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Frankfurter Rundschau 28.06.2006 "GEW-Chef Jochen Nagel soll zurücktreten - CDU: Geheimdienst beleidigt" Frankfurter Rundschau 27.06.2006 "Klage gegen Berufsverbot" konkret Juli 2006 "Gewähr bei Fuß" Sulzbach-Rosenberger Zeitung 02.04.2006 "Militanz bittere Notwendigkeit" :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Frankfurter Rundschau, 27.06.06 Berufsverbot Pädagoge klagt nun auch in Hessen auf Einstellung Frankfurt a. M. - Mit Unterstützung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) will der Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy nun auch in Hessen gegen sein Berufsverbot klagen. Csaszkóczy war 2004 nach einem Referendariat die Übernahme in den baden-württembergischen Schuldienst verweigert worden. Dem 36-jährigen wurde seine Mitgliedschaft in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD) zum Vorwurf gemacht. Nach einer Einstellungszusage für Heppenheim (Kreis Bergstraße) wurde Csaszkóczy im Jahr 2005 auch in Hessen der Eintritt in den Schuldienst verweigert. Sein Widerspruch wurde Anfang Juni zurückgewiesen. Nun kündigte Csaszkóczy, der bislang vergeblich gegen sein Berufsverbot in Baden-Württemberg klagte, eine zusätzliche Klage in Hessen an. Der hessische GEW-Landesvorsitzende Jochen Nagel sprach von einer "rechtsstaatlich, aber auch politisch unhaltbaren Entscheidung", da dem Lehrer kein Fehlverhalten zur Last gelegt werden könne. gra Klage gegen Berufsverbot 36-jähriger Antifaschist will in Hessen Lehrer werden Gegen seine Nichteinstellung in den hessischen Schuldienst hat der Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy Klage angekündigt. Csaszkóczy, bereits in Baden-Württemberg mit Berufsverbot belegt, wird dabei von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Hessen unterstützt. Frankfurt/Wiesbaden - Für den hessischen GEW-Landesvorsitzenden Jochen Nagel ist der Fall Csaszkóczy "sowohl rechtsstaatlich als auch politisch eine unhaltbare Entscheidung". Dem 36-jährigen Realschullehrer, gegen den bereits die frühere baden-württembergische Kultusministerin Annette Schavan (CDU) wegen der Mitgliedschaft in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD) ein Berufsverbot verhängt hatte, wollte 2005 in den hessischen Schuldienst eintreten. Eine mündliche Einstellungszusage wurde am Tag seines Dienstantritts in Heppenheim vom staatlichen Schulamt des Kreises Bergstraße widerrufen Der Widerspruch des abgelehnten Lehrers, der in den Fächern Geschichte (Hauptfach), Deutsch und Kunst (Nebenfächer) seine Staatsprüfungen mit guten Noten abgelegt hat, gegen seine Nichteinstellung wurde Anfang Juni vom Staatlichen Schulamt zurückgewiesen. Die GEW nannte schon die Entscheidung Schavans, die inzwischen von einem Verwaltungsgericht bestätigt wurde, eine "Wiederbelebung der deutschen Berufsverbotspraxis der 70er Jahre". Hessen lehne die Einstellung ab, "obwohl man ihm weder ein persönliches Fehlverhalten noch irgendeine strafbare Handlung zur Last legen kann", sagte Hessens GEW-Landeschef Jochen Nagel bei einer Pressekonferenz. Außerdem seien auch während des Referendariats "keinerlei Beanstandungen an seiner Arbeit laut geworden". Gestützt werde die Zurückweisung des "Widerspruchs nach Aktenlage" im Wesentlichen auf "fragwürdige Einschätzungen des Verfassungsschutzes", bemängelte die GEW. Ein solcher Geheimdienst, der im NPD-Verbotsverfahren selbst in die rechtsextreme Szene verstrickt war, sei "denkbar ungeeignet" als Zeuge gegen einen Lehrer, der sich vehement gegen die Aktivitäten von Neonazis engagiere. "Ich habe heute auch in Hessen Klage gegen das Berufsverbot erhoben", erklärte Csaszkóczy bei der GEW-Pressekonferenz. gra :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Frankfurter Rundschau, 28.06.06 GEW-Chef Jochen Nagel soll zurücktreten CDU: Geheimdienst beleidigt Wiesbaden - Der CDU-Fraktionsvorsitzende im Landtag, Christean Wagner, hat den Rücktritt des Landesvorsitzenden der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Jochen Nagel, gefordert. Auslöser sind Bemerkungen Nagels zum Verfassungsschutz im Zusamenhang mit einem Berufsverbot gegen den Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy. Wegen seiner Zugehörigkeit zur Antifaschistischen Initiative Heidelberg hatte ihm nach Baden-Württemberg auch Hessen eine Einstellung in den Schuldienst verweigert. Die GEW hatte in einer Presseerklärung zum Berufsverbot von einer "Verstrickung des Verfassungsschutzes in die rechtsextreme Szene" gesprochen. Damit zielte die Gewerkschaft auf das Verhalten der Verfassungsschützer im gescheiterten NPD-Verbotsverfahren. Einem solchen Geheimdienst und seinen "fragwürdigen Einschätzungen" sprach die GEW die Eignung ab, über einen Lehrer, "der sich vehement gegen die Aktivitäten von Neonazis engagiert", mitzuentscheiden. Hessens Innenminister Volker Bouffier (CDU) sieht darin eine "Beleidigung eines für unser Land außerordentlich wichtigen Sicherheitsorgans". Die GEW stelle sich mit dieser Entgleisung ein schlechtes Zeugnis aus und verspiele damit auch den letzten Rest an Seriosität. Bouffier bezeichnete diese Einstellung der GEW zu staatlichen Institutionen wie dem Verfassungsschutz als "Diffamierung" und "nicht akzeptabel". Er riet den Verantwortlichen, "ihr Verhältnis zum demokratischen Staat Bundesrepublik Deutschland und seinen Einrichtungen zu überprüfen". "Wenn die GEW nun dem Verfassungsschutz eine Nähe zum rechtsextremen Lager nachsagt, übersteigt sie jegliche Grenze", begründete Wagner seine Forderung nach dem Rücktritt des GEW-Vorsitzenden. gra :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Konkret, Juli 2006 Gewähr bei Fuß Das Verwaltungsgericht Karlsruhe schreibt deutsche Geschichte, wie sie furchtbaren Juristen gefällt. Von Michael Csaszkóczy Im August 2004 hatte das baden-württembergische Kultusministerium unter Anette Schavan beschlossen, daß meine Mjtglied-schaft in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD) mich für den Lehrerberuf untauglich macht, und damit die Berufsver¬botspraxis der siebziger Jahre wiederbelebt. Am 10. März dieses Jahres hatte das Verwaltungsgericht Karlsruhe über den Fall zu befin¬den. Das Gericht tat, was Ministerium und Verfassungsschutz von ihm erwarteten: Es bestätigte das Berufsverbot. Mag man von dem Ergebnis auch wenig überrascht sein, die Begründung, die die Richter der Öffentlichkeit präsentierten, ist bemerkenswert: Auch wer aus übersteigerter Sensibilität für bestimmte positive Prinzipien oder aus lebensfremdem Idealismus heraus unseren Staat und das Handeln seiner Verfassungsorgane wegen stets möglicher Mißstände verachtet, grundsätzlich ablehnt und bekämpft, ist als Beamter dieses Staates ungeeignet, weil er die besondere Treuepflicht wegen seiner ablehnenden inneren Einstellung nicht garantieren kann ... Auch wer aus moralischem Rigorismus, Naivität oder Leichtgläubigkeit eine Gruppe unterstützt, von der sich ein Beamter distanzieren müßte, handelt gegen die beamtenrechtliche Treuepflicht. Welche Eigenschaften einer lokalen Antifa-Initiative erfordern nun nach Ansicht des Gerichts eine Distanzierung und von welchen „stets möglichen Missständen“ ist die Rede oder soll vielmehr nicht die Rede sein? Die AIHD - so das Gericht - habe die Grenzen einer legitimen Kritik unseres Staates und seiner Verfassung mit Augenmaß weit überschritten und zwar insbesondere mit folgenden Äußerungen, die einem Positionspapier der Gruppe entstammen: „Im Deutschland der neunziger Jahre sind gewalttätige rassistische Angriffe zur Normalität geworden“ und es gebe eine „Kontinuität zwischen nationalsozialistischem Staat und der Bundesrepublik Deutschland“. Was die alltägliche Gewalt gegen Menschen anderer Hautfarbe oder Herkunft angeht, so hätte man wohl erwarten dürfen, daß das Gericht zumindest die einschlägigen Berichte der Bundesregierung zur Kenntnis nimmt, die nicht umhinkommen, diese Tatsache zu benennen. Wirklich kurios wird es aber, wo die Karlsruher Richter sich als Nachhilfelehrer in Sachen deutscher Geschichte aufspielen. Selbst in der „Zeit“ wurde das Urteil von Frank Drieschner mit den Worten kommentiert: „Das immerhin ist neu: daß Lehrer gehalten sind, sich vom Stand der historischen Forschung zu distanzieren.“ Dabei hätte sich das Gericht nur mit den einschlägigen juristischen Texten und der Geschichte der Berufsverbote beschäftigen müssen, um die Wahrheit der inkriminierten Äußerungen zu überprüfen. Die juristische Grundlage für die Entfernung politisch mißliebiger Personen aus dem öffentlichen Dienst findet sich in den deutschen Beamtengesetzen. Dort heißt es, für den Staatsdienst ungeeignet sei, wer „nicht Gewähr dafür bietet, jederzeit einzutreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung“. Die Formulierung ist nicht neu. 1933 erließen die Nationalsozialisten das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“, mit dem Juden und Kommunisten (oder wen die Nazis dafür hielten) aus dem Staatsdienst entfernt werden sollten. Das Gesetz war der erste juristische Schritt zur Verfolgung, Entrechtung und Ermordung der Jüdinnen und Juden, aber auch zur Ausschaltung der politischen Opposition. In Paragraph 4 hieß es: „Beamte, die nach ihrer bisherigen politischen Betätigung nicht die Gewähr dafür bieten, daß sie jederzeit rückhaltlos für den nationalen Staat eintreten, können aus dem Dienst entlassen werden.“ Die Formulierung des „jederzeitigen Gewähr-Bietens“ öffnete die Tür für eine „Gesinnungsprognose“, die sich bei den Nazis wie auch später unter Adenauer und schließlich unter Willy Brandt vornehmlich an der aktuellen oder ehemaligen Mitgliedschaft in einer linken Organisation festmachte. „Beamte, die nach ihrer bisherigen politischen Betätigung nicht die Gewähr dafür bieten, daß sie jederzeit rückhaltlos für den nationalen Staat eintreten, können aus dem Dienst entlassen werden“ 1941 begründete ein junger aufstrebender SA-Rottenführer in seiner juristischen Dissertation, warum mit Journalisten auf dieselbe Weise zu verfahren sei, und erläuterte, wie die Presse am besten von Juden und anderen Elementen gesäubert werden könne, die sich „als Schädlinge an Volk und Staat“ erwiesen hätten. Der Name des karrierebewußten Juristen war Willi Geiger. Als Staatsanwalt beim Sondergericht Bamberg wirkte er später an Todesurteilen mit und sorgte dafür, daß die Exekutionen auf Plakaten bekanntgegeben wurden. Schon vier Jahre nach der Zerschlagung des Naziregimes hatte Geiger in der jungen BRD die Leitung des Verfassungsreferates des Bundesjustizministeriums übernommen und stieg anschließend zum Senatspräsidenten am Bundesgerichtshof und am Bundesverfassungsgericht auf. Als solcher war er 1975 als Berichterstatter an der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts maßgeblich beteiligt, die den Berufsverboten der Brandt-Ära die höchsten richterlichen Weihen gab und auf die sich Kultusministerium wie Verwaltungsgericht auch im Jahr 2006 wieder berufen. Wesentliche Argumentationslinien konnte Geiger dabei direkt aus seiner Dissertation von 1941 übernehmen (mehr dazu bei Otto Köhler: Wir Schreibmaschinentäter. Köln 1989, S. 153 ff.). Insofern war es nur konsequent, daß Geiger seinen im Dienst am nationalsozialistischen Staat erworbenen Doktortitel stolz unter das Urteil von 1975 setzte. Ein weiterer treuer Diener des Staates - des nationalsozialistischen wie des späteren bundesrepublikanischen - war Hans Filbinger. Der ehemalige NS-Marinerichter, der niemals verstanden hat, warum ihm seine Beteiligung an nationalsozialistischen Justizmorden in der BRD zum Vorwurf gemacht wurde („Was gestern Recht war, kann heute nicht Unrecht sein“) sorgte als Ministerpräsident dafür, dass die Handhabung des Radikalenerlasses in Baden-Württemberg zu den rigidesten in der BRD zählte - der Feind stand nach wie vor links. Noch heute wird der furchtbare Jurist in Dankbarkeit als Ehrenvorsitzender des CDU-Landesverbandes hofiert. In Deutschland vom Faschismus zu sprechen heißt immer noch, im Haus des Henkers vom Strick zu reden. Wie hatte Willi Geiger noch in seiner Dissertation von 1941 über „Die Rechtsstellung des Schriftleiters“ geschrieben? „Über der uneingeschränkten Pflicht zur Wahrheit steht die Pflicht zur Pflege des Gemeinwohls. Den höheren Interessen des Staates gegenüber ... muß im Konfliktfall auch die Wahrheit sich Bindungen gefallen lassen; sie muß dann zwar nicht verfälscht, aber totgeschwiegen werden.“ Der vollständige Text des Urteils vom 10.03.2006 findet sich unter www.gegen-berufsverbote.de Literatur: Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. Frankfurt a. M. 2003, S. 177 Otto Köhler: Wir Schreibmaschinentäter. Köln 1989, S. 153 ff. Ingo Müller: Furchtbare Juristen. München 1987, S. 220 f. Michael Csaszkóczy schrieb in KONKRET 9/01 über die Rehabilitierung von NS-Euthanasietätern anläßlich der Eröffnung der „Sammlung Prinzhorn“ in Heidelberg :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Sulzbach-Rosenberger Zeitung, 02.06.2006 „Militanz bittere Notwendigkeit“ Michael Csaszkóczy spricht bei Ver.di-Ortsverein über sein Berufsverbot und den Kampf dagegen Sulzbach-Rosenherg. (bt) „Berufsverbote verstoßen gegen EU-Recht und sind menschenrechtswidrig", betonte bei einer Veranstaltung des Ver.di-Ortsvereins und des Ortsjugendausschusses Amberg-Sulzbach in Zentrum der Arbeiterwohlfahrt der 1.Vorsitzende Manfred Weiß. Lehramtsanwärter Michael Csaszkóczy informierte dort über sein Berufsverbot. „Es muss Alarm geschlagen werden, wenn radikale Kritik an der Verfassungswirklichkeit .mit verfassungsfeindlichen Extremismus in einen Topf geworfen wird“, zitierte einleitend der Ortsvorsitzende von Ver.di, Manfred Weiß den verstorbenen Bundespräsidenten Gustav Heinemann. Es sei unerträglich, am Sonntag Schaufensterreden gegen die Gewalt der Nazis zu halten und am Montag diejenigen, die dagegen kämpfen, mit Berufsverboten zu belegen. Dies sei unglaublich und scheinheilig. Einstellung verweigert Seit Anfang 2004 werde Michael Csaszkóczy, Lehramtsanwärter an einer Realschule in Heidelberg, aus politischen Gründen die Einstellung in den Schuldienst verweigert, wie in einem Antrag auf dem Gewerkschaftstag der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft ausgeführt. Für dieses Berufsverbot seien nicht mangelnde fachliche Qualifikation oder Beeinflussung der Schüler angeführt, sondern die Mitgliedschaft in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg, in der „Roten Hilfe“ und in der WN/Bund der Antifaschisten, kriti¬sierte der Vertreter der Ver.di-Jugend Amberg-Sulzbach, Stefan Dietl. Das kürzlich ergangene Urteil des Verwaltungsgerichtes in Karlsruhe, bei dem Csaszkóczy mit Unterstützung der GEW gegen das Berufsverbot geklagt hatte, sei deshalb nicht zu akzeptieren: Einerseits sei ihm Zivilcourage gegen Rechtsextremismus bescheinigt worden, andererseits habe das Gericht am Berufsverbot festgehalten. Damit sei gegen das im EU-Vertrag festgeschriebene Recht auf freie Berufswahl und das EU-Diskriminierungsverbot verstoßen worden. Bereits 1995 hatte der Europäische Gerichtshof auch Berufsverbote für menschenrechtswidrig erklärt. Weil an den persönlichen Taten offensichtlich nichts Verdammenswertes zu finden war, habe das Verwaltungsgericht ihn zunächst einmal als „engagierten Streiter gegen Rechts und für friedliche Auseinandersetzungen mit der Staatsmacht“ bezeichnet, nur um anschließend den Vorwurf zu erheben, der „moralische Rigorismus und lebensfremde Idealismus“ würden über das Ziel hinausschießen, so Michael Caszkóczy. Seine Moralvorstellungen seien nicht so flexibel wie die derjenigen, die tagtäglich ohne mit der Wimper zu zucken Menschen in Folter, Elend und Tod abschieben. Ein legitimes Mittel ? Nicht nur in der Urteilsbegründung, sondern auch in den Medien werde ihm immer wieder vorgeworfen, dass er nicht bereit sei, sich vom dem Satz „Militanz ist ein legitimes Mittel im Kampf um Befreiung“ zu distanzieren, wies Csaszkóczy hin. Dies komme schon deshalb nicht in Frage, weil dies eine Verhöhnung für alle die sei, die im Widerstand gegen den Nationalsozialismus gekämpft haben. Laut Duden bedeute militant, „kämpferisch für seine Überzeugungen eintretend“ und als Beispiel werde eine „militante Pazifistin“ aufgeführt. In diesem Sinne sei Militanz eine bittere Notwendigkeit in einer Zeit, in der bürgerliche und soziale Rechte zunehmend eingeschränkt würden und in der Antisemitismus und Rassismus in der Gesellschaft weiter wachsen. -- Solidaritätskomitee gegen das Berufsverbot Postfach 103162 69021 Heidelberg www.gegen-berufsverbote.de Spenden für die Öffentlichkeitsarbeit gegen das Berufsverbot bitte auf folgendes Konto: Martin Heiming Kontonr.: 3057320326 Postbank München BLZ: 701 100 88 Stichwort: "Berufsverbot" Presseerklärung der GEW Hessen 26.06.2006Michael Csaszkóczy klagt auf Einstellung in den hessischen Schuldienst GEW Hessen unterstützt das Vorgehen gegen das Berufsverbot Frankfurt (gew). Am 1. August 2005 beantragte der Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy die Einstellung in den hessischen Schuldienst. Am 25. August erhielt der Bewerber zunächst eine verbindliche Einstellungszusage des Staatlichen Schulamts des Kreises Bergstraße/Odenwald. Überraschend wurde Csaszkóczy noch am Tag seines Dienstantritts zum neuen Schuljahr vom Staatlichen Schulamt mitgeteilt, dass seine Einstellung aufgrund seines Engagements gegen Rechtsextremismus und seiner Mitgliedschaft in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD) abgelehnt werde. Im Jahr 2004 hatte die damalige baden-württembergische Kultusministerin Annette Schavan bereits ein Berufsverbot gegen den Realschullehrer verhängt und damit die deutsche Berufsverbotspraxis der 70er Jahre wiederbelebt. Auch Hessen lehnt die Einstellung von Csaszkóczy ab, obwohl man ihm weder ein persönliches Fehlverhalten noch irgendeine strafbare Handlung zur Last legen kann. Auch während seines Referendariates wurden keinerlei Beanstandungen an seiner Arbeit laut. Trotzdem darf er auch in Hessen nicht unterrichten. "Dies ist sowohl rechtsstaatlich als auch politisch eine unhaltbare Entscheidung", kritisiert Carmen Ludwig, stellvertretende Landesvorsitzende der GEW Hessen. Sie weist darauf hin, dass bereits 1995 der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte diese Praxis als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verurteilt hat. Gegen den Bescheid des Schulamts hat Csaszkóczy am 4. April 2006 Widerspruch eingelegt. Am 7. Juni hat das Staatliche Schulamt nun diesen Widerspruch zurückgewiesen, allein nach Aktenlage, ohne dass auch nur eine persönliche Anhörung Csaszkóczys stattgefunden hat. Das Berufsverbot gegen einen Lehrer, der sich vehement gegen Aktivitäten von Neonazis engagiert, stützt sich im Wesentlichen auf die fragwürdigen Einschätzungen des Verfassungsschutzes, der anlässlich des NPD- Verbotsverfahrens unter Beweis gestellt hat, wie tief er selbst mit der rechtsextremen Szene verstrickt ist. Ein solcher Geheimdienst ist denkbar ungeeignet in einem sochen Fall zum Herrn des Verfahrens gemacht zu werden. Aktuell wird Csaszkóczy jetzt zusätzlich vor allem vorgeworfen, dass er sich gemeinsam mit der GEW gegen das über ihn verhängte Berufsverbot in Baden- Württemberg öffentlich zur Wehr setzt. Dies lasse weiterhin Zweifel an seiner Verfassungstreue aufkommen. Eine diffamierende Haltung der AIHD unserem Staat gegenüber, von der ein Lehrer sich zu distanzieren habe, sieht das Schulamt insbesondere in ihrer Einschätzung, es habe Kontiunuitäten zwischen Nationalsozialismus und BRD gegeben. Das Schulamt macht hier aus einer unstrittigen historischen Wahrheit eine Difamierung des Staates. Ist ein Geschichtslehrer also verpflichtet, sich von den historischen Tatsachen zu distanzieren? "Ich habe heute auch in Hessen Klage gegen dieses Berufsverbot erhoben, um als Lehrer in den Hessischen Landesdienst eingestellt zu werden", erklärte Csaszkóczy zusammen mit seinem Heidelberger Anwalt Martin Heiming.
Blätter für deutsche und internationale Politik, Mai 2006 Wolf-Dieter Narr und Elke Steven Rückfall ins Berufsverbot?Obwohl vor Jahren ihr Versagen als eine Art Erfolg verbucht werden konnte, sind die unnötigen, einer lebendigen Verfassung und ihren Bürgerinnen und Bürgern nur schädlichen Landesämter und das Bundesamt für Verfassungsschutz längst, allen gelegentlichen Krisen zum Trotz, zu verfassungsschmälernden Organen des Verfassungs-respektive Staatsschutzes geworden. Und zwar um die Bundesbürger, die bekanntlich demokratisch die größte Gefahr darstellen, mit offenen und geheimdienstlichen Mitteln auszuspähen. Das Versagen als Erfolg bestand darin, dass die Innenminister - unfähig, ihre eigenen Verfassungsschutzämter zu kontrollieren oder auch nur über ihr Verfahren Bescheid zu wissen - mit Hilfe erkenntnisreicher NPD-Doppelagent-Funktionäre ein NPD-Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht anstrengten. Das scheiterte, weil der 2. Senat des Gerichts das NPD-Verfassungsschutzragout schlechterdings nicht als verfahrenstragende „Erkenntnis " zu werten vermochte. Auch dass in der etablierten grundrechtsdummen Bundesrepublik, der re-gierungs- wie der nicht regierungsamtlichen, so genannte Sicherheitsüberprüfungen des einzustellenden und des amtierenden Personals stattfinden, ist Eingeweihten bekannt. Trotz dieser abgründigen Normalität reibt man sich überrascht die Augen, wenn am 10. März d.J. eine 1. Kammer des Verwaltungsgerichts just zu Karlsruhe ein Berufsverbot bestätigt. Dieses ist vom Land Baden-Württemberg, genauer von seinem „Regierungspräsidium Karlsruhe Schule und Bildung", 2004 gegen den Lehrer Michael Csaszkózy ausgesprochen und unlängst vom Land Hessen bestätigt worden, in welchem sich Herr Csaszkózy danach für eine Lehrerstelle beworben hatte. Zwar seien seine beruflichen Qualifikationen ohne Fehl und Tadel, so die nicht-einstellende Behörde und so auch das Gericht, das die verneinende Exekutive bestätigte. Auch das berufliche und außerberufliche Verhalten seien tadellos. Michael Csaszkózy habe sich jedoch fragwürdiger Mitgliedschaften in ihrerseits fragwürdigen Gruppen schuldig gemacht, die der „linksextremen Szene“und ebenso - im Doppel verschärfend - der „autonomen Szene" Heidelbergs angehörten. Aufgrund dieser Kontakt- und Gesinnungsschuld bestünden „Zweifel an seiner Verfassungstreue“ Darum komme er im Musterland der arbeitsbeflissenen Ordentlichkeit als „Sozialisationsagent“für Jugendliche nicht in Frage. Stellt man heute der jüngeren Generation, beispielsweise in politikwissenschaftlichen Seminaren, die Frage, ob denn jemand wisse, was ein „Berufsverbot" sei, versackt ebendiese Frage im Dunkel des Schweigens: Allenfalls reckt sich nach einigen tiefen Gedenkminuten eine Hand: Das sei wohl vor Olims Zeiten irgendeine repressive Maßnahme gewesen. Deren spinnenwebig überzogenen Sinn und Zweck kann jedoch auch der Erinnerungskünstler nicht nennen. Grundlage der Berufsverbotepraxis war der auch „Radikalenerlass“genannte Beschluss der Regierungschefs des Bundes und der Länder vom 28. Januar 1972. Sein offizieller Name lautete „Grundsätze zur Frage der verfassungsfeindlichen Kräfte im öffentlichen Dienst“ Diesem Erlass zufolge durfte in das Beamtenverhältnis nur berufen werden, wer die Gewähr dafür bot, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten würde. In der Praxis bedeutete dies die Überprüfung aller Bewerberinnen und Bewerber. Bis man den Erlass Anfang der 80er Jahre außer Kraft setzte, wurden Millionen Personen durch den Verfassungsschutz überprüft. Tausenden von ihnen wurde der Eintritt in den bzw. das Verbleiben im öffentlichen Dienst verwehrt. Suspendierung der Grundrechte Handelte es sich beim jüngsten Fall Michael Csaszkózy im Vergleich dazu nur um eine einzelne, verwirrte Eintagsfliege, müsste sie gewiss schon um der Person willen ernst genommen werden. Grundrechtsverletzungen, so es sich um solche handelt - und das ist der Fall, wie sogleich noch gezeigt werden wird -, sind in jedem einzelnen Fall skandalös. Das ist gerade die Quintessenz aller Grund- und Menschenrechte: dass jede einzelne Person im Mittelpunkt steht und dass jede Verletzung, geschieht sie gar im Doppelpass zwischen Regierungspräsidium bzw. Land Baden-Württemberg und Gericht, die die Gewaltenkontrolle aushebelt, ein Ärgernis darstellt. Das ist nicht im Staatsbückling hinzunehmen. Der nicht vollzogene Bückling aber machte Michael Csaszkózy in den Fußangeln unaufgeklärter Staatsämter und ihrer Repräsentanten straucheln. Darüber hinaus ist der „Fall Csaszkózy“ aber gleich in mehrfacher Hinsicht symptomatisch für einen Gutteil dessen, was hierzulande innere Sicherheit genannt wird und weswegen man es mit den Grund- und Menschenrechten vermeintlich nicht so genau nehmen muss. Der Fall belegt zunächst, dass nur derjenige die Fülle der meist unsichtbaren Sicherheitsüberprüfungen unbeschadet durchläuft, der mit den Hosenfalten stramm gespannt im Sinne der „freiheitlich demokratischen Grundordnung“ schreitet. Bei dieser Reduktion des Grundgesetzes auf die „FDGO“ handelt es sich bereits um ein grund- und menschenrechtsarmes Konstrukt des Verfassungsschutzes: Wehe, einer ist als Bürger aktiv, sorgt sich, demonstriert, protestiert, analysiert und macht sich Gedanken ohne regierungsamtlichen Scheitel! Als Lehrer eigentlich wunderbar, um Schülerinnen und Schüler mit demokratischem Enthusiasmus zu erfüllen. Aber, so der Gerichtsentscheid, als Lehrer ungeeignet, weil er seinen Verstand noch nicht ans Kultusministerium delegiert hat. Welch vordemokratische Schulorganisation! Zweitens gibt es zwar nicht mehr das, was man seit dem Erlass von 1972 die „Regelanfrage" staatlicher - und bald auch privater - Einstellungsämter bei den zuständigen Verfassungsschutzämtern genannt hat. Wie jedoch das Karlsruher Urteil vom 10. März schon in der „Tatbestands"-Schilderung ausweist, werden entweder die um einen Beschäftigungsnachweis erpichten Verfassungsschützer selbst aktiv oder es wird bei ihnen nach „Erkenntnissen" nachgefragt, sobald ein Bewerber „verdächtig" erscheint. „ Nach den Kriterien der Bestenauslese in Verbindung mit der Bedarfslage stand der Kläger Ende 2003 zur Einstellung als Beamter auf Probe zum 1.2.2004 an. Bereits im Sommer 2003 war dem für die Einstellung zuständigen Oberschulamt Karlsruhe vom Innenministerium über das Kultusministerium Baden-Württemberg mitgeteilt worden, nach vorliegenden Erkenntnissen bewege sich der Kläger seit den 90er Jahren im linksextremen Spektrum.“ Wer ist hier zuerst aktiv geworden? Welchen Stellenwert besaßen bzw. besitzen diese „Erkenntnisse“? Jeder, der solche einmal eingesehen hat, weiß, dass es sich um ungeprüften Datenmüll handelt, der dann als „Erkenntnis“ zur Wahrheit über einen Bürger amtspromoviert wird. Im Dezember 2003 wurde das Oberschulamt seinerseits aktiv und fragte das zuständige Amt nach „gerichtsverwertbaren Tatsachen“ -und wie das Verwaltungsgerichtsurteil zeigt, kann man auf die Qualität „gerichtsverwertbar“ wenig geben. Die Damen und Herren Richter folgen ihrer eigenen Staatsideologie und eben gerade nicht Tatsachen; sie sind Tatsachenkonstrukteure . Drittens schließlich bestand das, was die Berufsverbote und vor allem die Berufsverbotsverfahren seinerzeit so skandalös machte, vor allem in der Perversion der Grundrechte. Schlimmerweise, bis heute von diesem Gericht nicht selbstkritisch revidiert, wurde auch vom Bundesverfassungsgericht, dem von der Verfassung vorgesehenen Hort und Hortschützer der Grundrechte als den normierenden Normen, 1975 das Beamtenrecht als Recht der Staatsdiener über die Grundrechte der Meinungs-, der Vereinigungs-, der Versammlungs-, kurzum der bürgerlich-demokratischen Verhaltensfreiheit gesetzt. Diese Perversion wird vom Verwaltungsgericht bis heute brav repetiert. Über die Grundrechte wird damit das vordemokratisch gefasste Beamtenrecht für die Staatsklasse der Beamten gesetzt - spätabsolutistisch geprägte Rechte, die restaurativ in Artikel 33 ins Grundgesetz aufgenommen worden sind, vor allem, um die „geradezu tief-braunen“ (Konrad Adenauer) Beamten weiter zu beschäftigen. Gut gelernt, Damen und Herren Richter, von Demokratie und Grundrechten nichts verstanden! Im Kontext der strukturellen und aktuellen Arbeitslosigkeit und im Zusammenspiel mit den so genannten Anti-Terror-Gesetzen, die die Grund- und Menschenrechte unter staatlichen Sicherheitsvorkehrungen verdecken, bekommt das dem ersten Anschein nach singuläre Berufsverbotsurteil vom 10. März 2006 sein allgemeines Profil. Wir können nur hoffen und daran mitarbeiten, dass die Symptome nicht vollends in ein anderwärts verstärktes Siechtum der Grund- und Menschenrechte umschlagen. :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Bildung und Wissenschaft, Mai 2006Radikalenerlass - Zivilcourage und durchhaltenBerufsverbot: Den aktuellen Fall um das Berufsverbot gegen Michael Csaszkóczy und das GEW Jubiläum nahm die Redaktion zum Anlass, in der Geschichte zu stöbern. Peter Schild sprach mit Johanna Hilbrandt und Michael Rux erinnerte sich an die Zeit des Radikalenerlass. 1978 machte Johanna Büchele ungewollt Schlagzeilen. Aufgrund eines anonymen Briefes setzte der damalige Landtagsabgeordnete und Vorsitzendes des Kulturpolitischen Ausschusses Karl-Theodor Uhrig (CDU) eine Prozedur in Gang, um die Verfassungstreue der Sonderschullehrerin zu überprüfen: Zweimal wurde die Probezeit verlängert. Die Vorwürfe lauteten vornehmlich: ihr Engagement gegen Berufsverbote, zum Paragraphen 218 und gegen die „Militarisierung des Bildungswesens“. Das Spektakuläre daran: Frau Büchele gehörte nicht etwa einer K-Gruppe an, sondern war Mitglied der FDP, der Jungdemokraten (DJD), der GEW und der AjLE. Auch dem Letzten ist damals deutlich geworden, dass sich der Radikalenerlass bürokratisch verselbstständigt hatte, nicht der Abwehr einer sowieso eher unwahrscheinlichen konkreten Gefahr diente, sondern in den „rechten" Händen jederzeit zur Unterdrückung unliebsamer Meinungsäußerungen genutzt werden konnte. Johanna Büchele, inzwischen Frau Hilbrandt, war bereit, b&w einige Fragen zu beantworten. Große Solidarität erfahren b&w: Frau Hilbrandt, wie geht es Ihnen heute, fast drei Jahrzehnte, nachdem Ihr beruflicher Lebensweg durch angebliche „Zweifel an Ihrer Verfassungstreue" in Frage gestellt worden war? Hilbrandt: Ich bin vor 4 Jahren wieder nach Baden-Württemberg zurückgekehrt und arbeite als Lehrerin in Freiburg an einer Schule für Erziehungshilfe. Damals, nach Beendigung meines Verfahrens, bin ich nach Niedersachsen gezogen und hatte dort keine Schwierigkeiten, in den Schuldienst zu kommen. b&w: Was empfanden Sie eigentlich damals, als Sie von den anonymen Anschuldigungen hörten und deshalb zweimal zur Anhörung ins Oberschulamt geladen wurden? Hilbrandt: In die Anhörung auf das OS A Freiburg bin ich aufgeregt, ängstlich und sehr wütend gegangen. Angst um die berufliche Existenz, Wut auf die Schulbürokratie, die aufgrund anonymer Anschuldigungen diesen Vernehmungsapparat in Gang setzte. b&w: Wie hat Ihr privates und berufliches Umfeld auf die Situation reagiert? Hilbrandt: Ich habe seinerzeit große Solidarität erfahren, sowohl von meinem Kollegium einschließlich der Schulleitung, als auch vom politischen und persönlichen Freundeskreis. Um die Unterstützung der GEW, obwohl schon als Studentin GEW-Mitglied, musste ich mich sehr bemühen. Die Gewährung von Rechtsschutz war nicht selbstverständlich und die Wahl des Anwalts wurde vorgeschrieben. b&w: Sie hatten prominente Fürsprecher, gute Dienstbeurteilungen und haben schließlich doch Ihre Verbeamtung auf Lebenszeit durchsetzen können. Haben Sie sich danach noch politisch betätigt? Hilbrandt: Mein politisches Engagement habe ich mit dem „Rückzug“ nach Freiburg eingestellt. Davor war ich, mit Unterbrechungen, immer wieder politisch aktiv. b&w: Wenn Sie zurückblicken, inwieweit haben die damaligen Ereignisse Sie geprägt, Ihr weiteres Leben beeinflusst? Hilbrandt: Zivilcourage und geschärfter Blick für autoritäre Strukturen sind vielleicht Ergebnis dieser Erfahrungen. b&w: 2002 titelte die Badische Zeitung zum Radikalenerlass am 30. Jahrestag seiner Unterzeichnung „Willy Brandts historischer Irrtum“. Haben Sie es je für möglich gehalten, dass es noch 2005/2006 abermals einen Berufsverbotsfall gibt? Hilbrandt: Dass es in Baden-Württemberg wieder einen Berufsverbotsfall gibt, wundert mich nicht. 50 Jahre und mehr CDU-Kultusbürokratie, was soll sich da ändern? b&w: Haben Sie einen Rat für den Kollegen Csaszkóczy? Hilbrandt: Öffentlichkeit herstellen, Unterstützung organisieren, Eltern mobilisieren und vor allem durchhalten. b&w: Frau Hilbrandt, vielen Dank für Ihre offenen Worte. Berufsverbote und Unvereinbarkeitsbeschlüsse Als Willy Brandt 1971 im Verein mit den Ministerpräsidenten der Länder den „Radikalenerlass“ beschloss, der in Baden-Württemberg besonders eifrig exekutiert wurde und neuerdings wieder praktiziert wird, bedurfte es großer innergewerkschaftlicher Auseinandersetzungen, um in der GEW und der Lehrerschaft insgesamt eine breite Mehrheit für die Position zu gewinnen, die die GEW seitdem offensiv vertritt: Eine politische Überzeugung - auch eine „radikale“ - zu haben und dafür einzutreten, darf nicht das Kriterium dafür sein, jungen Menschen den Weg in den Schuldienst zu versperren. Wer sein Amt zur politischen Indoktrination junger Menschen missbraucht, kann mithilfe des Disziplinarrechts zur Ordnung gerufen werden. Aber Lehrerinnen und Lehrer haben nicht „neutral“ zu sein. Im Gegenteil: Politisch zu denken und zu handeln, ist eher ein Ausweis gesellschaftspolitischer Reife. Die GEW hat den „Radikalenerlass“ und die Politik der Berufsverbote sowie der damit verbundenen allgemeinen Verdächtigung und Bespitzelung auch deshalb bekämpft, weil die Meinungsfreiheit als „Elixier der Demokratie“ das wesentliche Fundament genau jenes freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaats ist, den die Hexenjäger in Politik und Schulverwaltung zu schützen vorgaben. Dies war die Zeit, als die GEW als die „Akademikergewerkschaft“ vielen der stärker als je zuvor politisierten jungen Menschen als Zuflucht und Ort des politischen Handelns erschien. Indem sich die GEW den „Achtundsechzigern“ und ihrem veränderten, radikaleren Denken und Handeln öffnete (und beispielsweise - anders als die Mehrheit der deutschen Gewerkschaften - auch Studierende als Mitglieder aufnahm), erfüllte sie die wichtige Aufgabe der gesellschaftlichen Integration. Sie setzte sich damit zugleich einer wahren Zerreißprobe aus, denn der „Marsch durch die Institutionen“ fand mitten in der GEW statt. Die gewachsenen Traditionen des „Lehrerverein“-Milieus und die Ungeduld sowie der Radikalismus der vielen neuen, überwiegend jungen Mitglieder trafen unvermittelt aufeinander. Dies ging einher mit einer weiteren Öffnung der GEW, die sich Anfang der siebziger Jahre vom gewerkschaftlichen Verein der Volksschullehrer (und der aus diesem Lehramt hervorgegangenen Mittelschul- bzw. Realschullehrer sowie der Hilfsschul- bzw. Sonderschullehrer) zu einer Gewerkschaft aller im Bildungswesen Beschäftigten wandelte. Die neu hinzukommenden Studienräte der Gymnasien und beruflichen Schulen sowie die gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten der Hochschulen (vor allem des „Mittelbaus“) veränderten den Stil, die Interessenlage und die Artikulationsformen des gewerkschaftlichen Engagements. Teilweise führte der zitierte „Marsch durch die Institutionen" in der GEW dazu, dass allgemeinpolitische Ziele die klassischen Diskussions- und Betätigungsfelder überlagerten. Aus Furcht, es werde nicht bei klassenkämpferischen Parolen bleiben, sondern die GEW als Organisation würde von den jungen Aktivisten übernommen werden, die sich in zahlreichen kommunistischen Gruppierung engagierten und zugleich aktive Mitglieder oder gar Vorstände der GEW sein wollten, beschloss die GEW die „Unvereinbarkeit“ bestimmter Parteizugehörigkeiten mit der GEW-Mitgliedschaft. Dies führte zu der von vielen als paradox empfundenen Situation, dass sich die GEW einerseits vehement für das Verbleiben von Mitgliedern im Schuldienst einsetzte, denen die Schulbehörde, gestützt auf zweifelhafte Dossiers des Verfassungsschutzes, die Mitgliedschaft in kommunistischen Gruppen vorwarf, ohne ihnen Verfehlungen im Unterricht vorwerfen zu können, und dass die gleiche GEW anderen Angehörigen bestimmter kommunistischer Splittergruppen durch Vorstandsbeschluss die Mitgliederrechte entzog. Die Auseinandersetzung um die Richtigkeit und Berechtigung dieser Politik spaltete die GEW und führte zu erbitterten politischen Kämpfen. Erst als auf der einen Seite die Regierungen in Bund und Ländern die Politik der „Berufsverbote“ faktisch beendeten und als die politischen Gruppierungen wie der Kommunistische Bund Westdeutschland in der Bedeutungslosigkeit verschwunden war, kehrte auch in der GEW wieder Ruhe ein. Was im Klima des „Deutschen Herbstes“ (RAF) noch nicht möglich erschien, ist heute abgeschlossen: Die „Unvereinbarkeitsbeschlüsse“ sind längst aus der Satzung gestrichen. Manche Kolleginnen und Kollegen, die damals aus ihrer Gewerkschaft geworfen wurden oder im Zorn ausgetreten waren, sind heute geachtete und geschätzte Mitglieder in GEW-Vorstandsgremien. Die Auseinandersetzung um Gedanken- und Meinungsfreiheit ist jedoch nicht vorbei: Das Land Baden-Württemberg, das beim „Radikalenerlass“ bis zuletzt eine „Scharfmacherrolle“ spielte, knüpft neuerdings wieder an seine offiziell nie aufgegebene Haltung an. Michael Rux ::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Ruprecht, Heidelberger Studierendenzeitung, Mai 2006Der gelinkte LehrerBerufsverbot: Michael Csaszkóczy geht in Berufung Michael Csaszkóczy, Heidelberger Realschullehrer mit angeblich verfassungsfeindlicher Einstellung, hat es nun schriftlich: Das gegen ihn vom Kultusministerium Baden-Württemberg ausgesprochene Berufsverbot vom Sommer 2003 ist rechtens – so zumindest das Verwaltungsgericht in Karlsruhe in einem Urteil vom März. Auch eine Anstellung an einer Schule im hessischen Heppenheim wurde dem Heidelberger Alumnus – Abschlussnote 1,8 – verwehrt. Als Begründung führen die Kultusministerien beider Länder Csaszkóczys Mitgliedschaft bei der Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD) und die Weigerung des 35-jährigen, sich von deren Grundsatzpapier pauschal zu distanzieren, an. Das Verwaltungsgericht hebt hervor, dass durch die Behauptung in dem umstrittenen Grundsatzpapier, es gebe Kontinuitäten zwischen Nationalsozialismus und Bundesrepublik, „die Grenzen einer legitimen Kritik unseres Staates und seiner Verfassung mit Augenmaß weit überschritten“ würden. Eine Begründung, bei der sich nicht nur ein Autor der ZEIT „verwundert die Augen rieb“: Immerhin sei der kritisierte Punkt Stand der historischen Forschung. Auch stehe die Begründung im Widerspruch zum Europäischen Menschenrechtsgerichtshof. Der wertete die Praxis der deutschen Berufsverbote der siebziger Jahre als überzogene Maßnahme – genauso wie die Tendenz der Gerichte, in Urteilen mehr die Verfassungstreue der Parteien der Betroffenen auf den Prüfstand zu legen als die Worte und Taten der Personen selbst. Csaszkóczy hat sich von Gewaltanwendung distanziert, nicht aber von seinem linkspolitischen Engagement. Das Verwaltungsgericht dazu: „Auch wer aus übersteigerter Sensibilität für bestimmte positive Prinzipien oder aus lebensfremdem Idealismus heraus unseren Staat und das Handeln seiner Verfassungsorgane wegen stets möglicher Missstände verachtet, grundsätzlich ablehnt und bekämpft, ist als Beamter dieses Staates ungeeignet.“„Das ist absurd und jenseits der Kompetenz des Gerichts“, sagt Michael Csaszkóczy zu solchen Einschätzungen. Seiner Meinung nach beweise dies, dass es in dem Verfahren nicht um ihn ging, sondern um die Frage, wie weit Kritik der Gesellschaft erlaubt sein dürfe. Deshalb hat er gegen das Urteil Berufung eingelegt. Dabei will Michael Csaszkóczy nicht unbedingt noch ein Verfahren durchmachen. „Ich habe die psychische Belastung anfangs unterschätzt“, meint er im Hinblick auf seine Präsenz bei Gerichtsterminen, Demonstrationen und Interviews in Sachen Berufsverbot, „man gerät leicht in eine Stellvertreter- Heldenrolle hinein – worauf ich wirklich keine Lust habe.