Archiv
Home Nach oben

 

Frankfurter Rundschau 28.06.2006 "GEW-Chef Jochen Nagel soll zurücktreten - CDU: Geheimdienst beleidigt"

Frankfurter Rundschau 27.06.2006 "Klage gegen Berufsverbot"

konkret Juli 2006 "Gewähr bei Fuß"

Sulzbach-Rosenberger Zeitung 02.04.2006 "Militanz bittere Notwendigkeit"

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Frankfurter Rundschau, 27.06.06

Berufsverbot

Pädagoge klagt nun auch in Hessen auf Einstellung

Frankfurt a. M. - Mit Unterstützung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) will der Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy nun auch in Hessen gegen sein Berufsverbot klagen. Csaszkóczy war 2004 nach einem Referendariat die Übernahme in den baden-württembergischen Schuldienst verweigert worden. Dem 36-jährigen wurde seine Mitgliedschaft in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD) zum Vorwurf gemacht.

Nach einer Einstellungszusage für Heppenheim (Kreis Bergstraße) wurde Csaszkóczy im Jahr 2005 auch in Hessen der Eintritt in den Schuldienst verweigert. Sein Widerspruch wurde Anfang Juni zurückgewiesen. Nun kündigte Csaszkóczy, der bislang vergeblich gegen sein Berufsverbot in Baden-Württemberg klagte, eine zusätzliche Klage in Hessen an.

Der hessische GEW-Landesvorsitzende Jochen Nagel sprach von einer "rechtsstaatlich, aber auch politisch unhaltbaren Entscheidung", da dem Lehrer kein Fehlverhalten zur Last gelegt werden könne. gra

Klage gegen Berufsverbot

36-jähriger Antifaschist will in Hessen Lehrer werden

Gegen seine Nichteinstellung in den hessischen Schuldienst hat der Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy Klage angekündigt. Csaszkóczy, bereits in Baden-Württemberg mit Berufsverbot belegt, wird dabei von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Hessen unterstützt.

Frankfurt/Wiesbaden - Für den hessischen GEW-Landesvorsitzenden Jochen Nagel ist der Fall Csaszkóczy "sowohl rechtsstaatlich als auch politisch eine unhaltbare Entscheidung". Dem 36-jährigen Realschullehrer, gegen den bereits die frühere baden-württembergische Kultusministerin Annette Schavan (CDU) wegen der Mitgliedschaft in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD) ein Berufsverbot verhängt hatte, wollte 2005 in den hessischen Schuldienst eintreten. Eine mündliche Einstellungszusage wurde am Tag seines Dienstantritts in Heppenheim vom staatlichen Schulamt des Kreises Bergstraße widerrufen

Der Widerspruch des abgelehnten Lehrers, der in den Fächern Geschichte (Hauptfach), Deutsch und Kunst (Nebenfächer) seine Staatsprüfungen mit guten Noten abgelegt hat, gegen seine Nichteinstellung wurde Anfang Juni vom Staatlichen Schulamt zurückgewiesen.

Die GEW nannte schon die Entscheidung Schavans, die inzwischen von einem Verwaltungsgericht bestätigt wurde, eine "Wiederbelebung der deutschen Berufsverbotspraxis der 70er Jahre". Hessen lehne die Einstellung ab, "obwohl man ihm weder ein persönliches Fehlverhalten noch irgendeine strafbare Handlung zur Last legen kann", sagte Hessens GEW-Landeschef Jochen Nagel bei einer Pressekonferenz. Außerdem seien auch während des Referendariats "keinerlei Beanstandungen an seiner Arbeit laut geworden".

Gestützt werde die Zurückweisung des "Widerspruchs nach Aktenlage" im Wesentlichen auf "fragwürdige Einschätzungen des Verfassungsschutzes", bemängelte die GEW. Ein solcher Geheimdienst, der im NPD-Verbotsverfahren selbst in die rechtsextreme Szene verstrickt war, sei "denkbar ungeeignet" als Zeuge gegen einen Lehrer, der sich vehement gegen die Aktivitäten von Neonazis engagiere. "Ich habe heute auch in Hessen Klage gegen das Berufsverbot erhoben", erklärte Csaszkóczy bei der GEW-Pressekonferenz. gra

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Frankfurter Rundschau, 28.06.06

GEW-Chef Jochen Nagel soll zurücktreten

CDU: Geheimdienst beleidigt

Wiesbaden - Der CDU-Fraktionsvorsitzende im Landtag, Christean Wagner, hat den Rücktritt des Landesvorsitzenden der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Jochen Nagel, gefordert. Auslöser sind Bemerkungen Nagels zum Verfassungsschutz im Zusamenhang mit einem Berufsverbot gegen den Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy. Wegen seiner Zugehörigkeit zur Antifaschistischen Initiative Heidelberg hatte ihm nach Baden-Württemberg auch Hessen eine Einstellung in den Schuldienst verweigert.

Die GEW hatte in einer Presseerklärung zum Berufsverbot von einer "Verstrickung des Verfassungsschutzes in die rechtsextreme Szene" gesprochen. Damit zielte die Gewerkschaft auf das Verhalten der Verfassungsschützer im gescheiterten NPD-Verbotsverfahren. Einem solchen Geheimdienst und seinen "fragwürdigen Einschätzungen" sprach die GEW die Eignung ab, über einen Lehrer, "der sich vehement gegen die Aktivitäten von Neonazis engagiert", mitzuentscheiden.

Hessens Innenminister Volker Bouffier (CDU) sieht darin eine "Beleidigung eines für unser Land außerordentlich wichtigen Sicherheitsorgans". Die GEW stelle sich mit dieser Entgleisung ein schlechtes Zeugnis aus und verspiele damit auch den letzten Rest an Seriosität. Bouffier bezeichnete diese Einstellung der GEW zu staatlichen Institutionen wie dem Verfassungsschutz als "Diffamierung" und "nicht akzeptabel". Er riet den Verantwortlichen, "ihr Verhältnis zum demokratischen Staat Bundesrepublik Deutschland und seinen Einrichtungen zu überprüfen".

"Wenn die GEW nun dem Verfassungsschutz eine Nähe zum rechtsextremen Lager nachsagt, übersteigt sie jegliche Grenze", begründete Wagner seine Forderung nach dem Rücktritt des GEW-Vorsitzenden. gra

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Konkret, Juli 2006

Gewähr bei Fuß

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe schreibt deutsche Geschichte, wie sie furchtbaren Juristen gefällt. Von Michael Csaszkóczy

