe dem Lehrer «zu Unrecht» die Einstellung in den Schuldienst verweigert habe. Die Behörde hatte ihr Vorgehen mit Zweifeln an der Verfassungstreue des Pädagogen begründet. Mannheim/Stuttgart (ddp). Das Berufsverbot für einen Lehramtsbewerber aus Heidelberg ist rechtswidrig zustande gekommen. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg entschied am Mittwoch in Mannheim, dass das Oberschulamt Karlsruhe dem Lehrer «zu Unrecht» die Einstellung in den Schuldienst verweigert habe. Die Behörde hatte ihr Vorgehen mit Zweifeln an der Verfassungstreue des Pädagogen begründet. Der VGH verpflichtete das Land Baden-Württemberg, erneut über den Einstellungsantrag zu entscheiden. Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Das baden-württembergische Kultusministerium reagierte zurückhaltend. Man werde erst «auf der Basis der schriftlichen Urteilsbegründung über das weitere Vorgehen» entscheiden, teilte das Ministerium in Stuttgart mit. Zu klären sei insbesondere, ob eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt werde. Der Lehramtsanwärter hatte sich im Sommer 2002 in Heidelberg als Realschullehrer beworben. Das Oberschulamt Karlsruhe lehnte seine Einstellung ab, weil er Mitglied der «Antifaschistischen Initiative Heidelberg» (AIHD) ist, die vom Verfassungsschutz als linksextrem eingestuft wird. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte in erster Instanz im März 2006 das Berufsverbot bestätigt. Mit dem jetzigen VGH-Urteil im Berufungsverfahren konnte der Lehramtsbewerber einen Teilerfolg erzielen. Zwar liegen nach Auffassung der VGH-Richter die rechtlichen Voraussetzungen nicht vor, das Land zur Einstellung des Klägers zu verpflichten. Über seinen Antrag müsse aber «unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts» neu entschieden werden. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) forderte die Landesregierung auf, den Mann «sofort» einzustellen. Damit könne Baden-Württemberg einen Schlussstrich unter den «Rückfall in eine unrühmliche Politik der 70er Jahre ziehen», sagte der baden-württembergische GEW-Landesvorsitzende Rainer Dahlem. Auch die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im baden-württembergischen Landtag, Theresia Bauer, betonte: «Der Radikalenerlass gehört in die Mottenkiste und nicht ins 21. Jahrhundert.» Der Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte, Rolf Gössner, nannte das Urteil «eine schallende Ohrfeige für die baden-württembergische Kultusbürokratie und das Verwaltungsgericht Karlsruhe». Dem VGH-Urteil zufolge hat das Oberschulamt wesentliche Punkte bei der Beurteilung des Bewerbers - etwa sein Verhalten im Vorbereitungsdienst - nicht hinreichend berücksichtigt. Die Behörde sei den Anforderungen an eine sorgfältige und vollständige Würdigung des Sachverhalts und der Person nicht gerecht geworden. Eine dem Bewerber vorgehaltene «Sündenliste» sei nicht geeignet, die Annahme einer mangelnden Verfassungstreue zu rechtfertigen. In der Auseinandersetzung geht es um das derzeit bundesweit einzige Berufsverbot für einen Lehrer. Nach den baden-württembergischen Behörden hatte auch die hessische Schulverwaltung im September 2005 dem Heidelberger eine Anstellung verwehrt. (AZ: 4 S 1805/06) (ddp) ::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: zweiwochendienst + zwd-online Luisenstr. 