“ Er wolle sich deshalb in den nächsten Jahren seiner Doktorarbeit widmen – ganz bewusst nicht zum Thema Berufsverbot. Dennoch halte er seinen Einsatz für notwendig, damit klar werde, dass vorauseilender Gehorsam in Menschenrechtsfragen unangebracht ist. Notfalls will er bis zum Bundesverfassungsgericht gehen: „Selbstbewusst über seine Rechte Bescheid zu wissen und sie zu vertreten, schützt vor Bevormundung." (gan) :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Junge Welt unispezial, 19.04.2006Studieren und Maul halten!Berufsverbot gegen Heidelberger Lehrer weckt Erinnerungen an die 1970er Jahre. Wie damals steht auch heute die Meinungsfreiheit an den Hochschulen auf dem Spiel. Von Alfred Diethardt Nahr und Carmen Ludwig Seit 2004 wird dem Realschullehrer Michael Csaszkóczy der Eintritt in den Schuldienst in Baden-Württemberg und seit 2005 auch in Hessen verwehrt. Am 13. März wies das Verwaltungsgericht Karlsruhe eine Klage des Heidelberger Lehrers zurück und bestätigte das Berufsverbot mit Verweis auf dessen Engagement in der vom Verfassungsschutz beobachteten »Antifaschistischen Initiative Heidelberg« (AIHD) gegen braune Umtriebe. Ziele und Selbstverständnis der Gruppe sind Richtern und Schulverwaltung ein Dorn im Auge. Dieses erste Berufsverbotsurteil der jüngeren BRD-Geschichte gefährdet nicht nur die berufliche Existenz des Betroffenen, sondern auch die Meinungsfreiheit an den Hochschulen. Vor allem die Überzeugung der AIHD, »daß sich auf parlamentarischem Weg an den herrschenden Unterdrückungsverhältnissen nichts Grundlegendes ändern läßt« und daß »im Deutschland der goer Jahre gewalttätige rassistische Angriffe zur Normalität geworden« seien,-haben es den Juristen angetan. Auch die Feststellung, es gebe eine »Kontinuität zwischen nationalsozialistischem Staat und der Bundesrepublik Deutschland«, erregte das Mißfallen der Richter. Obwohl das Gericht einräumen mußte, Csaszkóczy sei »als engagierter Streiter gegen rechts und für friedliche Auseinandersetzungen mit der Staatsmacht« bekannt, wurde dessen Ausschluß aus dem Schuldienst richterlich abgenickt. Denn mit der Haltung der AIHD gegenüber der BRD, von der sich Csaszkóczy nicht distanzierte, seien »die Grenzen einer legitimen Kritik unseres Staates und seiner Verfassung mit Augenmaß weit überschritten« und werde »die Bundesrepublik Deutschland haltlos angegriffen und diffamiert«. Die Begründung macht deutlich: Dem engagierten Pädagogen wird kein Fehlverhalten vorgeworfen. Vielmehr genügt allein schon eine bestimmte Auffassung und eine Kontaktschuld zur Verhängung eines Berufsverbots. Was bedeutet das für Menschen, die in Studiengängen eingeschrieben sind, die im Staatsdienst enden - seien es Lehrer, Juristen oder gewisse Ingenieurberufe? Welche Positionen dürfen sie noch artikulieren? Was geschieht, wenn ein Historiker zu dem Ergebnis gelangt, daß der westdeutsche Staatsapparat bis in höchste Positionen hinein mit Altnazis durchsetzt war? Was droht einem Pädagogen, der feststellt, daß dieser Staat Migranten ausgrenzt und Ausländerbehörden rassistisch handeln? An welchem Punkt überschreiten sie die »Grenzen einer legitimen Kritik unseres Staates und seiner Verfassung«? Im Kern geht es beim Fall Csaszkóczy um die Verteidigung des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht ist akut gefährdet. So werden Studierende zur Abwägung zwischen ihrem Willen zum Engagement gegen den erstarkenden Rechtsextremismus und der damit verbundenen Gefahr gezwungen, ihr Handeln mit dem Verlust der beruflichen Existenz bezahlen zu müssen. Eine Renaissance der antidemokratischen Berufsverbote der 1970er Jahre führt zu einem Klima der Einschüchterung und der Entpolitisierung auch an den Hochschulen. Erste Folgen des verwaltungsgerichtlichen und schulamtlichen Ausgrenzungsbeschlusses waren bereits an einigen Hochschulen zu spüren: So setzte etwa das Studentenwerk Gießen Mitglieder der örtlichen Studierendengruppe der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) mit Flugblättern über den Berufsverbotsprozeß vor die Mensatür. Begründung: Das Flugblatt habe keinen Hochschulbezug. Das Studentenwerk betätigte sich damit kurzerhand als Zensor, und plötzlich endet die Meinungsfreiheit nicht nur für den Allgemeinen Studierendenausschuß (AStA), sondern auch für einfache Studierende an der Grenze zur Allgemeinpolitik. Bezeichnender noch das Vorgehen der Staatsanwaltschaft gegen eine Initiative in Erlangen im April 2005: Dort fühlte sich die Staatsmacht bemüßigt, wegen eines aufgehängten Plakates des Vereins Rote Hilfe, für den Csaszkóczy aktiv ist, gleich den ganzen Laden polizeilich zu stürmen. Das Poster wurde beschlagnahmt, da es angeblich die Behörden verspottete, die das Berufsverbot verhängt hatten. Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, das vom Verwaltungsgericht und den beteiligten Kultusministerien leichtfertig aufs Spiel gesetzt wird. Gegen diese Form der politischen Repression muß entschiedener Widerspruch artikuliert und Widerstand geleistet werden, gerade an den Hochschulen. Berufsverbote und Zensur führen zu einer weiteren Beschneidung studentischen Engagements und gefährden damit letztlich auch die studentische Selbstverwaltung. Koautorin (von jW-Autor Nahr) Carmen Ludwig ist stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Hessen. Infos im Internet: www.gew-hessen.de Lehrer beklagt BerufsverbotJetzt Berufung beim VerwaltungsgerichtshofWormser Zeitung vom 27.04.2006 MANNHEIM/HEIDELBERG (dpa) Ein als linksextrem eingestufter Lehramtsanwärter aus Heidelberg kämpft weiter gegen sein Berufsverbot. Der Mann will gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe in Berufung gehen, teilte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg gestern in Mannheim mit. Wenn der Antrag Erfolg hat, muss sich der VGH mit dem Fall befassen. Das Karlsruher Gericht hatte Mitte März eine Klage des Mannes gegen das Berufsverbot abgewiesen. Die Bewerbung des Lehramtsanwärters war im August 2004 von der Schulbehörde und dem baden-württembergischen Kultusministerium abgelehnt worden, weil der Realschulpädagoge laut Verfassungsschutz seit Jahren einer antifaschistischen Gruppe in Heidelberg angehört. Begründung: Die Initiative sei gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung eingestellt. Auch Hessen hatte dem Mann im vergangenen Jahr trotz seiner fachlichen Eignung den Eintritt in den Schuldienst verwehrt. Gegen das Berufsverbot hatte unter anderem die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft protestiert. Es dürfe nicht sein, dass Lehrer bei politischem Engagement mit Sanktionen rechnen müsste Lehrer beklagt BerufsverbotJetzt Berufung beim VerwaltungsgerichtshofVom 27.04.2006 MANNHEIM/HEIDELBERG (dpa) Ein als linksextrem eingestufter Lehramtsanwärter aus Heidelberg kämpft weiter gegen sein Berufsverbot. Der Mann will gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe in Berufung gehen, teilte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg gestern in Mannheim mit. Wenn der Antrag Erfolg hat, muss sich der VGH mit dem Fall befassen. Das Karlsruher Gericht hatte Mitte März eine Klage des Mannes gegen das Berufsverbot abgewiesen. Die Bewerbung des Lehramtsanwärters war im August 2004 von der Schulbehörde und dem baden-württembergischen Kultusministerium abgelehnt worden, weil der Realschulpädagoge laut Verfassungsschutz seit Jahren einer antifaschistischen Gruppe in Heidelberg angehört. Begründung: Die Initiative sei gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung eingestellt. Auch Hessen hatte dem Mann im vergangenen Jahr trotz seiner fachlichen Eignung den Eintritt in den Schuldienst verwehrt. Gegen das Berufsverbot hatte unter anderem die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft protestiert. Es dürfe nicht sein, dass Lehrer bei politischem Engagement mit Sanktionen rechnen müsste Wormser Zeitung 27.4.06 INTERNATIONALE LIGA FÜR MENSCHENRECHTE (Berlin):Die "Internationale Liga für Menschenrechte" fordert die Kultusministerien in Baden-Württemberg und Hessen auf, das Berufsverbot gegen den Realschullehrer Michael Csaszkóczy zurückzunehmen. Sie fordert darüber hinaus eine Reform des Beamtenrechts, die solche zweifelhaften Gesinnungsentscheidungen - im Zweifel gegen den Lehramtskandidaten - künftig ausschließt. Liga-Präsident und Prozessbeobachter Rolf Gössner zum Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe: "Aus diesem Berufsverbotsurteil weht der illiberale und staatsautoritäre Geist vergangen geglaubter Zeiten." Nicht Verfassung und Demokratie seien in erster Linie Dreh- und Angelpunkte der richterlichen Argumentation, sondern vielmehr die Treue zum Staat und seinen Institutionen, die grundsätzliche Kritik nicht zulasse. Mit diesem in der Bundesrepublik einzigartigen Berufsverbot werde die weitere Lebensperspektive und Berufskarriere eines qualifizierten Lehrers erheblich beschädigt, dem persönlich kein Fehlverhalten vorzuwerfen ist. Mit dieser Berufsverbotsentscheidung des Verwaltungsgerichts wird das Duckmäusertum im öffentlichen Dienst gefördert, ein mehr als zweifelhaftes Berufsverbot gerichtlich abgesegnet und an die berüchtigte Berufsverbotspolitik früherer Jahrzehnte angeknüpft. Zu der Mitte März gefällten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe liegt jetzt die Urteilsbewertung von Rolf Gössner vor, der den Berufsverbotsprozess im Auftrag der Internationalen Liga für Menschenrechte, des Komitees für Grundrechte und Demokratie und des Republikanischen Anwältinnen- und Anwaltsvereins beobachtet hat. Seine Auswertung wird am Freitag, den 31.03.2006, in der Ost-West-Wochenzeitung „FREITAG“ erscheinen: Rolf Gössner > >Der diskriminierte Staat< "Berufsverbot bestätigt: Aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe spricht ein illiberaler, staatsautoritärer Geist vergangen geglaubter Zeiten" (...) INTERNATIONALE LIGA FÜR MENSCHENRECHTE Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin, Tel. 396 21 22, Fax 396 21 47, Mail: vorstand@ilmr.org Internet: www.ilmr.de, www.freitag.de ::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Freitag, 31.03.2006Rolf Gössner Der diskriminierte StaatBERUFSVERBOT BESTÄTIGTDas Verwaltungsgericht Karlsruhe verkündet ein Urteil, aus dem ein illiberaler, staatsautoritärer Geist sprichtWer den Prozess von Michael Csaszkóczy gegen das Land Baden-Württemberg vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe beobachtet hat, konnte bereits erahnen, dass die Richter die Klage abweisen würden. Csaszkóczy prozessierte gegen ein bundesweit einzigartiges Berufsverbot, das vom Kultusministerium bereits 2004 gegen ihn verhängt worden war, als er beabsichtigte, Realschullehrer im öffentlichen Schuldienst zu werden. Das Ministerium hatte dies mit seinem Engagement in einer "linksextremen" Initiative gegen neonazistische Bestrebungen begründet. Ein Antifaschist als Lehrer - das geht im Ländle offenbar zu weit, weckt Zweifel an der Verfassungstreue des Kandidaten. Doch Csaszkóczys Klage vor dem Verwaltungsgericht blieb ohne Erfolg. Aus der nun vorliegenden schriftlichen Urteilsbegründung spricht ein illiberaler, staatsautoritärer Geist vergangen geglaubter Zeiten. Bereits während der Gerichtsverhandlung äußerte der Vorsitzende Richter "Anlass zur Befürchtung", dass der Kläger gerade in seinen Fächern Deutsch und Geschichte "ein Bild unseres Staates" zeichne und an Schüler weitergebe, "das von Seiten des Landes als diskriminierend angesehen wird". Der von einem Realschullehrer diskriminierte Staat - auf ein solches Bedrohungsszenario wäre noch nicht einmal der Landesvertreter gekommen. Was hat Michael Csaszkóczy verbrochen, was hat er geschrieben oder gesagt, dass von Amts wegen so über ihn gesprochen wird? Weder während der mündlichen Verhandlung noch im Urteil wurden dem Kläger persönliches Fehlverhalten oder gar verfassungsfeindliche Aktionen zur Last gelegt - im Gegenteil: Von allen Seiten wurde ihm bescheinigt, Engagement und Zivilcourage gegen Rechtsextremismus zu zeigen, friedliebend und für seinen Beruf bestens qualifiziert zu sein. Nie habe er während seiner Referendarszeit versucht, Schüler zu indoktrinieren. Was also macht ihn in den Augen des Gerichts für den Lehrerberuf untragbar? Es ist allein seine Mitgliedschaft in der "Antifaschistischen Initiative Heidelberg" (AIHD). Diese Gruppe sei "linksextremistisch", schließlich sei auf der AIHD-Homepage von Militanz die Rede und davon, dass sich auf parlamentarischem Weg die Unterdrückungsverhältnisse nicht grundlegend verändern ließen. Kein einziger eigener Text, keine einzige eigene Rede, keine einzige konkrete Handlung wurde Csaszkóczy angelastet, sondern ausschließlich fremde Texte. Auch nutzte es dem Kläger nichts, dass er vor Gericht ausdrücklich die Verfassung bejahte, Gewalt gegen Personen und Sachen ablehnte und auch den Parlamentarismus befürwortete. Damit mochte sich das Gericht nicht zufrieden geben, denn es fordert von einem Staatsdiener weit mehr: nämlich ein "positives, ein besonderes Treueverhältnis zum Staat" - und zwar zu diesem unseren Staat, so wie er ist, "nicht zu einem gewünschten, fiktiven", wie er dem Kläger möglicherweise vorschwebt. Aber es sei doch legitim, versuchte Michael Csaszkóczy einzuwenden, Missstände aufzuzeigen: "Auch der Staat muss doch kritisiert werden dürfen - das gehört zur Demokratie." Dem konnte sich das Gericht zwar nicht verschließen, aber die AIHD ginge zu weit. Diese Gruppierung behaupte, gewalttätige rassistische Angriffe seien zur Normalität geworden; es gebe einen "immer drastischer werdenden Rechtsruck in Staat, Parteien und großen Teilen der Gesellschaft" und ein Bruch mit der NS-Vergangenheit sei nur "vermeintlich" vollzogen worden. "Mit solchen Ausführungen werden die Grenzen einer legitimen Kritik unseres Staates und seiner Verfassung mit Augenmaß weit überschritten", wettert das Gericht in seinem Urteil: "Hier wird die Bundesrepublik Deutschland haltlos angegriffen und diffamiert". Auch wenn der Kläger als "engagierter Streiter gegen Rechts und für friedliche Auseinandersetzungen mit der Staatsmacht" geschildert werde, so schließe dies "eine tiefgreifend negative Einstellung gegenüber unserem Staat und seiner Verfassungsordnung nicht aus". Denn: "Auch wer aus übersteigerter Sensibilität für bestimmte positive Prinzipien oder aus lebensfremdem Idealismus heraus unseren Staat und das Handeln seiner Verfassungsorgane wegen stets möglicher Missstände verachtet, grundsätzlich ablehnt und bekämpft, ist als Beamter dieses Staates ungeeignet, weil er die besondere politische Treuepflicht wegen seiner ablehnenden inneren Einstellung nicht garantieren kann." Weil die inkriminierten Texte fraglos nicht von Csaszkóczy stammen, findet das Gericht folgenden Dreh: "Auch wer aus moralischem Rigorismus, Naivität oder Leichtgläubigkeit eine Gruppe unterstützt, von der sich ein Beamter distanzieren müsste, handelt gegen die beamtenrechtliche Treuepflicht." Es dürfte wohl gerechtfertigt sein, angesichts solcher Sätze von einem Staatsschutz-Urteil zu sprechen, denn die Richter argumentieren nicht so sehr verfassungs- und demokratieorientiert als vielmehr staatsfixiert - die Staatstreue wird zum Dreh- und Angelpunkt ihrer Argumentation, mit der ein mehr als zweifelhaftes Berufsverbot gerichtlich abgesegnet und zudem an die berüchtigte Berufsverbotspolitik früherer Jahrzehnte angeknüpft wird. Die Bundesrepublik Deutschland wurde bereits einmal für die Verhängung eines Berufsverbots vom Internationalen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg verurteilt - nachdem alle Instanzen deutscher Gerichte jenes Verbot für rechtens erklärt hatten. Insofern ist es durchaus sinnvoll, dass Michael Csaszkóczy Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird - auch wenn der Weg durch die Instanzen mühsam und kostenträchtig ist und viel Zeit beansprucht. Dr. Rolf Gössner, Rechtsanwalt und Publizist, hat im Auftrag der Internationalen Liga für Menschenrechte, des Komitees für Grundrechte und Demokratie und des Republikanischen Anwältinnen- und Anwaltsvereins den Berufsverbotsprozess beobachtet. Jungle World, 29.03.2006»Ich will offensiv debattieren«Ein Interview mit dem vom Berufsverbot betroffenen Realschullehrer Michael CsaszkóczyWeil er in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg mitarbeitet, will Baden-Württemberg Michael Csaszkóczy nicht in den Schuldienst aufnehmen. Das Verwaltungsgericht in Karlsruhe gab dem Land Recht. Was war Ihre persönliche Reaktion auf das Urteil? Erwartet haben wir das. Selbst wenn ein Urteil zu meinen Gunsten gefällt worden wäre, hätte es wohl keine Rechtskraft erlangt, da es sich um eine Auseinandersetzung zwischen mir und dem Staat handelt, der vermutlich in jedem Fall Rechtsmittel eingelegt hätte. Jetzt werden wir einen Antrag auf Berufung stellen. Welche Chancen sehen Sie für Ihre weitere Laufbahn als Lehrer? Eine wirkliche Rehabilitierung und Entschädigung hat eine einzige Lehrerin, die als eine der letzten 1987 Berufsverbot erhalten hatte, erst 1995 vor dem Europäischen Gerichtshof erreicht. Unter Umständen wird ein solcher Schritt auch für mich notwendig sein. Inwieweit betrifft der Prozess Ihr politisches Engagement? Meine Schwerpunkte liegen momentan eher auf der Arbeit gegen Repression und für Bündnisse mit den Gewerkschaften. Aber ich habe ganz gewiss nicht vor, mich ins Private zurückzuziehen. Es gibt auch keinen Anlass, vorsichtiger zu sein. Ich habe mich entschieden, die Debatten, um die es geht, sehr offensiv zu führen. Wie groß ist die Unterstützung der Gewerkschaft und anderer Lehrer? Die GEW hat sich mittlerweile sehr eindeutig für mich positioniert, bis hin zur Gewerkschaftsführung. Sie gibt mir auch Rechtsschutz. An der Kampagne »10 000 Stimmen gegen Berufsverbote« beteiligen sich immer mehr Lehrer und Lehrerinnen. Dass es dafür hierzulande des Mutes bedarf, zeigt, welche verheerenden Folgen der Radikalenerlass für das politische Klima und speziell für den öffentlichen Dienst an den Schulen hat. Sind Sie noch motiviert, in den Staatsdienst zu gehen, obwohl der Staat Ihnen offensichtlich nicht vertraut? Klar ist das weiterhin mein Ziel. Ich will nicht Lehrer werden, um Beamter zu werden, sondern weil das der Beruf ist, für den ich tauge, den ich gelernt habe und der mir Spaß macht. Wie reagieren Sie auf die Kritik daran, dass jemand, der den deutschen Staat in grundsätzlichen Fragen kritisiert, nun Rechtsmittel einlegt, um im Dienste dieses Staates zu arbeiten? Grundsätzliche Kritik an gesellschaftlicher und staatlicher Wirklichkeit ist so notwendig wie legitim. Aber in den letzten 15 Jahren war es meist die radikale Linke, die versucht hat, Elemente der Verfassung zu verteidigen, sei es bei der Abschaffung des Asylrechts oder bezüglich des Verbotes eines Angriffskrieges. Da sollte sich die Linke nicht in die eigene Tasche lügen und irgendwelchen Revolutionsphantasien nachhängen. In der neuen Urteilsbegründung geht es darum, dass die Antifaschistische Initiative Heidelberg die »Grenzen einer legitimen Kritik unseres Staates und seiner Verfassung mit Augenmaß weit überschritten« und »die Bundesrepublik Deutschland haltlos angegriffen und diffamiert« habe. Es hat mich erschreckt, dass dies so offen und dreist formuliert wurde. Meiner Meinung nach ist es selbst in der bürgerlichen Öffentlichkeit nicht mehr strittig, dass es Kontinuitäten zwischen dem Nationalsozialismus und der BRD gegeben hat oder dass rassistische Übergriffe mittlerweile in Deutschland zum Alltag gehören. Solche Tatsachen als illegitime Kritik am Staat festschreiben zu wollen, ist ein höchst fragwürdiger Versuch, Geschichtspolitik von oben zu verordnen. Wie sieht es denn nun aus mit Ihrer Verfassungstreue? Die Frage bekomme ich gerade ständig gestellt. Sie offenbart die Lust, sich an dem staatlichen Inquisitionsspielchen beteiligen zu dürfen. Wer darauf eine Antwort will, soll sich anschauen, was ich gesagt, geschrieben und gemacht habe, und dann sein eigenes Urteil fällen. Warum wird die Frage mir gestellt, aber nicht etwa Frau Schavan, die Herrn Filbinger als Ehrenvorsitzenden in ihrer Partei hofiert? interview: thorsten mense :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Badische Neueste Nachrichten, 27.03.2006Demo gegen Berufsverbot300 Menschen zogen für Heidelberger Lehrer durch die Karlsruher CityRund 300 Menschen haben am Samstagmittag gegen das über den Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy verhängte Berufsverbot demonstriert. Laut Polizeisprecher Fritz Bachholz zogen die Demonstranten friedlich vorn Kronen- über den Marktplatz zum Friedrichsplatz. Auch bei Kundgebungen auf den drei Plätzen sei es zu keinen Zwischenfällen gekommen. Dem 35-jährigen Lehrer Csaszkóczy wird seit 2004 vom baden-württembergischen Kultusministerium der Eintritt in den Schuldienst verwehrt, weit er sich für die „Antifaschistische Initiative Heidelberg" (AIHD) engagiert. Die Gruppierung wird vom Landesamt für Verfassungsschutz: als linksextremistisch eingestuft. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte das Berufsverbot vor einigen Wochen bestätigt (die BNN berichteten an anderer Stelle). „Für mich waren die vergangenen, zwei Jahre schlimm", sagte Michael Csaszkóczy Einzulenken sei ihm hingegen nie in den Sinn gekommen: „Das wäre eine Entscheidung gegen meine Überzeugung.." Dies sei ein Preis, den er nicht bezahlen werde. Der Lehrer will die Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht hinnehmen und kündigte einen Weg durch die Instanzen an. „Es widerspricht meinem politischen und pädagogischen Selbstverständnis, Jugendliche zu instrumentalisieren", sagte der 35-jährige, der an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg Deutsch, Geschichte und Kunst studierte. Derzeit schreibt er an seiner Doktorarbeit. „Schüler haben ein Gespür dafür, dass jemand mit allen Konsequenzen zu dem steht, was er denkt", sagte der Realschullehrer. Und sie hätten ein Recht darauf, von einem Lehrer mit einer solchen Einstellung unterrichtet zu werden. Der Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Rainer Dahlem, sprach sich für Csaszkóczy aus: „Ein Lehrer, der sich offen gegen Krieg und Faschismus bekennt, ist mir tausend .Mal lieber als jemand, der zu allem Ja und Amen sagt." Die GEW, das Solidaritätskommando gegen das Berufsverbot und weitere Initiativen hatten zu der Demonstration gegen Berufsverbote aufgerufen. Tina Mayer :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Stuttgarter Zeitung, 27.03.2006Proteste gegen BerufsverbotKARLSRUHE (lsw). Nach dem Berufsverbot gegen einen als linksextrem eingestuften Lehrer aus Heidelberg hat die GEW erneut den Einspruch der Landesregierung gefordert. "Eine stabile Demokratie muss Kritik und unbequeme Lehrerinnen und Lehrer aushalten - und das tut sie auch", sagte der baden-württembergische Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Rainer Dahlem, am Samstag in Karlsruhe auf einer Demonstration gegen Berufsverbote. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte Mitte März eine Klage des 35-jährigen Mannes abgewiesen, weil der Realschulpädagoge laut Verfassungsschutz und nach eigener Aussage einer antifaschistischen Gruppe in Heidelberg angehört. Diese Initiative wird vom Verfassungsschutz als gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet eingestuft. Das Gericht folgte damit den Entscheidungen des baden-württembergischen und hessischen Kultusministeriums. "Entscheidend für Einstellung und Entlassung in den Schuldienst kann nur das konkrete Verhalten bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit sein", sagte Dahlem vor rund 450 Demonstranten. Niemand zweifle an der fachlichen Kompetenz oder halte dem 35-Jährigen auch nur ansatzweise eine Beeinflussung seiner Schüler vor. Zudem hätten auch Lehrer das Recht zu einer politischen Arbeit. "Ein Lehrer, der sich offen gegen Krieg und Faschismus bekennt, ist mir tausendmal lieber als jemand, der zu allem Ja und Amen sagt", erklärte Dahlem. Antifaschistische Initiativen werden im Südwesten und in Hessen vom Verfassungsschutz beobachtet. ::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Mannheimer Morgen – Sonntag aktuell, 26.03.2006"Lehrer haben Recht auf politische Arbeit"Demo gegen BerufsverboteKarlsruhe/Heppenheim (lsw). Die Kritik an dem Berufsverbot für einen als linksextrem eingestuften Lehrer aus Heidelberg reißt nicht ab. "Eine stabile Demokratie muss auch Kritik und unbequeme Lehrerinnen und Lehrer aushalten - und das tut sie auch", sagte der Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Baden-Württemberg, Rainer Dahlem, gestern in Karlsruhe auf einer Demonstration gegen Berufsverbote. Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgericht Karlsruhe darf der 35-jährige Michael Csaszkóczy weder in Baden-Württemberg noch in Hessen unterrichten. Das Gericht hatte Mitte März eine Klage des Lehramtsanwärters abgewiesen, weil der Realschulpädagoge laut Verfassungsschutz und nach eigener Aussage einer antifaschistischen Gruppe in Heidelberg angehört. Diese Initiative sei gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung eingestellt. Das Gericht folgte den abschlägigen Entscheidungen des baden-württembergischen und des hessischen Kultusministeriums. "Entscheidend für Einstellung und Entlassung in den Schuldienst kann nur das konkrete Verhalten bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit sein", sagte Dahlem vor rund 450 Demonstranten. Niemand zweifle an der fachlichen Kompetenz oder halte dem 35-Jährigen auch nur ansatzweise eine Beeinflussung seiner Schüler vor. Zudem hätten auch Lehrer das Recht zu einer politischen Arbeit. "Ein Lehrer, der sich offen gegen Krieg und Faschismus bekennt, ist mir tausend Mal lieber als jemand, der zu allem Ja und Amen sagt", betonte Dahlem. Aus CONTRASTE Nr. 259 (April 2006)BERUFSVERBOT IN BADEN-WÜRTTEMBERG BLEIBT BESTEHENGesinnungsjustiz?Das erste Berufsverbot für einen Lehrer in Baden-Württemberg seit zwoelf Jahren hat zunächst Bestand: Das Karlsruher Verwaltungsgericht wies am 13. März 2006 die Klage eines Heidelberger Realschullehrers gegen die Entscheidung des Regierungspräsidiums Karlsruhe zurück, das seine Einstellung wegen Zweifels an seiner Verfassungstreue abgelehnt hatte. Redaktion Heidelberg - Damit folgte das Gericht (Zitate aus der Urteilsbegründung siehe Kasten auf Seite 2) der Argumentationskette des fuer das "Referat Lehrer- und Personalverwaltung" zuständigen Leitenden Regierungsdirektors, Detlef Brandner. Der ließ es sich nicht nehmen, auf die von "friedliebender" Absicht geprägte "Zivilcourage" des Pädagogen hinzuweisen, um dann trotzdem dessen "Untauglichkeit" für den Beruf als Lehrer zu attestieren - einzig und allein auf Grund seines "Bekenntnisses zur Antifaschistischen Initiative Heidelberg" (AIHD) und zu anderen linken Organisationen wie zum Beispiel der Roten Hilfe e. V. Er behauptete, dass Michael Csaszkóczy das parlamentarische System (FDGO) diffamieren würde. Und er legte noch darauf : "Ich wollte nicht haben, dass mein Sohn bei ihm in Geschichte oder Gemeinschaftskunde unterrichtet wird." Eigentlich hat Brandner Michael Csaszkóczy und alle anderen Kritiker von unhaltbaren Zuständen in der BRD diffamiert. Der Lehrer Michael Csaszkóczy soll führendes Mitglied der als linksextrem eingestuften AIHD sein. Im Jahr 2004 verwehrte ihm deshalb das Land Baden-Württemberg den Eintritt in den Schuldienst (siehe CONTRASTE Nr. 234). Das Land Hessen schloss sich 2005 an (siehe CONTRASTE Nr. 255). Bereits vor der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hatte der Betroffene angekündigt, dass er notfalls den Weg durch die Gerichtsinstanzen antreten will. Das nächst höhere Gericht wäre der Verwaltungsgerichtshof Mannheim. Darüber steht noch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Der 1972 beschlossene Radikalenerlass war in den 70er Jahren Grundlage für etwa 10.000 Berufsverbote vor allem gegen Lehrer/innen, Postbeamte und Lokführer. Drei Millionen Menschen wurden damals auf ihre Verfassungstreue überprüft. 1995 wurden die Berufsverbote vom Europaeischen Gerichtshof für menschenrechtswidrig erklärt. In Baden-Württemberg gab es zwischen 1983 und 1993 noch zwölf Ablehnungen für Lehramtsbewerber aus politischen Gründen, danach war Michael Csaszkóczy der einzige Fall. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaften (GEW) Baden-Württemberg unterstützt ihn bei seiner Klage und will erreichen, dass die rechtlichen Grundlagen des sogenannten "Radikalenerlasses" aus dem Landesrecht gestrichen werden. Die AIHD hatte in einer älteren Stellungnahme zu dem Berufsverbot über sich selbst geschrieben, es handele sich bei ihr "keineswegs um einen klandestinen, in der Illegalität arbeitenden Zusammenhang, sondern um eine offen auftretende antifaschistische Gruppe, gegen die noch nie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde". Zum Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe erklärte der baden-württembergische Europaabgeordnete der Linksfraktion (GUE/NGL), der Tübinger Tobias Pflüger: "Das Berufsverbots-Verfahren gegen Michael Csaszkóczy hat mittlerweile die Grenze der Absurdität überschritten. Es ist einfach mehr als sonderbar, dass einerseits sowohl vom Schulamt, als auch vom Gericht dem Lehrer "Friedfertigkeit und Zivilcourage gegen Rechtsextremismus" attestiert wird, und andererseits mit dem Urteil in der gleichen Verhandlung eben wegen dieser Zivilcourage an der undemokratischen Praxis des Berufsverbotes festgehalten wird. Das Gericht verletzt damit auch das im EU-Vertrag festgeschriebene Recht auf freie Berufswahl und das EU-Diskriminierungsverbot. Zugleich ist das Urteil ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, in der die Berufsfreiheit garantiert ist. Bereits 1995 wurden Berufsverbote vom Europäischen Gerichtshof für menschenrechtswidrig erklärt. Berufsverbote waren schon in der Hochphase nach dem sogenannten Radikalenerlass ein Skandal, heute sind Berufsverbote mehr denn je völlig fehl am Platz. Es ist ein Weg zurück in eine düstere Vergangenheit. Die heutige Bundesbildungsministerin Annette Schavan hat sich mit dem Berufsverbotsverfahren gegen Michael Csaszkóczy in Baden-Württemberg in bleibende Erinnerung gebracht, sie ist wesentlich verantwortlich für das Verbauen seiner Lebensperspektiven. Bei dem, was Michael Csaszkóczy vorgeworfen wird, geht es einzig allein um eine sogenannte Kontaktschuld. Denn das Gericht sieht keinerlei Hinweise für ein irgendwie geartetes Fehlverhalten. Allein sein Engagement in der AIHD wird nun dem Lehrer Michael Csaszkóczy vorgeworfen. Es muss ein für allemal Schluss sein mit der Bestrafung von absolut notwendigem Engagement gegen Faschismus und Rassismus." Mit diesem Urteil ist der Heidelberger Realschullehrer beruflich weiter in der Schwebe. "Im Windschatten des Prozesses in Karlsruhe hat jetzt auch Hessen ein Berufsverbot gegen mich verhängt", ärgert sich Michael Csaszkóczy. Eine Woche vor der Karlsruher Verhandlung wurde ihm die offizielle Entscheidung zugestellt. Seine Einstellung in der Martin-Buber-Schule in Heppenheim sei letzten Sommer vom Kultusministerium in letzter Minute gestoppt worden - und zwar am Tag der ersten Lehrerkonferenz. "Alle wollten mich in der Schule", sagt er. Nicht zuletzt deshalb will er trotz des erneuten juristischen Rückschlags nicht aufgeben. Michael Csaszkóczy, der zur Zeit von Arbeitslosengeld II lebt, zweifelt inzwischen daran, dass er Lehrer werden kann. "Politisch ist es aber unglaublich wichtig, weiter zu kämpfen", sagt er. Er sei zwar bisher der Einzige, gegen den ein Berufsverbot verhängt worden sei. Er fürchte aber, dass sein Fall für die beteiligten Kultusministerien nur ein "Testballon" sei. AUS DER URTEILSBEGRÜNDUNGDer Tenor wird an folgenden Zitaten deutlich: Mit Ausführungen wie der der AIHD, die von Kontinuitäten zwischen Nationalsozialismus und BRD sprechen "werden die Grenzen einer legitimen Kritik unseres Staates und seiner Verfassung mit Augenmaß weit überschritten. Hier wird die Bundesrepublik haltlos angegriffen und diffamiert, es wird kaum verhüllt zum Kampf gegen die Grundlagen unseres Staates und die ihn tragende Gesellschaft aufgerufen. (...) Dies gilt auch auf dem Hintergrund der im gerichtlichen Verfahren angeführten Umstände, die den Kläger als engagierten Streiter gegen Rechts und fuer friedliche Auseinandersetzungen mit der Staatsmacht schildern. (...) Auch wer aus übersteigerter Sensibilität für bestimmte positive Prinzipien oder aus lebensfremdem Idealismus heraus unseren Staat und das Handeln seiner Verfassungsorgane wegen stets möglicher Missstände verachtet, grundsätzlich ablehnt und bekämpft, ist als Beamter dieses Staates ungeeignet, weil er die besondere Treuepflicht wegen seiner ablehnenden inneren Einstellung nicht garantieren kann. (...) Auch wer aus moralischem Rigorismus, Naivität oder Leichtgläubigkeit eine Gruppe unterstützt, von der sich ein Beamter distanzieren müsste, handelt gegen die beamtenrechtliche Treuepflicht." Der komplette Text ist auf der Homepage zu finden: www.gegen-berufsverbote.de Stuttgarter Zeitung, 27.03.2006Proteste gegen BerufsverbotKARLSRUHE (lsw). Nach dem Berufsverbot gegen einen als linksextrem eingestuften Lehrer aus Heidelberg hat die GEW erneut den Einspruch der Landesregierung gefordert. "Eine stabile Demokratie muss Kritik und unbequeme Lehrerinnen und Lehrer aushalten - und das tut sie auch", sagte der baden- württembergische Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Rainer Dahlem, am Samstag in Karlsruhe auf einer Demonstration gegen Berufsverbote. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte Mitte März eine Klage des 35-jährigen Mannes abgewiesen, weil der Realschulpädagoge laut Verfassungsschutz und nach eigener Aussage einer antifaschistischen Gruppe in Heidelberg angehört. Diese Initiative wird vom Verfassungsschutz als gegen die freiheitlich- demokratische Grundordnung gerichtet eingestuft. Das Gericht folgte damit den Entscheidungen des baden-württembergischen und hessischen Kultusministeriums. "Entscheidend für Einstellung und Entlassung in den Schuldienst kann nur das konkrete Verhalten bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit sein", sagte Dahlem vor rund 450 Demonstranten. Niemand zweifle an der fachlichen Kompetenz oder halte dem 35-Jährigen auch nur ansatzweise eine Beeinflussung seiner Schüler vor. Zudem hätten auch Lehrer das Recht zu einer politischen Arbeit. "Ein Lehrer, der sich offen gegen Krieg und Faschismus bekennt, ist mir tausendmal lieber als jemand, der zu allem Ja und Amen sagt", erklärte Dahlem. Antifaschistische Initiativen werden im Südwesten und in Hessen vom Verfassungsschutz beobachtet. :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: ::: stattweb.de-News und -Mitteilungen, 26.März 2006 Karlsruhe: Demo im Regen gegen BerufsverbotKarlsruhe: Demo gegen Berufsverbote am 25.3.SWR spendete 450 Teilnehmer, andere konnten nur 300 erblicken, Nörgler in Indymedia kamen gerade auf 100. Hinzukam, dass zur gleichen Zeit offenbar ein Straßenfest in der Wilhelmstraße stattfand vor dem später besetzten Konradin-Kreutzerhaus. Alles missliche Umstände, vor allem der strömende Regen. Einen Grund für die geringe Teilnahme will ein Strengdenker in indymedia: gefunden haben. Wer gegen den Staat ist, darf nicht für einen demonstrieren, der partout eben diesem Staat dienen will. Dieser Grund hat hoffentlich den geringsten Ausschlag gegeben. Mit demselben Recht könnte man sagen. Warum kämpft der bei Opel gekündigte Betriebsrat gegen seine Entlassung, wenn er doch gegen das Kapital ist..Wenn es einen monopolistischen Arbeitgeber gibt- den Staat ( der per Schulaufsicht normalerweise auch den Zugang zu den Privatschulen sperrt), dann bleibt wohl wenig übrig, als gegen die Nichtzulassung vorzugehen, wenn man überhaupt arbeiten -und zu Ende gedacht- weiterleben will. Es nahmen an der Demo vor allem teil DKP und autonom gesinnte Kreise, zusammen mit Angehörigen der GEW. Es redeten die Vorsitzende der GEW Hessen und der Vorsitzende der GEW Baden-Württemberg. In Baden-Württemberg ,einem schon in den siebziger Jahren besonders feurigen Vorreiter der Berufsverbote, lag es nahe, aus der Erntlassungsverfügung aus den siebziger Jahren gegen einen DKP-Angehörigen zu zitieren. Besonders eindrucksvoll im Zitat, die Mitteilung, dass ein Gesinnungsdefekt genau so ein Grund für beamtete Berufungsunfähigkeit sei wie ein körperlicher Defekt oder intellektuelle Verfallserscheinungen. Also Gedanken, die einem so im Lauf des Berufslebens kommen, sind im Grunde körperliche Auswüchse, knollige Abszesse, mit denen man sich nicht auseinandersetzt, sondern die man bedauernd am Leibe feststellt und deren Träger ausmerzt. Aus diesem Ausschließungsdenken erklärt sich dann ales weitere. Kollegen, noch im Amt, achten ängstlich auf Hirn, Herz und Hand, ob sich bei ihnen auch schon Symptome zeigen und versuchen gegebenenfalls, diese durch Schminke zu überdecken. Oder in bedenklicheren Fällen durch Kleinamputationen zu entfernen. Csaszkóczy selbst redete zum Schluss. Entschieden wies er alle Heldenmythen von sich, mit denen in den siebziger Jahren die Betroffenen zum Schein erhöht, in Wirklichkeit überlastet worden waren. Er ging dann noch einmal auf die Gründe seiner Nichtverbeamtung ein, die außerhalb der Gerichtsstuben sofort ihre Kuriosität enthüllen. Um nur ein Beispiel zu nennen: würde ein Gemeinschaftskundelehrer wirklich lehren- wie von Csaszkóczy gefordert- ausschließlich parlamentarische Verfahren seien geeignet, die Welt zu verändern- er wäre wirklich berufsunfähig, wenigstens bei der Behandlung der letzten 250 Jahre. Die französische Revolution wäre vom Unterricht strikt zu entfernen. Aber auch die stille Gewalt der geänderten gesellschaftlichen Überzeugungen. Lange bevor der Bundestag die Bestrafung der Homosexualität zwischen Erwachsenen abschaffte, hatte die Gesellschaft darüber entschieden. Sie war Herr, das Parlament nur Knecht, oder freundlicher gesagt: Notar der Veränderung. Oder: Wer, wie vom Gericht -und natürlich der Regierung Baden-Württembergs - gewünscht, die Kontinuität zwischen dem Nazistaat und der Bundesrepublik keusch verhüllen wollte, er dürfte die Namen Globke, Kiesinger, Hermann Abs nie aussprechen. Am besten, er hörte mit 1945 auf- legte dann eine Pausenwoche Schullandheim ein und finge mit 1968 wieder an. Aber halt- auch das wäre hochverdächtig! Leider reicht die Erkenntnis nicht aus, dass auch heute wie zur Zeit des schwedischen Kanzlers Oxenstierna die Erkenntnis gilt, mit wie wenig Vernunft die Welt regiert(und in ihr geurteilt) wird. Das Widervernünftige fällt nicht von allein. Der juristische Kampf ist ein Weg, es wenigstens vor aller Augen bloßzulegen. Er muss fortgeführt werden. Wichtiger noch die fortwährende und unablässige Aufmerksamkeit vieler auf den Fall Csaszkóczy. Er bedroht zwar nicht alle schlechthin, aber alle, die sich von Zeit zu Zeit den Luxus gönnen, einen klaren Gedanken zu fassen und den auch mitzuteilen. Die einstmals als besonders gütig empfundene Vergünstigung des Verfassungsgerichts reicht nicht aus, das bloße” Haben einer Gesinnung” könne für sich allein niemals ein Dienstvergehen sein. Man möchte denn doch nicht den ganzen Tag mit der Faust im Rachen herumlaufen ,damit man diese Gesinnung nicht aus Versehen doch einmal ausspricht. fg- nach swr/ indymedia/ Komitee-Mitteilung ::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::. Frankfurter Neue Presse 25.03.2006Proteste nach Berufsverbot für als linksextremen geltenden Lehrer Karlsruhe/Heppenheim (dpa) Die Kritik an dem Berufsverbot für einen als linksextrem eingestuften Lehrer aus Heidelberg reißt nicht ab. «Eine stabile Demokratie muss auch Kritik und unbequeme Lehrerinnen und Lehrer aushalten - und das tut sie auch», sagte der Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Baden-Württemberg, Rainer Dahlem, am Samstag in Karlsruhe auf einer Demonstration gegen Berufsverbote. Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgericht Karlsruhe darf der 35-jährige Michael Csaszkóczy weder in Baden-Württemberg noch in Hessen unterrichten. Das Gericht hatte Mitte März eine Klage des Lehramtsanwärters abgewiesen, weil der Realschulpädagoge laut Verfassungsschutz und nach eigener Aussage einer antifaschistischen Gruppe in Heidelberg angehört. Diese Initiative sei gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung eingestellt. Das Gericht folgte den abschlägigen Entscheidungen des baden-württembergischen und des hessischen Kultusministeriums. «Entscheidend für Einstellung und Entlassung in den Schuldienst kann nur das konkrete Verhalten bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit sein», sagte Dahlem vor rund 450 Demonstranten. Niemand zweifle an der fachlichen Kompetenz oder halte dem 35-Jährigen auch nur ansatzweise eine Beeinflussung seiner Schüler vor. Zudem hätten auch Lehrer das Recht zu einer politischen Arbeit. «Ein Lehrer, der sich offen gegen Krieg und Faschismus bekennt, ist mir tausend Mal lieber als jemand, der zu allem Ja und Amen sagt», betonte Dahlem. :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: :: junge Welt 27.03.2006 / Inland / Seite 5Antifaproteste in zahlreichen Städten Gütersloh. In Gütersloh protestierten am Samstag etwa 3 500 Menschen gegen einen rechten Aufmarsch mit rund 150 Neonazis. Mehrfach gelang es autonomen Antifaschisten, die Route der Neonazis zu blockieren und somit die Verlegung auf eine bedeutend kürzere Strecke zu erzwingen. In Stade beteiligten sich ebenfalls am Samstag etwa 700 Menschen an einer Demonstration gegen einen rechten Aufzug, zu dem etwa 150 Neonazis kamen. Auch in Breitungen (Thüringen) gingen am Sonnabend etwa 250 Menschen gegen einen Aufmarsch von rund 30 Neonazis auf die Straße. In Weimar marschierten etwa 60 Neonazis auf, 200 Menschen protestierten dagegen. In Karlsruhe solidarisierten sich etwa 300 Menschen mit dem Lehrer Michael Csaszkóczy (jW berichtete), gegen den wegen seines antifaschistischen Engagements in den Bundesländern Hessen und Baden-Württemberg ein Berufsverbot verhängt wurde. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte jüngst eine Klage Csaszkóczys gegen das Berufsverbot abgelehnt. (jW) ::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: junge Welt 25.03.2006 / Inland / Seite 5Demo gegen Berufsverbote in Karlsruhe Karlsruhe. Am heutigen Samstag findet in Karlsruhe eine bundesweite Demonstration gegen Berufsverbote statt. Sie beginnt um 12 Uhr auf dem Kronenplatz. Aufgerufen haben unter anderem die GEW Baden-Württemberg, die GEW Hessen und das Solidaritätskomitee gegen das Berufsverbot gegen Michael Czaszkóczy. Die Bundestagsabgeordneten der Linkspartei.PDS Ulla Jelpke und Nele Hirsch forderten am Freitag eine sofortige Einstellung und Rehabilitierung des Heidelberger Lehrers, dem seit Anfang 2004 die Übernahme in den Schuldienst verweigert wird. (jW) AIHD Redebeitrag auf der Demonstration gegen Berufsverbote in KarlsruheDas kürzlich vom Verwaltungsgericht bestätigte Berufsverbot gegen Micha geht nicht nur auf die bundesdeutsche Berufsverbotspraxis der 1970er Jahre zurück, sondern hat seine Wurzeln bereits im 19. Jahrhundert. Seit der Existenz Deutschlands als Nationalstaatsform sind die unterschiedlichsten Regierungssysteme von einer Obrigkeitspolitik geprägt, die Linke ausgrenzt und zu Feindbildern erklärt: Mit dem unter Kanzler Bismarck im Oktober 1878 erlassenen und bis Anfang 1890 Gültigkeit besitzenden "Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie" war jede sozialdemokratische Betätigung außerhalb der Reichstagsfraktion illegalisiert worden. Rund 1350 Zeitungen und Druckschriften wurden verboten, 900 Linke aus ihren Wohnorten verbannt und Unzählige zu Gefängnis- oder Geldstrafen verurteilt. Mit diesem "Sozialistengesetz" sollten alle links von rechtskonservativen und nationalliberalen Kreisen stehenden PolitaktivistInnen als "Reichsfeinde" bekämpft werden. Diese politische Ächtung der linken Opposition ging mit einem sozialen Ausschluss einher, der sich in materieller Entrechtung und in Verfolgung am Arbeitsplatz äußerte. Da die staatliche Repression gegenüber der ArbeiterInnenbewegung auch nach der Annullierung des Sozialistengesetzes anhielt, belastete es das politische Leben im Deutschen Reich jedoch weiterhin. Hatte die obrigkeitsstaatliche Maßnahme des "Blut-und-Eisen"-Politikers mehrere soziale und juristische Ebenen umfasst, so richtete sich das bereits im April 1933 verabschiedete nationalsozialistische "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufbeamtentums" ausschließlich gegen die beruflichen Grundlagen unliebsamer StaatsdienerInnen. Auch wenn es sich in erster Linie gegen die jüdische Bevölkerung richtete, waren auch zahlreiche Linke von den folgenden Massenentlassungen betroffen. Mit dem Wiederherstellungsgesetz sollten BeamtInnen auch dann entlassen werden können, "wenn die nach dem geltenden Recht hierfür erforderlichen Voraussetzungen nicht vorliegen". Ferner können sie aus dem Dienst entlassen werden, wenn sie "nach ihrer bisherigen politischen Betätigung nicht die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit rückhaltlos für den nationalen Staat eintreten". Diese Formulierung sollte im Übrigen 1972 die Grundlage des bundesrepublikanischen "Radikalenerlasses" unter der Regierung Willy Brandts bilden. Die Einstufung von KommunistInnen als Staatsfeinde änderte sich auch nach der Zerschlagung des faschistischen NS-Staates nicht: Am 17. August 1956 wird die Kommunistische Partei Deutschland (KPD) verboten. Um den politischen Restaurierungsprozess und die Remilitarisierung der BRD voranzutreiben, wird die KPD für verfassungswidrig erklärt, ihre Auflösung verfügt, das Vermögen eingezogen und die Bildung von "Ersatzorganisationen" verboten. Das Verbotsurteil legalisiert auch nachträglich alle zwischen 1951 und 1956 gegen KommunistInnen ergangenen strafrechtlichen Urteile von BRD-Gerichten. Damit werden Polizei- und Justizorgane ermächtigt, politische Aktivitäten der Partei und ihrer Mitglieder in der Zeit vor dem Verbot nachträglich zu kriminalisieren. Das Verbot wird vor allem damit begründet, dass die politische Zielsetzung der KPD und deren marxistisch-leninistische Grundlagen verfassungswidrig seien. Nach der Urteilsverkündung kommt es zu einer Welle von Hausdurchsuchungen in Büros und Wohnungen. Material und Vermögen werden beschlagnahmt, KommunistInnen gesucht und verhaftet. Die Zahl der durch die politische Justiz in Gefängnisse gebrachten KommunistInnen liegt nach dem Verbot bei über 3.600 Personen. Zynischerweise sind unter den Betroffenen viele Menschen, die im NS-Staat in Konzentrationslagern gelandet waren, weil sie zu denen gehörten, die am heftigsten Widerstand gegen die nationalsozialistische Diktatur geleistet hatten. In der Folge des KPD-Verbots kommt es oft zu Arbeitsplatzverlusten, Berufsverboten, finanziellen und familiären Problemen. Hohe Prozesskosten, Bespitzelungen und persönliche Diffamierungen belasten viele Betroffene. Nicht selten werden Gefängnis- oder Geldstrafen in beträchtlicher Höhe verhängt. Viele der dabei agierenden Richter und Staatsanwälte stehen direkt in faschistischer Tradition. Das weiterhin bestehende KPD-Verbot wird nach den Erfahrungen mit der 1968er- Revolte Vorbild für die als "Radikalenerlass" bekannt gewordene "Gemeinsame Erklärung des Bundeskanzlers und der Ministerpräsidenten der Länder vom 28.1.1972". In ihr erwarten der Bund und die Länder von Angehörigen des öffentlichen Dienstes, dass sie sich positiv zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten. BewerberInnen um die Einstellung in den öffentlichen Dienst müssen die Gewähr dafür bieten, "jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes" einzutreten. Auf der Grundlage dieses "Radikalenerlasses" wurden vor allem in den 1970er Jahren unzählige Berufsverbote verhängt. Selbstverständlich auch gegen Menschen, die sich im außerparlamentarischen Bereich in systemkritischen Organisationen bewegten. So wie unser Genosse Micha, der offiziell seit August 2004 kein Realschullehrer sein darf und dessen Vergehen es ist, Mitglied politisch unliebsamer Organisationen aus dem linken Spektrum und Angehöriger einer seit Jahren vom Verfassungsschutz beobachteten Gruppierung zu sein - der Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD). Die Kriminalisierung von Antifa-Gruppen gehört in Deutschland zum Standardrepertoire staatlicher Repression. Hier ist vor allem die Konstruktion solcher Gruppen als kriminelle oder terroristische Vereinigungen hervorzuheben. Dadurch erhoffen sich die Behörden, einen Einblick in linksradikale Strukturen zu bekommen und diese zu destabilisieren. Diese Politik der Einschüchterung und Bespitzelung soll die Freiräume zerstören, die für erfolgreichen politischen Widerstand noch vorhanden und notwendig sind. Demselben Zweck dient das Berufsverbot gegen Micha. Es ist im Kontext der zurzeit zu beobachtenden Zunahme staatlicher Repression gegen Menschen zu sehen, die sich in irgendeiner Form zu ihrer antifaschistischen Gesinnung bekennen wollen. Micha ist nur einer von ihnen. Gemeint sind wir alle! Weg mit den Berufsverboten! Der staatlichen Repression entschlossen entgegentreten! Antifaschismus ist legitim und notwendig! ::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Redebeitrag der Roten Hilfe e.V.Nachdem das Verwaltungsgericht Karlsruhe am 10.03.2006 über die Rechtmäßigkeit des Berufsverbotes gegen den Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy verhandelt hatte, gab es am Montag darauf sein Urteil bekannt: Das Verwaltungsgericht hat das vom baden-württembergischen Kultusministerium verhängte Berufsverbot bestätigt. Die Maßnahme des Ministeriums betrachtet das Gericht offenbar als legitim, auch wenn dem Betroffenen individuell kein irgendwie geartetes, gar strafrechtlich relevantes Fehlverhalten nachgewiesen werden könne. Ausschlaggebend sei vor allem Michas Engagement in der vom Verfassungsschutz als linksextremistisch eingestuften Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD). Die Kriminalisierung solcher außerparlamentarischen, systemkritischen Antifa- Gruppen gehört in Deutschland zum Standardrepertoire staatlicher Repression. Indem die Ermittlungs- und Geheimdienst-Behörden derartige Zusammenschlüsse als kriminelle oder terroristische Vereinigungen konstruieren und verfolgen, verschaffen sie sich einen Einblick in linke Strukturen und versuchen, diese zu destabilisieren. Diese Politik der Einschüchterung und Bespitzelung soll die Freiräume zerstören, die für erfolgreichen politischen Widerstand noch vorhanden und notwendig sind. Demselben Zweck dient das Berufsverbot gegen Micha. Es ist darüber hinaus im Kontext der derzeitigen Zunahme staatlicher Repression gegen Menschen zu sehen, die sich in irgendeiner Form zu ihrer antifaschistischen Gesinnung bekennen. An Micha soll ein weiteres Exempel statuiert werden. Ob es sich nun, wie im Raum Stuttgart, um die Kriminalisierung einer Antifa- Broschüre handelt, in der eine Mausefalle abgedruckt ist, in der ein Hakenkreuz eingeklemmt ist; ob es nun, wie in Leutenbach, das behördlich verhängte Verbot des Verkaufs und der Herstellung von Aufnähern mit Symbolen ist, die in der antifaschistischen Szene seit Jahren benutzt werden; ob es nun, wie in Tübingen, um das nicht erlaubte Tragen eines Ansteckers geht, auf dem ein Hakenkreuz in einem Verbotsschild zu erkennen ist; ob es nun Jugendliche sind, die am Beginn einer linken Politisierung stehen und ihre emanzipatorische Orientierung mit eindeutig antifaschistischen Aufnähern an ihren Jacken zeigen wollen - und diese Aufnäher auf offener Straße von Polizisten abgerissen werden… All diese repressiven Willkürmaßnahmen zeichnen sich dadurch aus, dass sich die staatliche Exekutive und Judikative zu Handlangern reaktionärer Kreise machen und linkes Engagement im Keim ersticken wollen. Außerdem erweitert sich juristisch der Rahmen, innerhalb dessen präventive Kriminalisierung möglich wird. Jetzt muss noch nicht einmal mehr direkt gegen eine Demonstration von Faschisten protestiert werden; jetzt muss schon mit staatlicher Repression gerechnet werden, wenn sich die oder der Einzelne auf rein symbolischer Ebene von nationalsozialistischer Propaganda distanziert oder - wie Micha - offensichtliche Kontinuitäten zwischen NS-Staat und BRD feststellt. Das Verwaltungsgericht hat in Michas Fall deutlich gemacht, dass es an einer Reanimation der Berufsverbotspraxis interessiert ist, die für die 1970er Jahre so prägend war, als in der BRD über 100.000 Menschen davon betroffen waren. Während diese Maßnahme in einer von der Blockkonfrontation dominierten Gesellschaftssituation von staatsnahen Kräften noch mit der Unterwanderungsgefahr durch eine starke Linke gerechtfertigt werden konnte, haben sich die Umstände nun umfassend gewandelt. Schließlich können selbst konservative Gruppierungen solche Gefahrenszenarien heute nicht mehr vermitteln, ohne unglaubwürdig zu erscheinen. Das Verwaltungsgericht wird durch seine Entscheidung zum Vollstrecker einer auf dem Boden staatsideologischer Prämissen urteilenden Gesinnungsjustiz. Ziel ist offenbar, das immerwährende Bekenntnis zur freiheitlich- demokratischen Grundordnung des verfassten Regierungssystems in eine vollständige Entpolitisierung des BeamtInnentums zu transformieren. Das heißt, dass vor allem LehrerInnen kein außerparlamentarisches antifaschistisches Engagement an den Tag legen dürfen, eben weil sie als LehrerInnen in ihrer Rolle als FormerInnen staatshörigen Nachwuchses aufgehen müssen. Das Karlsruher Urteil ist als Aufforderung an unseren langjährigen Genossen Michael zu verstehen, politisch abzuschwören und alle Mitgliedschaften in linken Organisationen aufzukündigen. Damit will der Staat einen neuen Präzedenzfall schaffen, durch den bereits politisch interessierte Studierende und Auszubildende von öffentlichkeitswirksamer linker Aktivität abgeschreckt werden sollen, da ihnen ansonsten die Verweigerung eines Arbeitsplatzes droht. Wir werden alles tun, um einen Rückfall in die repressive Politik der umfassenden Gesinnungsprüfungen der 1970er Jahre zu verhindern! Antifaschismus ist nicht kriminell, sondern notwendig! Weg mit dem Berufsverbot! Geheimdienste abschaffen! Der Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. Berufsverbot ist menschenrechtswidrigGroße Demonstration gegen Berufsverbote in KarlsruheKarlsruhe - Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der bundesweiten Demonstration setzen am Samstag (25.03.) in Karlsruhe ein deutliches Zeichen gegen Berufsverbote und für die Einstellung des Realschullehrers Michael Csaszkóczy in den Schuldienst. “Die GEW fordert Ministerpräsident Günther Oettinger und Kultusminister Helmut Rau dazu auf sich nicht nur liberal zu geben und vor der Wahl Offenheit zur Schau stellen, sondern dafür zu sorgen, dass Csazkóczy in den baden-württembergischen Schuldienst übernommen wird“, sagte Rainer Dahlem, Landesvorsitzender der GEW Baden-Württemberg, in seiner Rede während der Kundgebung auf dem Marktplatz Karlsruhe. Zur Demonstration hatte eine breites Bündnis aufgerufen, darunter die GEW-Landesverbände. Seit 2004 wird Csaszkóczy in Baden-Württemberg der Eintritt in den Schuldienst verwehrt, obwohl es keine Hinweise gibt, dass er als Referendar gegen das Neutralitätsgebot für Lehrkräfte verstoßen habe. Ihm wird nur seine Mitgliedschaft in einer Antifaschistischen Initiative in Heidelberg zum Vorwurf gemacht. Das Bundesland Hessen schloss sich 2005 diesem Verbot an. „Ob eine Organisation oder Partei verfassungswidrig ist, kann nur das Bundesverfassungsgericht klären und nicht von einem Beamten des Regierungspräsidiums entschieden werden“, so Dahlem. Die GEW sieht durch das Berufsverbot gegen Csaszkóczy die Meinungsfreiheit in Gefahr. Dahlem betonte: „Wir wollen engagierte Lehrerinnen und Lehrer, die Zivilcourage haben und sich in die Gesellschaft einbringen. Eine stabile Demokratie muss Kritik aushalten .“ Weitere Informationen: www.gew-bw.de Demonstration gegen Berufsverbote in KarlsruheAn die 500 Menschen haben sich am gestrigen Samstag, den 25.03.2006 auch von strömendem Regen nicht abhalten lassen, gegen Berufsverbote und für die sofortige Einstellung des Realschullehrers Michael Csaszkóczy zu demonstrieren. Zu der Demonstration hatten die Landesverbände Hessen und Baden-Württemberg der GEW und das Solidaritätskomitee gegen Berufsverbote aufgerufen. Csaszkóczy wird seit Beginn des Jahres 2004 die Einstellung in den baden-württembergischen Schuldienst verweigert, weil er sich in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD) engagiert, die vom Verfassungsschutz als "linksextrem" bezeichnet wird. Am 13.03.2006 hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe das Berufsverbot für rechtens erklärt - eine Entscheidung, gegen die Michael Csaszkóczy mit Unterstützung der GEW Rechtsmittel angekündigt hat. Mittlerweile hat sich das Bundesland Hessen dem Berufsverbot angeschlossen. Auf der Demonstration bezeichnete der Europaabgeordnete Tobias Pflüger das Berufsverbot als eklatante Menschenrechtsverletzung, mit der gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen werde. Als Vertreter des Bundesvorstands der Roten Hilfe stellte Michael Dandl das Urteil in den Kontext einer zunehmenden Ausgrenzung und Kriminalisierung antifaschistischen Engagements, die sich mittlerweile bereits gegen Träger von T-Shirts mit durchgestrichenen Hakenkreuzen richtet. Eine Sprecherin der AIHD zeigte die Kontinuität deutscher Obrigkeitspolitik in der Verfolgung von Linken auf, die sich seit dem 19.Jahrhundert als roter Faden durch die unterschiedlichen Regierungssysteme ziehe. Der baden-württembergische GEW-Vorsitzende Rainer Dahlem erklärte, ein engagierter und unbequemer Lehrer sei ein besseres Vorbild für unsere Kinder als viele unsere Politerinnen und Politiker, die allen nach dem Mund reden. Ebenso wie die stellvertretende Vorsitzende der GEW Hessen Carmmen Ludwig, die das Urteil als einen Akt der politischen Justiz bezeichnete, versicherte er Michael Csaszkóczy die rechtliche und politische Unterstützung in seinem weiteren Kampf gegen das Berufsverbot. Weiter Informationen und den Wortlaut der Redebeiträge finden Sie unter www.gegen-berufsverbote.de Für das Solidaritätskomitee gegen das Berufsverbot Stefan Riedel # Weitere Informationen: # Aufruf zur bundesweiten Demonstration "Weg mit antidemokratischen Berufsverboten!" GEW: "Bouffier unterstützt Schavans 'Hexenjagd'" # Weg mit dem Berufsverbot für Michael Csaszkóczy! Dieser Artikel stand in www.rf-news.de SWR nach der Demo gegen BerufsverboteURL: http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=1162602/1dd0ro2/index.html KarlsruheProtest gegen Berufsverbot von linkem LehrerNach dem Berufsverbot gegen einen als linksextrem eingestuften Realschullehrer aus Heidelberg hat am Samstag in Karlsruhe eine Demonstration stattgefunden. Zu dem Protest hatte unter anderen die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) aufgerufen. Lehramtsanwärter Michael Csaszkoczy (Quelle: dpa) Lehramtsanwärter Michael Csaszkoczy Der baden-württembergische GEW-Vorsitzende Rainer Dahlem sagte, das Land dürfe das "undemokratische und antiquierte Mittel" des Berufsverbots nicht weiter anwenden. Eine stabile Demokratie müsse auch Kritik und unbequeme Lehrerinnen und Lehrer aushalten. Entscheidend für Einstellung und Entlassung in den Schuldienst könne nur das konkrete Verhalten bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit sein, sagte Dahlem vor den rund 450 Demonstranten. Niemand zweifle an der fachlichen Kompetenz oder halte dem 35-Jährigen auch nur ansatzweise eine Beeinflussung seiner Schüler vor. Zudem hätten auch Lehrer das Recht zu einer politischen Arbeit. "Ein Lehrer, der sich offen gegen Krieg und Faschismus bekennt, ist mir tausend Mal lieber als jemand, der zu allem Ja und Amen sagt", erklärte Dahlem. Ähnlich hatte sich nach dem Prozess gegen den Lehrer auch die hessische GEW-Vizevorsitzende Carmen Ludwig geäußert. Im Prozess sei ganz deutlich geworden, dass ihm nie ein persönliches Fehlverhalten angelastet worden ist, sagte sie. Auch das Land Hessen hatte im vergangenen Jahr eine Einstellung des Lehrers trotz dessen fachlicher Eignung verhindert. Die GEW in Baden-Württemberg und Hessen kündigte zudem an, sich weiter für die Einstellung des 35- jährigen Michael Csaszkóczy einsetzen zu wollen. Antifaschistische Initiativen werden in Baden-Württemberg und in Hessen vom Verfassungsschutz beobachtet.
Radikalenerlass: Der so genannte Radikalenerlass stammt aus der Zeit des SPD-Kanzlers Willy Brandt und wurde unter dem Schlagwort "Berufsverbot" berühmt. Auf Grundlage der 1972 erlassenen Rechtsgrundlage, deren Verfassungsmäßigkeit stets umstritten war, sollten Extremisten vom Öffentlichen Dienst ferngehalten werden, wobei meist Mitglieder der moskautreuen Deutschen kommunistischen Partei (DKP) betroffen waren. Radikalenerlass doch nicht tot? Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte Mitte März eine Klage des Mannes abgewiesen, weil der Pädagoge einer antifaschistischen Gruppe in Heidelberg angehörte. Diese Initiative sei gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung eingestellt, urteilte das Gericht. Der Vorsitzende Richter hatte dem Kläger bei der Verhandlung gesagt, bei seinen Fächern Deutsch und Geschichte "besteht Anlass zur Befürchtung, dass Sie ein Bild unseres Staates propagieren und an Schüler weiter geben, das von Seiten des Landes als diskriminierend angesehen wird". Als Mitglied der Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD) engagierte sich der Lehrer gegen Rechtsradikale und organisierte Demonstrationen gegen Mietwucher. Der Lehrer für Deutsch, Geschichte und Kunst will sich notfalls durch alle Instanzen kämpfen, wie er bereits angekündigt hatte. Eine Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts wurde jedoch nicht zugelassen. Der Kläger kann nun nur mit einem Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim gegen das Urteil vorgehen. Es ist das erste Berufsverbot gegen einen Lehrer in Baden-Württemberg seit 13 Jahren. (gefunden am 25.3.06) ::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Stuttgarter Zeitung, 22.03.2006Berufsverbotsfall noch nicht zu EndeKARLSRUHE (mh). Der erste Fall von Berufsverbot nach mehreren Jahrzehnten beschäftigt weiter die Justiz. Dem Heidelberger Realschullehrer wird wegen Mitgliedschaft in einer Antifaschistischen Vereinigung die Übernahme in den Schuldienst verweigert. Das Karlsruher Verwaltungsgericht hatte eine Klage Michael Csaszkóczys zurückgewiesen und dies unter anderem mit einem "lebensfremden Idealismus" des 36-Jährigen begründet. Ein Beamter dürfe "mit Augenmaß Kritik an Entscheidungen des Staates üben", müsse sich jedoch von Gruppen, die die geltende Verfassungsordnung angreifen und diffamieren "kompromisslos distanzieren". Dies hielten die Richter bei Michael Csaszkóczy für "nicht gewährleistet". Denn die Heidelberger Antifaschistische Initiative, in der er Mitglied ist, verfolge mit ihrem Kampf für eine Welt ohne Rassismus und Krieg zwar "ohne Zweifel verfassungsgemäße Ziele", nach Informationen des Verfassungsschutzes richte sich dieser Kampf jedoch nur "vordergründig gegen Rechtsextremismus", in Wahrheit werde ein "gewaltbereiter Antifaschismus mit systemüberwindender Stoßrichtung gepflegt". Damit seien "die Grenzen einer legitimen Kritik unseres Staates und seiner Verfassung haltlos überschritten", erklärten die Richter. Zwar halten sie den Pädagogen für einen "engagierten Streiter gegen rechts", sein Einsatz für eine friedliche Auseinandersetzung mit der Staatsmacht "schließen eine tief greifende negative Einstellung gegenüber dem Staat und seiner Verfassungsordnung nicht aus", formulierte das Verwaltungsgericht. Wer aus "übersteigerter Sensibilität für bestimmte positive Prinzipien" heraus staatliches Handeln wegen möglicher Missstände grundsätzlich ablehne oder bekämpfe, sei "als Beamter ungeeignet, weil er die besondere politische Treuepflicht nicht garantieren" könne. Michael Csaszkóczy will gegen das Urteil Berufung einlegen. Stuttgarter Zeitung 22.3.06 ::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Gericht begründet Berufsverbot Lehrer: Qualifikation außer Frage – „Grenzen einer legitimen Kritik unseres Staates überschritten“ – Bundesweiter Protest gegen das Urteil hält an leer HEPPENHEIM. Michael Csaszkóczy darf aufgrund seines Engagements in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD) kein Lehrer sein. Zuletzt war seine Einstellung als Lehrer an der Heppenheimer Martin-Buber-Schule vom Innenministerium untersagt worden. Der bekennende Antifaschist hatte gegen das über ihn verhängte Berufsverbot geklagt. Am 13. März wurde seine Klage vom Verwaltungsgericht Karlsruhe abgewiesen. Wir haben darüber berichtet. Jetzt liegt die Begründung des Verwaltungsgerichts vor. Um mangelnde fachliche Qualifikation ging es dabei nicht. Csaszkóczy hat seine erste Staatsprüfung mit 1,5, die zweite mit 2,0 abgelegt. Konkrete verfassungsfeindliche Tätigkeiten wurden ihm ebenfalls nicht vorgeworfen. Vor Gericht erklärte der Vertreter des Regierungspräsidiums, dass Csaszkóczy sich während seiner kurzen Lehrtätigkeit keinerlei persönliches Fehlverhalten zuschulden kommen lassen habe. Das Gericht interpretiert die AIHD-Selbstdarstellung „Wir über uns“ allerdings so, als gehe es der AIHD nicht um eine Bekämpfung von Rassismus und Faschismus, sondern um die Abschaffung der demokratischen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland. Insbesondere moniert das Gericht zwei Aussagen aus dem Papier: Dass es Kontinuitäten zwischen dem Nationalsozialismus und der Bundesrepublik gegeben habe, und dass in den neunziger Jahren rassistische Übergriffe zur Normalität geworden seien. Damit, so das Gericht, werde „die Bundesrepublik Deutschland haltlos angegriffen und diffamiert“ und „die Grenzen einer legitimen Kritik unseres Staates (. . .) weit überschritten,“ denn „es ist geradezu das Kennzeichen unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung, dass sie mit der extrem autoritären, im Rechtswesen völlig willkürlichen und insgesamt menschenfeindlichen Staatsordnung des so genannten Dritten Reiches radikal gebrochen hat (. . .)“. Wer dies leugnet, wende sich gegen diese Verfassung. Dies gelte auch vor dem Hintergrund der im Verfahren angeführten Umstände, die den Kläger als engagierten Streiter gegen Rechts und für friedliche Auseinandersetzungen mit der Staatsmacht schildern. Dies schließe eine tief greifend negative Einstellung gegen Staat und Verfassungsordnung nicht aus. Kritiker des Urteils erklärten, dass das Gericht mit dieser Begründung die Analyse der AIHD bestätigt habe, denn damit werde jemand an der Ausübung seines Berufs gehindert, ohne dass ihm konkreten Straftaten oder Vergehen nachgewiesen worden seien. Das öffentliche Interesse an dem Prozess war. Vertreter der Gewerkschaft, der „Humanistischen Union“, der „Internationalen Liga für Menschenrechte“, des „Komitees für Grundrechte und Demokratie“ und des „Republikanischen Anwaltsvereins“ waren beim Prozess anwesend, die Proteste gegen das Urteil entsprechend zahlreich. Tobias Pflüger, Abgeordneter des Europa-Parlaments, charakterisierte das Urteil als „Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, in der die Berufsfreiheit garantiert ist. Bereits 1995 wurden Berufsverbote vom Europäischen Gerichtshof für menschenrechtswidrig erklärt.“ Am Samstag (25.) ist für 12 Uhr auf dem Kronenplatz in Karlsruhe eine Demonstration gegen das Urteil angemeldet. Die GEW stellt kostenlose Mitfahrgelegenheiten zur Verfügung – der Bus für die Bergstraße fährt um 10 Uhr am Busbahnhof Bensheim ab. Im Internet haben sich unter dem Motto „1000 Stimmen gegen Berufsverbote“ Prominente gegen das Berufsverbot ausgesprochen. Die Liste reicht von Claudia Roth (Bundesvorsitzende der Grünen) über Peter Sodann (Tatort-Kommissar), Liedermacher Konstantin Wecker, Udo Lindenberg, Vertreter von Parteien, Gewerkschaften und Meschenrechtsorganisationen bis hin zu Professoren und katholischen Theologen. ph 24.3.2006 Darmstädter Echo ::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
25.03.2006 - » GEW ruft zu Demonstration heute in Karlsruhe auf «Protest gegen Verwaltungsgerichtsurteil gegen linksextremen LehrerDie Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, GEW, hat heute in Karlsruhe zu einer Demonstration aufgerufen. Die GEW will damit gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe protestieren. Das Gericht hatte ein Berufsverbot gegen einen als linksextrem eingestuften Lehrer aus Heidelberg ausgesprochen. Der 35-jährige Pädagoge gehört einer antifaschistischen Gruppe an. Diese Initiative verstoße gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung, so die Begründung des Gerichts. :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Weg mit dem Berufsverbot von Michael Csaszkoczy!Stuttgart (Korrespondenz), 24.03.06: Seit Anfang des Jahres 2004 wird dem 35-jährigen Realschullehrer Michael Csaszkoczy aus politischen Gründen die Einstellung in den Schuldienst von Baden-Württemberg verweigert. Hessen schloss sich dieser Praxis seit September 2005 an. Damit wird der Realschullehrer auf Grund von Dossiers des Geheimdienstes zum Staatsfeind erklärt und seine berufliche Existenz ruiniert. Sein "Verbrechen": Er ist Mitglied in der "Antifaschistischen Initiative Heidelberg". Damit wird Michael Csaszkoczy eingereiht in die ca. drei Millionen Personen, die aufgrund des "Radikalenerlasses" von 1972 geheimdienstlich durchleuchtet wurden. Tausende wurden davon nicht in den Öffentlichen Dienst eingestellt. Hunderte wurden entlassen, vom Postbeamten über den Lokführer bis zu zahlreichen Lehrern und Lehrerinnen. Besonders bedenklich ist es, dass gleichzeitig Parteien wie die DVU und die NPD staatlich gefördert werden und gegen Menschen, die mit einem durchgestrichenen Hackenkreuz vor Neofaschisten warnen, staatsanwaltschaftlich ermittelt wird. Weg mit den antidemokratischen Berufsverboten! Einstellung und Rehabilitierung des Lehrers Csaszkoczy! Sofortige Abschaffung der gesetzlichen Grundlagen der Berufsverbote! Die GEW Baden Württemberg und Hessen sowie das Solidaritätskomitee gegen Berufsverbote rufen zu einer bundesweiten Demonstration gegen Berufsverbote am Samstag, 25. März 2006 in Karlsruhe, 12 Uhr, Kronenplatz auf. Redebeiträge auf der Demo gegen Berufsverbote am 25.3.2006Carmen Ludwig (stellv. Landesvorsitzende GEW Hessen)Liebe Kolleginnen und Kollegen, obwohl dem Kollegen Csaszkóczy kein Fehlverhalten vorgeworfen wird, obwohl ihm Friedfertigkeit und Zivilcourage attestiert wurde, hat das Verwaltungsgericht das Berufsverbot des baden-württembergischen Kultusministeriums bestätigt. In dem ganzen Verfahren ging und geht es einzig und allein um das Abstrafen politisch unliebsamer Meinungen. Darf in Deutschland zukünftig ohne Strafe noch gesagt werden, dass gewalttätige rassistische Angriffe in Deutschland zur Normalität gehören? Darf man Kritik am Parlamentarismus üben und von herrschenden Unterdrückungsverhältnissen sprechen? Das Verwaltungsgericht ist der Ansicht, dass mit solchen Ausführungen die Grenzen einer legitimen Kritik am Staat weit überschritten werden. Wie viel Gesellschaftskritik ist in Deutschland noch erlaubt? Dem Verwaltungsgericht ging es mit seiner politisch motivierten Entscheidung offenkundig um Zensur und die Unterdrückung von Kritik. Dies nennt sich Politische Justiz! Otto Kirchheimer zufolge sprechen wir von politischer Justiz, wenn gerichtsförmige Verfahren politischen Zwecken dienstbar gemacht werden. Genau dies ist hier der Fall. Wenn staatliches Handeln und Regierungspraxis nicht mehr kritisiert werden darf, weil dies dem Ansehen Deutschlands schaden könnte, macht man politisches Engagement grundsätzlich unmöglich. Wir sind heute hier, weil wir unser Recht auf freie Meinungsäußerung verteidigen! Das Berufsverbot ist ein undemokratisches Instrument zur politischen Disziplinierung! An den Schulen und Hochschulen wird mit der Renaissance der undemokratischen Berufsverbote ein Klima der Angst geschürt. Studierende sollen davon abgehalten werden, sich mit Alternativen für die Gesellschaft überhaupt zu befassen. An den Schulen und Hochschulen darf kein Zustand der ängstlichen Anpassung herbeigeführt werden! Ein Klima der Einschüchterung bedeutet das Ende der in der Demokratie notwendigen Zivilcourage! Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir Schülerinnen und Schüler zu Emanzipation und Kritikfähigkeit erziehen wollen, kann das nicht mit Lehrern geschehen, die zur Anpassung gezwungen werden. Dem Kampf gegen das Berufsverbot von Michael Csaszkóczy kommt über den Einzelfall hinaus eine enorme Bedeutung zu. Das hessische Innenministerium hat nach dem Urteil gegenüber der Presse darauf hingewiesen, dass auch in Hessen antifaschistische Initiativen unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehen. Diese Bespitzelung muss aufhören: Gerade Gruppen wie der Heidelberger Antifa und couragierten Menschen wie Michael Csaszkóczy ist es zu verdanken, wenn Rechtsextreme vor Ort nicht Fuß fassen können! Der eigentliche Herr dieses Berufsverbots ist der Verfassungsschutz, dessen Aussagen ohne Überprüfung übernommen werden. Die Definitionsmacht liegt vollständig in den Händen der Geheimdienste: Die Verfassungschutzämter entscheiden, wer eine Gefahr darstellt. Niemand kann vor Überwachung und Schnüffelei durch die Verfassungsschutzämter sicher sein, eine demokratische Kontrolle gibt es nicht. Dies öffnet der Willkür und der Gesinnungsschnüffelei Tür und Tor. Es ist allein schon ein Skandal, dass über zehn Jahre von Michael Csaszkóczy Daten gesammelt, gespeichert und weitergegeben wurden! Dem Verfassungsschutz wird faktisch die Rolle eingeräumt, zu entscheiden, wer in Deutschland Lehrer werden darf. Wenn der Verfassungsschutz eine solche Macht erhält, bedarf es einer kritischen Überprüfung der Rolle der Verfassungsschutzämter. Mit dem Berufsverbot werden rechtsstaatliche Grundsätze wie die Unschuldsvermutung mit Füßen getreten. So heißt es in der Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, dass bereits begründete Zweifel für ein Verbot ausreichend seien. Es bestünde keine Vermutung der Verfassungstreue bis zum Beweis des Gegenteils. Die Beweislast wird so umgedreht: Der vermeintliche Verfassungsfeind muss nun den Beweis dafür erbringen, dass er oder sie verfassungstreu ist. Bei den Berufsverbotsverfahren gilt folglich die Devise: Jeder ist potentiell verdächtig. Da es um das konkrete Verhalten der Person in der Regel überhaupt nicht geht, ist es folglich nahezu unmöglich, den Beweis für die Verfassungstreue zu erbringen. Wie bei den politischen Berufsverbotsprozessen der 70er Jahre wird auch Michael Csaszkóczy keinerlei persönliches Fehlverhalten vorgeworfen, sondern eine „Kontaktschuld“ und „Gesinnungsuntauglichkeit“ durch die Mitgliedschaft in der vom Verfassungsschutz beobachtete Antifaschistischen Initiative Heidelbergs konstruiert. Dies reicht für ein Berufsverbot nach Ansicht der Kultusministerien in Baden-Württemberg und Hessen sowie des Verwaltungsgerichts in Karlsruhe bereits aus. Wir fordern die Kultusministerien in Baden-Württemberg und Hessen erneut auf, das Berufsverbot zurückzunehmen! Wir haben einen langen Atem und werden auch weiterhin alles dafür tun, dass Michael Csaszkóczy in den Schuldienst übernommen wird! Liebe Kolleginnen und Kollegen, es wird höchste Zeit, dass wir uns dem schleichenden Grundrechteabbau entschieden entgegen stellen. Deshalb sagen wir: Nein zum Abbau von Demokratie und Grundrechten! Weg mit dem Berufsverbot! ::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Rainer Dahlem (Landesvorsitzender GEW Baden-Württemberg)Es gilt das gesprochene Wort! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, meine Damen und Herren, ich beginne mit einem Zitat – es handelt sich dabei um einen Brief: „Sehr geehrter Herr X, es ist beabsichtigt, Sie im Einvernehmen mit dem Kultusministerium wegen mangelnder Eignung gemäß § 38 Ziff. 2 Landesbeamtengesetz aus dem Beamtenverhältnis unter Beachtung der Fristen des § 41 LBG zu entlassen. Gründe: Nach § 64, Abs. 2 LBG muss sich der Beamte durch sein gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhalt eintreten. Der Beamte muss die Gewähr dafür bieten, dass er dieser Verpflichtung nachkommen wird. Dies ist bei Ihnen nicht der Fall. Sie sind Mitglied der DKP und Mitglied des Landesvorstandes der DKP Baden- Württemberg. Die DKP verfolgt verfassungsfeindliche Ziele. Dies hat die Bundesregierung mehrfach festgestellt und es entspricht der herrschenden Rechtsprechung. Dies ändert sich nicht dadurch, dass Sie selbst, wie sie bei der Anhörung in Kenntnis der Auffassung der Bundesregierung und der herrschenden Rechtsprechung zur Verfassungsfeindlichkeit der Ziele der DKP geäußert haben, die Ziele der DKP für verfassungskonform halten. Das Bekenntnis zu den Zielen einer (nicht verbotenen) politischen Partei, die mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar sind, und erst recht der aktive Einsatz für diese Ziele machen den Beamten – ebenso wie körperliche Behinderung oder intellektuelle Unfähigkeit – untauglich für den Beamtendienst; denn der Beamtendienst muss die Gewähr für Verfassungstreue als ein persönliches Eignungsmerkmal des Inhabers eines öffentlichen Amtes fordern. Sie bekennen sich nicht nur zu den Zielen der DKP, sie setzen sich auch aktiv für diese Ziele ein, wenn Sie Mitglied dieser Partei und deren Landesvorstand von Baden-Württemberg tätig sind. Dass Ihre DKP-Mitgliedschaft und Zugehörigkeit zum Landesvorstand der Partei und der damit gegebene aktive Einsatz für die Ziele der DKP in der Öffentlichkeit wenig bekannt sind, ist unerheblich. Falls keine neuen Gesichtspunkte von Ihnen vorgetragen werden, wird das Oberschulamt die Entlassung nach Ablauf der Frist verfügen. Mit vorzüglicher Hochachtung“ Dieser Brief wurde am 18. März 1976 vom Oberschulamt Freiburg geschrieben. Heute – 30 Jahre später – stehen wir hier in Karlsruhe auf dem Marktplatz und protestieren gegen das Berufsverbot eines Kollegen aus Heidelberg, dem – zunächst in Baden-Württemberg und dann auch in Hessen – die Einstellung als Lehrer verweigert wird. Wer die Begründungen des Jahres 1976 mit denen von heute vergleicht, der kommt aus dem Staunen nicht mehr heraus. Ich zitiere aus der Mittelbadischen Presse vom 14. März 2006: „Die Bewerbung des 35-Jährigen war im August 2004 von der Schulbehörde und dem badenwürttembergischen Kultusministerium abgelehnt worden, weil der Realschulpädagoge laut Verfassungsschutz seit Jahren einer antifaschistischen Gruppe in Heidelberg angehört. Diese Initiative sei gegen die freiheitlichdemokratische Grundordnung eingestellt. Der Stuttgarter Kultusminister Helmut Rau zeigte sich zufrieden mit dem bestätigten Berufsverbot. „Wir haben ausreichend Informationen über die Heidelberger Gruppe, in der der Lehrer über Jahre eine aktive Rolle gespielt hat“, sagte Rau der dpa. „Wir haben erhebliche Zweifel an der Verfassungstreue des Mannes. ........“ Bei der Verhandlung vor dem Karlsruher Verwaltungsgericht hatte der Vorsitzende Richter dem Kläger am 10. März 2006 gesagt, bei seinen Fächern Deutsch und Geschichte „besteht Anlass zur Befürchtung, dass Sie ein Bild unseres Staates propagieren und an Schüler weitergeben, das von Seiten des Landes als diskriminierend angesehen wird.“ Unterstützt von zahlreichen Anhängern hatte der Lehrer betont, er stehe zwar hinter den umstrittenen Veröffentlichungen seiner antifaschistischen Initiative Heidelberg. Ihm sei aber nie vorgehalten worden, die Schüler zu beeinflussen.“ (So weit das Zitat aus der Zeitung.) Selbst nach Ansicht des Vertreters des Regierungspräsidiums Karlsruhe zeigt der Heidelberger Zivilcourage und großen Einsatz. Man kann es kaum glauben, dass zwischen dem vorher zitierten Fall und der heutigen Auseinandersetzung um den Kollegen Michael Csaszkóczy 30 Jahre liegen. 30 Jahre, in denen sich die Welt verändert hat. 30 Jahre, in denen weniger die Gefahr linksradikaler, aber viel eher die Gefahr rechtsradikaler Umtriebe bestand. Ich erinnere nur daran, dass im badenwürttembergischen Landtag neun Jahre lang – von 1992 bis 2001 – die rechtsradikalen so genannten Republikaner in Fraktionsstärke saßen. Und ich erinnere an die Wahlerfolge der NPD und der DVU, auch wenn sie selten von langer Dauer waren. 30 Jahre, in denen der Europäische Gerichtshof 1995 Berufsverbote für menschenrechtswidrig erklärt hat. Und deshalb sage ich: Ein Lehrer, der sich offen gegen Krieg und Faschismus bekennt, ist mir tausend Mal lieber als jemand, der zu allem Ja und Amen sagt – und zwar auch dann, wenn seine Meinung unbequem ist und vielen nicht in den Kram passt. Ein engagierter und unbequemer Lehrer ist ein besseres Vorbild für unsere Kinder als viele unser Politikerinnen und Politiker, die jeden Tag was anderes erzählen und allen nach dem Mund reden. Deshalb meine klare Ansage an die Herren Oettinger und Rau: Stellen Sie unter Beweis, dass Sie nicht nur liberal daherreden und Ihre Offenheit vor der Wahl zur Schau stellen, sondern sorgen Sie dafür, dass der Kollege Michael Csaszkóczy in den baden-württembergischen Schuldienst eingestellt wird. Es bleibt bei unserer Grundhaltung in dieser Frage, die ich in drei Punkten zusammenfassen will: 1. Ob eine Organisation oder Partei verfassungswidrig ist, kann nur das Bundesverfassungsgericht in einem ordentlichen Verfahren klären. Meines Wissens ist die antifaschistische Initiative Heidelberg weder verboten noch gibt es Überlegungen zu einem Verbotsantrag. Es wäre ja noch schöner, wenn jeder x-beliebige Beamte eines Regierungspräsidiums über die Verfassungswidrigkeit einer Organisation entscheiden könnte. 2. Entscheidend für Einstellung und Entlassung in den Schuldienst kann nur das konkrete Verhalten bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit sein. Es ist schon sehr merkwürdig, wenn der Richter am Verwaltungsgericht Karlsruhe darüber philosophiert, dass bei den Fächern Deutsch und Geschichte Anlass zur Befürchtung besteht, dass Schülerinnen und Schüler indoktriniert oder beeinflusst werden. Was hat dieser Mensch für eine Vorstellung vom professionellen Selbstverständnis von Lehrerinnen und Lehrern? Tatsache ist, dass niemand an der fachlichen Kompetenz zweifelt und dem Kollegen auch nur ansatzweise eine Beeinflussung seiner Schülerinnen und Schüler vorhält. Und wenn dem so wäre, dann gäbe es genügend disziplinarrechtliche Möglichkeiten – Berufsverbote brauchen wir dafür nicht. 