Im August 2004 hatte das baden-württembergische Kultusministerium unter Anette Schavan beschlossen, daß meine Mjtglied-schaft in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD) mich für den Lehrerberuf untauglich macht, und damit die Berufsver¬botspraxis der siebziger Jahre wiederbelebt. Am 10. März dieses Jahres hatte das Verwaltungsgericht Karlsruhe über den Fall zu befin¬den. Das Gericht tat, was Ministerium und Verfassungsschutz von ihm erwarteten: Es bestätigte das Berufsverbot. Mag man von dem Ergebnis auch wenig überrascht sein, die Begründung, die die Richter der Öffentlichkeit präsentierten, ist bemerkenswert: Auch wer aus übersteigerter Sensibilität für bestimmte positive Prinzipien oder aus lebensfremdem Idealismus heraus unseren Staat und das Handeln seiner Verfassungsorgane wegen stets möglicher Mißstände verachtet, grundsätzlich ablehnt und bekämpft, ist als Beamter dieses Staates ungeeignet, weil er die besondere Treuepflicht wegen seiner ablehnenden inneren Einstellung nicht garantieren kann ... Auch wer aus moralischem Rigorismus, Naivität oder Leichtgläubigkeit eine Gruppe unterstützt, von der sich ein Beamter distanzieren müßte, handelt gegen die beamtenrechtliche Treuepflicht. Welche Eigenschaften einer lokalen Antifa-Initiative erfordern nun nach Ansicht des Gerichts eine Distanzierung und von welchen „stets möglichen Missständen“ ist die Rede oder soll vielmehr nicht die Rede sein? Die AIHD - so das Gericht - habe die Grenzen einer legitimen Kritik unseres Staates und seiner Verfassung mit Augenmaß weit überschritten und zwar insbesondere mit folgenden Äußerungen, die einem Positionspapier der Gruppe entstammen: „Im Deutschland der neunziger Jahre sind gewalttätige rassistische Angriffe zur Normalität geworden“ und es gebe eine „Kontinuität zwischen nationalsozialistischem Staat und der Bundesrepublik Deutschland“. Was die alltägliche Gewalt gegen Menschen anderer Hautfarbe oder Herkunft angeht, so hätte man wohl erwarten dürfen, daß das Gericht zumindest die einschlägigen Berichte der Bundesregierung zur Kenntnis nimmt, die nicht umhinkommen, diese Tatsache zu benennen. Wirklich kurios wird es aber, wo die Karlsruher Richter sich als Nachhilfelehrer in Sachen deutscher Geschichte aufspielen. Selbst in der „Zeit“ wurde das Urteil von Frank Drieschner mit den Worten kommentiert: „Das immerhin ist neu: daß Lehrer gehalten sind, sich vom Stand der historischen Forschung zu distanzieren.“ Dabei hätte sich das Gericht nur mit den einschlägigen juristischen Texten und der Geschichte der Berufsverbote beschäftigen müssen, um die Wahrheit der inkriminierten Äußerungen zu überprüfen. Die juristische Grundlage für die Entfernung politisch mißliebiger Personen aus dem öffentlichen Dienst findet sich in den deutschen Beamtengesetzen. Dort heißt es, für den Staatsdienst ungeeignet sei, wer „nicht Gewähr dafür bietet, jederzeit einzutreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung“. Die Formulierung ist nicht neu. 1933 erließen die Nationalsozialisten das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“, mit dem Juden und Kommunisten (oder wen die Nazis dafür hielten) aus dem Staatsdienst entfernt werden sollten. Das Gesetz war der erste juristische Schritt zur Verfolgung, Entrechtung und Ermordung der Jüdinnen und Juden, aber auch zur Ausschaltung der politischen Opposition. In Paragraph 4 hieß es: „Beamte, die nach ihrer bisherigen politischen Betätigung nicht die Gewähr dafür bieten, daß sie jederzeit rückhaltlos für den nationalen Staat eintreten, können aus dem Dienst entlassen werden.“ Die Formulierung des „jederzeitigen Gewähr-Bietens“ öffnete die Tür für eine „Gesinnungsprognose“, die sich bei den Nazis wie auch später unter Adenauer und schließlich unter Willy Brandt vornehmlich an der aktuellen oder ehemaligen Mitgliedschaft in einer linken Organisation festmachte.

„Beamte, die nach ihrer bisherigen politischen Betätigung nicht die Gewähr dafür bieten, daß sie jederzeit rückhaltlos für den nationalen Staat eintreten, können aus dem Dienst entlassen werden“

1941 begründete ein junger aufstrebender SA-Rottenführer in seiner juristischen Dissertation, warum mit Journalisten auf dieselbe Weise zu verfahren sei, und erläuterte, wie die Presse am besten von Juden und anderen Elementen gesäubert werden könne, die sich „als Schädlinge an Volk und Staat“ erwiesen hätten. Der Name des karrierebewußten Juristen war Willi Geiger. Als Staatsanwalt beim Sondergericht Bamberg wirkte er später an Todesurteilen mit und sorgte dafür, daß die Exekutionen auf Plakaten bekanntgegeben wurden. Schon vier Jahre nach der Zerschlagung des Naziregimes hatte Geiger in der jungen BRD die Leitung des Verfassungsreferates des Bundesjustizministeriums übernommen und stieg anschließend zum Senatspräsidenten am Bundesgerichtshof und am Bundesverfassungsgericht auf. Als solcher war er 1975 als Berichterstatter an der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts maßgeblich beteiligt, die den Berufsverboten der Brandt-Ära die höchsten richterlichen Weihen gab und auf die sich Kultusministerium wie Verwaltungsgericht auch im Jahr 2006 wieder berufen. Wesentliche Argumentationslinien konnte Geiger dabei direkt aus seiner Dissertation von 1941 übernehmen (mehr dazu bei Otto Köhler: Wir Schreibmaschinentäter. Köln 1989, S. 153 ff.). Insofern war es nur konsequent, daß Geiger seinen im Dienst am nationalsozialistischen Staat erworbenen Doktortitel stolz unter das Urteil von 1975 setzte. Ein weiterer treuer Diener des Staates - des nationalsozialistischen wie des späteren bundesrepublikanischen - war Hans Filbinger. Der ehemalige NS-Marinerichter, der niemals verstanden hat, warum ihm seine Beteiligung an nationalsozialistischen Justizmorden in der BRD zum Vorwurf gemacht wurde („Was gestern Recht war, kann heute nicht Unrecht sein“) sorgte als Ministerpräsident dafür, dass die Handhabung des Radikalenerlasses in Baden-Württemberg zu den rigidesten in der BRD zählte - der Feind stand nach wie vor links. Noch heute wird der furchtbare Jurist in Dankbarkeit als Ehrenvorsitzender des CDU-Landesverbandes hofiert. In Deutschland vom Faschismus zu sprechen heißt immer noch, im Haus des Henkers vom Strick zu reden. Wie hatte Willi Geiger noch in seiner Dissertation von 1941 über „Die Rechtsstellung des Schriftleiters“ geschrieben? „Über der uneingeschränkten Pflicht zur Wahrheit steht die Pflicht zur Pflege des Gemeinwohls. Den höheren Interessen des Staates gegenüber ... muß im Konfliktfall auch die Wahrheit sich Bindungen gefallen lassen; sie muß dann zwar nicht verfälscht, aber totgeschwiegen werden.“

Der vollständige Text des Urteils vom 10.03.2006 findet sich unter www.gegen-berufsverbote.de

Literatur: Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. Frankfurt a. M. 2003, S. 177 Otto Köhler: Wir Schreibmaschinentäter. Köln 1989, S. 153 ff. Ingo Müller: Furchtbare Juristen. München 1987, S. 220 f. Michael Csaszkóczy schrieb in KONKRET 9/01 über die Rehabilitierung von NS-Euthanasietätern anläßlich der Eröffnung der „Sammlung Prinzhorn“ in Heidelberg ::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Sulzbach-Rosenberger Zeitung, 02.06.2006 „Militanz bittere Notwendigkeit“ Michael Csaszkóczy spricht bei Ver.di-Ortsverein über sein Berufsverbot und den Kampf dagegen

Sulzbach-Rosenherg. (bt) „Berufsverbote verstoßen gegen EU-Recht und sind menschenrechtswidrig", betonte bei einer Veranstaltung des Ver.di-Ortsvereins und des Ortsjugendausschusses Amberg-Sulzbach in Zentrum der Arbeiterwohlfahrt der 1.Vorsitzende Manfred Weiß. Lehramtsanwärter Michael Csaszkóczy informierte dort über sein Berufsverbot.

„Es muss Alarm geschlagen werden, wenn radikale Kritik an der Verfassungswirklichkeit .mit verfassungsfeindlichen Extremismus in einen Topf geworfen wird“, zitierte einleitend der Ortsvorsitzende von Ver.di, Manfred Weiß den verstorbenen Bundespräsidenten Gustav Heinemann. Es sei unerträglich, am Sonntag Schaufensterreden gegen die Gewalt der Nazis zu halten und am Montag diejenigen, die dagegen kämpfen, mit Berufsverboten zu belegen. Dies sei unglaublich und scheinheilig.