48 - 10117 Berlin Fon: +49 30 22 487 487 Fax: +49 30 22 487 484 http://www.zwd.info redaktion@zwd.info Berufsverbot für Heidelberger Lehramtsbewerber nicht rechtenszwd Mannheim (bsc). Dem Heidelberger Lehramtsbewerber Michael Csaszkoczy wurde zu Unrecht die Einstellung in den Schuldienst verweigert. Das hat der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim am 14. März entschieden. Die Einstellung des Lehrers war 2002 vom Oberschulamt Karlsruhe wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue abgelehnt worden. Im März 2006 war eine erste Klage von Csaszkoczy beim Verwaltungsgericht Karlsruhe gescheitert. Das Urteil des Gerichtshofes bedeutet für den Lehramtsbewerber aber nicht die automatische Einstellung in den Schuldienst. Zwar wies der Richter die Zweifel an der Verfassungstreue als Begründung einer Ablehnung zurück, doch könne das Land nicht zur Übernahme Csaszkoczys in das Beamtenverhältnis verpflichtet werden. Die Behörden müssen nun erneut über seine Bewerbung entscheiden. Weiteres Verfahren offen Das baden-württembergische Kultusministerium äußerte sich zurückhaltend zu dem Urteil. Über das weitere Vorgehen will es erst entscheiden, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, so ein Sprecher des Ministeriums. Der Landesvorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Rainer Dahlem, appellierte an die Landesregierung, sie solle Csaszkóczy sofort einstellen. „Damit könnte Baden-Württemberg auch bundesweit endlich einen Schlussstrich unter das Thema Berufsverbot und den Rückfall in eine unrühmliche Politik der 70er Jahre ziehen“, bekräftigte Dahlem. Der freie Zusammenschluss von StudentInnenschaften (fzs) begrüßte das Urteil als klare Entscheidung für politisches Engagement und gegen die Repression antifaschistischem Engagements. (14.03.07) ::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: 14.03.2007 09:30 Uhr Streit um Berufsverbot Neue Hoffnung für linken LehrerDurch alle Instanzen ist ein Lehramtsanwärter aus Heidelberg gezogen, um endlich unterrichten zu dürfen. Bislang unerfolgreich. Das könnte sich bald ändern. Von Christoph Schäfer Weil er Mitglied in der antifaschistischen Initiative Heidelberg ist, die vom Verfassungsschutz als linksextrem eingestuft wird, hatten es die Bundesländer Hessen und Baden-Württemberg bislang stets abgelehnt, Lehramtsanwärter Michael Csaszkóczy in den Schuldienst zu übernehmen. Csaszkóczy wollte dies nicht hinnehmen und zog durch die Instanzen - bislang ohne Erfolg. Dies dürfte sich nun ändern, denn der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat heute Morgen die entsprechenden Beschlüsse des Oberschulamtes Karlsruhe aufgehoben. Zudem verpflichteten die Richter das Oberschulamt dazu, über Csaszkóczys Antrag erneut zu entscheiden - und ihre Rechtsauffassung dabei zu beachten. "Die dem Kläger vorgehaltene "Sündenliste" mit zahlreichen Einzelvorfällen ist nicht geeignet, die Annahme mangelnder Verfassungstreue zu rechtfertigen", entschieden die Richter. Weil das Land vom Verwaltungsgericht aber nicht dazu gezwungen werden könne, Csaszkóczys einzustellen, muss dieser nun einen neuen Antrag stellen - den das Oberschulamt im Sinne des Gerichts entscheiden muss. Bereits im Sommer 2002 hatte sich der 36-jährige Csaszkóczys als Realschullehrer beworben. Das Oberschulamt lehnte seine Einstellung aber wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue ab. Die Behörde schloss sich damit einer Einschätzung der ehemaligen baden-württembergischen Kultusministerin und amtierenden Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) an. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte das Berufsverbot im März 2006 in erster Instanz bestätigt und dabei zunächst keine Rechtsmittel zugelassen. Der Verwaltungsgerichtshof gab aber im August 2006 einem Antrag des Lehrers auf Berufung statt. In dem nunmehr abgeschlossenen Verfahren hatte die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) die Klage des Realschullehrers unterstützt. Der baden-württembergische Landesvorsitzende Rainer Dahlem sagte: "Wir brauchen Lehrer mit Rückgrat statt die Sanktionierung von politischem Engagement durch das undemokratische und antiquierte Mittel des Berufsverbots.