3. Auch Lehrerinnen und Lehrer haben das Recht politischer Betätigung. Wir wollen engagierte Lehrerinnen und Lehrer, die Zivilcourage haben und die sich in der Gesellschaft engagieren. Dass dies den Regierungen manchmal nicht in den Kram passt, wissen wir – das macht aber nichts. Eine stabile Demokratie muss auch Kritik und unbequeme Lehrerinnen und Lehrer aushalten – und das tut sie auch. Manchmal aber frage ich mich, ob dies überhaupt erwünscht ist. Wenn ich die gesellschaftliche Entwicklung betrachte, habe ich eher den Eindruck, dass überall – auch in den Betrieben – die angepassten und unauffälligen Menschen eher erwünscht sind als die kritischen unbequemen. Dies aber ist eine Entwicklung, die niemand wirklich gut finden kann. Deshalb setzt sich die GEW Baden-Württemberg für die Einstellung des Kollegen Michael Csaszkóczy ein und kämpft gemeinsam mit euch gegen Berufsverbote. Das wird auch in Zukunft so bleiben. Basta! ::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Michael CsaszkóczyRedebeitrag Michael Csaszkóczysauf der Demonstration gegen Berufsverbote am 25.03.2006Liebe Freundinnen und Freunde, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Genossinnen und Genossen, ich möchte mich bei euch bedanken dafür, dass wir heute so viele sind. Mehr als zwei Jahre dauert nun schon das Berufsverbot, das das Land Baden-Württemberg gegen mich verhängt hat und ich habe in dieser Zeit gelernt, dass es falsch ist, aus Trotz den Helden zu spielen und so zu tun, als würde alles, was mir widerfährt einfach an mir abprallen. Ich habe mich in den letzten zwei Jahren oft genug ziemlich hilflos und allein gefühlt. Wenn ich Euch hier sehe, weiß ich, dass ich nicht allein bin und dass die Auseinandersetzungen, die ich mit dem Staat hatte und habe, nicht allein meine Angelegenheit sind. Sie sind die Sache von vielen. Sie sind die Angelegenheit von allen, die sich nicht damit zufrieden geben, dass die Welt so ist wie sie ist, die nicht dem Schwindel aufsitzen, dass diese Welt die beste aller möglichen Welten sei. Diese Auseinandersetzungen sind die Angelegenheit von allen, die es nicht für eine unumstürzliche Glaubenswahrheit halten, dass der Kapitalismus das Ende der Geschichte sei. Sie sind die Angelegenheit von allen, die der Überzeugung sind, dass eine Gesellschaft von der offenen Diskussion über notwendige Veränderungen lebt. Ich habe das Urteil, das das Verwaltungsgericht Karlsruhe am 13.03. gefällt hat, zur Kenntnis genommen und ich habe mir die Begründung gründlich durchgelesen. Weil an meinen persönlichen Taten offensichtlich nichts Verdammenswertes zu finden war, hat mich das Gericht zunächst einmal als „engagierten Streiter gegen Rechts und für friedliche Auseinandersetzungen mit der Staatsmacht“ bezeichnet, nur um mir anschließend vorzuwerfen, mein „moralischer Rigorismus“, mein „lebensfremder Idealismus“ würden über das Ziel hinausschießen. Wenn mit moralischem Rigorismus gemeint ist, dass meine Moralvorstellungen nicht so flexibel sind wie die derjenigen, die uns allerorten als treue Freunde unserer Verfassung präsentiert werden, dann lasse ich mir diesen Vorwurf gern gefallen. Meine Moralvorstellungen sind nicht so flexibel wie die derjenigen, die tagtäglich ohne mit der Wimper zu zucken bereit sind, Menschen in Folter, Elend und Tod abzuschieben. Sie sind nicht so flexibel wie die Moralvorstellungen der frommen Christdemokratinnen und -demokraten, die noch heute den furchtbaren NS-Juristen Filbinger hofieren. Sie sind nicht so flexibel wie die Moral derjenigen, die die alltägliche rassistische Gewalt in Deutschland totschweigen wollen, um das Ansehen der Nation nicht zu gefährden. Wenn mit „lebensfremdem Idealismus“ gemeint ist, dass ich mir unter Demokratie mehr vorstellen kann, als alle vier Jahre ein Kreuz zu malen, dann will ich mich dazu gern schuldig bekennen. Das Verwaltungsgericht hat in seinem Urteil insbesondere hervorgehoben, ein Lehrer habe sich in Deutschland zu distanzieren von einer Gruppe, die folgendes schreibt: „Zwischen dem Nationalsozialismus und der BRD hat es Kontinuitäten gegeben“ und „Im Deutschland der 90er Jahre sind rassistische Übergriffe zur Normalität geworden“. Vor diesen Tatsachen soll ein Lehrer als treuer Staatsdiener also die Augen verschließen. Die Berufsverbote in Deutschland stehen in einer finsteren Tradition, die nicht erst bei den Bismarckschen Sozialistengesetzen 1878 beginnt. Schon immer gehörte es in Deutschland zur Staatsraison, Linke aus wesentlichen Bereichen der Gesellschaft zu verdrängen, sie zu stigmatisieren und zu kriminalisieren. Das Verwaltungsgericht hat mir bestätigt, dass ich „nicht Gewähr dafür biete, jederzeit voll einzutreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung“. Die Formulierung ist nicht neu: Sie stammt aus dem nationalsozialistischen „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ aus dem Jahr 1933. Mit diesem Gesetz sollten Juden und Jüdinnen, Kommunistinnen und Komunisten, Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten aus dem Staatsdienst entfernt werden. Es war der erste Schritt zu ihrer Entrechtung, Vertreibung und Ermordung. Damals hieß es, niemand dürfe in den öffentlichen Dienst, der „nicht Gewähr dafür biete, jederzeit rückhaltlos einzutreten für den nationalen Staat“. Das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts, auf das sich das Gericht bezieht, stammt aus der Feder Willi Geigers, damals Bundesverfassungsrichter. Die Grundzüge des Urteils finden sich bereits in seiner Dissertation aus dem Jahre 1941 über die „Rechtsstellung des Schriftleiters“. In dieser Arbeit diskutierte Geiger 1941 die besten Möglickeiten, Marxisten und andere „Schädlinge an Volk und Heimat“ aus den Medien fernzuhalten. Den Doktortitel, den sich Geiger mit dieser Hetzschrift erwarb, setzte er 1975 auch stolz unter sein Urteil zum Thema Berufsverbote. Ausgerechnet auf diese juristischen Texte beruft sich das Verwaltungsgericht, um mir zu verbieten, von einer Kontinuität zwischen Nationalsozialismus und BRD-Gesellschaft zu reden! Allerdings: In Deutschland über Faschismus zu reden heißt noch immer, im Haus des Henkers über den Strick zu reden. Aus dem Urteil des Gerichts wird die Bestrebung überdeutlich, sich von den lästigen Bürden zu befreien, die die nationalsozialistische Vergangenheit einer selbstbewusst gewordenen deutschen Nation immer noch auferlegt. Da soll nach Ansicht des Gerichts über faschistische Kontinuitäten und über rassistische Übergriffe nicht mehr geredet werden. Nicht nur in der Urteilsbegründung, sondern auch in den Medien ist mir immer wieder vorgeworfen worden, dass ich nicht bereit war, mich von folgendem Satz zu distanzieren: „Militanz ist für uns ein legitimes Mittel im Kampf um Befreiung.“ Eine Distanzierung von diesem Satz kommt für mich schon deshalb nicht in Frage, weil ich das als Verhöhnung aller derjenigen empfinden würde, die im Widerstand gegen den Nationalsozialismus gekämpft haben. Allerdings empfinde ich es nicht als zu viel von den Schulbehörden verlangt, doch einmal im Duden die Bedeutung des Wortes „militant“ nachzuschlagen: Dort steht „kämpferisch für seine Überzeugungen eintretend“ und als Beispiel ist genannt „eine militante Pazifistin“. In diesem Sinne ist Militanz eine bittere Notwendigkeit in einer Zeit, in der bürgerliche und soziale Rechte zunehmend eingeschränkt werden und in der Antisemitismus und Rassismus in unserer Gesellschaft weiter wachsen. Wir brauchen viele Menschen, die bereit sind, kämpferisch für ihre Überzeugung einzutreten und die sich dabei weder von Ministerien noch vom Verfassungsschutz einschüchtern lassen. Der Inlandsgeheimdienst, von dem ich nicht so recht weiß, warum er eigentlich den Namen „Verfassungsschutz“ trägt, spielt in diesem Berufsverbotsverfahren eine entscheidende Rolle. Das Verbotsverfahren gegen die NPD ist gescheitert, weil laut Bundesverfassungsgericht nicht mehr auseinanderzuhalten war, wer aus Überzeugung Nazi, wer aus Überzeugung Verfassungsschützer und wer aus Überzeugung beides war. Und einem solchen Geheimdienst wird die Entscheidung überlassen, einen Lehrer wegen seines antifaschistischen Engagements aus dem Schuldienst fernzuhalten und seine berufliche Existenz zu zerstören! Die Politik, die der Verfassungsschutz betreibt hat Tradition. Ein Verfassungsfeind aber ist – so das Karlsruher Verwaltungsgericht, wer diese Tradition benennt und kritisiert. Die Klagen über das politische Desinteresse weiter Bevölkerungskreise und insbesondere der Jugend erweisen sich als pure Heuchelei. Politisches Engagement ist nur dann erwünscht, wenn es sich grundsätzlich mit den bestehenden gesellschaftlichen Verhältnissen abfindet. Lassen wir nicht zu, dass die Spielräume für eine gesellschaftsverändernde emanzipatorische Politik noch enger werden, als sie es ohnehin schon sind. Wenn wir die Rechte, die wir haben, nicht mehr wahrnehmen, dann existieren sie irgendwann nicht mehr. Noch einmal: Der Kampf gegen das Berufsverbot ist nicht allein eine Sache derer, die meine politischen Ansichten teilen. Er ist die Sache aller derer, die nicht wollen, dass Einschüchterung, Duckmäusertum und Untertanengeist das politische Klima in unserer Gesellschaft bestimmen. Es geht nicht nur darum, dass mein Berufsverbot aufgehoben wird. Es geht auch nicht nur darum, dass die Betroffenen der Berufsverbote aus den 70er und 80er Jahren endlich rehabilitiert und für das ihnen zugefügte Unrecht entschädigt werden – obwohl das eine wichtige Forderung ist. Es geht darum, dass die gesetzlichen Grundlagen der antidemokratischen Berufsverbote endlich aus unseren Gesetzbüchern verschwinden! Wenn wir die Wiederbelebung der Berufsverbote verhindern wollen, werden wir alle einen langen Atem brauchen. Ich hoffe, dass ich darauf zählen kann, dass wir gemeinsam diesen langen Atem haben! Es wird sicherlich nicht das letzte Mal sein, dass wir zusammen für Meinungsfreiheit und gegen politische Repression auf die Straße gehen müssen. Bis dahin! Die Zeit 23.3.2006Zurück in die SiebzigerEin Gericht erklärt ein Berufsverbot gegen einen linken Lehrer für rechtensBekanntlich wird unser schönes Land bedroht durch Massenarbeitslosigkeit, demografischen Wandel und heimliche Umsturzbestrebungen linksradikaler Unterwanderer. Letzterem Missstand wird nun abgeholfen: Ein Verwaltungsgericht in Karlsruhe hat in der vergangenen Woche die Berufsverbote der Landesregierungen in Stuttgart und Kassel gegen einen linken Lehrer für rechtens erklärt. Und seit Montag kann man auch die Gründe für diese erstaunliche Entscheidung nachlesen. Man liest also und reibt sich verwundert die Augen. Das Urteil schickt seine Leser auf eine Zeitreise zurück in die siebziger und achtziger Jahre — als hätten Historiker nicht dargelegt, wie sehr die damalige Schnüffelpraxis weite Teile einer Generation dem Staat entfremdete. Als hätte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof nicht den Sonderweg der deutschen Berufsverbote in deutlichen Worten verurteilt: als weit überzogenen Maßnahme, die nicht »in einem angemessenen Verhältnis zu dem damit verfolgten legitimen Zeck« stand, Deutschlands Rechtsordnung und Sicherheit zu schützen. So urteilte das Gericht, wohlgemerkt, über die Rechtspraxis der frühen achtziger Jahre, als es hierzulande linksradikale Strömungen von immerhin beachtlicher Stärke gab. Und heute? »Das Fehlen jeder äußeren und inneren Bedrohung des Staates«, urteilte das Karlsruher Gericht, sei noch lange kein Grund, »mehr Meinungsvielfalt und Überzeugungsvielfalt« zu dulden als damals. Auch in einem anderen Punkt bleiben die Richter der deutschen Tradition treu. Der . Menschenrechtsgerichtshof hatte gerügt, dass hiesige Gerichte den Worten und Taten der geschassten Beamten wenig Bedeutung beimaßen und ihre Urteile überwiegend auf die angebliche oder wirkliche Verfassungsfeindlichkeit ihrer Parteien stützten. Und was kennzeichnet heute die verfassungsfeindlichen Bestrebungen jener Antifa-Initiative, von der sich der abgelehnte Bewerber angeblich nicht hinlänglich distanzierte? Empört nahm das Gericht die These von der »Kontinuität zwischen nationalsozialistischem Staat und der Bundesrepublik Deutschland« zur Kenntnis. Da würden »die Grenzen einer legitimen Kritik unseres Staates und seiner Verfassung mit Augenmaß weit überschritten«. Das immerhin ist neu: dass Lehrer gehalten sind, sich vom Stand der historischen Forschung zu distanzieren. frank drieschner RNZ, 22.03.2006Zweifel an der VerfassungstreueVerwaltungsgericht begründet, warum der linksradikale Lehrer Michael Csaszkóczy nicht unterrichten darfVon Holger Buchwald „Auch wer aus moralischem Rigorismus, Naivität oder Leichtgläubigkeit eine Gruppe unterstützt, von der sich ein Beamter distanzieren müsste, handelt gegen die beamtenrechtliche Treuepflicht“ – mit solch harsch formulierten Sätzen wies das Verwaltungsgericht Karlsruhe die Klage des als linksextrem eingestuften Heidelberger Realschullehrers Michael Csaszkóczy ab. Die Konsequenz: der 36-Jährige wird trotz seiner guten Examensnoten nicht in den Schuldienst übernommen. Die Klagabweisung wird mit Csaskóczys Mitgliedschaft in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD) begründet – einer Gruppe, der das Verwaltungsgericht eine „bedenkliche Haltung zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ bescheinigt. Nach der Auffassung der Bundes- und Landesverfassungschutzberichte, so die Richter weiter, handele es sich bei der Heidelberger autonomen Szene in Wahrheit um Linksradikale, die einen „gewaltbereiten Antifaschismus mit verfassungsfeindlicher Stoßrichtung“ pflegen. Als Beleg für die angeblich verfassungsfeindliche Einstellung der AIHD ziehen die Karlsruher Richter deren Grundlagenpapier heran. Die AIHD rufe zum antifaschistischen Kampf auf, weil in ihren Augen im Deutschland der 90er Jahre „gewalttätige rassistische Angriffe zur Normalität“ gehörten. Außerdem, so heißt es in dem Text der AIHD weiter, werde die Bundesrepublik mit einem immer drastischer werdenden Rechtsruck in Staat, Parteien und großen Teilen der Gesellschaft konfrontiert, so dass „der Bruch mit der nationalsozialistischen Vergangenheit nur vermeintlich vollzogen“ sei. In Wahrheit herrschten „rassistische, nationalistische, antisemitische und autoritäre Einstellungen vor“, die man „militant“ bekämpfen wolle. „Mit solchen Ausführungen“, so das Verwaltungsgericht“, „werden die Grenzen einer legitimen Kritik unseres Staates und seiner Verfassung weit überschritten.“ Die Bundesrepublik werde haltlos angegriffen und diffamiert. Wenn Csaszkóczy wirklich hätte Lehrer werden wollen, hätte er sich gleich zu Beginn des Einstellungsgesprächs von diesen Ansichten distanzieren müssen. Doch er bekennt sich nach wie vor zu AIHD. Seitdem das Oberschulamt seine Bewerbung im August 2004 nach einem vertieften Einstellungsgespräch in Karlsruhe ablehnte, kämpft der Heidelberger nun schon gegen das gegen ihn verhängte „Berufsverbot“. Dass seine Klage abgewiesen wird, wusste er schon seit dem 10. März (wir berichteten). Die Urteilsbegründung habe ihm nun aber doch „die Schuhe ausgezogen“, sagte er auf Anfrage der RNZ. Die Formulierungen der ersten Kammer des Verwaltungsgerichts seien „diffamierend“. Besonders ärgert sich Csaszkóczy über Sätze wie diesen: „Auch wer aus übersteigerter Sensibilität für bestimmte positive Prinzipien oder aus lebensfremdem Idealismus heraus unseren Staat und das Handeln seiner Verfassungsorgane wegen stets möglicher Missstände verachtet, grundsätzlich ablehnt und bekämpft, ist als Beamter dieses Staates ungeeignet, weil er die besondere Treuepflicht wegen seiner ablehnenden inneren Einstellung nicht garantieren kann.“ Ihm selbst hätten alle während des gesamten Verfahrens „Friedfertigkeit“ und „Zivilcourage“ bescheinigt. Und deshalb will Csaszkóczy auch beim Verwaltungsgerichtshof die Berufung beantragen. Solidaritätskomitee gegen das BerufsverbotPresseerklärung zur Veröffentlichung der Urteilsbegründung in Sachen Berufsverbot durch das Verwaltungsgericht KarlsruheEine Woche nach der mündlichen Verhandlung - und mehr als eineinviertel Jahr nach Klageerhebung - hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe die schriftliche Begründung des Urteils vorgelegt, mit dem das Berufsverbot für Michael Csaszkóczy nun auch von der Justiz bestätigt wurde. Die Urteilsgründe beschränken sich in ihrem Kern auf die Frage der Mitgliedschaft von Michael Csaszkóczy in der AIHD - das "Sündenregister" des Verfassungschutzes, die sogenannte 20-Punkte-Liste, mit der Michael Csaszkóczy vorwiegend antifaschistische Aktivitäten (Demos gegen NPD-Aufmärsche u.ä.) vorgeworfen wurden, spielt praktisch keine Rolle mehr. Im Gegenteil, seine persönlichen Aktivitäten werden nahezu lobend bewertet: "ein engagierter Streiter gegen Rechts und für friedliche Auseinandersetzungen mit der Staatsmacht". Michael Csaszkóczy sei aber sozusagen ein Wolf im Schafspelz. Das filtert das Gericht aus dem Papier der AIHD "Wir über uns" heraus, das ihm qua Mitgliedschaft in der AIHD zugerechnet wird. Daraus werde nämlich deutlich - und hier bezieht sich das Gericht auf die Verfassungschutzberichte des Bundes und des Landes Baden-Württemberg, dass der "Antifaschismus" (den das Gericht mit spitzen Fingern in Anführungsstriche setzt) das traditionelle Aktionsfeld für Anhänger und Gruppierungen des Linksextremismus sei und "sich seit jeher nur vordergründig gegenden den Rechtsextremismus richte". Sozusagen durch einen doppelten Rittberger wird diese pauschale Diffamierung dann für den konkreten Fall Csaszkóczy fruchtbar gemacht: auf der einen Seite werden die Zitate aus dem AIHD-Papier so geschickt neu zusammengeknüpft, dass der Eindruck entsteht, es gehe ihr um die Abschaffung des Staates Bundesrepublik Deutschland - und nicht um rassistische, fremdenfeindliche und neonazistische Strukturen und Erscheinungen vor allem in der Gesellschaft; und zum anderen wird die von jedem Beamten/Lehrer mitzubringende Verfassungstreue schwerpunktmäßig von der Verfassung, also den Werten des Grundgesetzes, hinweg verlagert zur Treue zum Staat. Insbesondere moniert das Gericht zwei Aussagen aus dem Papier der AIHD: Zum einen die Darstellung, dass es gesellschaftliche Kontinuitäten zwischen dem Nationalsozialismus und der BRD gegeben habe, zum anderen, dass im Deutschland der 90er Jahre rassistische Übergriffe zur Normalität geworden seien. In diesen Passagen werde "die Bundesrepublik Deutschland haltlos angegriffen und diffamiert" und "die Grenzen einer legitimen Kritik unseres Staates (...) weit überschritten." Wenn solche Aussagen (die wissenschaftlich fundiert sind, einen tatsächlichen historischen Hintergrund haben und gerade deshalb auch in der Öffentlichkeit präsent sind) für Angehörige des öffentlichen Dienstes nicht mehr erlaubt sein sollen, dann ist die Meinungsfreiheit tatsächlich in höchster Gefahr. Den Bruch mit dem Nationalsozialismus hat die deutsche Gesellschaft 1945 nicht aus eigenem Antrieb und nicht aus eigener Kraft vollzogen. Daraus ergab sich eine Kontinuität zwischen Nationalsozialismus und bundesdeutscher Gesellschaft, die gerade zu den Schwierigkeiten zählte, mit denen die neue Verfassung zu kämpfen hatte. Das Verwaltungsgericht schwingt sich hier zu einer Autorität in Sachen Historie auf, die versucht, eine höchst fragwürdige Version deutscher Geschichte zu verordnen. Das Solidaritätskomitee gegen das Berufsverbot sieht durch das Urteil grundlegende Menschen- und Bürgerrechte verletzt, insbesondere das Recht auf Meinungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit und freie Berufswahl. Michael Csaszkóczy wird mit Unterstützung der GEW Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. Für das Solidaritätskomitee Stefan Riedel -- Solidaritätskomitee gegen das Berufsverbot Postfach 103162 69021 Heidelberg www.gegen-berufsverbote.de Spenden für die Öffentlichkeitsarbeit gegen das Berufsverbot bitte auf folgendes Konto: Martin Heiming Kontonr.: 3057320326 Postbank Hamburg BLZ: 201 100 22 Stichwort: "Berufsverbot" Schwäbisches Tagblatt, 20.03.2006Ein engagierter Streiter gegen RechtsWarum der Heidelberger Realschul-Lehrer Michael Csaszkóczy nicht in den Staatsdienst darfTÜBINGEN (kai). Gern würde er in die Schule gehen. Doch anstatt Realschüler(inne)n in Deutsch, Geschichte und Kunst zu unterrichten, gibt Michael Csaszkóczy Interviews und tritt wie am Freitagabend im Tübinger Schlatterhaus in eigener Sache auf. Der Grund: Der Heidelberger hat Berufsverbot. ". . . schon bist du ein Verfassungsfeind" betitelte der Schriftsteller Peter Schneider sein Buch über einen Lehrer, der ins Visier des Verfassungsschutzes geriet. Das war vor 30 Jahren, drei Jahre nachdem unter SPD-Kanzler Willy Brandt der so genannte Radikalenerlass in Kraft trat. Der verhinderte auch im Kreis Tübingen, dass zahlreiche Lehrer ihren Beruf ausüben konnten. Der hartnäckigste von ihnen, der Tübinger TÜLL-Stadtrat Anton Brenner, brauchte ganze 25 Jahre, bis er endlich im September 2000 (wie berichtet) Balinger Berufsschüler unterrichten durfte. Auch Michael Csaszkóczy versteht sich als Linker - aber in einer anderen Tradition als der Ex-DKPler Brenner. Der 35-Jährige ist Mitglied in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD). "Die Gruppe von zwei Dutzend Leute", sagt er, "engagiert sich gegen Rechtsradikalismus, Ausländerfeindlichkeit und Krieg." Seit zwölf Jahren lassen Verfassungsschützer die Akte Csaszkóczy unaufhörlich anschwellen - und meldeten ihre Erkenntnisse dem Kultusministerium. Die Regelanfrage ist längst abgeschafft. Registriert sind, wie der Heidelberger in der TAGBLATT-Redaktion sagte, die Teilnahme an einer Antikriegsdemonstrationen. Oder dass er Mitautor einer Dokumentation über eine Widerstandsgruppe im Dritten Reich war. Weil "die Erkenntnisse alle von diesem Kaliber sind", musste der Antifaschist bei der Lektüre "echt schlucken". Ihn mutet es seltsam an, "dass man am Beobachteten, nicht aber an den Beobachtenden zweifelt". Als angeblicher Linksextremist hatte sich Csaszkóczy einer Gesinnungsprüfung im Oberschulamt Karlsruhe zu unterziehen. Dort wurde er aufgefordert, sich von einem Satz aus einer AIHD-Plattform zu distanzieren: "Militanz ist für uns ein legitimes Mittel im Kampf um Befreiung." Dazu war er nicht bereit: "Allein schon, weil das Menschen, die im Widerstand gegen den Nationalsozialismus aktiv waren, verhöhnenwürde." Für den Lehrer, der sein zweites Staatsexamen mit der Note 1,8 abschloss und ein Promotionsaufbaustudium in Pädagogik gemacht hat, kam in Baden-Württemberg Anfang 2004 das Aus. Im vergangenen Jahr verhinderte auch Hessen, dass er eingestellt wird - obwohl er eine Zusage für eine Schule in Heppenheim hatte. "Ich muss damit rechnen, dass es für mich keine Perspektive mehr gibt", sagt der verhinderte Lehrer, der von Arbeitslosengeld II lebt. Er will weiter für seine Einstellung in den Staatsdienst kämpfen. Am Freitag bekam er die schriftliche Begründung des Urteils vom Landgericht Karlsruhe. Das hatte am 13. März seine Klage abgewiesen und das Berufsverbot bestätigt. Zwar wurde ihm nichts strafrechtlich Relevantes vorgeworfen. Und es war gar die Rede vom "engagierten Streiter gegen Rechts und für friedliche Auseinandersetzungen mit der Staatsmacht". Doch das änderte nichts am Urteil. Davon, sagt er, gehe ein Signal aus: "Gar nicht erst Kritik zu äußern und an Veränderungen zu denken." Zu "10 000 Stimmen gegen Berufsverbote" fordert eine Kampagne für Michael Csaszkóczy auf. Die Lehrergewerkschaft GEW und Menschenrechtsgruppen unterstützen ihn. Auch der Tübinger EU-Abgeordnete Tobias Pflüger kritisiert in einer Pressemitteilung das Urteil aus Karlsruhe als "Verstoß gegen die europäische Menschenrechtskonvention". Schon vor elf Jahren, erinnert der Abgeordnete, habe der Europäische Gerichtshof Berufsverbote "für menschenrechtswidrig erklärt". Ein Tübinger Bündnis von GEW über Attac bis zur Sozialistischen Jugend ruft dazu auf, am Samstag, 25. März, zur bundesweiten Demonstration gegen Berufsverbote nach Karlsruhe zu fahren. Treffpunkt ist um 9.30 Uhr in der Tübinger Bahnhofshalle. Dokumente zum Fall Michael Csaszkóczy gibt es im Intenet unter www.gegen-berufsverbote.de :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Le monde, 21.03.2006L'Allemagne exige des enseignants "loyaux"La surveillance policière dont il a fait l'objet pendant plus de dix ans, l'interdiction d'enseigner émise contre lui à cause de ses convictions politiques, la toute récente décision de la justice allemande de confirmer cette mesure : pour Michael Csaszkoczy, "tout cela n'a que très peu à voir avec la liberté". D'une voix calme et haut placée, le militant d'extrême gauche désapprouve le système, mais ne s'avoue pas vaincu pour autant. Son cas est devenu le symbole, outre-Rhin, de la lutte contre une pratique que l'on croyait révolue : la mise au ban du monde professionnel des fonctionnaires dont les idées sont considérées comme trop "radicales". Adoptée dans les années 1950, remise au goût du jour en 1972, pour tenter de juguler la contestation extraparlementaire qui donna naissance à la Fraction Armée rouge (RAF), cette législation avait entraîné la mise sous surveillance de 3,5 millions de personnes. Des procédures d'interdiction de travail avaient été lancées à l'encontre de 11 000 d'entre elles ; un dixième étaient arrivées à terme. Puis les cas s'étaient raréfiés, pour disparaître au début des années 1990. M. Csaszkoczy, étudiant à Heidelberg, fils d'un immigré hongrois qui avait fui son pays en 1956, venait de terminer son doctorat et s'apprêtait à devenir enseignant dans un collège, lorsqu'il reçut un courrier en décembre 2003. L'académie du Bade-Wurtemberg, l'Etat régional où il réside, lui faisait part des réserves formulées à son encontre par l'équivalent allemand des renseignements généraux. L'intéressé ne serait pas "loyal" vis-à-vis de la Constitution. Un examen plus poussé de ses convictions s'imposait. Aujourd'hui âgé de 35 ans, M. Csaszkoczy se savait surveillé par la police à cause de son militantisme actif. Participation à des manifestations contre les néonazis, contre la guerre et le déploiement de troupes allemandes au Kosovo et en Afghanistan, soutien à des réfugiés, entretiens donnés à la presse locale en tant que porte-parole des "autonomes" de Heidelberg : rien ne manquait au dossier que la police avait constitué et qu'il put consulter en 2004. Plus que tout, c'est son engagement dans un groupuscule d'extrême gauche prônant la fin du capitalisme, l'Initiative antifasciste Heidelberg (AIHD), qui motivait les soupçons des autorités régionales. Sommé de prendre ses distances avec l'AIHD, il refusa. En août 2004, il fut informé qu'il n'était pas apte à devenir enseignant dans le Bade-Wurtemberg, en dépit des bonnes notes obtenues pendant sa formation. Le Land de Hesse fit de même en 2005. "C'est absurde. Par principe, je suis contre une société dominée par la notion du profit, mais je n'ai pas de recette concrète pour la démanteler. Je ne représente pas un danger pour le pays", argumente M. Csaszkoczy, joint par téléphone à Heidelberg, où il vit de ses allocations de chômeur longue durée (360 euros par mois). Ce n'est pas l'avis du ministère de l'éducation du Bade-Wurtemberg. "L'AIHD se veut une organisation utilisant le militantisme comme moyen légitime pour libérer la société", explique une porte-parole. De telles idées, selon elle, ne sont pas compatibles avec le métier d'enseignant dans un collège public et risquent d'influencer en mal les élèves. Un tribunal administratif régional a adopté le même point de vue, le 13 mars, en rejetant l'appel interjeté par l'intéressé. Pour son président, Bernd Hess, un professeur d'allemand et d'histoire se doit de "considérer positivement l'Etat et la Constitution". M. Csaszkoczy affirme vouloir poursuivre la bataille juridique jusqu'à ce qu'il obtienne gain de cause. En 1995, au terme d'une longue procédure, l'Allemagne avait été condamnée par la Cour européenne des droits de l'homme pour avoir banni de la sorte une enseignante. A l'initiative du syndicat Education et science, une manifestation est prévue le samedi 25 mars à Karlsruhe pour protester contre une pratique d'Etat "antidémocratique et surannée". Antoine Jacob :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: HNANordHessenLehrer darf nicht unterrichtenGEW unterstützt linken Pädagogen, der nun auch in Hessen klagen willVon Ullrich Riedler kassel. Er fühlt sich als zu Unrecht zum Staatsfeind erklärt: Michael Csaszkózy (35), Lehramtsanwärter für Realschule in den Fächern Deutsch und Geschichte, hat sein Examen mit guten Noten abgeschlossen. Doch wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue verweigert ihm Baden-Württemberg seit zwei Jahren die Übernahme in den Schuldienst. Hessen will ihn ebenfalls nicht einstellen. Doch Csaszkózy will dagegen klagen - auch in Hessen. Es gehe ihm auch "um die politische Kultur". Er ist in der "Antifaschistischen Initiative Heidelberg" (AIHD) aktiv. Am Montag bestätigte das Karlsruher Verwaltungsgericht die Entscheidung des Regierungspräsidiums. Die Behörde hatte die Bewerbung des Lehrers wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue abgelehnt, weil er führendes Mitglied der Initiative ist. Nach Informationen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) berief sich das Schulamt Bergstraße/Odenwald in Heppenheim einzig auf den Umstand, dass die Antifa-Gruppe vom Verfassungsschutz beobachtet worden sei. Die AIHD diffamiere "unseren Staat", der angeblich die NS-Vergangenheit verharmlose und rassistische Angriffe dulde, hatte ein Karlsruher Richter erklärt. Hessens Kultusstaatssekretär Joachim Jacobi wertete das Urteil als Bestätigung: "Wer das Grundgesetz nicht achtet, hat in der Schule nichts verloren." Der Staat habe die Aufgabe, Kinder und Jugendliche vor verfassungsfeindlichem Gedankengut - ob von links oder rechts - zu schützen. Während der "Republikanische Anwaltsverein" daran erinnerte, dass Deutschland "schon einmal für die Verhängung eines Berufsverbots vom Internationalen Gerichtshof für Menschenrechte" verurteilt worden sei, fürchtet die GEW das Startsignal zur Wiedereinführung des Radikalenerlasses. Man werde Csaszkózy daher beim Kampf um Einstellung in den Schuldienst unterstützen, sagte die stellvertretende Vorsitzende Carmen Ludwig gegenüber der HNA. Es dürfe nicht sein, dass Engagement für die Verfassung auch noch bestraft werde. 14.03.2006 Die schriftliche Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts ist da!Der Tenor wird an folgenden Zitaten deutlich:Mit Ausführungen der der AIHD, die von Kontinuitäten zwischen
Nationalsozialismus und BRD sprechen Dies gilt auch auf dem Hintergrund der im gerichtlichen Verfahren
angeführten Umstände, die den Kläger Auch wer aus übersteigerter Sensibilität für bestimmte positive Prinzipien
oder aus lebensfremdem Auch wer aus moralischem Rigorismus, Naivität oder Leichtgläubigkeit eine
Gruppe unterstützt, von der Der komplette Text ist auf der Homepage zu finden: www.gegen-berufsverbote.de -- Solidaritätskomitee gegen das Berufsverbot Postfach 103162 69021 Heidelberg www.gegen-berufsverbote.de Spenden (aktuell für die Kosten der Demo): Gegendruck e. V. Kontonummer 21152200 Volksbank Heidelberg Stuttgarter Zeitung, 14.03.2006, TitelseiteTrotz Friedensliebe zu radikal für das LehramtDie Mitgliedschaft in einer antifaschistischen Vereinigung kostet einen Lehrer seinen JobVon Meinrad Heck Michael Csaszkoczy bleibt erst einmal, was er ist. Ein Antifaschist und einer, der Lehrer werden will, es von Staats wegen aber nicht darf. Noch unter Annette Schavan hatte das baden-württembergische Kultusministerium dem heute 36-Jährigen aus Heidelberg vor zwei Jahren die Übernahme in den Schuldienst verweigert. Nicht etwa, weil er linke Parolen von sich gegeben hätte, sondern wegen seiner Mitgliedschaft in einer so genannten Antifaschistischen Initiative Heidelberg. Die gilt dem Verfassungsschutz als linksextremistisch, seit die Kultusministerialen dies auch zu wissen glauben, haben sie Zweifel an der Verfassungstreue des Pädagogen. Das Karlsruher Verwaltungsgericht sah das jetzt ähnlich, wies dessen Klage gegen die Nichteinstellung ab und verhängte damit faktisch ein Berufsverbot gegen den Mann. Über 10000 ähnliche Fälle vom Lokführer bis zum Finanzbeamten kennt man unter dem Stichwort „Radikalenerlass". Der sollte in den 70er-Jahren die Linken vom Staatsdienst fern halten, und er soll es wohl heute noch - auch wenn sich die damalige Bedrohungslage deutlich nach rechts verschoben hat und kein Einzelfall so ist wie der andere. Willkommen also in der Vergangenheit. Noch haben die Verwaltungsrichter ihr Urteil gestern nur bekannt gegeben, aber nicht begründet. Begründet hatte sein Peti-tum nur ein Regierungsdirektor des für pädagogische Angelegenheiten zuständigen Regierungspräsidiums Karlsruhe. Der attestiert dem Lehramtsanwärter ob seiner antifaschistischen Grundhaltung immerhin „Zivilcourage" und „Friedensliebe", möchte aber seinen eigenen Sohn von dem friedliebenden Pädagogen ausdrücklich nicht unterrichtet haben. Willkommen also im Absurden. Denn keine Behörde hat den leisesten Hinweis darauf, dass der vermeintlich verfassungsuntreue Mann seine Schüler während der Referendarzeit etwa indoktriniert oder - wie es im Amtsdeutsch heißt - seine Neutralitätspflicht verletzt hätte. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft läuft Sturm und wettert, es könne nicht sein, dass dieses „antiquierte Mittel" des Berufsverbots eingesetzt werde und Pädagogen „bei politischem Engagement mit Sanktionen rechnen müssen". Höchste Zeit, sagt die GEW, dass der Radikalenerlass aus dem Landesrecht gestrichen werde. Die Studentenorganisationen sprechen von einem „Klima der Angst", dann wenn zu befürchten sei, dass die Teilnahme an einer Demonstration gegen Neonazis zu einem Berufsverbot führe. Wie viel Freiheit erträgt die Freiheit? :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::. Süddeutsche Zeitung, 14.03.2006, TitelseiteEine Frage der EinstellungLinker Lehrer darf nicht in den SchuldienstEs sei schon ein merkwürdiges Gefühl, zum Staatsfeind erklärt zu werden, sagt Michael Csaszkóczy. „Beruflich stehe ich vor dem Nichts." Wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue verwehrt Baden-Württemberg dem Lehramtsanwärter seit zwei Jahren die Übernahme in den Schuldienst. Auch Hessen will Csaszkóczy nicht einstellen. Der heute 35-jährige Realschulpädagoge wehrte sich juristisch - am Montag wies das Verwaltungsgericht Karlsruhe seine Klage ab. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft verurteilt das „Berufsverbot“ und verlangt vom baden-württembergischen Ministerpräsidenten Günther Oettinger (CDU), auf dieses „antiquierte Mittel" zu verzichten. Csaszkóczy, der sein Examen mit guten Noten abschloss und zurzeit von Arbeitslosengeld II lebt, will Rechtsmittel einlegen und weiter klagen. „Es geht auch um die politische Kultur“, sagt der linke Aktivist, dem die Mitgliedschaft in der „Antifaschistischen Initiative Heidelberg“ (AIHD) vorgeworfen wird. Die Initiative wird vom baden-württembergischen Verfassungsschutz beobachtet und als linksextrem eingestuft. Das Kultusministerium bekräftigte nach der Gerichtsentscheidung, es gebe „erhebliche Zweifel“, dass Csaszkóczy auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehe. Das Urteil des Verwaltungsgerichts, dessen schriftliche Begründung in zwei Wochen erwartet wird, war nach dem Verlauf der Verhandlung keine Überraschung. Der Vorsitzende der fünfköpfigen Kammer, Bernd Heß, hatte freundlich und bestimmt zu erkennen gegeben, warum Csaszkóczys Klage kaum Chancen habe: Ein beamteter Lehrer für Deutsch und Geschichte müsse „unseren Staat und unsere gelebte Verfassung positiv bejahen“. Daran zweifelte der Richter, weil sich Csaszkóczy weder beim „vertieften Einstellungsgespräch" noch schriftlich von der AIHD distanziert habe. Diese diffamiere „unseren Staat“, der angeblich die NS-Vergangenheit verharmlose und rassistische Angriffe dulde. Als rechtliche Basis der Nichteinstellung wurde immer wieder die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Radikalenerlass aus dem Jahr 1975 zitiert. Karlsruhe hatte damals bestätigt, dass „Beamten eine besondere politische Treuepflicht gegenüber dem Staat und seiner Verfassung obliegt“. Von 1972 bis Ende der siebziger Jahre waren rund drei Millionen Personen routinemäßig auf ihre Verfassungstreue überprüft worden. Tausende wurden nicht in den öffentlichen Dienst aufgenommen, Hunderte entlassen. Differenzierende Erläuterungen des verhinderten Lehrers konnten Richter Heß offenkundig ebenso wenig überzeugen wie die Tatsache, dass es während der Referendarzeit keine Beanstandungen gab. Das bestätigte auch der Vertreter des Regierungspräsidiums Karlsruhe, der Csaszkóczys Einsatz gegen den Rechtsextremismus sogar würdigte. „Wir können ihm die Kinder und Jugendlichen nicht anvertrauen“, sagte Baden-Württembergs Kultusminister Helmut Rau nach Bekanntwerden des Urteils. Die AIHD bekenne sich zu Militanz. Csaszkóczy sagt, „Militanz“ bedeute für ihn, „kämpferisch für Überzeugungen einzustehen“, nicht etwa, zu Gewalttaten aufzurufen. Das Gerichtsurteil sei bitter - und es reize seinen „Kampfgeist". H. Kerscher/T. Schnitz :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: BILD Rhein-Neckar, 14.3.06, Seite 3Berufsverbot! Dieser Heidelberger darf nicht Lehrer werdenVon Robin Mühlebach und Dorian Rätzke Heidelberg/Stuttgart – 15 Ringe im Ohr, Piercings in Unterlippe und Zunge: Michael C. (35) aus Heidelberg. Gestern entschied das Karlsruher Verwaltungsgericht: Er darf nicht Lehrer werden! Trotz guter Noten im Studium weigerte sich das Kultusministerium, Michael C. in den Schuldienst zu übernehmen. Grund: Der Staatsschutz hatte ihn heimlich beobachtet, weil er einer Antifaschisten-Initiative angehört, sich für den Erhalt des Autonomen Zentrums in Heidelberg eingesetzt hatte. Doch der gepiercte Pädagoge hat keine Vorstrafen, sei ein sympathischer Kerl. Hildegard Klenk von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft: „ Seine Persönlichkeit wurde nicht beachtet.“ Der zuständige Regierungsdirektor Detlef Brandner: „Er zeigt Zivilcourage und großen Einsatz.“ Bei einer Unterschriften-Aktion gaben prominente wie Udo Lindenberg (59) und Konstantin Wecker (58) ihre Stimme für den Heidelberger ab. Dagegen Kultusminister Helmut Rau (CDU): „Wir haben erhebliche Zweiifel an der Verfassungstreue des Mannes.“ Michael C. will Berufung gegen das Urteil einlegen. Rhein-Neckar-Zeitung REGIONAL - HEIDELBERG 14.03.2006Autonomer bleibt im Schuldienst unerwünschtVerwaltungsgericht weist Klage ab – Michael Csaszkóczy will weiter kämpfen – Gemischte Reaktionen der LandtagskandidatenVon Holger Buchwald Es bleibt dabei: Michael Csaszkóczy, der als Mitglied der Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD) jahrelang vom Verfassungsschutz beobachtet wurde, wird nicht in den Schuldienst übernommen. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat gestern die Klage des Realschullehrers gegen das vom baden-württembergischen Kultusministerium verhängte „Berufsverbot“ abgewiesen. Csaszkóczy will nun beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim Berufung einlegen. Mit der Begründung, dass die AIHD gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung eingestellt sei, wurde der heute 35-Jährige im August 2004 nach einem „vertieften Einstellungsgespräch“ nicht in den Schuldienst übernommen. Schon damals kritisierte die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) die Entscheidung des Kultusministeriums als „Berufsverbot“. Und auch gestern fand die hessische GEW-Vizevorsitzende Carmen Ludwig, die den Prozess in Karlsruhe beobachtete, deutliche Worte: „Csaszkóczy ist nie ein persönliches Fehlverhalten angelastet worden.“ Nach Ludwigs Einschätzung sei er mit seinem Engagement gegen Rassismus sogar für die Werte der Verfassung eingetreten. Mit dem gestrigen Urteil ist der Heidelberger Realschullehrer beruflich weiter in der Schwebe. „Im Windschatten des Prozesses in Karlsruhe hat jetzt auch Hessen ein Berufsverbot gegen mich verhängt“, ärgert sich Csaszkóczy. Erst letzte Woche wurde ihm die offizielle Entscheidung zugestellt. Seine Einstellung in der Martin-Buber-Schule in Heppenheim sei letzten Sommer vom Kultusministerium in letzter Minute gestoppt worden – und zwar am Tag der ersten Lehrerkonferenz. „Alle wollten mich in der Schule“, sagt er. Nicht zuletzt deshalb will er trotz des erneuten juristischen Rückschlags nicht aufgeben. Die GEW übernimmt die Prozesskosten Csaszkóczy, der zur Zeit von Arbeitslosengeld II lebt, zweifelt inzwischen daran, dass er Lehrer werden kann. „Politisch ist es aber unglaublich wichtig, weiter zu kämpfen“, sagt er. Er sei zwar bisher der Einzige, gegen den ein Berufsverbot verhängt worden sei. Er fürchte aber, dass sein Fall für die beteiligten Kultusministerien nur ein „Testballon“ sei. Die Heidelberger Landtagskandidaten wollen die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Claus Wichmann (SPD) wehrt sich prinzipiell gegen ein „Berufsverbot“: „Das Disziplinarrecht muss ausreichen.