Einstellung verweigert Seit Anfang 2004 werde Michael Csaszkóczy, Lehramtsanwärter an einer Realschule in Heidelberg, aus politischen Gründen die Einstellung in den Schuldienst verweigert, wie in einem Antrag auf dem Gewerkschaftstag der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft ausgeführt. Für dieses Berufsverbot seien nicht mangelnde fachliche Qualifikation oder Beeinflussung der Schüler angeführt, sondern die Mitgliedschaft in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg, in der „Roten Hilfe“ und in der WN/Bund der Antifaschisten, kriti¬sierte der Vertreter der Ver.di-Jugend Amberg-Sulzbach, Stefan Dietl. Das kürzlich ergangene Urteil des Verwaltungsgerichtes in Karlsruhe, bei dem Csaszkóczy mit Unterstützung der GEW gegen das Berufsverbot geklagt hatte, sei deshalb nicht zu akzeptieren: Einerseits sei ihm Zivilcourage gegen Rechtsextremismus bescheinigt worden, andererseits habe das Gericht am Berufsverbot festgehalten. Damit sei gegen das im EU-Vertrag festgeschriebene Recht auf freie Berufswahl und das EU-Diskriminierungsverbot verstoßen worden. Bereits 1995 hatte der Europäische Gerichtshof auch Berufsverbote für menschenrechtswidrig erklärt. Weil an den persönlichen Taten offensichtlich nichts Verdammenswertes zu finden war, habe das Verwaltungsgericht ihn zunächst einmal als „engagierten Streiter gegen Rechts und für friedliche Auseinandersetzungen mit der Staatsmacht“ bezeichnet, nur um anschließend den Vorwurf zu erheben, der „moralische Rigorismus und lebensfremde Idealismus“ würden über das Ziel hinausschießen, so Michael Caszkóczy. Seine Moralvorstellungen seien nicht so flexibel wie die derjenigen, die tagtäglich ohne mit der Wimper zu zucken Menschen in Folter, Elend und Tod abschieben.

Ein legitimes Mittel ? Nicht nur in der Urteilsbegründung, sondern auch in den Medien werde ihm immer wieder vorgeworfen, dass er nicht bereit sei, sich vom dem Satz „Militanz ist ein legitimes Mittel im Kampf um Befreiung“ zu distanzieren, wies Csaszkóczy hin. Dies komme schon deshalb nicht in Frage, weil dies eine Verhöhnung für alle die sei, die im Widerstand gegen den Nationalsozialismus gekämpft haben. Laut Duden bedeute militant, „kämpferisch für seine Überzeugungen eintretend“ und als Beispiel werde eine „militante Pazifistin“ aufgeführt. In diesem Sinne sei Militanz eine bittere Notwendigkeit in einer Zeit, in der bürgerliche und soziale Rechte zunehmend eingeschränkt würden und in der Antisemitismus und Rassismus in der Gesellschaft weiter wachsen.

-- Solidaritätskomitee gegen das Berufsverbot Postfach 103162 69021 Heidelberg www.gegen-berufsverbote.de Spenden für die Öffentlichkeitsarbeit gegen das Berufsverbot bitte auf folgendes Konto: Martin Heiming Kontonr.: 3057320326 Postbank München BLZ: 701 100 88 Stichwort: "Berufsverbot"


Presseerklärung der GEW Hessen 26.06.2006

Michael Csaszkóczy klagt auf Einstellung in den hessischen Schuldienst GEW Hessen unterstützt das Vorgehen gegen das Berufsverbot

Frankfurt (gew). Am 1. August 2005 beantragte der Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy die Einstellung in den hessischen Schuldienst. Am 25. August erhielt der Bewerber zunächst eine verbindliche Einstellungszusage des Staatlichen Schulamts des Kreises Bergstraße/Odenwald.

Überraschend wurde Csaszkóczy noch am Tag seines Dienstantritts zum neuen Schuljahr vom Staatlichen Schulamt mitgeteilt, dass seine Einstellung aufgrund seines Engagements gegen Rechtsextremismus und seiner Mitgliedschaft in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD) abgelehnt werde. Im Jahr 2004 hatte die damalige baden-württembergische Kultusministerin Annette Schavan bereits ein Berufsverbot gegen den Realschullehrer verhängt und damit die deutsche Berufsverbotspraxis der 70er Jahre wiederbelebt. Auch Hessen lehnt die Einstellung von Csaszkóczy ab, obwohl man ihm weder ein persönliches Fehlverhalten noch irgendeine strafbare Handlung zur Last legen kann. Auch während seines Referendariates wurden keinerlei Beanstandungen an seiner Arbeit laut. Trotzdem darf er auch in Hessen nicht unterrichten. "Dies ist sowohl rechtsstaatlich als auch politisch eine unhaltbare Entscheidung", kritisiert Carmen Ludwig, stellvertretende Landesvorsitzende der GEW Hessen. Sie weist darauf hin, dass bereits 1995 der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte diese Praxis als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verurteilt hat.

Gegen den Bescheid des Schulamts hat Csaszkóczy am 4. April 2006 Widerspruch eingelegt. Am 7. Juni hat das Staatliche Schulamt nun diesen Widerspruch zurückgewiesen, allein nach Aktenlage, ohne dass auch nur eine persönliche Anhörung Csaszkóczys stattgefunden hat. Das Berufsverbot gegen einen Lehrer, der sich vehement gegen Aktivitäten von Neonazis engagiert, stützt sich im Wesentlichen auf die fragwürdigen Einschätzungen des Verfassungsschutzes, der anlässlich des NPD- Verbotsverfahrens unter Beweis gestellt hat, wie tief er selbst mit der rechtsextremen Szene verstrickt ist. Ein solcher Geheimdienst ist denkbar ungeeignet in einem sochen Fall zum Herrn des Verfahrens gemacht zu werden. Aktuell wird Csaszkóczy jetzt zusätzlich vor allem vorgeworfen, dass er sich gemeinsam mit der GEW gegen das über ihn verhängte Berufsverbot in Baden- Württemberg öffentlich zur Wehr setzt. Dies lasse weiterhin Zweifel an seiner Verfassungstreue aufkommen. Eine diffamierende Haltung der AIHD unserem Staat gegenüber, von der ein Lehrer sich zu distanzieren habe, sieht das Schulamt insbesondere in ihrer Einschätzung, es habe Kontiunuitäten zwischen Nationalsozialismus und BRD gegeben. Das Schulamt macht hier aus einer unstrittigen historischen Wahrheit eine Difamierung des Staates. Ist ein Geschichtslehrer also verpflichtet, sich von den historischen Tatsachen zu distanzieren?

"Ich habe heute auch in Hessen Klage gegen dieses Berufsverbot erhoben, um als Lehrer in den Hessischen Landesdienst eingestellt zu werden", erklärte Csaszkóczy zusammen mit seinem Heidelberger Anwalt Martin Heiming.

 

Blätter für deutsche und internationale Politik, Mai 2006


Wolf-Dieter Narr und Elke Steven

Rückfall ins Berufsverbot?

Obwohl vor Jahren ihr Versagen als eine Art Erfolg verbucht werden konnte, sind die unnötigen, einer lebendigen Verfassung und ihren Bürgerinnen und Bürgern nur schädlichen Landesämter und das Bundesamt für Verfassungsschutz längst, allen gelegentlichen Krisen zum Trotz, zu verfassungsschmälernden Organen des Verfassungs-respektive Staatsschutzes geworden. Und zwar um die Bundesbürger, die bekanntlich demokratisch die größte Gefahr darstellen, mit offenen und geheimdienstlichen Mitteln auszuspähen. Das Versagen als Erfolg bestand darin, dass die Innenminister - unfähig, ihre eigenen Verfassungsschutzämter zu kontrollieren oder auch nur über ihr Verfahren Bescheid zu wissen - mit Hilfe erkenntnisreicher NPD-Doppelagent-Funktionäre ein NPD-Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht anstrengten. Das scheiterte, weil der 2. Senat des Gerichts das NPD-Verfassungsschutzragout schlechterdings nicht als verfahrenstragende „Erkenntnis " zu werten vermochte.