“ "Keine konkreten Vorwürfe" Hoffnung auf einen für ihn positiven Ausgang des Verfahrens schöpft der Kläger bereits im Vorfeld aus dem Worten des Vorsitzenden Richters Klaus Brockmann, der ausdrücklich darauf hinwies, dass nicht nur die negativen, sondern auch die positiven Wesensmerkmale des Mannes berücksichtigt werden müssten. Er verwies darauf, dass Csaszkóczy in der Jugendarbeit engagiert und gegen rechte Gewalt eingetreten war und in Heidelberg sogar für die Bürgermedaille für Zivilcourage vorgeschlagen wurde. Das Gericht bezog sich zudem auf einen Hinweis des Bundesverfassungsgerichts, wonach der Staat kein Interesse an einer unkritischen Beamtenschaft haben dürfe. "Obwohl das Landesamt für Verfassungsschutz meinen Mandanten seit Jahren beobachtet, wird ihm nichts Konkretes vorgeworfen", argumentierte Csaszkóczys Anwalt Martin Heiming. Der Vertreter des Landes Baden-Württemberg Detlev Brandner gab im Prozess zu, dass Csaszkóczy ein couragierter Friedenskämpfer sei, erneuerte aber gleichwohl die Zweifel an dessen Verfassungstreue. Brandner vertrat die Ansicht, dass für die Entscheidung des Landes keinerlei Beweise nötig seien: "Zweifel genügen, und die sind nach wie vor nicht ausgeräumt", sagte er - und wurde heute widerlegt. (sueddeutsche.de) ::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Politisch aktiver Lehrer zu Unrecht nicht eingestelltMannheim (dpa) - Das Land Baden-Württemberg hat einem politisch aktiven Lehrer zu Unrecht die Einstellung in den Schuldienst verweigert. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim müssen die Behörden erneut über die Bewerbung des 36-jährigen Michael Csaszkóczy entscheiden. Weil er sich in der «Antifaschistischen Initiative Heidelberg» engagiert, bezweifeln die Behörden seine Verfassungstreue. Er darf deshalb weder in Baden-Württemberg noch in Hessen unterrichten - trotz fachlicher Eignung. DPA www.hz-online.de :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Neues Deutschland 14.03.07 Darf ein Antifaschist Lehrer werden?Seit Jahren wird Michael Csaszkóczy von Behörden vom Schuldienst ferngehalten Von Markus Drescher Am Dienstag wurde vor dem baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim über die Klage des Lehreramtsanwärter Michael Csaszkóczy auf Einstellung in den Schuldienst verhandelt. Wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue wurde ihm bisher ein Lehrerposten verwehrt. Michael Csaszkóczy ist Antifaschist und möchte Lehrer sein, auch wenn er mit seinen zahlreichen Piercings auf den ersten Blick nicht in das Klischee-Bild eines Lehrbeauftragten passen mag. Doch er darf seinen Beruf nicht ausüben. Sein Äußeres ist für diesen Zustand unerheblich. Für die Schulbehörden der Länder Baden-Württemberg und Hessen passen linkes politisches Engagement und eine Tätigkeit im Schuldienst einfach nicht zusammen. Eine mangelnde fachliche Qualifizierung von Csaszkóczy hat mit dem Berufsverbot nichts zu tun. Zweifel an der Verfassungstreue des 36-jährigen Heidelberger müssen seit Jahren als Begründung für seine Ablehnung herhalten. Dabei schienen die Zeiten vorbei, in denen Linke aufgrund des Radikalenerlasses vom Staatsdienst ferngehalten wurden. Csaszkóczy kämpft seit dem Jahr 2004 dafür, als Realschullehrer für Deutsch, Geschichte und Kunst arbeiten zu dürfen. Aber nachdem er ohne Probleme und Beanstandungen Studium und Referendariat abgeschlossen hatte, wurde er zu einem »vertieften Einstellungsgespräch« geladen, in dem er