“ Csaskóczy habe als Lehrer „ordentliche Arbeit geleistet“. Dass er eigenwillige politische Ansichten vertrete, sei unbestritten, doch damit müsse man sich politisch auseinander setzen. Theresia Bauer (Grüne) meint, ob ein Lehrer geeignet für den Schuldienst sei, solle einzig anhand seiner pädagogischen Fähigkeiten geprüft werden. Jede Schule solle sich selbst ihre Lehrer aussuchen dürfen. Der Beamtenstatus sei nur hinderlich. Es sei wichtig, dass die Geschichte „vernünftig juristisch geprüft“ werde. Annette Trabold (FDP) bedauert, dass dem Realschullehrer nie eine Chance gegeben wurde. „Man hätte erst einmal schauen müssen, ob er ein guter Lehrer ist.“ Gleichwohl glaubt sie, dass das Verwaltungsgericht plausible Gründe für die Entscheidung hat. Werner Pfisterer (CDU) hat zum Fall Csaszkószy seine ganz eigene Meinung: „Ich kenne ihn aus seinem Demonstrationsleben in Heidelberg. Und ich wollte ihn nicht als Lehrer meiner Kinder haben. Von daher ist das Urteil okay.“ ::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Gericht bestätigt "Berufsverbot"Linker Lehrer will jetzt auch in Hessen klagenKarlsruhe. Ein als linksextrem eingestufter Lehrer aus Heidelberg darf auch künftig weder in Baden-Württemberg noch in Hessen unterrichten. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat nach Angaben von gestern eine Klage des Lehramtsanwärters abgewiesen. Gründe für die Entscheidung gegen den 35-jährigen Michael Csaszkóczy sollen erst in zwei Wochen genannt werden. Der Verteidiger des Mannes kündigte auf Anfrage an, sein Mandant werde "sehr wahrscheinlich" Berufung einlegen. Außerdem wolle der Lehrer auch in Hessen gegen die Abweisung klagen. Die Bewerbung des 35-Jährigen war im August 2004 von der Schulbehörde und dem baden-württembergischen Kultusministerium abgelehnt worden, weil der Realschulpädagoge laut Verfassungsschutz seit Jahren einer antifaschistischen Gruppe in Heidelberg angehört. Diese Initiative sei gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung eingestellt. Auch Hessen hatte dem Mann im vergangenen Jahr trotz seiner fachlichen Eignung den Eintritt in den Schuldienst verwehrt. Der Stuttgarter Kultusminister Helmut Rau (CDU) zeigte sich zufrieden mit dem bestätigten Berufsverbot. "Wir haben ausreichend Informationen über die Heidelberger Gruppe, in der der Lehrer über Jahre eine aktive Rolle gespielt hat", sagte Rau der dpa. "Wir haben erhebliche Zweifel an der Verfassungstreue des Mannes." Es sei aber auch vor allem um eine grundsätzliche Klärung der Frage gegangen. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) forderte die Politik zum Handeln auf. "Wir erwarten von Ministerpräsident Günther Oettinger und Kultusminister Helmut Rau noch vor der Landtagswahl am 26. März eine klare Aussage, ob sie das undemokratische und antiquierte Mittel ihrer Amtsvorgänger weiter anwenden wollen", sagte der GEW-Landesvorsitzende Rainer Dahlem in Stuttgart. Es dürfe nicht sein, dass Lehrer bei politischem Engagement mit Sanktionen rechnen müssten. Das Heidelberger "Solidaritätskomitee Gegen Berufsverbote" bezeichnete die Entscheidung als "fatales Signal gegen Menschenrechte, Demokratie und Meinungsfreiheit" und rief zu einer Demonstration am 25. März in Karlsruhe auf. lsw © Mannheimer Morgen - 14.03.2006 :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Wormser ZeitungBerufsverbot bleibt bestehenGericht weist Klage eines "linken" Lehrers abVom 14.03.2006 KARLSRUHE (dpa) Ein als linksextrem eingestufter Lehrer aus Heidelberg darf auch künftig weder in Baden-Württemberg noch in Hessen unterrichten. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat nach Angaben von gestern eine Klage des Lehramtsanwärters abgewiesen. Gründe für die Entscheidung gegen den 35-Jährigen nannte die Justizbehörde aber noch nicht. Die Bewerbung des Mannes war im August 2004 von der Schulbehörde und dem baden-württembergischen Kultusministerium abgelehnt worden, weil der Realschulpädagoge laut Verfassungsschutz seit Jahren einer antifaschistischen Gruppe in Heidelberg angehört. Diese Initiative sei gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung eingestellt. Auch Hessen hatte dem Mann im vergangenen Jahr trotz seiner fachlichen Eignung den Eintritt in den Schuldienst verwehrt. Der 35-Jährige hatte bereits am Freitag nach der Verhandlung angekündigt, er werde bei einer Abweisung Berufung einlegen. Gewerkschaft protestiertDie Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) forderte die Politik zum Handeln auf. "Wir erwarten von Ministerpräsident Günther Oettinger und Kultusminister Helmut Rau noch vor der Landtagswahl am 26. März eine klare Aussage, ob sie das undemokratische und antiquierte Mittel ihrer Amtsvorgänger weiter anwenden wollen", sagte der GEW-Landesvorsitzende Rainer Dahlem in Stuttgart. Es dürfe nicht sein, dass Lehrer bei politischem Engagement mit Sanktionen rechnen müssten. Das Heidelberger "Solidaritätskomitee Gegen Berufsverbote" bezeichnete die Entscheidung als "ein fatales Signal gegen Menschenrechte, Demokratie und Meinungsfreiheit" und rief zu einer Demonstration am 25. März in Karlsruhe auf. Bei der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht hatte der Vorsitzende Richter dem Kläger gesagt, bei seinen Fächern Deutsch und Geschichte "besteht Anlass zur Befürchtung, dass Sie ein Bild unseres Staates propagieren und an Schüler weiter geben, das von Seiten des Landes als diskriminierend angesehen wird". Unterstützt von zahlreichen Anhängern und der GEW hatte der Lehrer betont, er stehe zwar hinter den umstrittenen Veröffentlichungen seiner politischen Gruppe. Ihm sei aber nie vorgehalten worden, die Schüler zu beeinflussen. Antifaschistische Initiativen werden in Baden-Württemberg und in Hessen vom Verfassungsschutz beobachtet. Minister begrüßt UrteilDer baden-württembergische Kultusminister Helmut Rau (CDU) hat sich zufrieden gezeigt mit dem bestätigten Berufsverbot für den als linksextrem eingestuften Lehrer aus Heidelberg. Nach der Veröffentlichung des entsprechenden Urteils gegen das 35-jährige Mitglied einer antifaschistischen Gruppe sagte der Minister der Deutschen Presseagentur: "Wir haben ausreichend Informationen über diese Gruppe, in der der Lehrer über Jahre eine aktive Rolle gespielt hat." Bei dem Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe sei es vor allem um eine grundsätzliche Klärung der Frage gegangen, sagte Rau. "Und wir haben erhebliche Zweifel an der Verfassungstreue des Mannes." Es handele sich im Südwesten aber um einen Einzelfall, betonte der Minister. ::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Wiesbadener TagblattGericht bestätigt das UnterrichtsverbotMichael Csaszkóczy will in Berufung gehenVom 14.03.2006 KARLSRUHE/WIESBADEN (dpa) Ein als linksextrem eingestufter Lehrer aus Heidelberg darf auch künftig weder in Baden-Württemberg noch in Hessen unterrichten. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat nach Angaben vom Montag die Klage des Lehramtsanwärters Michael Csaszkóczy abgewiesen. Gründe für die Entscheidung nannte die Justizbehörde nicht. Während die Kultusministerien beider Länder das Urteil begrüßten, kritisierten Studenten- und Lehrerverbände die Entscheidung als nicht nachvollziehbares Berufsverbot. Die Bewerbung des Mannes in Baden-Württemberg war im August 2004 - wie berichtet - von der Schulbehörde und dem Stuttgarter Kultusministerium abgelehnt worden, weil der Realschulpädagoge laut Verfassungsschutz seit Jahren einer antifaschistischen Gruppe in Heidelberg angehört. Diese Initiative sei gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung eingestellt. Auch Hessen hatte den Realschulpädagogen trotz seiner fachlichen Eignung abgelehnt. Nach Informationen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) berief sich das Schulamt Bergstraße/Odenwald in Heppenheim einzig auf den Umstand, dass die Antifa-Gruppe vom Verfassungsschutz beobachtet worden sei. Der hessische GEW-Vorsitzende Jochen Nagel erklärte, dass das Urteil keinen Bestand haben werde. "Offenkundig hat das Gericht kurz vor der Landtagswahl ein politisches Urteil gefällt, das rechtsstaatliche Maßstäbe vermissen lässt." "Im Prozess ist ganz deutlich geworden, dass ihm nie ein persönliches Fehlverhalten angelastet worden ist", sagte Nagels Vertreterin Carmen Ludwig. Nach ihrer Einschätzung sei Csaszkóczy mit seinem Engagement gegen Rassismus und Neo-Nazis sogar für die Werte der Verfassung eingetreten. Es sei gerade Gruppen wie der Heidelberger Antifa zu danken, wenn rechtsextreme Gruppen vor Ort nicht Fuß fassen könnten. Die GEW werde Csaszkóczy in seinem Kampf um die Einstellung in den Schuldienst weiter unterstützen, kündigte Ludwig an. Der 35-Jährige hatte bereits am Freitag angekündigt, dass er bei einer Abweisung Berufung einlegen werde. "Wir wollen auch in Hessen vor Gericht gehen", sagte sein Anwalt Martin Heimen am Montag. Zuständig wäre das Verwaltungsgericht Darmstadt. Hessens Kultus-Staatssekretär Joachim Jacobi wertete das Urteil als klare Bestätigung. "Wer das Grundgesetz nicht achtet, hat in der Schule nichts verloren", sagte er in Wiesbaden. Csaszkóczy habe sich mit seiner aktiven Mitgliedschaft die Perspektiven selbst verbaut. "Der Staat hat die Aufgabe, Kinder und Jugendliche vor verfassungsfeindlichem Gedankengut - ob von links oder rechts - zu schützen." Das Heidelberger "Solidaritätskomitee Gegen Berufsverbote" bezeichnete die Entscheidung als "ein fatales Signal gegen Menschenrechte, Demokratie und Meinungsfreiheit" und rief zu einer Demonstration am 25. März in Karlsruhe auf. Der AStA der Gießener Universität fürchtet eine negative Signalwirkung der wiederbelebten Berufsverbote auf die Studierenden: "Wenn der Eindruck vermittelt wird, dass man Angst haben muss, seinen Beruf nicht ausüben zu dürfen, weil man sich im Studium gegen Faschismus und Rechtsradikalismus engagiert hat, läuft etwas grundlegend schief", sagte der Gießener AStA-Referent Björn Wortmann. :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: PFORZHEIMER ZEITUNG
14.03.2006 http://www.pz-news.de/suedwest/78627/druck.html Pädagoge darf nicht unterrichtenVerwaltungsgericht Karlsruhe weist Klage eines linksextremen Realschullehrers abKARLSRUHE. Ein als linksextrem eingestufter Lehrer aus Heidelberg darf auch künftig weder in Baden-Württemberg noch in Hessen unterrichten. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat nach Angaben von gestern eine Klage des Lehramtsanwärters abgewiesen. Gründe für die Entscheidung gegen den 35-Jährigen sollen nach Angaben der Justizbehörde erst in zwei Wochen genannt werden. Der Verteidiger des Mannes kündigte auf Anfrage an, sein Mandant werde „sehr wahrscheinlich“ Berufung einlegen. Außerdem wolle der Lehrer auch in Hessen gegen die Abweisung klagen. Die Bewerbung des 35-Jährigen war im August 2004 von der Schulbehörde und dem baden-württembergischen Kultusministerium abgelehnt worden, weil der Realschulpädagoge laut Verfassungsschutz seit Jahren einer antifaschistischen Gruppe in Heidelberg angehört. Diese Initiative sei gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung eingestellt. Auch Hessen hatte dem Mann im vergangenen Jahr trotz seiner fachlichen Eignung den Eintritt in den Schuldienst verwehrt. Kultusminister zufriedenKultusminister Helmut Rau (CDU) zeigte sich zufrieden mit dem bestätigten Berufsverbot. „Wir haben ausreichend Informationen über die Heidelberger Gruppe, in der der Lehrer über Jahre eine aktive Rolle gespielt hat“, sagte Rau. „Wir haben erhebliche Zweifel an der Verfassungstreue des Mannes.“ Es sei aber auch vor allem um eine grundsätzliche Klärung der Frage gegangen. Der hessische Kultusstaatssekretär Joachim Jacobi (CDU) wertete das Urteil als klare Bestätigung. „Wer das Grundgesetz nicht achtet, hat in der Schule nichts verloren“, sagte er in Wiesbaden. Der Lehrer habe sich mit seiner aktiven Mitgliedschaft die Perspektiven selbst verbaut. „Der Staat hat die Aufgabe, Kinder und Jugendliche vor verfassungsfeindlichem Gedankengut - ob von links oder rechts - zu schützen“, sagte Jacobi. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) forderte die Politik zum Handeln auf. „Wir erwarten von Ministerpräsident Günther Oettinger und Kultusminister Helmut Rau noch vor der Landtagswahl am 26. März eine klare Aussage, ob sie das undemokratische und antiquierte Mittel ihrer Amtsvorgänger weiter anwenden wollen“, sagte der GEW-Landesvorsitzende Rainer Dahlem in Stuttgart. Es dürfe nicht sein, dass Lehrer bei politischem Engagement mit Sanktionen rechnen müssten. Das Heidelberger „Solidaritätskomitee Gegen Berufsverbote“ bezeichnete die Entscheidung als „ein fatales Signal gegen Menschenrechte, Demokratie und Meinungsfreiheit“ und rief zu einer Demonstration am 25. März in Karlsruhe auf.Bei der Verhandlung vor dem Karlsruher Verwaltungsgericht hatte der Vorsitzende Richter dem Kläger am vergangenen Freitag gesagt, bei seinen Fächern Deutsch und Geschichte „besteht Anlass zur Befürchtung, dass Sie ein Bild unseres Staates propagieren und an Schüler weiter geben, das von Seiten des Landes als diskriminierend angesehen wird“. Unterstützt von zahlreichen Anhängern und der GEW hatte der Lehrer betont, er stehe zwar hinter den umstrittenen Veröffentlichungen seiner „Antifaschistischen Initiative Heidelberg“. Ihm sei aber nie vorgehalten worden, die Schüler zu beeinflussen.Das Gericht hatte vor allem zwei Sätze der Homepage der Initiative zitiert. Dort heißt es zum einen, „Militanz, die sich durch angemessene Zielgerichtetheit, permanente Selbstreflexion, konsequente Abwägung und hohes Verantwortungsbewusstsein der Agierenden auszeichnet, betrachten wir als legitimes Mittel im Kampf um Befreiung.“ Außerdem wird behauptet, an „den herrschenden Unterdrückungsverhältnissen“ werde sich auf parlamentarischem Weg „nichts Grundlegendes ändern“.Antifaschistische Initiativen werden in Baden-Württemberg und in Hessen vom Verfassungsschutz beobachtet. Erstellt von: Martin Oversohl ::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Berliner Umschau Vormals rbi-aktuell.de „Das Bild unseres Staates"Verwaltungsgericht bestätigt Berufsverbot gegen Michael CsaszkoczyVon Beate Marcks Man musste es kommen sehen: die Berufsverbote, eine üble Praktik aus der Zeit des Kalten Krieges, sind wieder da. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe bestätigte jetzt eine Entscheidung des Regierungspräsidiums Karlsruhe, den heute 35jährigen Realschullehrer für Deutsch und Geschichte, Michael Csaszkoczy, nicht in den Schuldienst einzustellen. Csaszkocy ist führendes Mitglied einer „Antifaschistischen Initiative Heidelberg", die vom Verfassungsschutz als „linksextrem" eingeschätzt wird. Dieser Einschätzung hat das Verwaltungsgericht angeschlossen und erklärt, gerade seine Fächerkombination gebe ihm Gelegenheit, „ein Bild unseres Staates (zu) propagieren, das von Seiten des Landes als diskriminierend angesehen wird". Csaszkoczy kündigte an, in Berufung zu gehen und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft will ihn dabei weiter unterstützen. Csaszkoczy hatte sich zunächst in Baden-Württemberg beworben, wo der Fall auch der damaligen Kultusministerin Annette Schavan zur Entscheidung vorlag. Nachdem die Entscheidung 2004 in Baden-Württemberg gegen ihn gefallen war, versuchte er es in Hessen, wo er zunächst mehr Glück zu haben schien. Letztlich bestätigte jedoch das Land Hessen im Jahre 2005 die Entscheidung. Es ist der erste Berufsverbotsfall in Baden-Württemberg seit 1993. Im Jahre 1995 hatte der „Europäische Gerichtshof für Menschenrechte" in der Angelegenheit „Vogt gegen Deutschland" entschieden, dass die deutsche Praxis gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstieße und die Bundesrepublik zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt. Damit schien die Angelegenheit vom Tisch. Allerdings hatte der Gerichtshof schon damals erklärt, dass sich dieses Urteil nur auf Beamte. Nicht aber auf Bewerber beziehe. So solle keinem Staat seine Einstellungspraxis vorgeschrieben werden. Die Berufsverbote waren nach längerer Pause - in den 50er Jahren hatte es eine Hochzeit dieser Praxis gegeben - im Januar 1972 durch den sogenannten Radikalenerlass wieder eingeführt worden, nachdem bereits kurz zuvor in Hamburg eine ähnliche Entscheidung gefallen war. Am 28. Januar wurde dies auf einer Konferenz der Ministerpräsidenten der Länder mit dem damaligen Bundeskanzler Willy Brandt beschlossen. Danach hätte sich ein Bewerber für den Öffentlichen Dienst „jederzeit für die Freiheitlich-Demokratische Grundordnung" einzusetzen und werde, wenn Zweifel bestünden, dass dies der Fall sei, „nicht in den Öffentlichen Dienst übernommen". Bei Mitgliedern, die „verfassungsfeindlichen Organisationen angehörten", begründe diese Zugehörigkeit solche Zweifel. Allerdings müsse jeder Einzelfall geprüft werden und es obliege dem Bewerber, die bestehenden Zweifel auszuräumen. In der Praxis - offiziell gegen „Extremisten von Links und Rechts" gerichtet - wurde der Erlass, 1975 vom Bundesverfassungsgericht gebilligt, hauptsächlich gegen Linke, insbesondere gegen Mitglieder der DKP. Angeblich war der Erlass der Preis dafür, dass die 1968 neukonstituierte Partei nicht gleich wieder verboten werde. Dies soll die Union gefordert haben. In der ersten Zeit gab es eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz, später wurde diese fallen gelassen. Das Klima der Einschüchterung änderte sich dadurch nicht, zumal mehrere Millionen Menschen auf diese Weise überprüft wurden. Willy Brandt hatte den Erlass später als „schweren Fehler" bezeichnet. Tageszeitung junge Welt 14.03.2006 / Inland / Seite 05Uralt-Feindbild gepflegtGericht bestätigt Berufsverbot für Heidelberger Lehrer. Betroffener will trotz nicht zugelassener Revision durch alle Instanzen gehen.Protest von GEW und BürgerrechtsorganisationenVon Jana Frielinghaus Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat am Montag das Berufsverbot für den Heidelberger Lehrer Michael Csaszkóczy bestätigt und damit dessen Klage gegen das Land Baden-Württemberg abgewiesen. Wegen seiner Mitgliedschaft in der angeblich verfassungsfeindlichen Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD) wird ihm seit Anfang 2004 die Übernahme in den baden-württembergischen Schuldienst verweigert. Eine Gerichtssprecherin erklärte am Montag, eine Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts sei nicht zugelassen worden. Der Kläger könne dagegen nur mit einem Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim vorgehen. Die Urteilsbegründung will das Verwaltungsgericht in zwei Wochen veröffentlichen. Der Vertreter des Landes, Detlef Brandner, hatte am Freitag in der Verhandlung erklärt, das Bekenntnis des Lehrers zur AIHD mache ihn als Beamten »untauglich«. Die Klage des Pädagogen hatte sich konkret gegen das Regierungspräsidium Karlsruhe gerichtet, das gemäß einem Beschluß des baden-württembergischen Kultusministeriums seine Einstellung verweigert hatte. Das Bundesland Hessen hat Csaszkóczy mittlerweile ebenfalls aus politischen Gründen eine Anstellung verwehrt (jW berichtete). Der Betroffene betonte in der Gerichtsverhandlung, es entspreche weder seinem politischen noch seinem pädagogischen Selbstverständnis, Schüler zu beeinflussen. Sein Anwalt Martin Heiming verwies darauf, daß die Arbeit seines Mandanten während der zweijährigen Referendariatszeit als »gut oder sehr gut« beurteilt wurde. Michael Csaszkóczy werde von Schülern und Eltern geschätzt. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) erklärte am Montag, sie werde Csaszkóczy weiter unterstützen. Der hatte bereits vor der Karlsruher Entscheidung angekündigt, er werde notfalls den Weg durch alle Gerichtsinstanzen antreten. Rainer Dahlem, GEW-Landesvorsitzender in Baden-Württemberg, forderte in Stuttgart von Ministerpräsident Günther Oettinger und Kultusminister Helmut Rau »noch vor der Landtagswahl am 26. März eine klare Aussage«, ob sie die undemokratische und antiquierte Berufsverbotspraxis ihrer Amtsvorgänger weiter anwenden wollen. Rolf Gössner, Prozeßbeobachter vom Komitee für Grundrechte und Demokratie, sagte nach der Urteilsverkündung, mit der Entscheidung werde ein falsches Signal gesetzt. Der baden-württembergische Europaabgeordnete der Linksfraktion (GUE/NGL), Tobias Pflüger, wies am Montag auf die zunehmende Absurdität des Vorgehens des Landes gegen den Lehrer hin, dem selbst in der Verhandlung Zivilcourage gegen Rechtsextremismus attestiert wurde, mit der andererseits das Berufsverbot faktisch begründet wird. Das Karlsruher Urteil manifestiere eine »massive Menschenrechtsverletzung« und sei ein Verstoß gegen den EU-Vertrag und die Europäische Menschenrechtskonvention, so Pflüger in einer Erklärung. * 25. März, 12 Uhr, Kronenplatz: Demonstration gegen Berufsverbote ::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: SPIEGEL ONLINE - 13. März 2006, 16:16 URL: http://www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/0,1518,405708,00.html UrteilBerufsverbot für linken LehrerDas Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Nichteinstellung des Realschullehrers Michael Csaszkóczy bestätigt. Seine Antifa-Vergangenheit macht ihn zum Staatsfeind. Es ist das erste Berufsverbot gegen einen Lehrer in Baden-Württemberg seit 13 Jahren. Der Realschullehrer Michael Csaszkóczy darf in Baden-Württemberg nicht unterrichten, das Regierungspräsidium habe seine Einstellung zu Recht abgelehnt, teilte das Verwaltungsgericht Karlsruhe mit. Es will jedoch eine Begründung für das Urteil erst in zwei Wochen liefern. Mit ihrer Entscheidung wiesen die Richter eine Klage des Lehramtsanwärters ab - und verhelfen so dem längst totgeglaubten Radikalenerlass aus den siebziger Jahren wieder zu neuem Leben. Der stammt noch aus der Zeit des SPD-Kanzlers Willy Brandt und wurde unter dem Schlagwort "Berufsverbot" berühmt. Auf Grundlage der 1972 erlassenen Rechtsgrundlage, deren Verfassungsmäßigkeit stets umstritten war, sollten einst Extremisten vom Öffentlichen Dienst ferngehalten werden - betroffen waren meist Mitglieder der moskautreuen DKP. Den Kommunisten hatte der 35-jährige Csaszkóczy zwar nicht angehört, jedoch der Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD). Als deren Mitglied engagierte sich Csaszkóczy gegen Rechtsradikale, organisierte Demonstrationen gegen Mietwucher und avancierte zu einem der Wortführer der lokalen Autonomen-Szene. Das brachte ihm eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz ein. Zum beruflichen Verhängnis wurden ihm vor allem zwei Sätze aus einem Grundsatzpapier der Antifa-Initiative: "Militanz, die sich durch angemessene Zielgerichtetheit, permanente Selbstreflexion, konsequente Abwägung und hohes Verantwortungsbewusstsein der Agierenden auszeichnet, betrachten wir als legitimes Mittel im Kampf um Befreiung." Und: An "den herrschenden Unterdrückungsverhältnissen" werde sich auf parlamentarischem Weg "nichts Grundlegendes ändern". Pauschal distanzieren von diesem Papier wollte sich Csaszkóczy nicht, erklärte jedoch gegenüber der Untersuchungskommission des Landes, dass er "Gewalt gegen Menschen oder Sachen" ablehne. Ohnedies habe er sich nichts zuschulden kommen lassen, sei nicht vorbestraft und ganz sicher auch nicht Staatsfeind Nummer eins. Auch Hessen lehnte ihn abDas sah das Kultusministeriums anders. "Wer Mitglied in einer extremistischen Gruppierung ist, sich darin aktiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung stellt und Militanz als angemessenes Mittel der Auseinandersetzung ansieht, kann nicht als Lehrer in öffentlichen Schulen wirken", erklärte die heutige Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) vor zwei Jahren. Csaszkóczy legte gegen die Entscheidung Widerspruch ein und zog vor Gericht. Auch das Bundesland Hessen hatte im vergangenen Jahr eine Einstellung des Lehrers für Deutsch, Geschichte und Kunst verhindert, nachdem dieser bereits eine Zusage für ein Beamtenverhältnis auf Probe und eine Stelle an einer hessischen Schule erhalten hatte. Der Lehrer, der das zweite Staatsexamen mit der Note 1,8 abgeschlossen hat, hatte sich regulär unter neun Bewerbern an der Schule durchgesetzt. Bei der Ablehnung habe sich das zuständige Schulamt einzig auf den Umstand berufen, dass die Antifa-Gruppe Csaszkóczys vom Verfassungsschutz beobachtet worden sei. "Im Prozess ist ganz deutlich geworden, dass ihm nie ein persönliches Fehlverhalten angelastet worden ist", sagte die hessische GEW-Vizevorsitzende Carmen Ludwig. Nach ihrer Einschätzung sei Csaszkóczy mit seinem Engagement gegen Rassismus und Neo-Nazis sogar für die Werte der Verfassung eingetreten. "Diffamierendes Bild des Staates"Der baden-württembergische GEW-Vorsitzende Rainer Dahlem sagte, das Land dürfe das "undemokratische und antiquierte Mittel" des Berufsverbots nicht weiter anwenden. Es dürfe nicht sein, "dass Lehrer bei politischem Engagement mit Sanktionen rechnen müssen." Diese Sichtweise teilten die Richter nicht. Bei der Verhandlung sagte der Vorsitzende Bernd Heß, es bestehe "Anlass zur Befürchtung, dass Sie ein Bild unseres Staates propagieren und an Schüler weiter geben, das von Seiten des Landes als diskriminierend angesehen wird". Csaszkóczy will das Urteil nicht akzeptieren. Mit Unterstützung der GEW will er sich notfalls durch alle Instanzen kämpfen, wie er bereits ankündigte. Eine Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts wurde jedoch nicht zugelassen. Der Kläger kann nun nur mit einem Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim gegen das Urteil vorgehen. ank, dpa, ap, ddp :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: URL dieses Artikels: http://www.netzeitung.de/deutschland/386809.html Gericht bestätigt Berufsverbot für linken LehrerEin Lehrer aus Heidelberg darf wegen seiner Mitgliedschaft in einer als linksextrem eingestuften Organisation auch weiterhin nicht unterrichten. Das Verwaltungsgericht in Karlsruhe wies seine Klage ab.Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat am Montag das Berufsverbot gegen einen Lehrer wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue für rechtmäßig erklärt. Damit wiesen sie eine Klage des 35-Jährigen ab. Der Realschullehrer darf damit weiterhin weder in Baden-Württemberg noch in Hessen unterrichten. Beide Ländern verwehrten ihm den Eintritt in den Schuldienst. Der Realschulpädagoge Michael Csaszkóczy soll als führendes Mitglied in der «Antifaschistischen Initiative Heidelberg» engagiert sein. Die Gruppe wird vom Landesamt für Verfassungsschutz als linksextrem eingestuft. Sie richte sich gegen die Verfassung, heißt es. Kläger will in Berufung gehen Bereits während der Verhandlung hatte der vorsitzende Richter Bernd Heß gesagt: «Bei ihren Fächern Deutsch und Geschichte besteht Anlass zur Befürchtung, dass sie in diesem Unterricht ein Bild unseres Staates propagieren, das von Seiten des Landes als diskriminierend angesehen wird.» Csaszkóczy rechtfertigte sich damit, ihm sei bislang in der Praxis noch nie vorgehalten worden, «die Schüler zu beeinflussen oder zu indoktrinieren.» Der studierte Germanist und Historiker kündigte schon vor Veröffentlichung des Urteils an, er werde sich mit einer Abweisung seiner Klage nicht zufrieden geben. Er will in Berufung gehen. Nach Angaben der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) handelt es sich um den ersten Fall eines Berufsverbots für einen Lehrer in Baden-Württemberg seit 1993. Die Gewerkschaft steht hinter Csaszkóczy. Die Vorsitzende des Bezirks Nordbaden der GEW Hildegard Klenk nannte das Verfahren eine «politisch gefährliche Aussage». Viele andere politisch aktive Lehrer seien nun in Sorge. Kritik von Menschenrechtsorganisationen Verschiedene linke Gruppen und Menschenrechtsorganisationen beobachten das Verfahren. Nach Ansicht von Dr. Ralf Glössner, Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte, geht es bei diesem Verfahren auch um die grundsätzliche Frage, ob die Bundesrepublik die Berufsverbotpraxis aus den Siebziger Jahren wieder aufleben lasse oder endgültig begrabe. Die Ablehnung des Lehramtsanwärters war 2004 auch von der heutigen Bundesbildungsministerin Anette Schavan bestätigt worden. Die CDU-Politikerin war damals Kultusministerin in Stuttgart. (nz) :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Neues Deutschland 14.03.06Richter billigen Berufsverbot für Lehrer VerwaltungsgerichtKarlsruhe wies Klage von Michael Csaszkóczy ab / Noch keine BegründungVon Claus Dümde 23. 10. 2004: Demonstration in Heidelberg Foto: gegen-Berufsverbote.de Das in Baden-Württemberg und Hessen gegen den antifaschistischen Realschullehrer Michael Csaszkóczy verhängte Berufsverbot ist vom Verwaltungsgericht Karlsruhe gebilligt worden. Gründe würden erst in etwa zwei Wochen bekannt, hieß es dort. Trotz unbestrittener fachlicher Qualifikation und freien Stellen ist dem 36-jährigen Lehrer für Deutsch, Geschichte und Kunst in Karlsruhe wie in Heppenheim die Übernahme in den Schuldienst verweigert worden. Begründung: Michael Csaszkóczy sei »führendes Mitglied der vom Verfassungsschutz als linksextrem eingestuften Antifaschistische Initiative Heidelberg« (AIHD), was an seiner Verfassungstreue zweifeln lasse. Da dies der Antifaschist nicht akzeptieren kann, hat er – unterstützt von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) – beim Verwaltungsgericht Karlsruhe auf Einstellung in den Schuldienst Baden-Württembergs geklagt. Die Pressemittteilung zur Entscheidung, die von der 1. Kammer des Gerichts nach einer mündlichen Verhandlung am Freitag getroffen, aber erst gestern bekannt gegeben wurde, ist von grotesker Schlichtheit: »Danach hat das Regierungspräsidium Karlsruhe die Einstellung des Heidelberger Realschullehrers zu Recht abgelehnt. Die Klage wurde deshalb abgewiesen.« Keinerlei inhaltliche Begründung, geschweige denn ein Abwägen des Für und Wider. Offenbar fällt das den Juristen schwer. Auch Csaszkóczys Anwalt Martin Heiming weiß nicht mehr. ND gegenüber verwies er darauf, dass in der Verhandlung selbst Detlef Brandner vom Regierungspräsidium Karlsruhe seinem Mandanten attestiert e, dass an dessen Engagement nichts auszusetzen ist. Er »zeigt Zivilcourage« und ist »friedliebend«, zitierte die »Stuttgarter Zeitung« Brandner. Csaszkóczys Bekenntnis zur AIHD mache ihn allerdings »einfach untauglich«, habe der Leitende Regierungsdirektor geurteilt und hinzugefügt: »Ich wollte nicht haben, dass mein Sohn bei ihm in Geschichte oder Gemeinschaftskunde unterrichtet wird.« Der Vorsitzende Richter Bernd Heß sprang ihm mit dem (Vor-)Urteil bei, dass »Anlass zur Befürchtung« bestehe, dass Csaszkóczy im Unterricht »ein Bild unseres Staates propagieren und an Schüler weitergeben« könnte, »das von Seiten des Landes als diskriminierend angesehen wird«. Da es dafür keinerlei Anhaltspunkte gibt, führt die Schulbehörde zwei Passagen der »Selbstdarstellung« der AIHD im Internet ins Feld: der Überzeugung, »dass sich auf parlamentarischem Weg an den herrschenden Unterdrü-ckungsverhältnissen nichts Grundlegendes ändern lässt« und dem Bekenntnis zu »Militanz, die sich durch angemessene Zielgerichtetheit, permanente Selbstreflexion, konsequente Abwägung und hohes Verantwortungsbewusstsein auszeichnet«, als »ein legitimes Mittel im Kampf um Befreiung«. Für GEW-Landesvorsitzenden Rainer Dahlem ist die Begründung des Berufsverbots ein »Armutszeugnis für die Politik«. Ministerpräsident Günther Oettinger und sein Kultusminister Helmut Rau »sollten ein Zeichen gegen Diskriminierung setzen und Csaszkóczy in den Schuldienst übernehmen«. Das Heidelberger »Solidaritätskomitee gegen das Berufsverbot« wertet das Urteil als »fatales Signal gegen Menschenrechte, Demokratie und Meinungsfreiheit«. Es ruft zu einer Protestdemonstration am 25. März in Karlsruhe auf. ::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Fuldainfo.de - Das NewsPortal aus Fulda Gericht bestätigt Berufsverbot für Lehrer 13.03.2006 - 14:56Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat das Berufsverbot für einen Heidelberger Realschullehrer bestätigt. Die dagegen gerichtete Klage des 35-jährigen Michael C. wurde am Montag abgewiesen. Ihm wird seit 2004 die Einstellung in den baden-württembergischen Schuldienst verweigert, weil er Mitglied der "Antifaschistischen Initiative Heidelberg" (AIHD) ist. Laut Gerichtssprecherin wurde eine Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts nicht zugelassen. Der Kläger könne dagegen nur mit einem Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim vorgehen. Die Urteilsbegründung will das Verwaltungsgericht erst in rund zwei Wochen veröffentlichen. Am Montag teilte es lediglich mit, das Regierungspräsidium Karlsruhe habe die Einstellung des Lehrers "zu Recht abgelehnt". Das Regierungspräsidium hatte Zweifel an der Verfassungstreue des Lehrers angemeldet und sich damit einer Einschätzung der ehemaligen baden-württembergischen Kultusministerin und amtierenden Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) angeschlossen. Der Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht, Bernd Heß, hatte am Freitag bei der Verhandlung gesagt, die Organisation AIHD male ein Bild des Staates, das als diffamierend angesehen werden könnte. Die Bildungsgewerkschaft GEW kündigte an, den Lehrer "weiterhin bei seinem Kampf für Meinungsfreiheit" zu unterstützen. Zuerst sei aber die Politik gefragt. Das Instrument Berufsverbot sei "undemokratisch und antiquiert". Es dürfe nicht sein, "dass Lehrer bei politischem Engagement mit Sanktionen rechnen müssen", sagte der baden-württembergische GEW-Landesvorsitzende Rainer Dahlem. Dem Kläger werde der Eintritt in den Schuldienst verwehrt, obwohl es keine Hinweise gebe, dass er als Referendar gegen das Neutralitätsgebot für Lehrkräfte verstoßen habe, betonte Dahlem. Der so genannte Radikalenerlass aus dem Jahr 1972 sei in den 70er Jahren Grundlage für etwa 10 000 Berufsverbote vor allem gegen Lehrer und Postbeamte gewesen. 1995 seien Berufsverbote vom Europäischen Gerichtshof für menschenrechtswidrig erklärt worden. In Baden-Württemberg gab es den Angaben zufolge zwischen 1983 und 1993 noch zwölf Ablehnungen für Lehramtsbewerber aus politischen Gründen, danach sei der Heidelberger Lehrer C. der einzige Fall gewesen. Das hessische Kultusministerium sieht sich nach Darstellung von Staatssekretär Joachim Jacobi klar bestätigt. "Wer das Grundgesetz nicht achtet, hat in der Schule nichts verloren", unterstrich er. Der GEW hielt Jacobi eine "Mitleids-Kampagne" vor. © Fuldainfo - Norbert Hettler 36041 Fulda - Tel.: 49 661 - 953 50 36 :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Linksextremer Lehrer darf nicht unterrichtenKarlsruhe/Heppenheim - Ein als linksextrem eingestufter Lehrer aus Heidelberg darf auch künftig weder in Baden-Württemberg noch in Hessen unterrichten. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Klage des Lehramtsanwärters Michael Csaszkóczy abgewiesen. Gründe für die Entscheidung nannte die Justizbehörde nicht. Während die Kultusministerien beider Länder das Urteil begrüßten, kritisierten Studenten- und Lehrerverbände die Entscheidung als nicht nachvollziehbares Berufsverbot. Die Bewerbung des Mannes war im August 2004 von der Schulbehörde und dem baden-württembergischen Kultusministerium abgelehnt worden, weil der Realschulpädagoge laut Verfassungsschutz seit Jahren einer antifaschistischen Gruppe in Heidelberg angehört. Diese Initiative sei gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung eingestellt. Auch Hessen hatte den Realschulpädagogen trotz seiner fachlichen Eignung abgelehnt. Nach Informationen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) berief sich das Schulamt Bergstraße/Odenwald in Heppenheim einzig auf den Umstand, daß die Antifa-Gruppe vom Verfassungsschutz beobachtet worden sei. "Im Prozeß ist ganz deutlich geworden, daß ihm nie ein persönliches Fehlverhalten angelastet worden ist", sagte die hessische GEW-Vizevorsitzende Carmen Ludwig. Nach ihrer Einschätzung sei Csaszkóczy mit seinem Engagement gegen Rassismus und Neo-Nazis sogar für die Werte der Verfassung eingetreten. Die GEW werde Csaszkóczy in seinem Kampf um die Einstellung in den Schuldienst weiter unterstützen, kündigte Ludwig an. Der 35jährige hatte bereits am Freitag angekündigt, er lege bei einer Abweisung Berufung ein. Hessens Kultusstaatssekretär Joachim Jacobi wertete das Urteil als klare Bestätigung. "Wer das Grundgesetz nicht achtet, hat in der Schule nichts verloren", sagte er. "Der Staat hat die Aufgabe, Kinder und Jugendliche vor verfassungsfeindlichem Gedankengut - ob von links oder rechts - zu schützen." dpa Artikel erschienen am Di, 14. März 2006 Artikel drucken © WELT.de 1995 – 2006 ::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Rheinische Post onlineURTEIL "Linker" Lehrer darf nicht unterrichten veröffentlicht: 13.03.06 - 11:55Karlsruhe (rpo). Ein linkspolitisch aktiver Lehramtsanwärter darf nicht an Schulen unterrichten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe, nachdem der Lehrer gegen seine Ablehnung an Schulen in Hessen und Baden-Württemberg geklagt hatte. Das Gericht hatte Zweifel an der Verfassungstreue des 35-jährigen Pädagogen. Das Regierungspräsidium Karlsruhe habe die Einstellung des Realschullehrers zu Recht abgelehnt, hieß es im Urteil. Der Lehrer Michael Csaszkóczy soll führendes Mitglied der als linksextrem eingestuften Antifaschistischen Initiative Heidelberg sein. Im Jahr 2004 verwehrte ihm deshalb das Land Baden-Württemberg den Eintritt in den Schuldienst. Das Land Hessen schloss sich 2005 an. Die Gründe der Verwaltungsgerichts-Entscheidung wurden am Montag noch nicht mitgeteilt. Sie sollen später bekannt gegeben werden. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) erklärte am Montag, dass sie den Realschullehrer weiter unterstützen will. Es sei seit 1993 der erste Fall, dass in Baden-Württemberg wieder ein Berufsverbot gegen einen Lehrer ausgesprochen worden sei. Bereits vor der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hatte der Betroffene angekündigt, dass er notfalls den Weg durch die Gerichtsinstanzen antreten will. © RP Online, AFP, ap, ddp, sid, gms, teleschau-der Mediendienst, Tel-A-Vision :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Linksextremer Lehrer darf nicht unterrichten Karlsruhe - Ein als linksextrem eingestufter Lehrer aus Heidelberg darf auch künftig weder in Baden-Württemberg noch in Hessen unterrichten. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat eine Klage abgewiesen. Die Bewerbung des 35jährigen war von der Schulbehörde und dem baden-württembergischen Kultusministerium abgelehnt worden, weil der Realschulpädagoge laut Verfassungsschutz seit Jahren einer antifaschistischen Gruppe angehört. Diese Initiative sei gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung eingestellt. dpa Aus der Berliner Morgenpost vom 14. März 2006 13. März 2006 Gericht bestätigt Berufsverbot für linken LehrerDas Verwaltungsgericht Karlsruhe hat am Montag das Berufsverbot gegen einen Lehrer wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue für rechtmäßig erklärt. Damit wiesen sie eine Klage des 35-Jährigen ab. Der Realschullehrer darf damit weiterhin weder in Baden-Württemberg noch in Hessen unterrichten. Beide Ländern verwehrten ihm den Eintritt in den Schuldienst. Der Realschulpädagoge Michael Csaszkóczy soll als führendes Mitglied in der "Antifaschistischen Initiative Heidelberg" engagiert sein. Die Gruppe wird vom Landesamt für Verfassungsschutz als linksextrem eingestuft. Sie richte sich gegen die Verfassung, heißt es. Kläger will in Berufung gehen Bereits während der Verhandlung hatte der vorsitzende Richter Bernd Heß gesagt: "Bei ihren Fächern Deutsch und Geschichte besteht Anlass zur Befürchtung, dass sie in diesem Unterricht ein Bild unseres Staates propagieren, das von Seiten des Landes als diskriminierend angesehen wird." Csaszkóczy rechtfertigte sich damit, ihm sei bislang in der Praxis noch nie vorgehalten worden, "die Schüler zu beeinflussen oder zu indoktrinieren." Der studierte Germanist und Historiker kündigte schon vor Veröffentlichung des Urteils an, er werde sich mit einer Abweisung seiner Klage nicht zufrieden geben. Er will in Berufung gehen. Nach Angaben der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) handelt es sich um den ersten Fall eines Berufsverbots für einen Lehrer in Baden-Württemberg seit 1993. Die Gewerkschaft steht hinter Csaszkóczy. Die Vorsitzende des Bezirks Nordbaden der GEW Hildegard Klenk nannte das Verfahren eine "politisch gefährliche Aussage". Viele andere politisch aktive Lehrer seien nun in Sorge. Kritik von Menschenrechtsorganisationen Verschiedene linke Gruppen und Menschenrechtsorganisationen beobachten das Verfahren. Nach Ansicht von Dr. Ralf Glössner, Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte, geht es bei diesem Verfahren auch um die grundsätzliche Frage, ob die Bundesrepublik die Berufsverbotpraxis aus den Siebziger Jahren wieder aufleben lasse oder endgültig begrabe. Die Ablehnung des Lehramtsanwärters war 2004 auch von der heutigen Bundesbildungsministerin Anette Schavan bestätigt worden. Die CDU-Politikerin war damals Kultusministerin in Stuttgart. (N24.de, Netzeitung) ::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Linksextremer Lehrer darf nicht unterrichtenEin als linksextrem eingestufter Lehrer aus Heidelberg darf auch künftig weder in Baden-Württemberg noch in Hessen unterrichten. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat eine Klage des Lehramtsanwärters abgewiesen. Karlsruhe - Gründe für die Entscheidung wurden bei der Bekanntgabe am Montag nicht genannt. Der 35-Jährige hatte bereits am Freitag nach der Verhandlung angekündigt, er werde bei einer Abweisung Berufung einlegen. Die Bewerbung des Mannes war im August 2004 von der Schulbehörde und dem baden-württembergischen Kultusministerium abgelehnt worden, weil der Realschulpädagoge laut Verfassungsschutz seit Jahren einer antifaschistischen Gruppe in Heidelberg angehört. Diese Initiative sei gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung eingestellt. Auch Hessen hatte dem Mann im vergangenen Jahr trotz seiner fachlichen Eignung den Eintritt in den Schuldienst verwehrt. (tso/dpa) Tagesspiegel online (13.03.2006, 12:35 Uhr) :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Linksextremer Lehrer darf nicht unterrichten+++ Karlsruhe (dpa) - Ein als linksextrem eingestufter Lehrer darf auch künftig weder in Baden-Württemberg noch in Hessen unterrichten. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe wies eine Klage des Mannes ab. Der 35-Jährige will dagegen Berufung einlegen. Baden-Württemberg und Hessen hatten den Eintritt des Lehramtsanwärters in den Schuldienst abgelehnt, weil der Pädagoge seit Jahren einer antifaschistischen Gruppe in Heidelberg angehört. Laut Verfassungsschutz tritt die Vereinigung gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung ein. +++ Saarbrücker Zeitung sol.de 13.3.06 :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: HANDELSBLATT, Montag, 13. März 2006, 16:45 UhrBaden-WürttembergLinksextremer Lehrer darf nicht unterrichtenEin als linksextrem eingestufter Lehrer aus Heidelberg darf auch künftig weder in Baden-Württemberg noch in Hessen unterrichten. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat eine Klage des Lehramtsanwärters abgewiesen. HB KARLSRUHE. Wie das Verwaltungsgericht bekannt gab, wiesen die Richter damit die Klage des 35 jahre alten Pädagogen ab. Das Regierungspräsidium Karlsruhe habe die Einstellung des Realschullehrers zu Recht abgelehnt, hieß es im Urteil. Der Lehrer Michael Csaszkóczy soll führendes Mitglied der als linksextrem eingestuften Antifaschistischen Initiative Heidelberg sein. Im Jahr 2004 verwehrte ihm deshalb das Land Baden-Württemberg den Eintritt in den Schuldienst. Das Land Hessen schloss sich 2005 an. Die Gründe der Verwaltungsgerichts-Entscheidung wurden am Montag noch nicht mitgeteilt. Sie sollen später bekannt gegeben werden. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) erklärte am Montag, dass sie den Realschullehrer weiter unterstützen will. Es sei seit 1993 der erste Fall, dass in Baden-Württemberg wieder ein Berufsverbot gegen einen Lehrer ausgesprochen worden sei. Bereits vor der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hatte der Betroffene angekündigt, dass er notfalls den Weg durch die Gerichtsinstanzen antreten will. :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: BerufsverbotJetzt ist zuerst die Politik gefragtVerwaltungsgericht weist Klage gegen Berufsverbot ab Stuttgart - Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat heute (13.03.) die Klage des Heidelberger Lehrers Michael Csaszkóczy gegen sein Berufsverbot abgewiesen. "Wir werden Csaszkóczy auch weiterhin bei seinem Kampf für Meinungsfreiheit unterstützen. Zuerst ist aber jetzt die Politik gefragt. Wir erwarten von Ministerpräsident Günther Oettinger und Kultusminister Helmut Rau noch vor der Landtagswahl am 26. März eine klare Aussage, ob sie dieses undemokratische und antiquierte Mittel ihrer Amtsvorgänger weiter anwenden wollen. Es darf nicht sein, dass Lehrerinnen und Lehrer bei politischem Engagement mit Sanktionen rechnen müssen", sagte am Montag (13.03.) in Stuttgart Rainer Dahlem, Landesvorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Seit 2004 wird Csaszkóczy der Eintritt in den Schuldienst verwehrt, obwohl es keine Hinweise gibt, dass er als Referendar gegen das Neutralitätsgebot für Lehrkräfte verstoßen habe. Ihm wird nur seine Mitgliedschaft in einer Antifaschistischen Initiative in Heidelberg zum Vorwurf gemacht. Das Bundesland Hessen schloss sich 2005 diesem Verbot an. Der 1972 beschossene Radikalenerlass war in den 70er Jahren Grundlage für etwa 10.000 Berufsverbote vor allem gegen Lehrer/innen und Postbeamte. Drei Millionen Menschen wurden damals auf ihre Verfassungstreue überprüft. 1995 wurden Berufsverbote vom Europäischen Gerichtshof für menschenrechtswidrig erklärt. In Baden-Württemberg gab es zwischen 1983 und 1993 noch zwölf Ablehnungen für Lehramtsbewerber aus politischen Gründen, danach war Csaszkóczy der einzige Fall. Die GEW unterstützt Csaszkóczy bei seiner Klage und will erreichen, dass die rechtlichen Grundlagen des so genannten ?Radikalenerlasses? aus dem Landesrecht gestrichen werden. GEW-Landesverband Baden-Württemberg http://www.gew-bw.de/PM_2506_Berufsverbot_Urteil.html http://www.teachersnews.net - 13.03.2006
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Heidenheimer Zeitung, Backnanger Kreiszeitung, Trostberger Tagblatt, Reuttlinger General-Anzeiger, Miesbacher Merkur, Baden Online, news.de Linksextremer Lehrer darf nicht unterrichten Karlsruhe (dpa) - Ein als linksextrem eingestufter Lehrer darf auch künftig weder in Baden-Württemberg noch in Hessen unterrichten. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe wies eine Klage des Mannes ab. Der 35-Jährige will dagegen Berufung einlegen. Baden-Württemberg und Hessen hatten den Eintritt des Lehramtsanwärters in den Schuldienst abgelehnt, weil der Pädagoge seit Jahren einer antifaschistischen Gruppe in Heidelberg angehört. Laut Verfassungsschutz tritt die Vereinigung gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung ein. DPA :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: URTEIL "Linker" Lehrer darf nicht unterrichten veröffentlicht: 13.03.06 - 11:55Karlsruhe (rpo). Ein linkspolitisch aktiver Lehramtsanwärter darf nicht an Schulen unterrichten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe, nachdem der Lehrer gegen seine Ablehnung an Schulen in Hessen und Baden-Württemberg geklagt hatte. Das Gericht hatte Zweifel an der Verfassungstreue des 35-jährigen Pädagogen. Das Regierungspräsidium Karlsruhe habe die Einstellung des Realschullehrers zu Recht abgelehnt, hieß es im Urteil. Der Lehrer Michael Csaszkóczy soll führendes Mitglied der als linksextrem eingestuften Antifaschistischen Initiative Heidelberg sein. Im Jahr 2004 verwehrte ihm deshalb das Land Baden-Württemberg den Eintritt in den Schuldienst. Das Land Hessen schloss sich 2005 an. Die Gründe der Verwaltungsgerichts-Entscheidung wurden am Montag noch nicht mitgeteilt. Sie sollen später bekannt gegeben werden. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) erklärte am Montag, dass sie den Realschullehrer weiter unterstützen will. Es sei seit 1993 der erste Fall, dass in Baden-Württemberg wieder ein Berufsverbot gegen einen Lehrer ausgesprochen worden sei. Bereits vor der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hatte der Betroffene angekündigt, dass er notfalls den Weg durch die Gerichtsinstanzen antreten will. Bocholt Borkener Volksblatt © RP Online, AFP, ap, ddp, sid :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Berufsverbot für Lehrer von Verwaltungsgericht bestätigt13.03.2006 Karlsruhe (AP) Das erste Berufsverbot für einen Lehrer in Baden-Württemberg seit zwölf Jahren hat zunächst Bestand: Das Karlsruher Verwaltungsgericht wies am Montag die Klage eines Heidelberger Realschullehrers gegen die Entscheidung des Regierungspräsidiums Karlsruhe zurück, das seine Einstellung wegen Zweifels an seiner Verfassungstreue abgelehnt hatte. Der Lehrer Michael Csaszkóczy soll führendes Mitglied der als linksextrem eingestuften Antifaschistischen Initiative Heidelberg sein. Im Jahr 2004 verwehrte ihm deshalb das Land Baden-Württemberg den Eintritt in den Schuldienst. Das Land Hessen schloss sich 2005 an. Die Gründe der Verwaltungsgerichts-Entscheidung wurden am Montag noch nicht mitgeteilt. Sie sollen später bekannt gegeben werden. Bereits vor der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hatte der Betroffene angekündigt, dass er notfalls den Weg durch die Gerichtsinstanzen antreten will. Das nächst höhere Gericht wäre der Verwaltungsgerichtshof Mannheim. Darüber steht noch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Während die Kultusministerien von Baden-Württemberg und Hessen das Urteil begrüßten, wurde es von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft sowie von Menschenrechtsgruppen abgelehnt. Das Kultusministerium in Stuttgart erklärte, es bestünden erhebliche Zweifel an der Verfassungstreue des Mannes. Er sei seit langem Mitglied einer Initiative, die sich zu Militanz bekenne und vom Verfassungsschutz als verfassungsfeindlich eingestuft werde. Zuletzt war nach den Worten einer Sprecherin im Schuljahr 1993/1994 einem Bewerber für das Lehramt die Anstellung verweigert worden, weil an seiner Verfassungstreue gezweifelt worden war. Der Lehrer habe sich seine Perspektiven durch seine aktive Mitgliedschaft in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg selbst verbaut, erklärte der Staatssekretär im hessischen Kultusministerium, Joachim Jacobi. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) versicherte nach dem Urteil dem Realschullehrer, dass sie ihn weiter unterstützen wolle. Zugleich forderte sie, dass die rechtlichen Grundlagen des so genannten Radikalenerlasses aus dem baden-württembergischen Landesrecht gestrichen werden. Am 26. September 1995 hatte der Europäische Gerichtshof den deutschen Radikalenerlass als Verstoß gegen das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung verurteilt. Vorwurf der «Kontaktschuld» Die Internationale Liga für Menschenrechte Berlin, das Komitee für Grundrechte und Demokratie in Köln und der Republikanische Anwältinnen- und Anwaltsverein Berlin kritisierten das Urteil als «falsches Signal». In der mündlichen Verhandlung sei deutlich geworden, dass dem Kläger «persönlich keinerlei Fehlverhalten oder gar verfassungsfeindliches Verhalten vorgeworfen wird». Im Gegenteil sei ihm vom Gericht bescheinigt worden, friedliebend und für seinen Beruf bestens qualifiziert zu sein. Der baden-württembergische Europaabgeordnete der Linkspartei, Tobias Pflüger, kritisierte das Urteil ebenfalls scharf. Dem Lehrer werde eine so genannte Kontaktschuld vorgeworfen. Für ihn selbst sehe das Gericht keinerlei Hinweise für Fehlverhalten. Finanzen.de © 2006 The Associated Press. Alle Rechte Vorbehalten - All Rights Reserved ::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: ngo-online "druckfrisch" Ausdruck aus der Internet-Zeitung www.ngo-online.de 13.03.2006 Appell an Politik Gericht bestätigt Berufsverbot für Heidelberger Lehrer 13.03.2006 (ngo/ddp) Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat das Berufsverbot für einen Heidelberger Lehrer bestätigt. Die dagegen gerichtete Klage des Realschullehrers Michael C. wurde am Montag abgewiesen. Dem Lehrer wird seit 2004 die Einstellung in den baden-württembergischen Schuldienst verweigert, weil er führendes Mitglied der "Antifaschistischen Initiative Heidelberg" (AIHD) ist. Die Gruppierung wird vom Landesamt für Verfassungsschutz als linksextremistisch eingestuft. Nach Auffassung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ist nun die Politik in der Pflicht: "Wir werden Csaszkóczy auch weiterhin bei seinem Kampf für Meinungsfreiheit unterstützen. Zuerst ist aber jetzt die Politik gefragt. Wir erwarten von Ministerpräsident Günther Oettinger und Kultusminister Helmut Rau noch vor der Landtagswahl am 26. März eine klare Aussage, ob sie dieses undemokratische und antiquierte Mittel ihrer Amtsvorgänger weiter anwenden wollen. Es darf nicht sein, dass Lehrerinnen und Lehrer bei politischem Engagement mit Sanktionen rechnen müssen", sagte der Landesvorsitzende der Gewerkschaft Rainer Dahlem am Montag in Stuttgart. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin wurde eine Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts nicht zugelassen. Der Kläger könne dagegen nur mit einem Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim vorgehen. Die Urteilsbegründung will das Verwaltungsgericht erst in zwei Wochen veröffentlichen. Der Vorsitzende Richter Bernd Heß hatte am Freitag bei der Verhandlung gesagt, die Organisation AIHD male ein Bild des Staates, das als diffamierend angesehen werden könnte. Die Klage des Lehrers richtet sich konkret gegen das Regierungspräsidium Karlsruhe, das gemäß einem Beschluss des baden-württembergischen Kultusministeriums seine Einstellung in den Schuldienst verweigert hatte. Das Bundesland Hessen hat dem Lehrer ebenfalls aus politischen Gründen eine Anstellung verwehrt. Seit 2004 wird dem Heidelberger Lehrer der Eintritt in den Schuldienst verwehrt. Nach Auffassung der GEW gibt es keine Hinweise dafür, dass er als Referendar gegen das Neutralitätsgebot für Lehrkräfte verstoßen hat. Ihm werde nur seine Mitgliedschaft in einer Antifaschistischen Initiative in Heidelberg zum Vorwurf gemacht. Das Bundesland Hessen hatte sich 2005 diesem Verbot angeschlossen. Der 1972 beschossene Radikalenerlass war in den 1970er Jahren laut GEW Grundlage für etwa 10.000 Berufsverbote vor allem gegen Lehrer und Postbeamte. Drei Millionen Menschen seien damals auf ihre Verfassungstreue überprüft worden. "1995 wurden Berufsverbote vom Europäischen Gerichtshof für menschenrechtswidrig erklärt", schreibt die Gewerkschaft in einer Stellungnahme. In Baden-Württemberg habe es zwischen 1983 und 1993 noch zwölf Ablehnungen für Lehramtsbewerber aus politischen Gründen gegeben. Danach sei Michael C. der einzige Fall gewesen. Die GEW unterstützt Csaszkóczy bei seiner Klage und will erreichen, dass die rechtlichen Grundlagen des so genannten Radikalenerlasses aus dem Landesrecht gestrichen werden. Die Antifaschistische Initiative Heidelberg (AIHD) hatte in einer älteren Stellungnahme zu dem Berufsverbot über sich selbst geschrieben, es handele sich bei ihr "keineswegs um einen klandestinen, in der Illegalität arbeitenden Zusammenhang, sondern um eine offen auftretende antifaschistische Gruppe, gegen die noch nie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde". ::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: stattweb.de-News und -Mitteilungen, 13.März 2006 Pflüger: Berufsverbot ist massive MenschenrechtsverletzungZur heutigen Bekanntgabe des Urteils vom Verwaltungsgerichts Karlsruhe, dass die Klage des Heidelberger Realschullehrers Michael Csaszkóczy gegen das über ihn verhängte Berufsverbot abgewiesen wird, erklärt der baden-württembergische Europaabgeordnete der Linksfraktion (GUE/NGL), der Tübinger Tobias Pflüger: Das Berufsverbots-Verfahren gegen Michael Csaszkóczy hat mittlerweile die Grenze der Absurdität überschritten. Es ist einfach mehr als sonderbar, dass einerseits sowohl vom Schulamt, als auch vom Gericht dem Lehrer "Friedfertigkeit und Zivilcourage gegen Rechtsextremismus" attestiert wird, und andererseits mit dem Urteil in der gleichen Verhandlung eben wegen dieser Zivilcourage an der undemokratischen Praxis des Berufsverbotes festgehalten wird. Das Gericht verletzt damit auch das im EU-Vertrag festgeschriebene Recht auf freie Berufswahl und das EU-Diskriminierungsverbot. Zugleich ist das Urteil ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, in der die Berufsfreiheit garantiert ist. Bereits 1995 wurden Berufsverbote vom Europäischen Gerichtshof für menschenrechtswidrig erklärt. Berufsverbote waren schon in der Hochphase nach dem so genannten Radikalenerlass ein Skandal, heute sind Berufsverbote mehr denn je völlig fehl am Platz. Es ist ein Weg zurück in eine düstere Vergangenheit. Die heutige Bundesbildungsministerin Annette Schavan hat sich mit dem Berufsverbotsverfahren gegen Michael Csaszkóczy in Baden-Württemberg in bleibende Erinnerung gebracht, sie ist wesentlich verantwortlich für das Verbauen seiner Lebensperspektiven. Bei dem, was Michael Csaszkóczy vorgeworfen wird, geht es einzig allein um eine so genannte Kontaktschuld. Denn das Gericht sieht keinerlei Hinweise für ein irgendwie geartetes Fehlverhalten. Allein sein Engagement in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg wird nun dem Lehrer Michael Csaszkóczy vorgeworfen. Es muss ein für allemal Schluss sein mit der Bestrafung von absolut notwendigem Engagement gegen Faschismus und Rassismus. Das Bundesland Hessen schloss sich 2005 dem von Baden-Württemberg verhängten Berufsverbot an und bestätigte am vergangenen Mittwoch (08.03.) auch in Hessen ein Berufsverbot. Die jetzt abgewiesene Klage des Lehrers Michael Csaszkóczy gegen das gegen ihn verhängte Berufsverbot ist ein weiterer nicht hinzunehmender Schritt in Richtung massiver Grundrechtseinschränkung. Es gilt diesen Menschenrechtsverletzungen entgegenzutreten, von daher unterstütze ich die bundesweite Demonstration gegen Berufsverbote am 25.03.2006 in Karlsruhe. Pflüger, Tobias :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Regionalnachrichten aus Ihrer ZeitungGericht bestätigt Berufsverbot für linksextremen LehrerCsaszkóczy gehört Gruppierung an, die gegen freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet istVom 13.03.2006 KARLSRUHE/HEPPENHEIM (dpa) Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat das Berufsverbot für einen politisch links gerichteten Lehrer bestätigt, der sich in Hessen und Baden-Württemberg für den Schuldienst beworben hatte. Gründe für seine Entscheidung nannte das Gericht heute nicht. Der 35 Jahre alte Michael Csaszkóczy gehört nach Einschätzung des Stuttgarter Kultusministeriums einer antifaschistischen Gruppe in Heidelberg an, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sei. Hessen hatte wie das Nachbarland den Realschulpädagogen trotz seiner fachlichen Eignung abgelehnt. Nach Informationen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) berief sich das Schulamt Bergstraße/Odenwald einzig auf den Umstand, dass der Verfassungsschutz Baden-Württemberg die Antifa-Gruppe beobachte. Gegen den Kläger lägen keinerlei weitere Erkenntnisse vor. Der 35-Jährige hatte bereits am Freitag nach der Verhandlung angekündigt, er werde bei einer Abweisung Berufung einlegen. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) forderte die Politik zum Handeln auf. „Wir erwarten von Ministerpräsident Günther Oettinger und Kultusminister Helmut Rau noch vor der Landtagswahl am 26. März eine klare Aussage“, sagte der baden-württembergische GEW-Landesvorsitzende Rainer Dahlem in Stuttgart. Ein Heidelberger „Solidaritätskomitee Gegen Berufsverbote“ bezeichnete die Entscheidung als „ein fatales Signal gegen Menschenrechte, Demokratie und Meinungsfreiheit“ und rief zu einer Demonstration am 25. März in Karlsruhe auf. Main-Spitze ::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Pflüger zum Verwaltungsgerichts- Urteil13.03.2006 Abgewiesene Klage gegen Lehrer ist massive Grundrechtseinschränkung Von unserem Korrespondenten Holger Elias Straßburg (LiZ) - „Das Berufsverbots-Verfahren gegen Michael Csaszkóczy hat mittlerweile die Grenze der Absurdität überschritten“, erklärte heute der baden-württembergische Europaabgeordnete der Linksfraktion (GUE/NGL), Tobias Pflüger zum Urteil vom Verwaltungsgerichts Karlsruhe. Es sei „einfach mehr als sonderbar“, dass einerseits sowohl vom Schulamt, als auch vom Gericht dem Lehrer „Friedfertigkeit und Zivilcourage gegen Rechtsextremismus“ attestiert wird, und andererseits mit dem Urteil in der gleichen Verhandlung eben wegen dieser Zivilcourage an der undemokratischen Praxis des Berufsverbotes festgehalten wird. „Das Gericht verletzt damit auch das im EU-Vertrag festgeschriebene Recht auf freie Berufswahl und das EU-Diskriminierungsverbot. Zugleich ist das Urteil ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, in der die Berufsfreiheit garantiert ist. Bereits 1995 wurden Berufsverbote vom Europäischen Gerichtshof für menschenrechtswidrig erklärt“, sagte der parteilose Abgeordnete am Rande der Sitzung des Europaparlaments. Bei dem, was Michael Csaszkóczy vorgeworfen werde, gehe es einzig allein um eine so genannte Kontaktschuld. „Denn das Gericht sieht keinerlei Hinweise für ein irgendwie geartetes Fehlverhalten. Allein sein Engagement in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg wird nun dem Lehrer Michael Csaszkóczy vorgeworfen. Es muss ein für allemal Schluss sein mit der Bestrafung von absolut notwendigem Engagement gegen Faschismus und Rassismus.“ Die jetzt abgewiesene Klage des Lehrers Michael Csaszkóczy gegen das gegen ihn verhängte Berufsverbot bezeichnete Pflüger als „einen weiteren nicht hinzunehmenden Schritt in Richtung massiver Grundrechtseinschränkung.“ Daher unterstütze er die bundesweite Demonstration gegen Berufsverbote am 25.März 2006 in Karlsruhe. Linkszeitung.de ::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Meldung vom Montag, 13. März 2006 http://www.ka-news.de/karlsruhe/news.php4?show=thm2006313-5I Berufsverbot bestätigtMichael Csaszkóczy verliert vor GerichtMichael Csaszkóczy (Foto: ka-news) Stuttgart/Karlsruhe - Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat heute die Klage des Heidelberger Lehrers Michael Csaszkóczy gegen sein Berufsverbot (ka-news berichtete) abgewiesen. Der Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Rainer Dahlem, erklärt: "Wir werden Michael Csaszkóczy auch weiterhin bei seinem Kampf für die Meinungsfreiheit unterstützen." Weiterhin sagt er: "Wir erwarten von Ministerpäsidenten Günther Oettinger und Kultusminister Helmut Rau noch vor der Landtagswahl am 26. März eine klare Aussage, ob sie dieses undemokratische und antiquierte Mittel ihrer Amtsvorgänger weiterhin anwenden wollen." Seit 2004 wird Csaszkóczy der Eintritt in den Schuldienst verwehrt, obwohl es keine Hinweise gebe, dass er als Referendar gegen das Neutralitätsgebot für Lehrkräfte verstoßen habe. Ihm werde nur seine Mitgliedschaft in einer Antifschistischen Initiative in Heidelberg zum Vorwurf gemacht, so die GEW. Das Bundesland Hessen schloss sich 2005 diesem Verbot an. Der 1972 beschlossene Radikalenerlass war in den 70ern Grundlage für etwa 10.000 Berufsverbote, vor allem gegen Lehrer und Postbeamte. Drei Millionen Menschen wurden damals auf ihre Verfassungstreue hin überprüft. 1995 wurden Berufsverbote vom Europäische Gerichtshof für menschenrechtswidrig erklärt. In Baden-Württemberg gab es zwischen 1983 und 1993 noch zwölf Ablehnungen für Lehramtsbewerber aus politischen Gründen, danach war Csaszkóczy der einzige Fall. Die GEW unterstützt ihn bei seiner Klage und will erreichen, dass die rechtlichen Gundlagen des so genannten "Radikalenerlasses" aus dem Landesrecht gestrichen werden (ka-news berichtete). (ps/thm) :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Berufsverbot für Lehrer bleibtVerwaltungsgericht: Pädagoge darf nicht Lehrer werden, weil er sich in einer linksradikalen Antifa-Initiative engagiertFREIBURG taz Michael Csaszkoczy darf nicht Lehrer werden. Das entschied gestern das Verwaltungsgericht Karlsruhe und bestätigte damit eine Entscheidung der baden-württembergischen Kultusverwaltung. Diese hatte den antifaschistisch engagierten Pädagogen abgelehnt, weil "Zweifel an seiner Verfassungstreue" bestünden. Konkret wurde Csaszkoczy sein Engagement für die Antifaschistische Initiative Heidelberg (AIHD) vorgeworfen. Diese Gruppierung wird vom Stuttgarter Verfassungsschutz als "linksextremistisch" eingestuft. Die AIHD bezeichnet sich in ihrer Selbstdarstellung als "linksradikal" und sieht sich als "Teil der autonomen Bewegung". Anstoß nahm die Kultusverwaltung vor allem daran, dass sich die AIHD zu "Militanz als legitimem Mittel der Befreiung" bekenne. Csaszkoczy hatte entgegengehalten, er kritisiere zwar den Kapitalismus, aber nicht die Demokratie als Gesellschaftsordnung. Im Unterricht werde er die Schüler nicht indoktrinieren, das widerspreche schon seinem pädagogischen Selbstverständnis. Während seines Referendariats hatte es keine Klagen über Csaszkoczy gegeben, der Realschullehrer mit den Fächern Deutsch und Geschichte werden will. Csaszkoczy ist sogar vom Oberschulamt schon für seine "Zivilcourage" gelobt worden. Im zweiten Staatsexamen erreichte er die Note 1,8. Ohne die politischen Bedenken des Landes wäre er eingestellt worden. Das Verwaltungsgericht gab gestern nur bekannt, dass Csaszkoczys Klage auf Einstellung in den Schuldienst abgelehnt wurde. Eine Begründung soll in etwa zwei Wochen folgen. Doch schon in der mündlichen Verhandlung am Freitag hatte der Vorsitzende Richter Bernd Heß zu Csaszkoczy gesagt, es bestehe "Anlass zur Befürchtung, dass Sie im Unterricht ein Bild unseres Staates propagieren und an Schüler weitergeben, das von Seiten des Landes als diskriminierend angesehen wird". Csaszkoczy wurde zwischenzeitlich auch in Hessen als Lehrer abgelehnt. Er will gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Rechtsmittel beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim einlegen. Die Internationale Liga für Menschenrechte kritisierte das gestrige Urteil als "falsches Signal". Das Gericht habe es "versäumt, der berüchtigten Berufsverbotspraxis früherer Jahrzehnte einen Riegel vorzuschieben, und habe stattdessen ein mehr als zweifelhaftes Berufsverbot gerichtlich abgesegnet. Csaszkoczy ist allerdings auch in Baden-Württemberg ein Einzelfall. Seit 1995 war kein einziger Bewerber für den öffentlichen Dienst mehr wegen Zweifeln an der Verfassungstreue abgelehnt worden. Allerdings hatte Baden-Württemberg erst 1991 die Regelanfrage für den Verfassungsschutz abgeschafft, Das Land war damit neben Bayern Schlusslicht. Bis dahin wurde vor jeder Einstellung beim Geheimdienst angefragt. Nach wie vor muss ein Beamter aber laut Gesetz "die Gewähr dafür bieten, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt" . CHRISTIAN RATH taz Nr. 7921 vom 14.3.2006, Seite 7, 101 TAZ-Bericht CHRISTIAN RATH taz muss sein: Was ist Ihnen die Internetausgabe der taz wert? Sie helfen uns, wenn Sie diesen Betrag überweisen auf: taz-Verlag Berlin, Postbank Berlin (BLZ 100 100 10), Konto-Nr. 39316-106
Urteil: Berufsverbot für linken Lehrer13.03.2006 Ja, auch das gibt es anscheinend noch: Berufsverbot gegen einen Lehrer. SPIEGEL-Online stellt die Geschichte vor. Genauer müsste man formulieren, dass schon der Eintritt in den Beruf momentan unterbunden wird. Das Verfahren wird wohl durch die Instanzen gehen, da der Betroffene die Entscheidung nicht einfach hinnehmen will. Nach dem Spiegel-Artikel gehörte der Realschullehrer der Antifaschistischen Initiative Heidelberg an. Auch wenn er nie aktiv Gewalt anwendete finden sich einige Sätze in einem Papier, das ihm jetzt zum Stolperstein werden könnte. Spiegel-Online stellt den Fall (incl. der Textpassagen) vor. Lesen Sie den ganzen Artikel: Spiegel:Urteil: Berufsverbot für linken Lehrer (MR) Übersicht der Reviews anzeigen :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: stattweb.de-News und -Mitteilungen, 13.März 2006 Heidelberg: Schavans einstweiliger SiegBerufsverbot Csaszkóczys steht vorläufig festSie haben es wieder getan! Der Richter am Verwaltungsgericht Karlsruhe hat das vom Oberschulamt verhängte Berufsverbot gegen den Heidelberger Lehrer Michael Csaszkóczy bestätigt.Und das, ohne dass im schulischen Verhalten des Referendars etwas zu beanstanden gewesen wäre. Ein Dienstzeugnis anerkennt besonders das „Engagement im Eintreten gegen den Neo-Faschismus.“. Nur merkwürdig, dass gerade die Ausübung dieses Engagements in einer antifaschistischen Gruppierung nun den einzigen Grund für die Nichtübernahme in den Staatsdienst abgeben soll. Innerschulisch wurde absolut nichts bemängelt. Bescheidene Anfrage: wie ist man dienstlich korrekt Antifaschist. Ganz allein ist da ja wenig zu machen. Muss man erst warten, bis im Fach im Lehrerzimmer eine Einladung zum amtlich genehmigten „Aufstand der Anständigen“ liegt? Es ist sehr zu vermuten, dass hinter dem damaligen Anfall der sonst zwar reaktionären, aber in der Amtsführung relativ rationalen Kultusministerin der Verfassungsschutz als eigentlicher Aktivist steckt. Liest man dessen Jahresberichte, taucht immer wieder die Einschätzung vor allem des Vizepräsidenten Doll auf, die Neonazis seien zwar unangenehm, aber ordentlich- die Antifas dagegen aufsässig, damit schwer zu kontrollieren, so dass diese dann in den Berichten schon wegen ihrer Ungebärdigkeit schlechter wegkommen als die Nazis selbst. Auch das Herumhacken der Behörde auf der Selbstbezeichnung Csaszkóczys als „militant“ ,weist in diese Richtung. Auf Organisationen bezogen heißt es im französischen Sprachgebrauch, dem es vermutlich entnommen ist, nicht mehr als „ich bin keine Karteileiche, ich mache aktiv mit“. Für nicht so Bewanderte wird einfach spekuliert auf den kriegerischen Klang. Da sollte man aber auch mal an den „brutalstmöglichen“ Aufklärer Koch gehen. Ich habe bei dem Wort unbotmäßige Assoziationen von einem Schlachtermeister, der mit aufgekrempelten Ärmeln und einigen blitzenden Instrumenten aus dem lebendigen Fleisch sich Wahrheit schneidet. Die sonstigen Ausreden, um solche Urteile den Leuten schmackhaft zu machen, sind noch schlimmer. Dem Vernehmen nach sagte der Richter bei der mündlichen Verhandlung, in den Fächern Deutsch und Geschichte könne man Schüler besonders leicht beeinflussen. In den siebziger Jahren hieß der Fachausdruck „indoktrinieren“. Alle, die das sagen, leiden offenbar unter bedauerlichem Gedächtnisverlust krankhafter Art. Wer sich an seine Schulzeit erinnert, erinnert sich auch an den alten Stalingradkämpfer, der uns entspannte, denn wenn er aufs Thema kam, gab er nichts auf. Soldat ist deshalb keiner von uns geworden. Ich hatte Brüder bei den Jesuiten: da wurde wahlweise der Himmel bestürmt in der „legio Mariae“ oder modern flott Gott gedankt für den Lippenstift von Monika. Jesuit ist davon aber keiner geworden-jahrzehntelang in allen Klassen. Ich selbst- wenn ich das bescheiden erwähnen darf- hatte es amtlich, dass ich ein leibhafter Dämon war und besonders gefährlich für die Kindesseele. Schön wärs gewesen! Wo sind all die kleinen Dämonen, die ich in vierzig Jahren hätte heranziehen können. Wo sind sie geblieben. Tatsache ist: Predigten irgendwelcher Art perlen am abgehärteten und gegerbten Fell der Normalschülerinnen und Schüler schadlos ab. Was allenfalls Eindruck macht, ist nicht das Reden, sondern allenfalls das Handeln, in und außerhalb der Schule. Indoktrination- das ist Sprühnebel für verängstigte Eltern. Was real hinter den Berufsverboten steckt ist einfach der Wille, vor einem umständlichen und nicht immer zu rechtfertigenden Verbot einer Partei oder Organisation eine patente Maßnahme zu finden, mittels derer potentielle Wortführer isoliert und lahmgelegt werden sollen, so dass sich die „organischen Intellektuellen“ , wie Gramsci sagt, nicht mit den in Bewegung kommenden Menschen dauerhaft verbinden können, um zu einer konstanten gedanklichen Ausrichtung zu kommen. Diese Absicht haben sie in den siebziger und achtziger Jahren tatsächlich erreicht. Sie haben uns das Rückgrat gebrochen, durch Isolierung den Mut genommen und damit den Pateiansätzen dieser Jahre –ungeachtet der inneren Widersprüche- den entscheidenden Schlag versetzt. Neuerlichen Versuchen dieser Art sich zu widersetzen, sollte deshalb jedem angelegen sein, der überhaupt auf Herausbildung einer Perspektive aus dem gegenwärtigen Durcheinander und aus der Ratlosigkeit setzt. Stattzeitung und stattweb erklären sich ausdrücklich mit Michael Csaszkóczy solidarisch. Wir werden laufend über die weitere Entwicklung des Kampfs vor Gericht und anderswo berichten. Fritz Güde ::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=1140530/1a5205r/index.html Zum Ausdrucken des Textes benutzen Sie bitte die Druckfunktion Ihres Browsers. Karlsruhe Mitglied einer Antifa-Gruppe darf nicht Lehrer werdenDas Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Klage eines Lehramtsanwärters aus Heidelberg abgewiesen, der als Mitglied einer vom Verfassungsschutz als linksextrem eingestuften Initiative nicht zum Schuldienst zugelassen wurde. Kultusminister Helmut Rau (CDU) zeigte sich mit dem Urteil zufrieden. Lehramtsanwärter Michael Csaszkoczy
Die Schulbehörden hatten die Ablehnung des 35 Jahre alten Klägers mit dessen Mitgliedschaft in einer antifaschistischen Gruppe in Heidelberg begründet. Diese Gruppe sei gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung, hatte die damalige Kultusministerin Annette Schavan (CDU) im August 2004 in ihrem Beschluss argumentiert. Der Vorsitzende Richter hatte dem Kläger bei der Verhandlung gesagt, bei seinen Fächern Deutsch und Geschichte "besteht Anlass zur Befürchtung, dass Sie ein Bild unseres Staates propagieren und an Schüler weiter geben, das von Seiten des Landes als diskriminierend angesehen wird". GEW fordert Aufhebung des Berufsverbots Der baden-württembergische Kultusminister Helmut Rau begrüßte das bestätigte Berufsverbot: "Wir haben ausreichend Informationen über diese Gruppe, in der der Lehrer über Jahre eine aktive Rolle gespielt hat. (...) Und wir haben erhebliche Zweifel an der Verfassungstreue des Mannes", sagte er. Unterstützung hatte der abgewiesene Pädagoge von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) erhalten. Der GEW-Landesvorsitzende Rainer Dahlem forderte Ministerpräsident Günther Oettinger und Kultusminister Helmut Rau (beide CDU) auf, das Berufsverbot gegen den Lehrer aufzuheben. Es dürfe nicht sein, dass Lehrer bei politischem Engagement mit Sanktionen rechnen müssten. Berufung angekündigt Das Heidelberger "Solidaritätskomitee Gegen Berufsverbote" bezeichnete die Entscheidung als "ein fatales Signal gegen Menschenrechte, Demokratie und Meinungsfreiheit" und rief zu einer Demonstration am 25. März in Karlsruhe auf. Der Realschullehrer war im vergangenen Jahr trotz seiner fachlichen Eignung auch in Hessen abgelehnt worden. Antifaschistische Initiativen werden in Baden-Württemberg und in Hessen vom Verfassungsschutz beobachtet. Der 35-Jährige hatte bereits am vergangenen Freitag nach der mündlichen Verhandlung angekündigt, er werde bei einer Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Berufung einlegen. Der SWR ist Mitglied der ARD Impressum l © SWR 20062004 :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: stattweb.de-News und -Mitteilungen, 13.März 2006 WASG Baden-Württemberg kritisiert Berufsverbots-Urteil des Verwaltungsgerichts"Wir brauchen mehr Demokratie auch in Baden-Württemberg" Eine erschreckend hohes Demokratie-Defizit sieht die Partei "Arbeit & soziale Gerechtigkeit -¬ Die Wahlalternative³ (WASG) in Baden-Württemberg. Die Möglichkeiten, über Volksbegehren und Bürgerentscheide auf politische Entscheidungen Einfluss zu nehmen, seien geringer als in Bayern, sagt Brigitte Ostmeyer, eine der Spitzenkandidatinnen der Wahlalternative. Spitze sei Baden-Württemberg dagegen, "wenn es darum geht, einem qualifizierten Lehrer wegen dessen Gesinnung die Ausübung des Berufes zu verweigern oder einbürgerungswillige Migrantinnen und Migranten mit Gesinnungstests zu diskriminieren³, sagt die 54-jährige WASG-Politikerin. Ostmeyer kritisiert deshalb das heute bekannt gegebene Urteil des Karlsruher Verwaltungsgerichtes, das die Klage des Heidelberger Realschullehrers Michael Csaszkóczy gegen das über ihn verhängte Berufsverbot abgewiesen hat. All dies zeige, so die WASG-Frau, "dass den herrschenden Politikern die liberal-demokratische Tradition des Südweststaates verraten haben". Das Karlsruher Gericht, so Landessprecher Bernd Riexinger, verletze "das im EU-Vertrag festgeschriebene Recht auf freie Berufswahl und das EU-Diskriminierungsverbot". Zugleich sei das Urteil ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, ergänzt Brigitte Ostmeyer, "in der die Berufsfreiheit garantiert ist". Bereits 1995, so die WASG- Politikerin, seien die Berufsverbote vom Europäischen Gerichtshof für menschenrechtswidrig erklärt worden. "Wo kommen wir hin, wenn ein Lehrer ausgerechnet in Deutschland deshalb seinen Beruf nicht ausüben darf, weil er über Widerstandskämpfer im Nazi-Regime publizierte und Proteste gegen rechte Demonstranten organisierte?" Dies sei ein "zutiefst undemokratisches Verhalten", das auch gegen das Grundgesetz verstoße. "Wenn eine Landesregierung die Rechte ihrer Bürger derart mit Füßen tritt", so die WASG-Kandidatin, "dann wird es Zeit, dass wir dagegen eine echte Opposition in den Landtag bekommen, unsere Wahlalternative". WASG Baden-Württemberg (leicht redaktionell überarbeitet) :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: www.sat1.de 13.3.06 Gericht bestätigt Berufsverbot für linken LehrerDas Verwaltungsgericht Karlsruhe hat am Montag das Berufsverbot gegen einen Lehrer wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue für rechtmäßig erklärt. Damit wiesen sie eine Klage des 35-Jährigen ab. Der Realschullehrer darf damit weiterhin weder in Baden-Württemberg noch in Hessen unterrichten. Beide Ländern verwehrten ihm den Eintritt in den Schuldienst. Der Realschulpädagoge Michael Csaszkóczy soll als führendes Mitglied in der "Antifaschistischen Initiative Heidelberg" engagiert sein. Die Gruppe wird vom Landesamt für Verfassungsschutz als linksextrem eingestuft. Sie richte sich gegen die Verfassung, heißt es. Kläger will in Berufung gehen Bereits während der Verhandlung hatte der vorsitzende Richter Bernd Heß gesagt: "Bei ihren Fächern Deutsch und Geschichte besteht Anlass zur Befürchtung, dass sie in diesem Unterricht ein Bild unseres Staates propagieren, das von Seiten des Landes als diskriminierend angesehen wird." Csaszkóczy rechtfertigte sich damit, ihm sei bislang in der Praxis noch nie vorgehalten worden, "die Schüler zu beeinflussen oder zu indoktrinieren." Der studierte Germanist und Historiker kündigte schon vor Veröffentlichung des Urteils an, er werde sich mit einer Abweisung seiner Klage nicht zufrieden geben. Er will in Berufung gehen. Nach Angaben der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) handelt es sich um den ersten Fall eines Berufsverbots für einen Lehrer in Baden-Württemberg seit 1993. Die Gewerkschaft steht hinter Csaszkóczy. Die Vorsitzende des Bezirks Nordbaden der GEW Hildegard Klenk nannte das Verfahren eine "politisch gefährliche Aussage". Viele andere politisch aktive Lehrer seien nun in Sorge. Kritik von Menschenrechtsorganisationen Verschiedene linke Gruppen und Menschenrechtsorganisationen beobachten das Verfahren. Nach Ansicht von Dr. Ralf Glössner, Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte, geht es bei diesem Verfahren auch um die grundsätzliche Frage, ob die Bundesrepublik die Berufsverbotpraxis aus den Siebziger Jahren wieder aufleben lasse oder endgültig begrabe. Die Ablehnung des Lehramtsanwärters war 2004 auch von der heutigen Bundesbildungsministerin Anette Schavan bestätigt worden. Die CDU-Politikerin war damals Kultusministerin in Stuttgart. (N24.de, Netzeitung) :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: SCHULENGericht bestätigt Berufsverbot für linken LehrerEin als linksextrem eingestufter Lehrer aus Heidelberg darf weder in BadenWürttemberg noch in Hessen unterrichten Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat eine Klage gegen sein Berufsverbot abgewiesen, ohne Gründe zu nennen. Die Kultusministerien beider Länder begrüßten das Urteil. Von Studenten- und Lehrerverbänden kam Kritik. Die Bewerbungen des Realschulpädagogen waren trotz fachlicher Eignung abgelehnt worden, weil er laut Verfassungsschutz einer antifaschistischen Gruppe angehört, die gegen die demokratische Grundordnung eingestellt sei. ::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Frankfurter Neue Presse13.03.2006 Gericht bestätigt Berufsverbot für linken Lehrer Karlsruhe/Heppenheim (dpa/lhe) Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat das Berufsverbot für einen politisch links gerichteten Lehrer bestätigt, der sich in Hessen und Baden-Württemberg für den Schuldienst beworben hatte. Gründe für seine Entscheidung nannte das Gericht am Montag nicht. Der 35 Jahre alte Michael Csaszkóczy gehört nach Einschätzung des Stuttgarter Kultusministeriums einer antifaschistischen Gruppe in Heidelberg an, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sei. Hessen hatte wie das Nachbarland den Realschulpädagogen trotz seiner fachlichen Eignung abgelehnt. Nach Informationen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) berief sich das Schulamt Bergstraße/Odenwald einzig auf den Umstand, dass der Verfassungsschutz Baden-Württemberg die Antifa-Gruppe beobachte. Gegen den Kläger lägen keinerlei weitere Erkenntnisse vor. Der 35- Jährige hatte bereits am Freitag nach der Verhandlung angekündigt, er werde bei einer Abweisung Berufung einlegen. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) forderte die Politik zum Handeln auf. «Wir erwarten von Ministerpräsident Günther Oettinger und Kultusminister Helmut Rau noch vor der Landtagswahl am 26. März eine klare Aussage», sagte der baden-württembergische GEW- Landesvorsitzende Rainer Dahlem in Stuttgart. Ein Heidelberger «Solidaritätskomitee Gegen Berufsverbote» bezeichnete die Entscheidung als «ein fatales Signal gegen Menschenrechte, Demokratie und Meinungsfreiheit» und rief zu einer Demonstration am 25. März in Karlsruhe auf. :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: URTEIL "Linker" Lehrer darf nicht unterrichten veröffentlicht: 13.03.06 - 11:55Karlsruhe (rpo). Ein linkspolitisch aktiver Lehramtsanwärter darf nicht an Schulen unterrichten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe, nachdem der Lehrer gegen seine Ablehnung an Schulen in Hessen und Baden-Württemberg geklagt hatte. Das Gericht hatte Zweifel an der Verfassungstreue des 35-jährigen Pädagogen. Das Regierungspräsidium Karlsruhe habe die Einstellung des Realschullehrers zu Recht abgelehnt, hieß es im Urteil. Der Lehrer Michael Csaszkóczy soll führendes Mitglied der als linksextrem eingestuften Antifaschistischen Initiative Heidelberg sein. Im Jahr 2004 verwehrte ihm deshalb das Land Baden-Württemberg den Eintritt in den Schuldienst. Das Land Hessen schloss sich 2005 an. Die Gründe der Verwaltungsgerichts-Entscheidung wurden am Montag noch nicht mitgeteilt. Sie sollen später bekannt gegeben werden. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) erklärte am Montag, dass sie den Realschullehrer weiter unterstützen will. Es sei seit 1993 der erste Fall, dass in Baden-Württemberg wieder ein Berufsverbot gegen einen Lehrer ausgesprochen worden sei. Bereits vor der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hatte der Betroffene angekündigt, dass er notfalls den Weg durch die Gerichtsinstanzen antreten will. ngz online © RP Online, AFP, ap, ddp, sid