Auch dass in der etablierten grundrechtsdummen Bundesrepublik, der re-gierungs- wie der nicht regierungsamtlichen, so genannte Sicherheitsüberprüfungen des einzustellenden und des amtierenden Personals stattfinden, ist Eingeweihten bekannt. Trotz dieser abgründigen Normalität reibt man sich überrascht die Augen, wenn am 10. März d.J. eine 1. Kammer des Verwaltungsgerichts just zu Karlsruhe ein Berufsverbot bestätigt. Dieses ist vom Land Baden-Württemberg, genauer von seinem „Regierungspräsidium Karlsruhe Schule und Bildung", 2004 gegen den Lehrer Michael Csaszkózy ausgesprochen und unlängst vom Land Hessen bestätigt worden, in welchem sich Herr Csaszkózy danach für eine Lehrerstelle beworben hatte. Zwar seien seine beruflichen Qualifikationen ohne Fehl und Tadel, so die nicht-einstellende Behörde und so auch das Gericht, das die verneinende Exekutive bestätigte. Auch das berufliche und außerberufliche Verhalten seien tadellos. Michael Csaszkózy habe sich jedoch fragwürdiger Mitgliedschaften in ihrerseits fragwürdigen Gruppen schuldig gemacht, die der „linksextremen Szene“und ebenso - im Doppel verschärfend - der „autonomen Szene" Heidelbergs angehörten. Aufgrund dieser Kontakt- und Gesinnungsschuld bestünden „Zweifel an seiner Verfassungstreue“ Darum komme er im Musterland der arbeitsbeflissenen Ordentlichkeit als „Sozialisationsagent“für Jugendliche nicht in Frage.

Stellt man heute der jüngeren Generation, beispielsweise in politikwissenschaftlichen Seminaren, die Frage, ob denn jemand wisse, was ein „Berufsverbot" sei, versackt ebendiese Frage im Dunkel des Schweigens: Allenfalls reckt sich nach einigen tiefen Gedenkminuten eine Hand: Das sei wohl vor Olims Zeiten irgendeine repressive Maßnahme gewesen. Deren spinnenwebig überzogenen Sinn und Zweck kann jedoch auch der Erinnerungskünstler nicht nennen.

Grundlage der Berufsverbotepraxis war der auch „Radikalenerlass“genannte Beschluss der Regierungschefs des Bundes und der Länder vom 28. Januar 1972. Sein offizieller Name lautete „Grundsätze zur Frage der verfassungsfeindlichen Kräfte im öffentlichen Dienst“ Diesem Erlass zufolge durfte in das Beamtenverhältnis nur berufen werden, wer die Gewähr dafür bot, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten würde. In der Praxis bedeutete dies die Überprüfung aller Bewerberinnen und Bewerber. Bis man den Erlass Anfang der 80er Jahre außer Kraft setzte, wurden Millionen Personen durch den Verfassungsschutz überprüft. Tausenden von ihnen wurde der Eintritt in den bzw. das Verbleiben im öffentlichen Dienst verwehrt.

Suspendierung der Grundrechte

Handelte es sich beim jüngsten Fall Michael Csaszkózy im Vergleich dazu nur um eine einzelne, verwirrte Eintagsfliege, müsste sie gewiss schon um der Person willen ernst genommen werden. Grundrechtsverletzungen, so es sich um solche handelt - und das ist der Fall, wie sogleich noch gezeigt werden wird -, sind in jedem einzelnen Fall skandalös. Das ist gerade die Quintessenz aller Grund- und Menschenrechte: dass jede einzelne Person im Mittelpunkt steht und dass jede Verletzung, geschieht sie gar im Doppelpass zwischen Regierungspräsidium bzw. Land Baden-Württemberg und Gericht, die die Gewaltenkontrolle aushebelt, ein Ärgernis darstellt. Das ist nicht im Staatsbückling hinzunehmen. Der nicht vollzogene Bückling aber machte Michael Csaszkózy in den Fußangeln unaufgeklärter Staatsämter und ihrer Repräsentanten straucheln.

Darüber hinaus ist der „Fall Csaszkózy“ aber gleich in mehrfacher Hinsicht symptomatisch für einen Gutteil dessen, was hierzulande innere Sicherheit genannt wird und weswegen man es mit den Grund- und Menschenrechten vermeintlich nicht so genau nehmen muss.

Der Fall belegt zunächst, dass nur derjenige die Fülle der meist unsichtbaren Sicherheitsüberprüfungen unbeschadet durchläuft, der mit den Hosenfalten stramm gespannt im Sinne der „freiheitlich demokratischen Grundordnung“ schreitet. Bei dieser Reduktion des Grundgesetzes auf die „FDGO“ handelt es sich bereits um ein grund- und menschenrechtsarmes Konstrukt des Verfassungsschutzes: Wehe, einer ist als Bürger aktiv, sorgt sich, demonstriert, protestiert, analysiert und macht sich Gedanken ohne regierungsamtlichen Scheitel! Als Lehrer eigentlich wunderbar, um Schülerinnen und Schüler mit demokratischem Enthusiasmus zu erfüllen. Aber, so der Gerichtsentscheid, als Lehrer ungeeignet, weil er seinen Verstand noch nicht ans Kultusministerium delegiert hat. Welch vordemokratische Schulorganisation!

Zweitens gibt es zwar nicht mehr das, was man seit dem Erlass von 1972 die „Regelanfrage" staatlicher - und bald auch privater - Einstellungsämter bei den zuständigen Verfassungsschutzämtern genannt hat. Wie jedoch das Karlsruher Urteil vom 10. März schon in der „Tatbestands"-Schilderung ausweist, werden entweder die um einen

Beschäftigungsnachweis erpichten Verfassungsschützer selbst aktiv oder es wird bei ihnen nach „Erkenntnissen" nachgefragt, sobald ein Bewerber „verdächtig" erscheint. „ Nach den Kriterien der Bestenauslese in Verbindung mit der Bedarfslage stand der Kläger Ende 2003 zur Einstellung als Beamter auf Probe zum 1.2.2004 an. Bereits im Sommer 2003 war dem für die Einstellung zuständigen Oberschulamt Karlsruhe vom Innenministerium über das Kultusministerium Baden-Württemberg mitgeteilt worden, nach vorliegenden Erkenntnissen bewege sich der Kläger seit den 90er Jahren im linksextremen Spektrum.“

Wer ist hier zuerst aktiv geworden? Welchen Stellenwert besaßen bzw. besitzen diese „Erkenntnisse“? Jeder, der solche einmal eingesehen hat, weiß, dass es sich um ungeprüften Datenmüll handelt, der dann als „Erkenntnis“ zur Wahrheit über einen Bürger amtspromoviert wird. Im Dezember 2003 wurde das Oberschulamt seinerseits aktiv und fragte das zuständige Amt nach „gerichtsverwertbaren Tatsachen“ -und wie das Verwaltungsgerichtsurteil zeigt, kann man auf die Qualität „gerichtsverwertbar“ wenig geben. Die Damen und Herren Richter folgen ihrer eigenen Staatsideologie und eben gerade nicht Tatsachen; sie sind Tatsachenkonstrukteure .