sich zu seiner Mitgliedschaft in der Antifaschistischen Aktion Heidelberg (AIHD) äußern sollte. Die Gruppe wird vom Verfassungsschutz als linksextrem eingestuft und beobachtet. Damit sei die Verfassungstreue von Csaszkóczy zweifelhaft. Als Beleg für diese Annahme sieht die Schulbehörde auch Textpassagen von der Internetseite der AIHD an. Dort wird »Militanz, die sich durch angemessene Zielgerichtetheit, permanente Selbstreflexion, konsequente Abwägung und hohes Verantwortungsbewusstsein auszeichnet« als »ein legitimes Mittel im Kampf um Befreiung« bezeichnet. Nachdem er von den Behörden aufgefordert wurde, sich von diesem Satz zu distanzieren, erklärte Csaszkóczy, dass er Gewalt ablehne. Vom Kerninhalt des Satzes wollte er jedoch nicht abrücken. Für die Behörden war dies Grund genug ihren harten Kurs weiterzufahren. Auch am Dienstag blieb Csaszkóczy bei seiner damaligen Haltung und betonte, dass er keineswegs Straftaten propagieren wolle. »Gewalt gegen Menschen oder Sachen habe ich immer deutlich verurteilt und abgelehnt.« Vom dem Satz selbst könne er sich aber »aus Respekt vor den Menschen, die im Dritten reich Widerstand geleistet haben« nicht distanzieren. Selbst ein Vertreter des Regierungspräsidiums Karlsruhe gab zu: »Wir haben nie den Eindruck gehabt, dass er Gewalt verherrlicht, Gewalt propagiert oder für Gewalt eintritt.« Das Verfahren vor dem obersten Verwaltungsgericht Baden-Württembergs ist der zweite Versuch auf dem Klageweg endlich seinen Beruf ausüben zu können, im Fall des Scheiterns aber wohl nicht der letzte. Das Verwaltungsgericht in Karlsruhe hatte die erste Klage Csaszkóczys abgewiesen. Eine Berufung gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Diese Entscheidung hob der Verwaltungsgerichtshof im August letzten Jahres jedoch auf und erlaubte die Berufung. Der Weg könnte für Csaszkóczy nach Angaben seines Anwalts Martin Heiming bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte führen. 1995 entschied dieser im Fall einer niedersächsischen Lehrerin, die 1981 einen Infostand der DKP angemeldet hatte und daraufhin suspendiert wurde, dass Meinungs- und Vereinigungsfreiheit auch für Beamte gelten. Die Grundrechte des einzelnen wögen schwerer als die Forderung des Staats nach der Treue seiner Beamten. Doch das Urteil bezog sich explizit nur auf Beamte und nicht auf Beamtenbewerber, so dass das Gericht im Fall Csaszkóczy mit einer völlig anderen Sachlage zu tun hätte. Doch so weit ist es noch nicht. Zunächst wird heute der VGH seine Entscheidung bekannt geben und ein weiteres Vorgehen dann nicht mehr nötig sein. ::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Bietigheimer Zeitung ARTIKEL VOM 14. MÄRZ 2007 BERUFSVERBOT / KLAGE GEGEN ABLEHNUNG Lehrer schöpft neue Hoffnung Gericht will nicht nur unkritische BeamteWeil sich ein Lehrer seit Jahren für eine "Antifaschistische Initiative" einsetzt, wollen ihn zwei Bundesländer nicht im Schuldienst haben. Jetzt entscheidet ein Gericht. Der Verwaltungsgerichtshof hat gestern über die Beschwerde des mit Berufsverbot belegten Realschullehrers Michael Csaszkóczy verhandelt. Überprüft wird ein Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, das eine Klage des 36-Jährigen gegen den Ablehnungsbescheid des Regierungspräsidiums zurückgewiesen hatte. Die Behörden zweifeln an der Verfassungstreue des Lehrers und lehnen eine Übernahme in den Schuldienst ab. Begründung: Csaszkóczy engagiere sich seit Jahren in der "Antifaschistischen Initiative Heidelberg". Diese Gruppe werde vom Verfassungsschutz als linksextrem eingestuft. An den fachlichen Leistungen des Lehrers gab es keine Kritik. Auch Hessen lehnte den Bewerber 2005 nach einer Bewerbung ab. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat bereits für heute eine Entscheidung angekündigt. Für einen positiven Ausgang im Sinne des Klägers sprach nach Ansicht von Beobachtern, dass der Vorsitzende Richter Klaus Brockmann ausdrücklich darauf hinwies, dass nicht nur die negativen, sondern auch die positiven Wesensmerkmale berücksichtigt werden müssten. Er verwies darauf, dass Csaszkóczy in der Jugendarbeit engagiert und gegen rechte Gewalt eingetreten war. In Heidelberg wurde er sogar zur Bürgermedaille für Zivilcourage vorgeschlagen. Das Gericht bezog sich zudem auf einen Hinweis des Bundesverfassungsgerichts, wonach der Staat kein Interesse an einer unkritischen Beamtenschaft haben dürfe. "Obwohl das Landesamt für Verfassungsschutz meinen Mandanten seit Jahren beobachtet, wird ihm nichts Konkretes vorgeworfen", argumentierte Csaszkóczys Anwalt, Martin Heiming. Detlev Brandner, Vertreter des Landes, gestand dem abgelehnten Bewerber zwar zu, ein couragierter Friedenskämpfer zu sein, allerdings seien nach wie vor Zweifel an der Verfassungstreue angebracht. Beweise seien für den Ablehnungsbescheid gar nicht nötig. "Zweifel genügen, und die sind nach wie vor nicht ausgeräumt", sagte er. VON AP/LSW SPIEGEL ONLINE - 14. März 2007, 13:30 URL: http://www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/0,1518,471682,00.html BERUFSVERBOTS-PROZESS "Ein Sieg, aber ein bitterer Sieg"Von Jochen Schönmann Teilerfolg für einen Antifa-Lehrer: Bisher darf Michael Csaszkóczy, 36, nicht Lehrer werden, weil Baden-Württemberg an seiner Verfassungstreue zweifelt. Heute kippte das oberste Verwaltungsgericht das Berufsverbot, doch darauf folgt nicht automatisch die Einstellung. So richtig freuen kann sich Michael Csaszkóczy nicht. Vor wenigen Minuten hat ihm der 4. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim (VGH) mitgeteilt, dass seine Berufung ein Erfolg war. Teilweise wenigstens. Denn das Gericht erkennt zwar die Unrechtmäßigkeit des Berufsverbotes an, das das Regierungspräsidium Karlsruhe gegen ihn verhängte. Aber die Konsequenz bleibt es schuldig: Baden-Württemberg muss Csaszkóczy nicht automatisch als Realschullehrer einstellen -erneut soll seine Tauglichkeit für den Schuldienst auf den Prüfstand. Verhinderter Lehrer Czaszkoczy steht am Dienstag, 13. Maerz (Dienstag vor dem Gericht): Staatsfeind Nr. 1 AP Verhinderter Lehrer Czaszkoczy steht am Dienstag, 13. Maerz (Dienstag vor dem Gericht): Staatsfeind Nr. 1 "Ein Sieg, aber ein bitterer Sieg", sagt Csaszkóczy heute morgen SPIEGEL ONLINE kurz nach der Urteilsverkündung. Dem 36-Jährigen Heidelberger dämmert: Sein Feldzug für Meinungsfreiheit im Berufsbeamtentum könnte für ihn zum Martyrium werden. Csaszkóczy ist nicht gerade das, was man einen angepassten Typ nennt. Die zwei Dutzend Ringe an seinem linken Ohr liegen so dicht an dicht, dass sie kaum Platz zum Baumeln haben. Das Herz des 36-Jährigen schlägt links. Mit zerschlissenen Lederhosen und muffiger Lederjacke saß er gestern vor dem Mannheimer Gericht und versuchte zu erklären, worum es ihm geht. Warum er nicht nachgeben kann. Keinen Millimeter. Der delikate Fall erinnert an die unselige Debatte um die Berufsverbote der siebziger Jahre. Csaszkóczy ist Mitglied der Antifaschistischen Initiative Heidelberg. Dieses Grüppchen linker Weltverbesserer engagiert sich zum Beispiel gegen Aufmärsche rechtsradikaler Kameradschaften und zeigt Studenten und Schülern in alternativen Stadtführungen die Orte früherer Nazi-Greueltaten. Dennoch stufte das Landesamt für Verfassungsschutz die Initiative als extremistisch ein. Die Einstellungsbehörde stützte ihre Zweifel an Csaszkóczys Verfassungstre |