Internationale Liga Für Menschenrechte Sektion der Fédération Internationale des Ligues de Droits de l’Homme, akkreditiert mit B-Status bei UNO, Europarat und UNESCODr. Rolf Gössner (Präsident der Liga) Tel.0421-70 33 54; Fax 0421-703290 E-mail: goessner@uni-bremen.de Internationale Liga für Menschenrechte Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin, Tel. 396 21 22, Fax 396 21 47, vorstand@ilmr.org Büro montags 17.00 - 19.00 Uhr13. März 2006 Bürgerrechtsorganisationen:„Mit dem Berufsverbotsurteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe wird ein falsches Signal gesetzt.“Prozessbeobachter Rolf Gössner: „Das Gericht hat es versäumt, ein Wiederaufleben der berüchtigten Berufsverbotspraxis früherer Jahrzehnte zu verhindern“ Mit großer Enttäuschung haben die Bürgerrechtsorganisationen, die am letzten Freitag das Berufsverbotsverfahren vor dem Verwaltungsgericht Karlruhe beobachtet haben, das heute ergangene Urteil aufgenommen. Das Verwaltungsgericht hat die Klage des Heidelberger Realschullehrers Michael Csaszkóczy abgewiesen und das gegen ihn seit 2004 verhängte Berufsverbot bestätigt. Liga-Präsident Dr. Rolf Gössner, der auch im Auftrag des Komitees für Grundrechte und Demokratie und des Republikanischen Anwältinnen- und Anwaltsvereins den Prozess beobachtet hat, zu dem Urteil: „Das Gericht hat es versäumt, der berüchtigten Berufsverbotspraxis früherer Jahrzehnte einen Riegel vorzuschieben und hat stattdessen im Ergebnis ein mehr als zweifelhaftes Berufsverbot gerichtlich abgesegnet.“ Mit dieser Entscheidung werde einem qualifizierten Bewerber für den Schuldienst wegen seines antifaschistischen Engagements und seiner politischen Gesinnung der Weg in den Schuldienst weiterhin versperrt. Zwar sind die Urteilsgründe noch nicht bekannt. Doch für Prozessbeobachter ist während der mündlichen Verhandlung deutlich geworden, dass dem betroffenen Kläger persönlich keinerlei Fehlverhalten oder gar verfassungsfeindliches Verhalten vorgeworfen wird – im Gegenteil: Ihm wurde vor Gericht bescheinigt, Zivilcourage und Engagement gegen Rechtsextremismus zu zeigen, persönlich friedliebend und für seinen Beruf bestens qualifiziert zu sein. Allein seine Mitgliedschaft in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg wird ihm zum Vorwurf gemacht, weil diese vom Verfassungsschutz beobachtet und als „linksextremistisch“ eingestuft wird – „im Zweifel also gegen den Lehramtskandidaten, dessen weitere Lebensperspektive und Berufskarriere mit diesem in der Bundesrepublik einzigartigen Berufsverbot erheblich beschädigt werden“, sagte Rolf Gössner. Die Bürgerrechtsorganisationen erinnern daran, dass die Bundesrepublik Deutschland schon einmal für die Verhängung eines Berufsverbots vom Internationalen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wegen Verstoßes gegen die Menschenrechte verurteilt worden ist – nachdem die bundes-deutschen Gerichte durch alle Instanzen hindurch jenes Berufsverbot für rechtens erklärt hatten. Insofern halten wir es für sinnvoll, dass Michael Csaszkóczy mit Unterstützung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird – auch wenn der Weg durch die Instanzen mühsam, kostenträchtig und lebenszeitraubend ist. gr/ste/hh GEW Hessen13. Dezember 2006„Gericht fällt politisches Urteil“Verwaltungsgericht weist Klage gegen Berufsverbot abDas Verwaltungsgericht Karlsruhe hat heute die Klage des Heidelberger Realschullehrers Michael Csaszkóczy gegen sein Berufsverbot abgewiesen. „Ich bin mir sicher, dass dieses Urteil keinen Bestand haben wird. Offenkundig hat das Gericht kurz vor der Landtagswahl ein politisches Urteil gefällt, dass rechtsstaatliche Maßstäbe vermissen lässt“, kommentierte der Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Jochen Nagel. Die GEW Hessen war als Prozessbeobachter bei der Verhandlung am 10. März 2006 anwesend. Obwohl in der Verhandlung am 10. März 2006 sowohl vom Schulamt als auch vom Gericht keinerlei Hinweise für ein irgendwie geartetes Fehlverhalten behauptet wurden und ihm sogar "Friedfertigkeit und Zivilcourage gegen Rechtsextremismus" attestiert wurden, betrachtet das Verwaltungsgericht das Berufsverbot als legitime Maßnahme des Kultusministeriums. „Weil sich Michael Csaszkóczy als Mitglied der antifaschistischen Initiative Heidelberg gegen Rassismus und Rechtsextremismus engagiert hat, darf er nicht Lehrer werden. Es ist ein Skandal, dass Lehrerinnen und Lehrer bei friedenspolitischem und antifaschistischem Engagement mit Sanktionen rechnen müssen. Die Nichteinstellung von Michael Csaszkóczy verstößt gegen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit und Berufsfreiheit“, erklärte Carmen Ludwig, stellvertretende Landesvorsitzende der GEW Hessen. Seit 2004 wird Csaszkóczy der Eintritt in den Schuldienst verwehrt, weil er sich für eine Antifaschistische Initiative in Heidelberg engagiert. Das Bundesland Hessen schloss sich 2005 diesem Verbot an. Vergangene Woche hat das Staatliche Schulamt für den Kreis Bergstraße und den Odenwaldkreis auf Anordnung des Kultusministeriums den Antrag Csaszkóczys auf Einstellung in den hessischen Schuldienst offiziell abgelehnt. „Wir werden auch weiterhin alles dafür tun, dass Michael Csaszkóczy in den Schuldienst übernommen wird“, so Carmen Ludwig abschließend. Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hessen Zimmerweg 12, 60325 Frankfurt am Main, Telefon 069 – 97 12 93 26, Mobil 0170 – 41 24 942, Telefax 069 – 97 12 93 93, E-Mail bdietz-becker@hessen.gew.de Verantwortlich: Jochen Nagel Pressereferentin: Barbara Dietz-Becker :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: GEW Baden-WürttembergPM 25/06: 13. März 2006Berufsverbot: Jetzt ist zuerst die Politik gefragtVerwaltungsgericht weist Klage gegen Berufsverbot abStuttgart – Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat heute (13.03.) die Klage des Heidelberger Lehrers Michael Csaszkóczy gegen sein Berufsverbot abgewiesen. „Wir werden Csaszkóczy auch weiterhin bei seinem Kampf für Meinungsfreiheit unterstützen. Zuerst ist aber jetzt die Politik gefragt. Wir erwarten von Ministerpräsident Günther Oettinger und Kultusminister Helmut Rau noch vor der Landtagswahl am 26. März eine klare Aussage, ob sie dieses undemokratische und antiquierte Mittel ihrer Amtsvorgänger weiter anwenden wollen. Es darf nicht sein, dass Lehrerinnen und Lehrer bei politischem Engagement mit Sanktionen rechnen müssen“, sagte am Montag (13.03.) in Stuttgart Rainer Dahlem, Landesvorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Seit 2004 wird Csaszkóczy der Eintritt in den Schuldienst verwehrt, obwohl es keine Hinweise gibt, dass er als Referendar gegen das Neutralitätsgebot für Lehrkräfte verstoßen habe. Ihm wird nur seine Mitgliedschaft in einer Antifaschistischen Initiative in Heidelberg zum Vorwurf gemacht. Das Bundesland Hessen schloss sich 2005 diesem Verbot an. Der 1972 beschossene Radikalenerlass war in den 70er Jahren Grundlage für etwa 10.000 Berufsverbote vor allem gegen Lehrer/innen und Postbeamte. Drei Millionen Menschen wurden damals auf ihre Verfassungstreue überprüft. 1995 wurden Berufsverbote vom Europäischen Gerichtshof für menschenrechtswidrig erklärt. In Baden-Württemberg gab es zwischen 1983 und 1993 noch zwölf Ablehnungen für Lehramtsbewerber aus politischen Gründen, danach war Csaszkóczy der einzige Fall. Die GEW unterstützt Csaszkóczy bei seiner Klage und will erreichen, dass die rechtlichen Grundlagen des so genannten „Radikalenerlasses“ aus dem Landesrecht gestrichen werden. Weitere Informationen: www.gew-bw.de :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Presseerklärung 2006/020 - Tobias Pflüger (MdEP) Strasbourg, 13. März 2006Gericht bescheinigt „Zivilcourage gegen Rechtsextremismus“ und hält Berufsverbot aufrechtGericht bescheinigt "Zivilcourage gegen Rechtsextremismus" und hält gleichzeitig Berufsverbot aufrecht - Massive Menschenrechtsverletzung sowie Verstoß gegen EU-Vertrag und Menschenrechtskonvention (EMRK)Zur heutigen Bekanntgabe des Urteils vom Verwaltungsgerichts Karlsruhe, dass die Klage des Heidelberger Realschullehrers Michael Csaszkóczy gegen das über ihn verhängte Berufsverbot abgewiesen wird, erklärt der baden-württembergische Europaabgeordnete der Linksfraktion (GUE/NGL), Tobias Pflüger: Das Berufsverbots-Verfahren gegen Michael Csaszkóczy hat mittlerweile die Grenze der Absurdität überschritten. Es ist einfach mehr als sonderbar, dass einerseits sowohl vom Schulamt, als auch vom Gericht dem Lehrer "Friedfertigkeit und Zivilcourage gegen Rechtsextremismus" attestiert wird, und andererseits mit dem Urteil in der gleichen Verhandlung eben wegen dieser Zivilcourage an der undemokratischen Praxis des Berufsverbotes festgehalten wird. Das Gericht verletzt damit auch das im EU-Vertrag festgeschriebene Recht auf freie Berufswahl und das EU-Diskriminierungsverbot. Zugleich ist das Urteil ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, in der die Berufsfreiheit garantiert ist. Bereits 1995 wurden Berufsverbote vom Europäischen Gerichtshof für menschenrechtswidrig erklärt. Berufsverbote waren schon in der Hochphase nach dem so genannten Radikalenerlass ein Skandal, heute sind Berufsverbote mehr denn je völlig fehl am Platz. Es ist ein Weg zurück in eine düstere Vergangenheit. Die heutige Bundesbildungsministerin Annette Schavan hat sich mit dem Berufsverbotsverfahren gegen Michael Csaszkóczy in Baden-Württemberg in bleibende Erinnerung gebracht, sie ist wesentlich verantwortlich für das Verbauen seiner Lebensperspektiven. Bei dem, was Michael Csaszkóczy vorgeworfen wird, geht es einzig allein um eine so genannte Kontaktschuld. Denn das Gericht sieht keinerlei Hinweise für ein irgendwie geartetes Fehlverhalten. Allein sein Engagement in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg wird nun dem Lehrer Michael Csaszkóczy vorgeworfen. Es muss ein für allemal Schluss sein mit der Bestrafung von absolut notwendigem Engagement gegen Faschismus und Rassismus. Das Bundesland Hessen schloss sich 2005 dem von Baden-Württemberg verhängten Berufsverbot an und bestätigte am vergangenen Mittwoch (08.03.) auch in Hessen ein Berufsverbot. Die jetzt abgewiesene Klage des Lehrers Michael Csaszkóczy gegen das gegen ihn verhängte Berufsverbot ist ein weiterer nicht hinzunehmender Schritt in Richtung massiver Grundrechtseinschränkung. Es gilt diesen Menschenrechtsverletzungen entgegenzutreten, von daher unterstütze ich die bundesweite Demonstration gegen Berufsverbote am 25.03.2006 in Karlsruhe. Strasbourg, 13. März 2006 :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Pressemeldung vom 13.03.2006Aktuelle Pressemitteilung des Hessischen KultusministeriumsStaatssekretär Jacobi: "Wer das Grundgesetz nicht achtet, hat in der Schule nichts verloren"Als klare Bestätigung der Entscheidung Hessens wertete Joachim Jacobi, Staatssekretär im Hessischen Kultusministerium, das heutige Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, die Klage von Michael Csaszkóczy auf Einstellung in den baden-württembergischen Schuldienst abzulehnen. Auch Hessen hat den Bewerber abgelehnt. "Wer das Grundgesetz nicht achtet, hat in der Schule nichts verloren", erklärte der Staatssekretär. "Die Mitleids-Kampagne der GEW hat nichts genützt", so Jacobi weiter. Herr Csaszkóczy habe sich durch seine aktive Mitgliedschaft in der "Antifaschistischen Initiative Heidelberg" die Perspektiven selbst verbaut. "Der Staat hat die Aufgabe, Kinder und Jugendliche vor verfassungsfeindlichem Gedankengut - ob von links oder von rechts - zu schützen", betonte er. :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: PM Verwaltungsgericht: http://vgkarlsruhe.de/servlet/PB/menu/1197994/index.html Verwaltungsgericht weist Klage des Heidelberger Realschullehrers abDatum: 13.03.2006Kurztext: Pressemitteilung vom 13.03.2006Im Verfahren des Heidelberger Realschullehrers, der auf Einstellung in den Schuldienst des Landes geklagt hatte, gab die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts nach der mündlichen Verhandlung vom 10. März 2006 heute seine Entscheidung bekannt. Danach hat das Regierungspräsidium Karlsruhe die Einstellung des Heidelberger Realschullehrers zu Recht abgelehnt. Die Klage wurde deshalb abgewiesen. Die Entscheidungsgründe liegen derzeit noch nicht vor. Das Regierungspräsidium hatte die Bewerbung des Lehrers wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue abgelehnt, weil dieser unter anderem führendes Mitglied der vom Verfassungsschutz als linksextrem eingestuften Antifaschistischen Initiative Heidelbergs sei. http://vgkarlsruhe.de/servlet/PB/menu/1197994/index.html -- Solidaritätskomitee gegen das Berufsverbot Postfach 103162 69021 Heidelberg www.gegen-berufsverbote.de Spenden (aktuell für die Kosten der Demo): Gegendruck e. V. Kontonummer 21152200 Volksbank Heidelberg (BLZ 67290000) Stichwort „Berufsverbot“ Göttingen, den 13. März 2006PressemitteilungVerwaltungsgericht Karlsruhe bestätigt Berufsverbot gegen ein Rote-Hilfe-MitgliedNachdem das Verwaltungsgericht Karlsruhe am 10.03.2006 in einem vollbesetzten Saal über die Rechtmäßigkeit des Berufsverbotes gegen den Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy verhandelt hatte, ist es nun am heutigen Montag mit der Bekanntgabe seines Urteils an die Öffentlichkeit getreten: Das Verwaltungsgericht hat am frühen Morgen das vom baden-württembergischen Kultusministerium verhängte Berufsverbot bestätigt. Die Maßnahme des Ministeriums betrachtet das Gericht offenbar als legitim, auch wenn dem von staatlicher Repression Betroffenen individuell kein irgendwie geartetes, gar strafrechtlich relevantes Fehlverhalten nachgewiesen werden könne. Ausschlaggebend sei Csaszkóczys Engagement in der vom Verfassungsschutz als linksextremistisch eingestuften Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD). Damit folgte das Gericht der Argumentationskette des für das „Referat Lehrer- und Personalverwaltung“ zuständigen Leitenden Regierungsdirektors, Detlef Brandner. Der ließ es sich am Freitag nicht nehmen, auf die von „friedliebender“ Absicht geprägte „Zivilcourage“ des Pädagogen hinzuweisen, um dann trotzdem dessen „Untauglichkeit“ für den Beruf als Lehrer zu attestieren - einzig und allein auf Grund seines „Bekenntnisses zur AIHD“ und zu anderen linken Organisationen wie zum Beispiel der Roten Hilfe e. V. Er behauptete, dass Michael Csaszkóczy das parlamentarische System (FDGO) diffamieren würde. Und er legte noch darauf : "Ich wollte nicht haben, dass mein Sohn bei ihm in Geschichte oder Gemeinschaftskunde unterrichtet wird." Eigentlich hat Brandner Michael Csaszkóczy und alle anderen Kritiker von unhaltbaren Zuständen in der BRD diffamiert. Das Verwaltungsgericht hat damit deutlich gemacht, dass es an einer Reanimation der Berufsverbotspraxis interessiert ist, die für die 1970er Jahre so prägend war, weil damals in der BRD über 100.000 Menschen davon betroffen waren. Während diese Maßnahme in einer von der Blockkonfrontation zwischen Ost und West dominierten politischen Gesellschaftssituation von staatsnahen Kräften noch wegen der Unterwanderungs- oder Indoktrinationsgefahr durch eine starke Linke gerechtfertigt werden konnte, haben sich die Umstände nun umfassend gewandelt. Schließlich können selbst konservative Gruppierungen solche Gefahrenszenarien heute nicht mehr vermitteln, ohne unglaubwürdig zu erscheinen. Das Verwaltungsgericht wird durch seine Entscheidung zum Vollstrecker einer auf dem Boden staatsideologischer Prämissen urteilenden Gesinnungsjustiz, bei der das immerwährende Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des verfassten Regierungssystems in eine vollständige Entpolitisierung des BeamtInnentums transformiert werden soll. Das heißt, dass vor allem LehrerInnen kein außerparlamentarisches oder nichtstaatliches antifaschistisches Engagement an den Tag legen dürfen, eben weil sie als LehrerInnen in ihrer Rolle als FormerInnen staatshörigen Nachwuchses aufgehen müssen. Ob sie sich dabei individuell in strafrechtlich relevantes Gewässer begeben haben oder „nur“ Mitglieder von Gruppierungen sind, die vom Verfassungsschutz (VS) beobachtet werden, spielt keine Rolle. Die Zugehörigkeit zu einer vom VS als bedrohlich eingestuften Gruppierung, der über breite Vernetzung bundesweite Bedeutung zugeschrieben wird (wie damals der DKP), reicht da völlig aus. Das Karlsruher Urteil ist als Aufforderung an unseren langjährigen Genossen Michael zu verstehen, politisch abzuschwören, sich endlich zu einem „wehrhaften Demokraten“ zu entwickeln, alle Mitgliedschaften in linken Organisationen aufzukündigen und ein „guter Deutscher“ zu werden - dann darf er auch endlich Kinder unterrichten. Dagegen werden wir weiterhin protestieren und zusammen mit anderen Gruppierungen den Versuch unternehmen, die rechtlichen Grundlagen des so genannten Radikalenerlasses endgültig aus dem Landesrecht zu streichen. Zu diesem Zweck findet am 25.03.2006 in Karlsruhe eine bundesweite Demonstration gegen das Berufsverbot statt, zu der auch die Rote Hilfe aufruft. Mathias Krause für den Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. -- -- Rote Hilfe e.V. Bundesgeschäftsstelle Postfach 3255 37022 Göttingen Tel: (05 51) 7 70 80 08 Di.+Do. 15-20 Uhr Fax: (05 51) 7 70 80 09 Mail: bundesvorstand@rote-hilfe.de Web: https://www.rote-hilfe.de PGP: https://www.rote-hilfe.de/downloads/RH-Public-Keys.asc Spenden- und Beitragskonto: Rote Hilfe e.V. Konto Nr. 191 100 462 Postbank Dortmund BLZ 440 100 46 Solidarität ist eine Waffe! 13. März 2006Bürgerrechtsorganisationen:„Mit dem Berufsverbotsurteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe wird ein falsches Signal gesetzt.“Prozessbeobachter Rolf Gössner: „Das Gericht hat es versäumt, ein Wiederaufleben der berüchtigten Berufsverbotspraxis früherer Jahrzehnte zu verhindern“Mit großer Enttäuschung haben die Bürgerrechtsorganisationen, die am letzten Freitag das Berufsverbotsverfahren vor dem Verwaltungsgericht Karlruhe beobachtet haben, das heute ergangene Urteil aufgenommen. Das Verwaltungsgericht hat die Klage des Heidelberger Realschullehrers Michael Csaszkóczy abgewiesen und das gegen ihn seit 2004 verhängte Berufsverbot bestätigt. Liga-Präsident Dr. Rolf Gössner, der auch im Auftrag des Komitees für Grundrechte und Demokratie und des Republikanischen Anwältinnen- und Anwaltsvereins den Prozess beobachtet hat, zu dem Urteil: „Das Gericht hat es versäumt, der berüchtigten Berufsverbotspraxis früherer Jahrzehnte einen Riegel vorzuschieben und hat stattdessen im Ergebnis ein mehr als zweifelhaftes Berufsverbot gerichtlich abgesegnet.“ Mit dieser Entscheidung werde einem qualifizierten Bewerber für den Schuldienst wegen seines antifaschistischen Engagements und seiner politischen Gesinnung der Weg in den Schuldienst weiterhin versperrt. Zwar sind die Urteilsgründe noch nicht bekannt. Doch für Prozessbeobachter ist während der münd-lichen Verhandlung deutlich geworden, dass dem betroffenen Kläger persönlich keinerlei Fehlverhalten oder gar verfassungsfeindliches Verhalten vorgeworfen wird – im Gegenteil: Ihm wurde vor Gericht bescheinigt, Zivilcourage und Engagement gegen Rechtsextremismus zu zeigen, persönlich friedliebend und für seinen Beruf bestens qualifiziert zu sein. Allein seine Mitgliedschaft in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg wird ihm zum Vorwurf gemacht, weil diese vom Verfassungsschutz beobachtet und als „linksextremistisch“ eingestuft wird - "im Zweifel also gegen den Lehramtskandidaten, dessen weitere Lebensperspektive und Berufskarriere mit diesem in der Bundesrepublik einzigartigen Berufsverbot erheblich beschädigt werden", sagte Rolf Gössner. Die Bürgerrechtsorganisationen erinnern daran, dass die Bundesrepublik Deutschland schon einmal für die Verhängung eines Berufsverbots vom Internationalen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wegen Verstoßes gegen die Menschenrechte verurteilt worden ist – nachdem die bundesdeutschen Gerichte durch alle Instanzen hindurch jenes Berufsverbot für rechtens erklärt hatten. Insofern halten wir es für sinnvoll, dass Michael Csaszkóczy mit Unterstützung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird – auch wenn der Weg durch die Instanzen mühsam, kostenträchtig und lebenszeitraubend ist. gr/ste/hh junge welt 11.03.2006Berufsverbotsprozeß: Urteil am MontagKarlsruhe. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat am Freitag über die Rechtmäßigkeit eines Berufsverbotes für einen Heidelberger Lehrer verhandelt. Dem Realschullehrer Michael Csaszkóczy wird seit 2004 vom baden-württembergischen Kultusministerium der Eintritt in den Schuldienst verwehrt, weil er sich für die »Antifaschistische Initiative Heidelberg« (AIHD) engagiert. Das Urteil wird am Montag erwartet. Nach Angaben der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) handelt es sich um den bundesweit einzigen Berufsverbotsfall, bei dem ein Lehrer betroffen ist. Der Lehrer wehrt sich vor Gericht gegen das Berufsverbot und kündigte einen Weg durch die Instanzen an, falls er nicht Recht bekommen sollte. Ein Berufsverbot wäre ein Beschluß gegen »Zukunftsperspektiven, Hoffnung und Demokratie«, betonte er. Die Vorsitzende des Bezirks Nordbaden der GEW, Hildegard Klenk, bezeichnete das Verfahren als eine »politisch gefährliche Aussage«. Viele Kollegen, die selbst politisch tätig sind, seien nun in Sorge, sagte Klenk. Die Bildungsgewerkschaft unterstützt den Lehrer und will erreichen, daß die rechtlichen Grundlagen des sogenannten Radikalenerlasses aus dem Landesrecht gestrichen werden. (ddp/jW) ::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Stuttgarter Zeitung, 11.03.2006Berufsverbot gegen "friedliebenden Lehrer"?Prozess am Verwaltungsgericht Karlsruhe: überzeugter Antifaschist will eingestellt werdenKARLSRUHE. Wegen zweifelhafter Verfassungstreue wird einem Pädagogen und überzeugten Antifaschisten die Einstellung in den baden-württembergischen Schuldienst verweigert. Ob das rechtens ist, entscheidet am Montag das Verwaltungsgericht Karlsruhe. Von Meinrad Heck Durch die Flure der Justiz geistert das Gespenst des Radikalenerlasses. Mitte der 70er Jahre war es gewesen, als Lokomotivführer, Lehrer und andere angehende Beamte, die kommunistischer Umtriebe verdächtigt wurden, faktisch mit einem Berufsverbot belegt worden waren. Und jetzt, so befürchten Kritiker, beginne der Spuk von neuem. Michael Csaszkãczy klagt vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe auf Einstellung in den Schuldienst. Die wird ihm seit Jahren verweigert. Der 36-jährige ist Mitglied der als linksextremistisch eingestuften Antifaschistischen Initiative Heidelberg. Und weil er sich in einem "vertieften Einstellungsgespräch" beim Oberschulamt auch noch ausdrücklich dazu bekannte, haftet an ihm ein so genannter "Eignungsmangel". Denn die besagte Heidelberger Initiative steht im Verdacht, "Militanz" zu befürworten. Einige dutzend Sympathisanten begleiten Michael Csaszkãczy zu seinem Verhandlungstermin. "Kein Berufsverbot" ist auf Spruchbändern zu lesen. Sein Anwalt Martin Heiming hat dutzende von Schriftsätzen verfasst und kritisiert vehement den baden-württembergischen Verfassungsschutz, auf dessen Erkenntnisse sich die Ablehnung seines Mandanten stützt. Aber nichts davon sei bewiesen. Und vor allem werde Michael Csaszkãczy noch nicht einmal der Vorwurf einer persönlichen Verfehlung gemacht. Demnach genügte das Etikett antifaschistisch zu sein. Der heute 36-Jährige hatte an Publikationen über Widerstandskämpfer im Naziregime mitgewirkt, Proteste gegen rechte Demonstrationen organisiert. Rein fachlich hatte sich der Mann aber nichts zu Schulden kommen lassen. Keiner wirft ihm vor, er indoktriniere etwa Schüler. Während seiner Referendarszeit hätten amtliche Prüfer an seiner pädagogischen Qualifikation nichts auszusetzen gehabt, kritisiert Anwalt Heiming. "Es ist zum Haareraufen", sagt er. Die Gegenseite widerspricht nicht. Es gebe keine persönlichen Verfehlungen, gesteht Detlef Brandner, der Leitende Regierungsdirektor im Regierungspräsidium Karlsruhe und zuständig für das Referat Lehrer- und Personalverwaltung. Der so umstrittene Pädagoge "zeigt Zivilcourage", meint Brandner, er sei "friedliebend", allerdings mache ihn sein Bekenntnis zur Antifaschistischen Initiative nun einmal "einfach untauglich". Also verdeutlicht der Regierungsdirektor: "Ich wollte nicht haben, dass mein Sohn bei ihm in Geschichte oder Gemeinschaftskunde unterrichtet wird." Beistand erhält Michael Csaszkãczy von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft oder von der Internationalen Liga für Menschenrechte. Deren Präsident Rolf Gössner kritisiert, dass durch die bisherigen Entscheidungen baden-württembergischer Behörden einem "engagierten Antifaschisten Berufsverbot erteilt wurde". Das sei eine "politisch motivierte Entscheidung, die auf zweifelhaften Erkenntnissen des Verfassungsschutzes" beruhe. "Schärfsten Protest" erhebt auch die Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordbaden, Hildegard Klenk. Es sei "unglaublich, dass der Kollege zwölf Jahre vom Geheimdienst beobachtet" worden sei und dass bei der Entscheidung, ihn nicht in den Schuldienst zu übernehmen, "seine Persönlichkeit nicht beachtet" worden sei. Das Verwaltungsgericht will sein Urteil am Montag verkünden. Untauglicher Beamter?Berufsverbot für einen AntifaschistenKarlsruhe - Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat am gestrigen Freitag über die Rechtmäßigkeit eines Berufsverbotes für den Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy verhandelt. Ihm wird seit 2004 vom baden-württembergischen Kultusministerium der Eintritt in den Schuldienst verwehrt, weil er sich für die "Antifaschistische Initiative Heidelberg" (AIHD) engagiert. Das Urteil wird am Montag erwartet. Nach Angaben der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) handelt es sich um den bundesweit einzigen Berufsverbots-Fall, bei dem ein Lehrer betroffen ist. Der Prozess wird von der Humanistischen Union, der Internationalen Liga für Menschenrechte, dem Komitee für Grundrechte und Demokratie und dem Republikanischen Anwaltsverein beobachtet. Das Bekenntnis des Lehrers zur AIHD macht ihn nach Ansicht des Vertreters des Landes, Detlef Brandner, als Beamten "untauglich". Die Gruppierung wird vom Landesamt für Verfassungsschutz als linksextremistisch eingestuft. Zweifelhafte Erkenntnisse des Verfassungsschutzes? Zur Bedeutung des Verfahrens sagte Dr. Ralf Gössner, Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte, im Vorfeld des Prozesses: "Wir sind besorgt darüber, dass ein qualifizierter Bewerber für den Schuldienst wegen seines antifaschistischen Engagements Zweifel an seiner Verfassungstreue hervorrufen kann und ihm damit der Weg in den Schuldienst versperrt wird." Es gehe bei diesem Verfahren um die grundsätzliche Frage, ob in der Bundesrepublik die berüchtigte Berufsverbotspraxis früherer Jahrzehnte wieder auflebe oder endlich der Vergangenheit angehöre. Die prozessbeobachtenden Bürgerrechtsgruppen sehen nach wie vor die Gefahr, dass mit diesem Berufsverbot ein engagierter Antifaschist aus Gesinnungsgründen vom Schuldienst ferngehalten wird, dem persönlich kein Fehlverhalten vorzuwerfen und der für den Lehrerberuf bestens qualifiziert sei. "Wir werten diese Ablehnung bislang als Verstoß gegen die Grundrechte auf Meinungs- und Berufsfreiheit - eine unseres Erachtens politisch motivierte Entscheidung des baden-württembergischen Kultusministeriums, die überwiegend auf den zweifelhaften Erkenntnissen und Bewertungen des Verfassungsschutzes beruht", so Gössner. Die Bundesrepublik sei schon einmal für die Verhängung eines Berufsverbots vom Internationalen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg verurteilt worden - wegen Verstoßes gegen die Menschenrechte, erläutert Gössner. Jetzt sei das Verwaltungsgericht Karlsruhe am Zug. "Den Anfängen einer neuen Berufsverbote-Politik sollte schnellstmöglich Einhalt geboten werden, damit nicht weitere Lebensperspektiven und Berufskarrieren zerstört werden." (pma) Meldung vom Samstag, 11. März 2006 © ka-news 2006 Lehrer kämpft gegen "Berufsverbot"Verwaltungsgericht Karlsruhe verhandelt Fall des Heidelbergers Michael CsaszkoczyVon dpa-Korrespondent Martin Oversohl Karlsruhe/Heidelberg. Wenigstens eines ist an diesem Freitag im Verwaltungsgericht Karlsruhe sicher: Der kleine und überhitzte Sitzungssaal musste seit langem nicht mehr so viele Menschen aufnehmen wie zum Prozess um Michael Csaszkoczy, einen politisch aktiven Realschullehrer, der gegen den Willen von Behörden und Ministerium um seine Einstellung kämpft. Mit Protestplakaten verleihen die rund 50 Anhänger des 35-Jährigen ihrer Meinung Ausdruck, offen schimpfen sie gegen das "Berufsverbot". Das Regierungspräsidium Karlsruhe dagegen bleibt bei seiner Ablehnung: Der Mann sei zwar fachlich geeignet, doch widerspreche seine Mitgliedschaft in einer als linksextrem eingestuften Gruppe den Voraussetzungen für den Lehrerberuf. Vor allem zwei Sätze der Homepage der "Antifaschistischen Initiative Heidelberg" könnten dem Heidelberger Pädagogen zum Verhängnis werden. Dort heißt es, "Militanz, die sich durch angemessene Zielgerichtetheit, permanente Selbstreflexion, konsequente Abwägung und hohes Verantwortungsbewusstsein der Agierenden auszeichnet, betrachten wir als legitimes Mittel im Kampf um Befreiung." Und: An "den herrschenden Unterdrückungsverhältnissen" werde sich auf parlamentarischem Weg "nichts Grundlegendes ändern". Auch der Vorsitzende Richter Bernd Heß äußert offen seine Zweifel: "Bei Ihren Fächern Deutsch und Geschichte besteht Anlass zur Befürchtung, dass Sie in diesem Unterricht ein Bild unseres Staates propagieren und an Schüler weiter geben, das von Seiten des Landes als diskriminierend angesehen wird", meint Heß. Csaszkoczy - mit Glatze, Weste und zahlreichen Ringen am Ohr - präsentiert sich vor Gericht zurückhaltend, lächelnd, aber bestimmt. Er stehe zwar hinter den Veröffentlichungen seiner Gruppe, sagt er. "Aber das staatliche Handeln darf kritisiert werden auf der Grundlage der freiheitlich-demokratischen Ordnung, davon lebt unsere Demokratie." Es sei ihm bislang nie vorgehalten worden, "die Schüler zu beeinflussen oder zu indoktrinieren". Selbst nach Ansicht von Detlef Brandner, dem Vertreter des Regierungspräsidiums, zeigt der Heidelberger "Zivilcourage und großen Einsatz". Doch tue der Pädagoge durch seinen Einsatz auch das Gegenteil dessen, was von ihm erwartet werde. "Der Kläger bekennt sich eindeutig zu den Zielen einer verfassungsfeindlichen Organisation und zur Diffamierung des Systems", kritisiert Brandner. Auch die frühere Kultusministerin Annette Schavan (CDU) hatte ihren ablehnenden Bescheid so begründet. Dagegen warf Verteidiger Martin Heimen der Behörde vor, durch die Entscheidung "völlig falsche Signale" zu setzen. Am Montag will die Karlsruher Kammer ihre Entscheidung veröffentlichen. © Mannheimer Morgen - 11.03.2006 Lehrer wehrt sich gegen BerufsverbotFreitag 10. März 2006, 11:57 Uhr Karlsruhe/Wiesbaden (ddp-hes). Vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe hat am Freitag ein Prozess über die Rechtmäßigkeit eines Berufsverbotes für einen Heidelberger Lehrer begonnen. Dem Realschullehrer Michael C. wird seit 2004 vom baden-württembergischen Kultusministerium der Eintritt in den Schuldienst verwehrt, weil er sich für die «Antifaschistische Initiative Heidelberg» (AIHD) engagiert. Die Gruppierung wird vom Landesamt für Verfassungsschutz als linksextremistisch eingestuft. Der Lehrer wehrte sich vor Gericht gegen das Berufsverbot und kündigte einen Weg durch die Instanzen an, falls er nicht Recht bekommt. Ein Berufsverbot wäre ein Beschluss gegen «Zukunftsperspektiven, Hoffnung und Demokratie», betonte er. Der Vertreter des Landes, Detlef Brandner, entgegnete, jeder Lehrer einer öffentlichen Schule müsse sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. Das Bekenntnis des Realschullehrers zur AIHD mache ihn als Beamten «untauglich». Der Vorsitzende Richter Bernd Heß merkte an, die Organisation male ein Bild des Staates, das als diffamierend angesehen werden könnte. Sein Urteil will er am Montag verkünden. Nach Angaben der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ist dies derzeit bundesweit der einzige Berufsverbots-Fall, bei dem ein Lehrer betroffen ist. Das Land Hessen hat mittlerweile ebenfalls aus politischen Gründen eine Anstellung des Lehrers verweigert. Die Bildungsgewerkschaft unterstützt den Lehrer und will erreichen, dass die rechtlichen Grundlagen des so genannten Radikalenerlasses aus dem Landesrecht gestrichen werden. Nach früheren Angaben des Ministeriums handelte es sich bei dem Verfahren hingegen um einen «absoluten Ausnahmefall», der nicht mit dem Radikalenerlass aus dem Jahr 1972 in Verbindung stehe. (ddp) ::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Untauglicher Beamter?Freitag 10. März 2006, 13:34 Uhr Karlsruhe (ddp). Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat am Freitag über die Rechtmäßigkeit eines Berufsverbotes für einen Heidelberger Lehrer verhandelt. Dem Realschullehrer Michael C. wird seit 2004 vom baden-württembergischen Kultusministerium der Eintritt in den Schuldienst verwehrt, weil er sich für die «Antifaschistische Initiative Heidelberg» (AIHD) engagiert. Das Urteil wird am Montag erwartet. Nach Angaben der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) handelt es sich um den bundesweit einzigen Berufsverbots-Fall, bei dem ein Lehrer betroffen ist. Der Lehrer wehrt sich vor Gericht gegen das Berufsverbot und kündigte einen Weg durch die Instanzen an, falls er nicht Recht bekommen sollte. Ein Berufsverbot wäre ein Beschluss gegen «Zukunftsperspektiven, Hoffnung und Demokratie», betonte er. Der Vertreter des Landes, Detlef Brandner, entgegnete, jeder Lehrer einer öffentlichen Schule müsse sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. Das Bekenntnis des Realschullehrers zur AIHD mache ihn als Beamten «untauglich». Die Gruppierung wird vom Landesamt für Verfassungsschutz als linksextremistisch eingestuft. Der Vorsitzende Richter Bernd Heß merkte an, die Organisation male ein Bild des Staates, das als diffamierend angesehen werden könnte. Das Bundesland Hessen hat mittlerweile ebenfalls aus politischen Gründen eine Anstellung des Lehrers verweigert. Der Lehrer studierte an der Pädagogischen Hochschule in Heidelberg Deutsch, Geschichte und Kunst. Er beteuerte, es entspreche weder seinem politischen noch seinem pädagogischen Selbstverständnis, Schüler zu beeinflussen. Sein Anwalt Martin Heiming verwies außerdem darauf, dass die Arbeit seines Mandanten während der zweijährigen Referendariatszeit als «gut oder sehr gut» beurteilt wurde. Michael C. werde von Schülern und Eltern geschätzt. Zahlreiche Anhänger der linken Szene saßen während der Verhandlung im Gerichtssaal. Die Vorsitzende des Bezirks Nordbaden der GEW, Hildegard Klenk, bezeichnete das Verfahren als eine «politisch gefährliche Aussage». Viele Kollegen, die selbst politisch tätig sind, seien nun in Sorge, sagte Klenk. Die Bildungsgewerkschaft unterstützt den Lehrer und will erreichen, dass die rechtlichen Grundlagen des so genannten Radikalenerlasses aus dem Landesrecht gestrichen werden. Nach früheren Angaben des Ministeriums handelte es sich bei dem Verfahren hingegen um einen «absoluten Ausnahmefall», der nicht mit dem Radikalenerlass aus dem Jahr 1972 in Verbindung stehe. Dieser hatte darauf abgezielt, Anhänger radikaler politischer Gruppierungen vom gesamten öffentlichen Dienst fernzuhalten. (ddp) ::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Karlsruhe (dpa/lsw) - Nach der Ablehnung an Schulen in Baden- Württemberg und Hessen hat ein politisch aktiver Lehramtsanwärter am Freitag versucht, seine Bewerbung vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe durchzusetzen. Der fachlich geeignete 35-Jährige war wegen seiner Mitgliedschaft in einer als linksextrem eingestuften Gruppe nicht als Lehrer eingestellt worden. Bei der Verhandlung am Freitag wies der Heidelberger Pädagoge die Anschuldigungen der Schulbehörden zurück. Eine Entscheidung der Kammer soll am Montag (13. März) veröffentlicht werden. «Bei Ihren Fächern Deutsch und Geschichte besteht Anlass zur Befürchtung, dass Sie in diesem Unterricht ein Bild unseres Staates propagieren und an Schüler weiter geben, das von Seiten des Landes als diskriminierend angesehen wird», sagte der Vorsitzende Richter Bernd Heß bei der Verhandlung. Unterstützt von zahlreichen Anhängern aus der Heimatstadt und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) entgegnete der Kläger, er stehe zwar hinter den umstrittenen Veröffentlichungen seiner politischen Gruppe. «Mir wurde bislang aber nie vorgehalten, die Schüler zu beeinflussen oder zu indoktrinieren.» Das widerspreche auch seinem pädagogischen Selbstverständnis, sagte der 35-Jährige. Nach Ansicht von Detlef Brandner vom Regierungspräsidium Karlsruhe zeigt der Kläger aus Heidelberg zwar «Zivilcourage und großen Einsatz». Der Pädagoge tue aber eben das Gegenteil dessen, was von ihm erwartet werde. Dagegen warf Verteidiger Martin Heimen der Behörde vor, durch die Entscheidung «völlig falsche Signale» zu setzen. Es herrschten andere Umstände als zu Zeiten des Bundesverfassungsgerichts von 1975: Damals war in einem Urteil ein besonderes Treueverhältnis der Beamten zum Staat gefordert worden. «Die Verfassung ist heute stabiler», sagte Heimen. Die frühere Stuttgarter Kultusministerin Annette Schavan (CDU) hatte den ablehnenden Bescheid im August 2004 mit der Gesinnung der «Antifaschistischen Initiative Heidelberg» begründet, der der Kläger seit mehreren Jahren angehört. Die Gruppe befürworte Militanz und stelle sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung, betonte auch der Vertreter des Regierungspräsidiums erneut vor Gericht. Auch in Heppenheim (Hessen) war eine Bewerbung des Realschulpädagogen im vergangenen Sommer abgelehnt worden. «Wer das Grundgesetz nicht achtet, hat in der Schule nichts verloren», hatte eine Sprecherin des Kultusministeriums in Wiesbaden damals zu dem Bescheid erklärt. Die GEW bezeichnete es als «abstrus, dass im Jahr 2006 noch so vorgegangen und ein Berufsverbot erteilt wird». Die nordbadische GEW- Vorsitzende Hildegard Klenk forderte Baden-Württembergs Ministerpräsidenten Günther Oettinger (CDU) auf, ein Zeichen gegen Diskriminierung zu setzen und den 35-jährigen Kläger in den Schuldienst zu übernehmen. Antifaschistische Initiativen werden sowohl in Baden-Württemberg als auch in Hessen vom Verfassungsschutz beobachtet. 