Drittens schließlich bestand das, was die Berufsverbote und vor allem die Berufsverbotsverfahren seinerzeit so skandalös machte, vor allem in der Perversion der Grundrechte. Schlimmerweise, bis heute von diesem Gericht nicht selbstkritisch revidiert, wurde auch vom Bundesverfassungsgericht, dem von der Verfassung vorgesehenen Hort und Hortschützer der Grundrechte als den normierenden Normen, 1975 das Beamtenrecht als Recht der Staatsdiener über die Grundrechte der Meinungs-, der Vereinigungs-, der Versammlungs-, kurzum der bürgerlich-demokratischen Verhaltensfreiheit gesetzt. Diese Perversion wird vom Verwaltungsgericht bis heute brav repetiert. Über die Grundrechte wird damit das vordemokratisch gefasste Beamtenrecht für die Staatsklasse der Beamten gesetzt - spätabsolutistisch geprägte Rechte, die restaurativ in Artikel 33 ins Grundgesetz aufgenommen worden sind, vor allem, um die „geradezu tief-braunen“ (Konrad Adenauer) Beamten weiter zu beschäftigen. Gut gelernt, Damen und Herren Richter, von Demokratie und Grundrechten nichts verstanden!

Im Kontext der strukturellen und aktuellen Arbeitslosigkeit und im Zusammenspiel mit den so genannten Anti-Terror-Gesetzen, die die Grund- und Menschenrechte unter staatlichen Sicherheitsvorkehrungen verdecken, bekommt das dem ersten Anschein nach singuläre Berufsverbotsurteil vom 10. März 2006 sein allgemeines Profil. Wir können nur hoffen und daran mitarbeiten, dass die Symptome nicht vollends in ein anderwärts verstärktes Siechtum der Grund- und Menschenrechte umschlagen.

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Bildung und Wissenschaft, Mai 2006

Radikalenerlass - Zivilcourage und durchhalten

Berufsverbot: Den aktuellen Fall um das Berufsverbot gegen Michael Csaszkóczy und das GEW Jubiläum nahm die Redaktion zum Anlass, in der Geschichte zu stöbern. Peter Schild sprach mit Johanna Hilbrandt und Michael Rux erinnerte sich an die Zeit des Radikalenerlass.

1978 machte Johanna Büchele ungewollt Schlagzeilen. Aufgrund eines anonymen Briefes setzte der damalige Landtagsabgeordnete und Vorsitzendes des Kulturpolitischen Ausschusses Karl-Theodor Uhrig (CDU) eine Prozedur in Gang, um die Verfassungstreue der Sonderschullehrerin zu überprüfen: Zweimal wurde die Probezeit verlängert. Die Vorwürfe lauteten vornehmlich: ihr Engagement gegen Berufsverbote, zum Paragraphen 218 und gegen die „Militarisierung des Bildungswesens“. Das Spektakuläre daran: Frau Büchele gehörte nicht etwa einer K-Gruppe an, sondern war Mitglied der FDP, der Jungdemokraten (DJD), der GEW und der AjLE. Auch dem Letzten ist damals deutlich geworden, dass sich der Radikalenerlass bürokratisch verselbstständigt hatte, nicht der Abwehr einer sowieso eher unwahrscheinlichen konkreten Gefahr diente, sondern in den „rechten" Händen jederzeit zur Unterdrückung unliebsamer Meinungsäußerungen genutzt werden konnte. Johanna Büchele, inzwischen Frau Hilbrandt, war bereit, b&w einige Fragen zu beantworten.

Große Solidarität erfahren

b&w: Frau Hilbrandt, wie geht es Ihnen heute, fast drei Jahrzehnte, nachdem Ihr beruflicher Lebensweg durch angebliche „Zweifel an Ihrer Verfassungstreue" in Frage gestellt worden war?

Hilbrandt: Ich bin vor 4 Jahren wieder nach Baden-Württemberg

zurückgekehrt und arbeite als Lehrerin in Freiburg an einer Schule für Erziehungshilfe. Damals, nach Beendigung meines Verfahrens, bin ich nach Niedersachsen gezogen und hatte dort keine Schwierigkeiten, in den Schuldienst zu kommen.

b&w: Was empfanden Sie eigentlich damals, als Sie von den anonymen Anschuldigungen hörten und deshalb zweimal zur Anhörung ins Oberschulamt geladen wurden?

Hilbrandt: In die Anhörung auf das OS A Freiburg bin ich aufgeregt, ängstlich und sehr wütend gegangen. Angst um die berufliche Existenz, Wut auf die Schulbürokratie, die aufgrund anonymer Anschuldigungen diesen Vernehmungsapparat in Gang setzte.

b&w: Wie hat Ihr privates und berufliches Umfeld auf die Situation reagiert?

Hilbrandt: Ich habe seinerzeit große Solidarität erfahren, sowohl von meinem Kollegium einschließlich der Schulleitung, als auch vom politischen und persönlichen Freundeskreis. Um die Unterstützung der GEW, obwohl schon als Studentin GEW-Mitglied, musste ich mich sehr bemühen. Die Gewährung von Rechtsschutz war nicht selbstverständlich und die Wahl des Anwalts wurde vorgeschrieben.

b&w: Sie hatten prominente Fürsprecher, gute Dienstbeurteilungen und haben schließlich doch Ihre Verbeamtung auf Lebenszeit durchsetzen können. Haben Sie sich danach noch politisch betätigt?

Hilbrandt: Mein politisches Engagement habe ich mit dem „Rückzug“ nach Freiburg eingestellt. Davor war ich, mit Unterbrechungen, immer wieder politisch aktiv.

b&w: Wenn Sie zurückblicken, inwieweit haben die damaligen Ereignisse Sie geprägt, Ihr weiteres Leben beeinflusst?

Hilbrandt: Zivilcourage und geschärfter Blick für autoritäre Strukturen sind vielleicht Ergebnis dieser Erfahrungen.

b&w: 2002 titelte die Badische Zeitung zum Radikalenerlass am 30. Jahrestag seiner Unterzeichnung „Willy Brandts historischer Irrtum“. Haben Sie es je für möglich gehalten, dass es noch 2005/2006 abermals einen Berufsverbotsfall gibt?

Hilbrandt: Dass es in Baden-Württemberg wieder einen Berufsverbotsfall gibt, wundert mich nicht. 50 Jahre und mehr CDU-Kultusbürokratie, was soll sich da ändern?

b&w: Haben Sie einen Rat für den Kollegen Csaszkóczy?

Hilbrandt: Öffentlichkeit herstellen, Unterstützung organisieren, Eltern mobilisieren und vor allem durchhalten.

b&w: Frau Hilbrandt, vielen Dank für Ihre offenen Worte.

Berufsverbote und Unvereinbarkeitsbeschlüsse

Als Willy Brandt 1971 im Verein mit den Ministerpräsidenten der Länder den „Radikalenerlass“ beschloss, der in Baden-Württemberg besonders eifrig exekutiert wurde und neuerdings wieder praktiziert wird, bedurfte es großer innergewerkschaftlicher Auseinandersetzungen, um in der GEW und der Lehrerschaft insgesamt eine breite Mehrheit für die Position zu gewinnen, die die GEW seitdem offensiv vertritt: Eine politische Überzeugung - auch eine „radikale“ - zu haben und dafür einzutreten, darf nicht das Kriterium dafür sein, jungen Menschen den Weg in den Schuldienst zu versperren. Wer sein Amt zur politischen Indoktrination junger Menschen missbraucht, kann mithilfe des Disziplinarrechts zur Ordnung gerufen werden. Aber Lehrerinnen und Lehrer haben nicht „neutral“ zu sein. Im Gegenteil: Politisch zu denken und zu handeln, ist eher ein Ausweis gesellschaftspolitischer Reife. Die GEW hat den „Radikalenerlass“ und die Politik der Berufsverbote sowie der damit verbundenen allgemeinen Verdächtigung und Bespitzelung auch deshalb bekämpft, weil die Meinungsfreiheit als „Elixier der Demokratie“ das wesentliche Fundament genau jenes freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaats ist, den die Hexenjäger in Politik und Schulverwaltung zu schützen vorgaben.

Dies war die Zeit, als die GEW als die „Akademikergewerkschaft“ vielen der stärker als je zuvor politisierten jungen Menschen als Zuflucht und Ort des politischen Handelns erschien. Indem sich die GEW den „Achtundsechzigern“ und ihrem veränderten, radikaleren Denken und Handeln öffnete (und beispielsweise - anders als die Mehrheit

der deutschen Gewerkschaften - auch Studierende als Mitglieder aufnahm), erfüllte sie die wichtige Aufgabe der gesellschaftlichen Integration. Sie setzte sich damit zugleich einer wahren Zerreißprobe aus, denn der „Marsch durch die Institutionen“ fand mitten in der GEW statt. Die gewachsenen Traditionen des „Lehrerverein“-Milieus und die Ungeduld sowie der Radikalismus der vielen neuen, überwiegend jungen Mitglieder trafen unvermittelt aufeinander. Dies ging einher mit einer weiteren Öffnung der GEW, die sich Anfang der siebziger Jahre vom gewerkschaftlichen Verein der Volksschullehrer (und der aus diesem Lehramt hervorgegangenen Mittelschul- bzw. Realschullehrer sowie der Hilfsschul- bzw. Sonderschullehrer) zu einer Gewerkschaft aller im Bildungswesen Beschäftigten wandelte. Die neu hinzukommenden Studienräte der Gymnasien und beruflichen Schulen sowie die gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten der Hochschulen (vor allem des „Mittelbaus“) veränderten den Stil, die Interessenlage und die Artikulationsformen des gewerkschaftlichen Engagements. Teilweise führte der zitierte „Marsch durch die Institutionen" in der GEW dazu, dass allgemeinpolitische Ziele die klassischen Diskussions- und Betätigungsfelder überlagerten. Aus Furcht, es werde nicht bei klassenkämpferischen Parolen bleiben, sondern die GEW als Organisation würde von den jungen Aktivisten übernommen werden, die sich in zahlreichen kommunistischen Gruppierung engagierten und zugleich aktive Mitglieder oder gar Vorstände der GEW sein wollten, beschloss die GEW die „Unvereinbarkeit“ bestimmter Parteizugehörigkeiten mit der GEW-Mitgliedschaft. Dies führte zu der von vielen als paradox empfundenen Situation, dass sich die GEW einerseits vehement für das Verbleiben von Mitgliedern im Schuldienst einsetzte, denen die Schulbehörde, gestützt auf zweifelhafte Dossiers des Verfassungsschutzes, die Mitgliedschaft in kommunistischen Gruppen vorwarf, ohne ihnen Verfehlungen im Unterricht vorwerfen zu können, und dass die gleiche GEW anderen Angehörigen bestimmter kommunistischer Splittergruppen durch Vorstandsbeschluss die Mitgliederrechte entzog. Die Auseinandersetzung um die Richtigkeit und Berechtigung dieser Politik spaltete die GEW und führte zu erbitterten politischen Kämpfen. Erst als auf der einen Seite die Regierungen in Bund und Ländern die Politik der „Berufsverbote“ faktisch beendeten und als die politischen Gruppierungen wie der Kommunistische Bund Westdeutschland in der Bedeutungslosigkeit verschwunden war, kehrte auch in der GEW wieder Ruhe ein. Was im Klima des „Deutschen Herbstes“ (RAF) noch nicht möglich erschien, ist heute abgeschlossen: Die „Unvereinbarkeitsbeschlüsse“ sind längst aus der Satzung gestrichen. Manche Kolleginnen und Kollegen, die damals aus ihrer Gewerkschaft geworfen wurden oder im Zorn ausgetreten waren, sind heute geachtete und geschätzte Mitglieder in GEW-Vorstandsgremien. Die Auseinandersetzung um Gedanken- und Meinungsfreiheit ist jedoch nicht vorbei: Das Land Baden-Württemberg, das beim „Radikalenerlass“ bis zuletzt eine „Scharfmacherrolle“ spielte, knüpft neuerdings wieder an seine offiziell nie aufgegebene Haltung an.

Michael Rux

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Ruprecht, Heidelberger Studierendenzeitung, Mai 2006

Der gelinkte Lehrer 

Berufsverbot: Michael Csaszkóczy geht in Berufung

Michael Csaszkóczy, Heidelberger Realschullehrer mit angeblich verfassungsfeindlicher Einstellung, hat es nun schriftlich: Das gegen ihn vom Kultusministerium Baden-Württemberg ausgesprochene Berufsverbot vom Sommer 2003 ist rechtens – so zumindest das Verwaltungsgericht in Karlsruhe in einem Urteil vom März. Auch eine Anstellung an einer Schule im hessischen Heppenheim wurde dem Heidelberger Alumnus – Abschlussnote 1,8 – verwehrt. Als Begründung führen die Kultusministerien beider Länder Csaszkóczys Mitgliedschaft bei der Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD) und die Weigerung des 35-jährigen, sich von deren Grundsatzpapier pauschal zu distanzieren, an. Das Verwaltungsgericht hebt hervor, dass durch die Behauptung in dem umstrittenen Grundsatzpapier, es gebe Kontinuitäten zwischen Nationalsozialismus und Bundesrepublik, „die Grenzen einer legitimen Kritik unseres Staates und seiner Verfassung mit Augenmaß weit überschritten“ würden. Eine Begründung, bei der sich nicht nur ein Autor der ZEIT „verwundert die Augen rieb“: Immerhin sei der kritisierte Punkt Stand der historischen Forschung. Auch stehe die Begründung im Widerspruch zum Europäischen Menschenrechtsgerichtshof. Der wertete die Praxis der deutschen Berufsverbote der siebziger Jahre als überzogene Maßnahme – genauso wie die Tendenz der Gerichte, in Urteilen mehr die Verfassungstreue der Parteien der Betroffenen auf den Prüfstand zu legen als die Worte und Taten der Personen selbst. Csaszkóczy hat sich von Gewaltanwendung distanziert, nicht aber von seinem linkspolitischen Engagement. Das Verwaltungsgericht dazu: „Auch wer aus übersteigerter Sensibilität für bestimmte positive Prinzipien oder aus lebensfremdem Idealismus heraus unseren Staat und das Handeln seiner Verfassungsorgane wegen stets möglicher Missstände verachtet, grundsätzlich ablehnt und bekämpft, ist als Beamter dieses Staates ungeeignet.“„Das ist absurd und jenseits der Kompetenz des Gerichts“, sagt Michael Csaszkóczy zu solchen Einschätzungen. Seiner Meinung nach beweise dies, dass es in dem Verfahren nicht um ihn ging, sondern um die Frage, wie weit Kritik der Gesellschaft erlaubt sein dürfe. Deshalb hat er gegen das Urteil Berufung eingelegt. Dabei will Michael Csaszkóczy nicht unbedingt noch ein Verfahren durchmachen. „Ich habe die psychische Belastung anfangs unterschätzt“, meint er im Hinblick auf seine Präsenz bei Gerichtsterminen, Demonstrationen und Interviews in Sachen Berufsverbot, „man gerät leicht in eine Stellvertreter- Heldenrolle hinein – worauf ich wirklich keine Lust habe.“ Er wolle sich deshalb in den nächsten Jahren seiner Doktorarbeit widmen – ganz bewusst nicht zum Thema Berufsverbot. Dennoch halte er seinen Einsatz für notwendig, damit klar werde, dass vorauseilender Gehorsam in Menschenrechtsfragen unangebracht ist. Notfalls will er bis zum Bundesverfassungsgericht gehen: „Selbstbewusst über seine Rechte Bescheid zu wissen und sie zu vertreten, schützt vor Bevormundung."