10.3.06 ::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::. ngo-online "druckfrisch" Ausdruck aus der Internet-Zeitung www.ngo-online.de 10.03.2006 Untauglicher Beamter?Verwaltungsgericht verhandelt über Fall eines Lehrer-Berufsverbots 10.03.2006 (ngo/ddp) Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat am Freitag über die Rechtmäßigkeit eines Berufsverbotes für einen Heidelberger Lehrer verhandelt. Dem Realschullehrer Michael C. wird seit 2004 vom baden-württembergischen Kultusministerium der Eintritt in den Schuldienst verwehrt, weil er sich für die "Antifaschistische Initiative Heidelberg" (AIHD) engagiert. Das Urteil wird am Montag erwartet. Nach Angaben der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) handelt es sich um den bundesweit einzigen Berufsverbots-Fall, bei dem ein Lehrer betroffen ist. Der Lehrer wehrt sich vor Gericht gegen das Berufsverbot und kündigte einen Weg durch die Instanzen an, falls er nicht Recht bekommen sollte. Ein Berufsverbot wäre ein Beschluss gegen "Zukunftsperspektiven, Hoffnung und Demokratie", sagte er. Der Vertreter des Landes, Detlef Brandner, entgegnete, jeder Lehrer einer öffentlichen Schule müsse sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. Das Bekenntnis des Realschullehrers zur AIHD mache ihn als Beamten "untauglich". Die Gruppierung wird vom Landesamt für Verfassungsschutz als linksextremistisch eingestuft. Der Vorsitzende Richter Bernd Heß merkte an, die Organisation male ein Bild des Staates, das als diffamierend angesehen werden könnte. Das Bundesland Hessen hat mittlerweile ebenfalls aus politischen Gründen eine Anstellung des Lehrers verweigert. Der Lehrer studierte an der Pädagogischen Hochschule in Heidelberg Deutsch, Geschichte und Kunst. Er beteuerte, es entspreche weder seinem politischen noch seinem pädagogischen Selbstverständnis, Schüler zu beeinflussen. Sein Anwalt Martin Heiming verwies außerdem darauf, dass die Arbeit seines Mandanten während der zweijährigen Referendariatszeit als "gut oder sehr gut" beurteilt wurde. Michael C. werde von Schülern und Eltern geschätzt. GEW verweist auf Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Die GEW weist darauf hin, dass 1995 Berufsverbote vom Europäischen Gerichtshof für menschenrechtswidrig erklärt wurden. Die Bildungsgewerkschaft unterstützt den Lehrer und will erreichen, dass die rechtlichen Grundlagen des so genannten Radikalenerlasses aus dem Landesrecht gestrichen werden. Nach früheren Angaben des Ministeriums handelte es sich bei dem Verfahren hingegen um einen "absoluten Ausnahmefall", der nicht mit dem Radikalenerlass aus dem Jahr 1972 in Verbindung stehe. Dieser hatte darauf abgezielt, Anhänger radikaler politischer Gruppierungen vom gesamten öffentlichen Dienst fernzuhalten. Die GEW erwartet von Ministerpräsident Günther Oettinger, dass er zu dem Berufsverbot Stellung bezieht. "Die mageren Aussagen des Vertreters vom Regierungspräsidium Karlsruhe vor dem Verwaltungsgericht zeigten heute, dass es für das Berufsverbot keine ausreichende Grundlage gibt", schreibt die Gewerkschaft in einer Stellungnahme. Die Begründung für das Verbot sei "ein Armutszeugnis für die Politik". Oettinger und sein Kultusminister Helmut Rau sollten ein Zeichen gegen Diskriminierung setzen und den Lehrer in den Schuldienst übernehmen, sagte am Freitag Rainer Dahlem, GEW-Landesvorsitzender. Impressum Die Internet-Zeitung ngo-online wird herausgegeben von: ngo-online e.V., Vereinsregister VR 2703, Amtsgericht Heidelberg, Schimperstr. 33, 68167 Mannheim, Tel. 0621-39 72 668, Vorstand: Henrik Paulitz Im Internet unter: www.ngo-online.de ::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Antifaschist, der nicht Lehrer sein darfGegen das Berufsverbot" - so könnte man die letzten Jahre Michael Csaszkóczys zusammenfassen. Eigentlich hätte er diese Zeit gern als Lehrer gewirkt. Aber das Land Baden-Württemberg war anderer Ansicht. Es lehnte ab, den heute 35 Jahre alten Mann in den Schuldienst aufzunehmen. Csaszkóczy hatte sich nach dem Referendariat um eine Stelle in Karlsruhe als Lehrer beworben. Stattdessen erhielt er eine Ladung, da Zweifel an seiner "Verfassungstreue" bestünden - wegen der "Mitgliedschaft in der Antifaschistischen Initiative". Der Verfassungsschutz beobachtet ihn seit zwölf Jahren, sammelt Informationen, etwa die Anmeldung von Demonstrationen gegen den Irak- und Jugoslawienkrieg oder die Mitautorschaft an einer historischen Dokumentation über eine NS-Widerstandsgruppe. Problematisch könnte für Csaszkóczy werden, dass die Antifa-Initiative Militanz so einschätzt: Sie sei legitimes Mittel im Kampf um Befreiung, wenn sie sich "durch angemessene Zielgerichtetheit […] und hohes Verantwortungsbewusstsein der Agierenden auszeichnet". Das Leben des Realschullehrers, an dem das Regierungspräsidium fachlich nichts auszusetzen hat und dem es sogar Zivilcourage bescheinigt, hat sich verändert. "Ich musste erst einmal lernen, damit umzugehen, dass ich höchst offiziell zum Staatsfeind erklärt worden bin", sagt er der taz. "Mein ganzes Leben ist mit einem Mal bestimmt durch politische Auseinandersetzung." Gestern begann die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe. Csaszkóczy will mit der Klage gegen das Land nicht nur seine Anstellung als Pädagoge erreichen, sondern auch das Berufsverbot als Ganzes angreifen. Öffentliche Aufmerksamkeit ist das Einzige, was gegen Berufsverbote hilft. In den 70er- und 80er-Jahren war es nicht zuletzt die internationale Öffentlichkeit, welche die Behörden bewegte, von ihrer rigiden Praxis abzurücken. 1995 war Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen der Berufsverbote verurteilt worden. "Ein gesellschaftliches Klima, in dem man Angst haben muss, seine Meinung offen zu äußern, wenn sie nicht mit der herrschenden Politik konform geht, ist der Tod jeder Demokratie", sagt Csaszkóczy. Das sind wohl Sätze, die bei Richter Bernd Heß Zweifel hervorrufen: "Bei Ihren Fächern Deutsch und Geschichte besteht Anlass zur Befürchtung, dass Sie in diesem Unterricht ein Bild an Schüler weitergeben, das von Seiten des Landes als diskriminierend angesehen wird", sagte Heß bei der gestrigen Verhandlung. Das Urteil wird für Montag erwartet. CHRISTIAN DEL MONTE taz Nr. 7919 vom 11.3.2006, Seite 2, 91 Portrait CHRISTIAN DEL MONTE ::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Gericht verhandelt über Abweisung von politisch engagiertem Lehrer Gruppe bekennt sich offen zur Gewalt als politischem Mittel Vom 10.03.2006 KARLSRUHE/WIESBADEN (dpa) Vor dem Verwaltungsgericht in Karlsruhe wird heute die Klage eines Lehramtsanwärters aus Heidelberg verhandelt, der als Mitglied in einer antifaschistischen Initiative nicht zum Schuldienst zugelassen wurde. Behörden in Hessen und Baden-Württemberg hatten den Realschulpädagogen trotz seiner fachlichen Eignung abgelehnt. Die damalige baden- württembergische Kultusministerin Annette Schavan (CDU) hatte zur Begründung gesagt, die als linksextrem eingestufte „Antifaschistische Initiative Heidelberg“ sei gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Außerdem bekenne sich die Gruppe offen zur Gewalt als politischem Mittel. Die Gewerkschaft bezeichnet den Vorgang als politisches Berufsverbot. Antifaschistische Initiativen werden sowohl in Baden-Württemberg als auch in Hessen vom Verfassungsschutz beobachtet. Main-Spitze :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: junge welt, 09.03.2006Prozeß um Berufsverbot in KarlsruheBetroffener klagt gegen Land Baden-WürttembergVon Jana Frielinghaus Am morgigen Freitag beginnt vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe ein Prozeß um das Berufsverbot, das die damalige baden-württembergische Kultusministerin Annette Schavan (CDU) im August 2004 gegen den Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy verhängt hat. Der Betroffene kämpft seit Ende 2003 um eine Anstellung, nachdem ihm mitgeteilt wurde, er könne deshalb nicht beschäftigt werden, weil nicht gewährleistet sei, daß er auf dem Boden der Verfassung stehe. Dabei erfuhr Csaszkóczy auch, daß das Landesamt für Verfassungsschutz ihn mehr als zehn Jahre lang beobachtet hatte. Mißfallen erregte vor allem sein Engagement gegen Neonazis und deutsche Kriegsbeteiligungen. Jetzt wird Csaszkóczys Klage gegen das Land Baden-Württemberg in Karlsruhe verhandelt. Vertreter von vier Bürgerrechtsorganisationen werden den Prozeß beobachten. Der prominente Anwalt Rolf Gössner wird als Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte und als Vertreter des Republikanischen Rechtsanwältevereins (RAV) anwesend sein. Vor Beginn des Verfahrens sagte er: »Es geht bei diesem Verfahren um die grundsätzliche Frage, ob in der Bundesrepublik die berüchtigte Berufsverbotspraxis früherer Jahrzehnte wieder auflebt oder endlich der Vergangenheit angehört.« Mit dem Berufsverbot werde ein engagierter Antifaschist »vom Schuldienst ferngehalten, dem persönlich kein Fehlverhalten vorzuwerfen und der für den Lehrerberuf bestens qualifiziert ist«, stellte Gössner fest. Neben den Bürgerrechtsorganisationen unterstützt auch der Landesverband der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) den betroffenen Lehrer. * Die Verhandlung beginnt am 10. März um 9.30 Uhr vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe, Röntgenstr. 2a, Sitzungssaal 3. Weitere Informationen: www.gegen-berufsverbote.de :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Frankfurter Rundschau 10.03.2006Richter urteilen über Berufsverbot für LehrerBaden-Württemberg will Pädagogen nicht einstellen / Ministerien zweifeln Verfassungstreue anDer Pädagoge Michael Csaszkóczy hat das Land Baden-Württemberg wegen "Berufsverbots" verklagt. Vom heutigen Freitag an befasst sich das Verwaltungsgericht Karlsruhe mit dem Fall. Csaszkóczy will Lehrer werden - und darf nicht. Frankfurt a. M. · Für den Lehrerberuf hat Csaszkóczy studiert und ein Referendariat absolviert. Für seine Leistungen erhielt er gute Noten. Auch deshalb wollten die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte einer Realschule in Heidelberg den Pädagogen Csaszkóczy als Lehrer behalten. Baden-Württemberg will den Pädagogen aber nicht einstellen. Kultus- und Innenministerium zweifeln seine Verfassungstreue an. Zu diesem Ergebnis kamen die Staatsschützer, nachdem sie Csaszkóczy zehn Jahre - bis 2002 - beobachtet hatten. Als Student zeigte er Jugendlichen Sehenswürdigkeiten aus dem Heidelberg der NS-Zeit, stritt für den Erhalt des Autonomen Zentrums und verfasste Artikel, in denen er schon mal den Kapitalismus kritisierte. Was andernorts als gesellschaftliches Engagement durchgegangen wäre, reichte im Jahr 2004 dem Kultusministerium unter der Leitung von Annette Schavan (CDU, inzwischen Bundesbildungsministerin), um Csaszkóczy nicht in den Schuldienst zu übernehmen. Dieser Sicht der Dinge schloss sich Hessen im Herbst an und ließ den Bewerber abblitzen. Breite UnterstützungVon Anfang an unterstützt ein breites Bündnis aus linksalternativen Gruppen, Grünen, SPD sowie die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Csaszkóczy. Sie monieren, das Land wende den Radikalenerlass aus den 70er Jahren an. Damals zielte die SPD/FDP-Regierung Willy Brandts von 1972 an vor allem auf Lehrer und Postbeamte mit DKP-Mitgliedschaft. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stufte das Berufsverbot als menschenrechtswidrig ein. Das Bündnis fordert deshalb, Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) müsse Csaszkóczy unterrichten lassen. Das "Solikomitee gegen Berufsverbot" (www.gegen-berufsverbote.de) sammelte nach eigenen Angaben 10 000 Unterschriften gegen Berufsverbote und ruft für Samstag, 25. März, zu einer Demonstration in Karlsruhe auf. Csaszkóczy selbst hofft nicht auf einen schnellen Erfolg. Selbst wenn ihm die Karlsruher Richter Recht gäben, sagt er, werde das Land in Revision gehen. Er selbst werde auch weitermachen, damit kein Lehramts-Student mehr Angst haben müsse vor den möglichen Folgen eines politischen Engagements. Er fühlt sich aber auch unwohl in seiner Rolle: "Es ist nicht schön, ein Staatsfeind zu sein." Andreas Schwarzkopf PresseinformationGewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Baden-Württemberg10. März 2006 24/06Berufsverbot: Armutszeugnis für die PolitikVerhandlung um Berufsverbot für Lehrer: Urteil am MontagKarlsruhe – Die Bildungsgewerkschaft GEW erwartet von Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU), dass er zum Berufsverbot gegen den baden-württembergischen Realschullehrer Michael Csaszkóczy Stellung bezieht. „Die mageren Aussagen des Vertreters vom Regierungspräsidium Karlsruhe vor dem Verwaltungsgericht zeigten heute, dass es für das Berufsverbot keine ausreichende Grundlage gibt. Die Begründung für das Verbot ist ein Armutszeugnis für die Politik. Oettinger und sein Kultusminister Helmut Rau sollten ein Zeichen gegen Diskriminierung setzen und Csaszkóczy in den Schuldienst übernehmen", sagte am Freitag (10.03) Rainer Dahlem, Landesvorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Das Verwaltungsgericht Karlsruhe verhandelte heute die Klage des Heidelberger Michael Csaszkóczy. Am Montag (13.03.) will das Gericht sein Urteil verkünden. Seit 2004 wird Csaszkóczy der Eintritt in den Schuldienst verwehrt, weil er sich für eine Antifaschistische Initiative in Heidelberg engagiert. Das Bundesland Hessen schloss sich 2005 diesem Verbot an. Am Mittwoch (08.03.) bestätigte auch das Kultusministerium Hessen das Berufsverbot. Bereits 1995 wurden Berufsverbote vom Europäischen Gerichtshof für menschenrechtswidrig erklärt. Die GEW unterstützt Csaszkóczy bei seiner Klage und will erreichen, dass die rechtlichen Grundlagen des so genannten „Radikalenerlasses“ aus dem Landesrecht gestrichen werden. Weitere Informationen: www.gew-bw.de Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Baden-Württemberg Silcherstr. 7, 70176 Stuttgart , Telefon (0711) 21030 - 14 , Telefax – 55 , Mobil (0160) 4458395, E-Mail: presse@gew-bw.de Verantwortlich: Rainer Dahlem, Pressereferent: Matthias Schneider Berufsverbot vor GerichtBürgerrechtsorganisationen beobachten Berufsverbots-Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe: Freitag, 10. März 2006, 9:30 UhrProzessbeobachter Dr. Rolf Gössner: „Wir sind besorgt darüber, dass ein qualifizierter Bewerber für den Schuldienst wegen seines antifaschistischen Engagements Zweifel an seiner Verfassungstreue hervorrufen kann und ihm damit der Weg in den Schuldienst versperrt wird.“ Am 10. März 2006 findet vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe der Prozess um das bundesweit einzigartige Berufsverbot gegen den Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy statt. Insgesamt vier Bürgerrechtsorganisationen werden diesen Prozess mit großer Aufmerksamkeit beobachten: die Internationale Liga für Menschenrechte, der Republikanische Rechtsanwältinnen- und Rechtsanwaltsverein (RAV), das Komitee für Grundrechte und Demokratie sowie die Humanistische Union (HU). Der Präsident der „Internationalen Liga für Menschenrechte“, Dr. Rolf Gössner, ist auch vom RAV und vom Komitee für Grundrechte und Demokratie mit der Prozessbeobachtung beauftragt worden. Zur Bedeutung des Verfahrens sagt er im Vorfeld des anstehenden Verfahrens, das der Betroffene gegen das Land Baden-Württemberg angestrengt hat: „Wir sind besorgt darüber, dass ein qualifizierter Bewerber für den Schuldienst wegen seines antifaschistischen Engagements Zweifel an seiner Verfassungstreue hervorrufen kann und ihm damit der Weg in den Schuldienst versperrt wird. Es geht bei diesem Verfahren um die grundsätzliche Frage, ob in der Bundesrepublik die berüchtigte Berufsverbotspraxis früherer Jahrzehnte wiederauflebt oder endlich der Vergangenheit angehört.“ Zur Vorgeschichte des Falls möchten wir auf die Liga-Pressemitteilung vom September 2004 verweisen, die unserer Mail als pdf-Datei anhängt. Die prozessbeobachtenden Bürgerrechtsgruppen sehen nach wie vor die Gefahr, dass mit diesem Berufsverbot ein engagierter Antifaschist aus Gesinnungsgründen vom Schuldienst ferngehalten wird, dem persönlich kein Fehlverhalten vorzuwerfen und der für den Lehrerberuf bestens qualifiziert ist. Rolf Gössner: „Wir werten diese Ablehnung bislang als Verstoß gegen die Grundrechte auf Meinungs- und Berufsfreiheit – eine unseres Erachtens nach politisch motivierte Entscheidung des baden-württembergischen Kultusministeriums, die überwiegend auf den zweifelhaften Erkenntnissen und Bewertungen des Verfassungsschutzes beruht.“ Die Bundesrepublik Deutschland ist schon einmal für die Verhängung eines Berufsverbots vom Internationalen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg verurteilt worden – wegen Verstoßes gegen die Menschenrechte. Jetzt ist das Verwaltungsgericht Karlsruhe am Zug. „Den Anfängen einer neuen Berufsverbote-Politik sollte schnellstmöglich Einhalt geboten werden, damit nicht weitere Lebensperspektiven und Berufskarrieren zerstört werden“, sagte Rolf Gössner im Vorfeld der Prozesses. Die Verhandlung findet am 10.03.2006, ab 9:30 Uhr vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe, Röntgenstr. 2a, Sitzungssaal 3 statt. Nach der Gerichtsverhandlung bittet die GEW zu einer Pressekonferenz 10.03.2006, ca. 12 Uhr während der der Betroffene Michael Csaszkóczy und sein Anwalt Martin Heiming, die Prozessbeobachter/in Irmgard Koll (HU), Dr. Rolf Gössner (Liga, RAV und Grundrechte-Komitee) sowie ein/e Vertreter/in der GEW sprechen werden. Ort: DGB-Haus Karlsruhe, GEW-Raum im EG, Ettlinger Str. 3a. Kontakt: RA Martin Heiming, Heidelberg, Tel. 06221 - 402 652; Fax 06221 - 402 645 Bis 09. März, 12 Uhr: Rolf Gössner, Tel. 0421 - 70 33 54; Mail: rolf-goessner@ilmr.de. Weitere Informationen zum Fall unter: www.gegen-berufsverbote.de; Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Baden-Württemberg 7. März 2006Oettinger soll Zeichen gegen Berufsverbot setzenVerhandlung um Berufsverbot vor dem Verwaltungsgericht KarlsruheStuttgart – Am Freitag (10.03) wird der bundesweit einzige Berufsverbots-Fall gegen einen Lehrer vor dem Verwaltungsgericht in Karlsruhe verhandelt. Die Bildungsgewerkschaft GEW appelliert an Ministerpräsident Günther Oettinger den Realschullehrer Michael Csaszkóczy unterrichten zu lassen. "Es wird immer deutlicher, dass der bundesweite Alleingang Schavans 2004 ein Fehler war. Günther Oettinger steht für mehr Dialog und Toleranz. Er sollte deshalb ein Zeichen gegen Diskriminierung setzen und Csaszkóczy in den Schuldienst übernehmen", sagte am Dienstag (07.03) in Stuttgart Rainer Dahlem, Landesvorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Seit 2004 wird Csaszkóczy der Eintritt in den Schuldienst verwehrt, weil er sich für eine Antifaschistische Initiative in Heidelberg engagiert. Das Bundesland Hessen schloss sich 2005 diesem Verbot an. Csaszkóczy hat gegen die Entscheidung des Kultusministeriums Baden-Württemberg vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe Klage eingereicht. Bereits 1995 wurden Berufsverbote vom Europäischen Gerichtshof für menschenrechtswidrig erklärt. Der Prozess wird von mehreren Menschenrechtsorganisationen beobachtet. Die GEW unterstützt Csaszkóczy bei seiner Klage und will erreichen, dass die rechtlichen Grundlagen des so genannten „Radikalenerlasses“ aus dem Landesrecht gestrichen werden. Verhandlungstermin: 10.03.06, 9.30 Uhr, Verwaltungsgericht Karlsruhe, Röntgenstraße 2a, Sitzungssaal 3, Karlsruhe Pressekonferenz: 10.03.06, 12.00 Uhr, DGB-Haus Karlsruhe, Ettlingerstr. 3a, GEW-Sitzungssaal im Erdgeschoss, Karlsruhe Weitere Informationen: www.gew-bw.de Berufsverbot nun auch in HessenDas Bundesland Hessen schloss sich im September 2005 der von Baden-Württemberg initiierten Wiederbelebung der Berufsverbote an und verweigert einem Heidelberger Realschullehrer aus politischen Gründen eine bereits zugesagte Stelle in Hessen. Michael Csaszkóczy hatte sich auf die Ausschreibung einer Stelle an der Martin-Buber-Schule in Heppenheim beworben und war als qualifiziertester Bewerber ausgewählt worden. Eine schriftliche Einstellungszusage des zuständigen Staatlichen Schulamtes hatte er bereits in der Tasche. Wenige Minuten vor der ersten Lehrerkonferenz erhielt der Schulleiter jedoch einen Anruf vom Schulamt und wurde angewiesen, Csaszkóczys Arbeitsvertrag nicht zu unterschreiben. Trotz Protesten von Seiten des Schulleiters und des zuständigen Personalrats beharrte das Schulamt auf seiner Position und berief sich auf eine kurzfristige Intervention des Innenministeriums in Wiesbaden. Ulrike Noll sprach mit dem Schulleiter Peter Kühn über den Berufsverbotsfall an seiner Schule. NOLL: Wie ist der Stand des Verfahrens in Hessen bzw. an Ihrer Schule? KÜHN: Fragen Sie mich etwas Leichteres. Ich kenne keinerlei Stand der Dinge. Die Schule erhielt nach dem Telefonanruf an dem Konferenztag in den Ferien, in dem die Aushändigung des Vertrages untersagt wurde, und dem anschließend von mir zusammen mit dem Personalrat gesuchten Gespräch im Schulamt keinerlei Informationen zum laufenden Verfahren. Es gab lediglich zwei Telefongespräche, die vom Kultusministerium veranlasst wurden und in denen meine Schulaufsichtsbeamtin nachfragen sollte, inwieweit ich über die Vorgeschichte von Herrn Csaszkóczy Bescheid gewusst habe. Ich habe mitgeteilt, dass mir das Berufsverbot in Baden-Württemberg bekannt gewesen sei (schließlich hatte ich als Delegierter des GEW-Gewerkschaftstages in Erfurt entsprechend abgestimmt). Auf die Frage, ob ich das Ausmaß der Situation vorher richtig erkannt hätte, antwortete ich, dass ich mit solchen Folgen natürlich nicht gerechnet habe, da eine Regelanfrage ja wohl abgeschafft sei. Ich erhielt dann vom Schulamt die Protokolle der Landtagsanfrage in Baden-Württemberg zugesandt. Natürlich halte ich die darin geschilderten "Tatsachen" für teilweise nicht amüsant und politisch habe ich mit der ein oder anderen dort geäußerten Auffassung nun wahrlich nichts am Hut. Aber was bitte hat davon Herr Csaszkóczy geäußert oder zu verantworten? NOLL: Wie lauten die offiziellen Begründungen für die Nichteinstellung Michael Csaszkóczys in den Schuldienst? Wie bewerten Sie diese? KÜHN: Eine offizielle Begründung kenne ich nicht. Die Nichteinstellung erfolgte auf telefonische Weisung und ich hatte ihr nachzukommen. Die Frage ist selbstverständlich, ob dem Staatlichen Schulamt inzwischen schriftliche Begründungen vorliegen. Das Landtagsprotokoll mit der Anfrage der SPD und den Antworten von Frau Schavan dürfte hier natürlich nicht ausreichend sein. Ich gehe aber davon aus, dass Herr Csaszkóczys Anwalt genau diese eingefordert hat und wahrscheinlich auch erhalten hat..... NOLL: Gibt es eine Stellungnahme vom Personalrat? KÜHN: Der Schulpersonalrat und der Gesamtpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer für den Kreis Bergstraße und den Odenwaldkreis haben einstimmig die Einstellung von Herrn Csaszkóczy gefordert. NOLL: Wie ist das Berufsverbot vom Kollegium der Martin-Buber-Schule aufgenommen worden? KÜHN: Da dies zehn Minuten vor der Konferenz verkündet wurde, führte das schon zu einem Erschrecken. Viele Kollegen haben sich solidarisiert, einige auch die 1000-Unterschriften-Aktion unterschrieben. Sicher gibt es auch vorsichtige Kolleg/innen, die sich sagen, "Na irgendwas muss doch dran sein" und auch das ist ihnen zunächst nicht zu verdenken. Für die jüngeren Lehrkräfte, die die große Zeit der Gesinnungsschnüffelei in den 70-ern und 80-ern nicht kennen, war das ja eine vollkommen unbekannte Erfahrung. NOLL: Welche Konsequenzen hat das Berufsverbot für Ihre Schule? KÜHN: Zunächst ist die Konsequenz, dass eine zugesagte Planstelle nicht besetzt wurde und (vorübergehend?) weggefallen ist. Wir haben relativ zügig eine Vertretungskraft zur Abdeckung des Unterrichts erhalten. Für die Schulleitung, insbesondere unsere Konrektorin, bedeutete dies einen riesengroßen Stress. Es musste innerhalb von zwei Wochen der dritte Stundenplan gemacht werden. Wir hatten schon kurz zuvor die Situation, dass eine Kollegin mit einem Vertretungsvertrag (ohne echten Vertretungsgrund, d.h. zur Abdeckung des Unterrichts) eine Planstelle in Baden-Württemberg angetreten und bei uns abgesagt hat, was ich ihr überhaupt nicht verdenken kann. Bei allen Dingen, die sonst noch zu Schuljahresbeginn anfallen, war es eine große Belastung. Ich möchte an dieser Stelle klar zum Ausdruck bringen: Herr Csaszkóczy hat ein einwandfreies Führungszeugnis. Er hat sehr gute Beurteilungen aus seinem Referendariat und auch von anderen Arbeitgebern vorgelegt. Herr Csaszkóczy wäre auch bei uns nicht gleich Lebenszeit-Beamter geworden, sondern hätte sich die üblichen eineinhalb bis zwei Jahre im Beamtenverhältnis auf Probe bewähren müssen. Als Lehrkraft ist man sozusagen immer unter Beobachtung der Schüler/innen, der Eltern, des Kollegiums und auch der Schulleitung. Und ich bringe klar zum Ausdruck, dass bei uns keinerlei Indoktrination geduldet würde, weil unser Schulkonzept der philosophischen Gedankenwelt Martin Bubers verpflichtet ist und der Dialog bei uns ganz oben steht. Ich bin persönlich aber überzeugt, dass Herr Csaszkóczy gar nicht den Versuch von Indoktrination und Manipulation gemacht hätte. Dieser Fall entlarvt aber auch die Rhetorik der von der Landesregierung propagierten "Selbständigen Schule", denn mit (Teil-)Autonomie hat die Weisung, den im Verfahren besten Bewerber nicht einzustellen, nichts zu tun. NOLL: Wie erleben Sie den Umgang des Ministeriums/ der Schulbehörde mit Ihrer Schule? KÜHN: Aus systemischer Sicht habe ich dem Schulamt sicher Ärger und Mühen verursacht. Dass dies nicht mein Ziel war, wissen sicher auch die Schulamtsdirektor/innen, mit denen ich in vertrauensvoller Weise immer zusammengearbeitet habe. Mit dem möglicherweise entstandenen Misstrauen mir oder der Schule gegenüber muss und kann ich auch leben. Die Presseberichterstattung über den Fall Csaszkóczy, der möglicherweise eher ein Fall Rechtsstaatlichkeit ist, war überwiegend fair, aber nicht immer und überall. Dies wird dem guten Ruf unserer Schule vielleicht bei dem einen oder der anderen abträglich gewesen sein. Trotz dieser Gesichtspunkte halte ich die Verteidigung demokratischer Rechte für das höherrangige Gut. NOLL: Sie haben selbst die Ära der Berufsverbote erlebt. Wo sehen Sie Unterschiede, wo Gemeinsamkeiten zu dem Fall des Kollegen Michael Csaszkóczy? KÜHN: Ja, ich habe diese Zeit erlebt und mich damals als Liedermacher nachhaltig dagegen engagiert, gleich ob es sich um die Mitgliedschaft in DKP oder KBW gehandelt hat oder jemand Anhörungsgespräche über sich ergehen lassen musste, weil sein Auto vor dem falschen Versammlungsort geparkt war. Ich bin sehr überzeugt, dass die damalige Hysterie in Zeiten des kalten Krieges bewusst befördert wurde, um Menschen vom politischen Engagement abzuhalten und sie politisch einzuschüchtern. Bemerkenswert ist doch, dass Berufsverbote in dieser Form in anderen Ländern Europas unbekannt waren und sind, ohne dass aus diesen Staaten "Schurkenstaaten" geworden sind. Für sehr bedenklich halte ich es, wenn Menschen in ihrem antifaschistischen Engagement, das sie im Rahmen unserer grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit zeigen, behindert werden und Nachteile erleiden müssen. Ulrike Noll Örtlicher Personalrat Rhein-Neckar-Kreis GEW-Kreisvorsitzende Peter Kühn Schulleiter der Martin-Buber-Schule Heppenheim GEW Landesvorstand Hessen Weiter Informationen zum Berufsverbotsfall des Kollegen Michael Csaszkóczy finden sich unter der Internetadresse: www.gegen-berufsverbote.de PresseerklärungVerwaltungsgericht Karlsruhe verhandelt das Berufsverbot gegen Heidelberger RealschullehrerAm Freitag, den 10.03.2006 findet vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe eine Verhandlung statt, in der die Klage des Heidelberger Realschullehrers Michael Csaszkóczy gegen das vom Land Baden-Württemberg gegen ihn verhängte Berufsverbot behandelt wird. Csaszkóczy wird seit dem Ende des Jahres 2003 wegen seines Engagements in antifaschistischen und antimilitaristischen Gruppen die Ausübung seines Berufs verwehrt. Damit wird die seit zwanzig Jahren überwunden geglaubte Berufsverbotspraxis der BRD wiederbelebt. Die BRD war in dieser Angelegenheit bereits 1995 vom Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) wegen Verstößen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verurteilt worden. Da es in diesem Verfahren um grundlegende Fragen der Menschenrechte in der BRD geht, möchten wir Sie bitten, diesen Prozess aufmerksam zu begleiten. Gegen die Wiederbelebung der Berufsverbote findet am Samstag, den 25.03.2006 eine Demonstration statt, zu der die GEW-Landesverbände Hessen und Baden-Württemberg und das Solidaritätskomitee gegen Berufsverbote aufrufen. Ausführliche Informationen über den Berufsverbotsfall Michael Csaskóczy finden Sie im Internet unter www.gegen-berufsverbote.de. Für weitere Nachfragen stehen wir Ihnen unter der e-mail-Adresse berufsverbot@rotehilfe.de gerne zur Verfügung oder vermitteln Ihnen den Kontakt zu Michael Csaszkóczy und seinem Anwalt. Für das Solidaritätskomitee gegen Berufsverbote Stefan Riedel Beschluss des Bezirksvorstands der DKP Hessen vom 28. Januar 20061. Der Bezirksvorstand unterstützt den Aufruf „1000 Unterschriften gegen das Berufsverbot“ und mobilisiert für die Teilnahme an den Demonstration am 25.3.06 in Karlsruhe. 2. Aufruf der DKP Hessen zur Teilnahme an der Berufsverbote-Demonstration Das Berufsverbot gegen den Heidelberger Lehrer Michael Czaszkóczy – zuerst in Baden-Württember, jetzt im hessischen Heppenheim - wegen seines antifaschistischen Engagements und seines Engagements für den Frieden stellt einen offenen Verstoß gegen die hessische Verfassung und gegen das Grundgesetz dar, In der Tatsache, dass er nach fast einem Dreivierteljahr immer noch keinen offiziellen Bescheid vom hessischen Kultusministerium erhalten hat und hingehalten wird, sehen wir außerdem einen eklatanten Bruch rechtsstaatlicher Prinzipien. All dies erinnert fatal an die Hexenjagd der 70er Jahre, als Tausende Kommunisten, Pazifisten und Antifaschisten ausgeschnüffelt, schikaniert und verfolgt wurden. Am 34. Jahrestag des Ministerpräsidentenbeschlusses zu den Berufsverboten 1972 und 60 Jahre nach der Verabschiedung der hessischen Verfassung rufen wir als DKP Hessen auf: Verhindern wir jede Neuauflage der Berufsverbote-Praxis ! Lassen wir uns nicht einschüchtern ! Demonstrieren wir am 25. März in Karlsruhe gegen diesen Angriff auf unsere politischen Grundrechte! Michael Czaszkóczy muss sofort eingestellt werden! Aus CONTRASTE Nr. 255 (Dezember 2005)BERUFSVERBOT AUCH IN HESSENAntifaschistische Arbeit verhindert EinstellungDer Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszk¢czy (35) darf auch in Hessen nicht unterrichten. Nachdem bereits im August 2004 das baden-wuerttembergische Kultusministerium seine Uebernahme in den Schuldienst abgelehnt hatte, wurde nun seine Einstellung im hessischen Heppenheim durch eine Intervention des hessischen Innenministeriums verhindert. Und das, obwohl sich Michael Csaszk¢czy in dem Bewerbungsverfahren um eine Stelle durchgesetzt und bereits die schriftliche Einstellungszusage des Staatlichen Schulamtes Kreis Bergstrasse und Odenwaldkreis vorliegen hatte. Dieter Poschen, Redaktion Heidelberg - Zur ersten Lehrerkonferenz an der Heppenheimer Martin-Buber-Schule zur Vorbereitung des Schuljahres 2005/06 war Michael Csaszk¢czy erschienen. Michael hatte sich gegen acht Mitbewerber als bester fuer die Stelle fuer Deutsch, Geschichte und Kunst durchgesetzt. Doch kurz vor Beginn der Konferenz meldete sich das Schulamt Kreis Bergstrasse telefonisch bei Schulleiter Peter Kuehn: Der Arbeitsvertrag fuer Michael duerfe nicht unterschrieben werden. Der Schulleiter war verbluefft, denn vertraulich wurde ihm mitgeteilt, dass das hessische Innenministerium interveniert habe. Michael musste ohne Anstellungsvertrag wieder nach Hause fahren. Seine Stelle bleibt gut zwei Wochen unbesetzt, der Unterricht in diesem Fach findet nicht statt. Dann gibt es einen Vertretungsvertrag fuer einen anderen Kollegen - befristet auf ein Jahr. Unter Ausschluss der Sommerferien. Auch das hessische Kultusministerium hat die Ablehnung Michaels mit dessen Mitgliedschaft in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD) begruendet. Allein deren Einstufung durch den Verfassungsschutz als linksextremistisch lasse Zweifel an dessen Verfassungstreue aufkommen, sagte eine Sprecherin des Ministeriums der Stuttgarter Zeitung. "Wer das Grundgesetz nicht achtet, hat an der Schule nichts verloren." Ausserdem warf sie Michael vor, er habe bei seiner Bewerbung in Hessen verschwiegen, dass er in Baden-Wuerttemberg abgelehnt worden sei. Dem widersprach dessen Anwalt entschieden. Sein Mandant habe seine Vorgeschichte offen gelegt. Die Schulleitung habe ihn gerade deshalb einstellen wollen. Die Akte des Verfassungsschutzes, die zur Begruendung des Berufsverbotes herbeigezogen wurde, dokumentiert eine ueber zwoelfjaehrige Bespitzelung Michaels. Neben der Mitgliedschaft in der AIHD, enthaelt sie u.a. Hinweise auf seine Teilnahme an Antikriegsdemonstrationen, seine Mitautorschaft an einer Dokumentation ueber eine Widerstandsgruppe im Dritten Reich und mittlerweile auch ueber seine Aktivitaeten bei der Roten Hilfe e.V. und die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN-BdA). Dreh- und Angelpunkt im Verlauf der Gesinnungspruefung vor dem Oberschulamt Karlsruhe, im Rahmen der Ablehnung in Baden-Wuerttemberg, ist der folgende Satz aus einer Plattform der AIHD, von dem sich Michael distanzieren sollte: "Militanz ist fuer uns ein legitimes Mittel im Kampf um Befreiung." Dazu war er nicht bereit, "allein schon aus Respekt vor Menschen, die im Widerstand gegen den Nationalsozialismus aktiv waren. Im uebrigen bedeutet "militant" laut Duden "mit kaempferischen Mitteln fuer eine Ueberzeugung eintretend." Als Beispiel wird "eine militante Pazifistin" genannt. Welcher politisch denkende Mensch koennte sich davon distanzieren?", fuehrte Michael in einem Interview in der jungen Welt vom 18.11.2005 aus. Mit Unterstuetzung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft hat Michael gegen seine Nichtuebernahme in den Schuldienst Baden-Wuerttembergs Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe eingelegt. Eine Entscheidung ist noch nicht abzusehen. Auf die Frage der jungen Welt im Interview vom 18.11.2005, wie gross seine Hoffnung sei, dass ihm vor Gericht Gerechtigkeit widerfahre, antwortete Michael: "Letzten Endes ist das eine Frage, die nicht juristisch, sondern politisch entschieden wird. Auch Gerichte agieren nicht im luftleeren Raum. Es wird darauf ankommen, genuegend Oeffentlichkeit und politischen Druck herzustellen." Infos: www.berufsverbote.de Interview vom 18.11.2005 im Wortlaut: www.jungewelt.de/2005/11-18/022.php Neues Deutschland, 19.01.200610.000 für Michael CsaszkóczyHeidelberger Kampagne unterstützt von Berufsverbot betroffenen LehrerVon Ina Beyer 10 000 Unterschriften gegen Berufsverbote ist das neue Ziel der Heidelberger Solidaritätskampagne für den an der Ausbung seiner Tätigkeit gehinderten Lehrer Michael Csaszkóczy. Zunächst wollte die Kampagne nur die Tausendermarke überwinden, als sie Mitte Dezember letzten Jahres mit einer Unterschriftenliste online ging. Die Resonanz war enorm: in nur zwei Wochen war das Ziel erreicht. Auch die Liste der prominenten Unterzeichner ist lang: Von Udo Lindenberg über den Übersetzer Harry Rowohlt bis hin zum Holocaust-Überlebenden Peter Gingold oder Petra Pau und zahlreichen weiteren Politikern inner- und außerhalb des Bundestages reicht sie. Mit der Kampagne wolle man den Protest dagegen, dass Csaszkóczy seinen Beruf nicht ausüben darf, ein neues Gesicht geben und zeigen, dass Menschen in verschiedensten Berufssparten gegen Berufsverbote eintreten, sagt Carmen Hofmeister vom Solikomitee. Dass die Unterschriften so schnell zusammenkommen würden, überraschte sie zunächst ein wenig. Mit frischer Kraft ist man jetzt dabei, die Kampagne auszuweiten. Demnächst hoffentlich also 10000 Unterschriften, von denen man sich mehr öffentlichen Druck erhofft. Außerdem soll die Kampagne um regionale und themenspezifische Schwerpunkte erweitert werden. So gibt es beispielsweise schon eine lokale Webseite extra für den Raum Heidelberg. Für das kommende Frühjahr plant das Solikomitee eine bundesweite Demonstration in Karlsruhe. Sie solle auf den bevorstehenden Prozess beim dortigen Verwaltungsgericht aufmerksam machen, sagt die Aktivistin. Wann genau das Verfahren beginnen wird, steht derzeit noch nicht fest. Sie hoffen auf die erste Hälfte des Jahres, so Carmen Hofmeister. Vor dem Verwaltungsgericht hatte Michael Csaszkóczy Ende 2004 Klage eingereicht, nachdem ihm die Ausübung seines Lehrerberufs vom baden-württembergischen Oberschulamt untersagt worden war. Begründet hatte die Behörde dies Csaszkóczy gegenber damit, dass man Zweifel daran habe, ob er jederzeit bereit sei, für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten. Im August 2005 schloss sich auch das Kultusministerium Hessen der Verweigerungspraxis an. Nachdem der 35-jährige Lehrer als bester unter neun Bewerbern für eine Stelle an der Heppenheimer Martin-Buber-Schule ausgesucht wurde, kam noch vor der ersten Lehrerkonferenz die Anweisung des Ministeriums, der Rektor solle vom Arbeitsvortrag mit Csaszkóczy zurücktreten. Vorgeworfen wird ihm vor allem sein Engagement, in antifaschistischen Gruppen und in der Antikriegsbewegung. An der fachlichen und pädagogischen Qualifikation in seinen Unterrichtsfächern Deutsch, Geschichte und Kunst gibt es jedoch keinen Zweifel. Als verfassungsfeindliches Vorhalten wird ihm unter anderem das Anmelden von Demonstrationen und die Mitarbeit an einer antifaschistischen Dokumentation angelastet. Der Fall des Lehrers erinnert an den Radikalenerlass von 1972, der es gestattete, dass Menschen mit politisch unliebsamen Meinungen aus dem öffentlichen Dienst fern gehalten werden können, obwohl kein konkretes Vergehen vorliegt. Zum Ende der 80er Jahre kehrte man in der Bundesrepublik von dieser Praxis jedoch wieder ab - der Radikalenerlass wurde zum Maulkorberlass. 1995 erklärte ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes das Berufsverbot zudem als menschenrechtswidrig. Entscheidet das Verwaltungsgericht gegen Csaszkóczy, steht seine berufliche Zukunft in den Sternen. Zudem würde ein deutliches Zeichen gesetzt, wie in Deutschland Menschen mit Bezugnahme auf die freiheitlich demokratische Grundordnung ihr Recht auf freie Meinungsäußerung entzogen werden kann. Junge Welt, 12.01.2006»Berufsverbot verletzt ein fundamentales Menschenrecht«Unterschriftensammlung per Internet für einen Lehrer, der nicht Lehrer F: Sie haben die Kampagne »1000 Stimmen gegen Berufsverbote« ins Leben Wir sind selbst überrascht, wie schnell die ersten 1000 Stimmen F: Wer hat die Kampagne bisher unterstützt? Dazu gehören u.a. Menschen, die schon in den 70er Jahren die F: Erhalten Sie auch Unterstützung von Prominenten? Natürlich. Etliche Menschen, die in der Öffentlichkeit bekannt sind, F: Gab es auf Ihre Kampagne Reaktionen aus den Kultus- und Aus den Ministerien ist zur Zeit nichts zu hören. Überhaupt scheinen die F: Wird es weitere Aktivitäten gegen das Berufsverbot etwa von Claudia Wir hoffen natürlich, daß das Thema Berufsverbot in den Parlamenten zur F: Welche weiteren Aktivitäten planen Sie? Zunächst einmal ist es wichtig, das Potential dieser Kampagne F: Was kann man tun, um Michael Csaszkóczy zu unterstützen? Aktuell: Die Kampagne »1000 Stimmen« läuft weiter. Darüber hinaus ist es Interview: Markus Bernhardt DGB-Jugend Hessen gegen BerufsverboteDie DGB-Jugend Hessen unterstützt die Internetkampagne "1000 Stimmen Bergsträßer Anzeiger - 05.01.2006:Prominente Stimmen gegen BerufsverbotInternetkampagne gegen die Ablehnung des
Realschullehrers Csaszkóczy /
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