(gan)

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Junge Welt unispezial, 19.04.2006

Studieren und Maul halten!

Berufsverbot gegen Heidelberger Lehrer weckt Erinnerungen an die 1970er Jahre. Wie damals steht auch heute die Meinungsfreiheit an den Hochschulen auf dem Spiel.

Von Alfred Diethardt Nahr und Carmen Ludwig

Seit 2004 wird dem Realschullehrer Michael Csaszkóczy der Eintritt in den Schuldienst in Baden-Württemberg und seit 2005 auch in Hessen verwehrt. Am 13. März wies das Verwaltungsgericht Karlsruhe eine Klage des Heidelberger Lehrers zurück und bestätigte das Berufsverbot mit Verweis auf dessen Engagement in der vom Verfassungsschutz beobachteten »Antifaschistischen Initiative Heidelberg« (AIHD) gegen braune Umtriebe. Ziele und Selbstverständnis der Gruppe sind Richtern und Schulverwaltung ein Dorn im Auge. Dieses erste Berufsverbotsurteil der jüngeren BRD-Geschichte gefährdet nicht nur die berufliche Existenz des Betroffenen, sondern auch die Meinungsfreiheit an den Hochschulen.

Vor allem die Überzeugung der AIHD, »daß sich auf parlamentarischem Weg an den herrschenden Unterdrückungsverhältnissen nichts Grundlegendes ändern läßt« und daß »im Deutschland der goer Jahre gewalttätige rassistische Angriffe zur Normalität geworden« seien,-haben es den Juristen angetan. Auch die Feststellung, es gebe eine »Kontinuität zwischen nationalsozialistischem Staat und der Bundesrepublik Deutschland«, erregte das Mißfallen der Richter. Obwohl das Gericht einräumen mußte, Csaszkóczy sei »als engagierter Streiter gegen rechts und für friedliche Auseinandersetzungen mit der Staatsmacht« bekannt, wurde dessen Ausschluß aus dem Schuldienst richterlich abgenickt. Denn mit der Haltung der AIHD gegenüber der BRD, von der sich Csaszkóczy nicht distanzierte, seien »die Grenzen einer legitimen Kritik unseres Staates und seiner Verfassung mit Augenmaß weit überschritten« und werde »die Bundesrepublik Deutschland haltlos angegriffen und diffamiert«.

Die Begründung macht deutlich: Dem engagierten Pädagogen wird kein Fehlverhalten vorgeworfen. Vielmehr genügt allein schon eine bestimmte Auffassung und eine Kontaktschuld zur Verhängung eines Berufsverbots. Was bedeutet das für Menschen, die in Studiengängen eingeschrieben sind, die im Staatsdienst enden - seien es Lehrer, Juristen oder gewisse Ingenieurberufe? Welche Positionen dürfen sie noch artikulieren? Was geschieht, wenn ein Historiker zu dem Ergebnis gelangt, daß der westdeutsche Staatsapparat bis in höchste Positionen hinein mit Altnazis durchsetzt war? Was droht einem Pädagogen, der feststellt, daß dieser Staat Migranten ausgrenzt und Ausländerbehörden rassistisch handeln? An welchem Punkt überschreiten sie die »Grenzen einer legitimen Kritik unseres Staates und seiner Verfassung«?

Im Kern geht es beim Fall Csaszkóczy um die Verteidigung des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht ist akut gefährdet. So werden Studierende zur Abwägung zwischen ihrem Willen zum Engagement gegen den erstarkenden Rechtsextremismus und der damit verbundenen Gefahr gezwungen, ihr Handeln mit dem Verlust der beruflichen Existenz bezahlen zu müssen. Eine Renaissance der antidemokratischen Berufsverbote der 1970er Jahre führt zu einem Klima der Einschüchterung und der Entpolitisierung auch an den Hochschulen.

Erste Folgen des verwaltungsgerichtlichen und schulamtlichen Ausgrenzungsbeschlusses waren bereits an einigen Hochschulen zu spüren: So setzte etwa das Studentenwerk Gießen Mitglieder der örtlichen Studierendengruppe der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) mit Flugblättern über den Berufsverbotsprozeß vor die Mensatür. Begründung: Das Flugblatt habe keinen Hochschulbezug. Das Studentenwerk betätigte sich damit kurzerhand als Zensor, und plötzlich endet die Meinungsfreiheit nicht nur für den Allgemeinen Studierendenausschuß (AStA), sondern auch für einfache Studierende an der Grenze zur Allgemeinpolitik. Bezeichnender noch das Vorgehen der Staatsanwaltschaft gegen eine Initiative in Erlangen im April 2005: Dort fühlte sich die Staatsmacht bemüßigt, wegen eines aufgehängten Plakates des Vereins Rote Hilfe, für den Csaszkóczy aktiv ist, gleich den ganzen Laden polizeilich zu stürmen. Das Poster wurde beschlagnahmt, da es angeblich die Behörden verspottete, die das Berufsverbot verhängt hatten.

Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, das vom Verwaltungsgericht und den beteiligten Kultusministerien leichtfertig aufs Spiel gesetzt wird. Gegen diese Form der politischen Repression muß entschiedener Widerspruch artikuliert und Widerstand geleistet werden, gerade an den Hochschulen. Berufsverbote und Zensur führen zu einer weiteren Beschneidung studentischen Engagements und gefährden damit letztlich auch die studentische Selbstverwaltung.

Koautorin (von jW-Autor Nahr) Carmen Ludwig ist stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Hessen.

Infos im Internet: www.gew-hessen.de

Lehrer beklagt Berufsverbot

Jetzt Berufung beim Verwaltungsgerichtshof

Wormser Zeitung vom 27.04.2006

MANNHEIM/HEIDELBERG (dpa) Ein als linksextrem eingestufter Lehramtsanwärter aus Heidelberg kämpft weiter gegen sein Berufsverbot. Der Mann will gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe in Berufung gehen, teilte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg gestern in Mannheim mit. Wenn der Antrag Erfolg hat, muss sich der VGH mit dem Fall befassen. Das Karlsruher Gericht hatte Mitte März eine Klage des Mannes gegen das Berufsverbot abgewiesen.

Die Bewerbung des Lehramtsanwärters war im August 2004 von der Schulbehörde und dem baden-württembergischen Kultusministerium abgelehnt worden, weil der Realschulpädagoge laut Verfassungsschutz seit Jahren einer antifaschistischen Gruppe in Heidelberg angehört. Begründung: Die Initiative sei gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung eingestellt. Auch Hessen hatte dem Mann im vergangenen Jahr trotz seiner fachlichen Eignung den Eintritt in den Schuldienst verwehrt.

Gegen das Berufsverbot hatte unter anderem die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft protestiert. Es dürfe nicht sein, dass Lehrer bei politischem Engagement mit Sanktionen rechnen müsste


Lehrer beklagt Berufsverbot

Jetzt Berufung beim Verwaltungsgerichtshof

Vom 27.04.2006

MANNHEIM/HEIDELBERG (dpa) Ein als linksextrem eingestufter Lehramtsanwärter aus Heidelberg kämpft weiter gegen sein Berufsverbot. Der Mann will gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe in Berufung gehen, teilte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg gestern in Mannheim mit. Wenn der Antrag Erfolg hat, muss sich der VGH mit dem Fall befassen. Das Karlsruher Gericht hatte Mitte März eine Klage des Mannes gegen das Berufsverbot abgewiesen.

Die Bewerbung des Lehramtsanwärters war im August 2004 von der Schulbehörde und dem baden-württembergischen Kultusministerium abgelehnt worden, weil der Realschulpädagoge laut Verfassungsschutz seit Jahren einer antifaschistischen Gruppe in Heidelberg angehört. Begründung: Die Initiative sei gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung eingestellt. Auch Hessen hatte dem Mann im vergangenen Jahr trotz seiner fachlichen Eignung den Eintritt in den Schuldienst verwehrt.

Gegen das Berufsverbot hatte unter anderem die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft protestiert. Es dürfe nicht sein, dass Lehrer bei politischem Engagement mit Sanktionen rechnen müsste

Wormser Zeitung 27.4.06


INTERNATIONALE LIGA FÜR MENSCHENRECHTE (Berlin):

Die "Internationale Liga für Menschenrechte" fordert die Kultusministerien in Baden-Württemberg und Hessen auf, das Berufsverbot gegen den Realschullehrer Michael Csaszkóczy zurückzunehmen. Sie fordert darüber hinaus eine Reform des Beamtenrechts, die solche zweifelhaften Gesinnungsentscheidungen - im Zweifel gegen den Lehramtskandidaten - künftig ausschließt.

Liga-Präsident und Prozessbeobachter Rolf Gössner zum Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe: "Aus diesem Berufsverbotsurteil weht der illiberale und staatsautoritäre Geist vergangen geglaubter Zeiten." Nicht Verfassung und Demokratie seien in erster Linie Dreh- und Angelpunkte der richterlichen Argumentation, sondern vielmehr die Treue zum Staat und seinen Institutionen, die grundsätzliche Kritik nicht zulasse. Mit diesem in der Bundesrepublik einzigartigen Berufsverbot werde die weitere Lebensperspektive und Berufskarriere eines qualifizierten Lehrers erheblich beschädigt, dem persönlich kein Fehlverhalten vorzuwerfen ist.

Mit dieser Berufsverbotsentscheidung des Verwaltungsgerichts wird das Duckmäusertum im öffentlichen Dienst gefördert, ein mehr als zweifelhaftes Berufsverbot gerichtlich abgesegnet und an die berüchtigte Berufsverbotspolitik früherer Jahrzehnte angeknüpft.

Zu der Mitte März gefällten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe liegt jetzt die Urteilsbewertung von Rolf Gössner vor, der den Berufsverbotsprozess im Auftrag der Internationalen Liga für Menschenrechte, des Komitees für Grundrechte und Demokratie und des Republikanischen Anwältinnen- und Anwaltsvereins beobachtet hat. Seine Auswertung wird am Freitag, den 31.03.2006, in der Ost-West-Wochenzeitung „FREITAG“ erscheinen:

Rolf Gössner > >Der diskriminierte Staat< "Berufsverbot bestätigt: Aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe spricht ein illiberaler, staatsautoritärer Geist vergangen geglaubter Zeiten"

(...)

INTERNATIONALE LIGA FÜR MENSCHENRECHTE Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin, Tel. 396 21 22, Fax 396 21 47, Mail: vorstand@ilmr.org Internet: www.ilmr.de, www.freitag.de

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Freitag, 31.03.2006

Rolf Gössner

Der diskriminierte Staat

BERUFSVERBOT BESTÄTIGT

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe verkündet ein Urteil, aus dem ein illiberaler, staatsautoritärer Geist spricht

Wer den Prozess von Michael Csaszkóczy gegen das Land Baden-Württemberg vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe beobachtet hat, konnte bereits erahnen, dass die Richter die Klage abweisen würden. Csaszkóczy prozessierte gegen ein bundesweit einzigartiges Berufsverbot, das vom Kultusministerium bereits 2004 gegen ihn verhängt worden war, als er beabsichtigte, Realschullehrer im öffentlichen Schuldienst zu werden. Das Ministerium hatte dies mit seinem Engagement in einer "linksextremen" Initiative gegen neonazistische Bestrebungen begründet. Ein Antifaschist als Lehrer - das geht im Ländle offenbar zu weit, weckt Zweifel an der Verfassungstreue des Kandidaten.

Doch Csaszkóczys Klage vor dem Verwaltungsgericht blieb ohne Erfolg. Aus der nun vorliegenden schriftlichen Urteilsbegründung spricht ein illiberaler, staatsautoritärer Geist vergangen geglaubter Zeiten. Bereits während der Gerichtsverhandlung äußerte der Vorsitzende Richter "Anlass zur Befürchtung", dass der Kläger gerade in seinen Fächern Deutsch und Geschichte "ein Bild unseres Staates" zeichne und an Schüler weitergebe, "das von Seiten des Landes als diskriminierend angesehen wird". Der von einem Realschullehrer diskriminierte Staat - auf ein solches Bedrohungsszenario wäre noch nicht einmal der Landesvertreter gekommen.

Was hat Michael Csaszkóczy verbrochen, was hat er geschrieben oder gesagt, dass von Amts wegen so über ihn gesprochen wird? Weder während der mündlichen Verhandlung noch im Urteil wurden dem Kläger persönliches Fehlverhalten oder gar verfassungsfeindliche Aktionen zur Last gelegt - im Gegenteil: Von allen Seiten wurde ihm bescheinigt, Engagement und Zivilcourage gegen Rechtsextremismus zu zeigen, friedliebend und für seinen Beruf bestens qualifiziert zu sein. Nie habe er während seiner Referendarszeit versucht, Schüler zu indoktrinieren.

Was also macht ihn in den Augen des Gerichts für den Lehrerberuf untragbar? Es ist allein seine Mitgliedschaft in der "Antifaschistischen Initiative Heidelberg" (AIHD). Diese Gruppe sei "linksextremistisch", schließlich sei auf der AIHD-Homepage von Militanz die Rede und davon, dass sich auf parlamentarischem Weg die Unterdrückungsverhältnisse nicht grundlegend verändern ließen. Kein einziger eigener Text, keine einzige eigene Rede, keine einzige konkrete Handlung wurde Csaszkóczy angelastet, sondern ausschließlich fremde Texte. Auch nutzte es dem Kläger nichts, dass er vor Gericht ausdrücklich die Verfassung bejahte, Gewalt gegen Personen und Sachen ablehnte und auch den Parlamentarismus befürwortete. Damit mochte sich das Gericht nicht zufrieden geben, denn es fordert von einem Staatsdiener weit mehr: nämlich ein "positives, ein besonderes Treueverhältnis zum Staat" - und zwar zu diesem unseren Staat, so wie er ist, "nicht zu einem gewünschten, fiktiven", wie er dem Kläger möglicherweise vorschwebt.

Aber es sei doch legitim, versuchte Michael Csaszkóczy einzuwenden, Missstände aufzuzeigen: "Auch der Staat muss doch kritisiert werden dürfen - das gehört zur Demokratie." Dem konnte sich das Gericht zwar nicht verschließen, aber die AIHD ginge zu weit. Diese Gruppierung behaupte, gewalttätige rassistische Angriffe seien zur Normalität geworden; es gebe einen "immer drastischer werdenden Rechtsruck in Staat, Parteien und großen Teilen der Gesellschaft" und ein Bruch mit der NS-Vergangenheit sei nur "vermeintlich" vollzogen worden. "Mit solchen Ausführungen werden die Grenzen einer legitimen Kritik unseres Staates und seiner Verfassung mit Augenmaß weit überschritten", wettert das Gericht in seinem Urteil: "Hier wird die Bundesrepublik Deutschland haltlos angegriffen und diffamiert".

Auch wenn der Kläger als "engagierter Streiter gegen Rechts und für friedliche Auseinandersetzungen mit der Staatsmacht" geschildert werde, so schließe dies "eine tiefgreifend negative Einstellung gegenüber unserem Staat und seiner Verfassungsordnung nicht aus". Denn: "Auch wer aus übersteigerter Sensibilität für bestimmte positive Prinzipien oder aus lebensfremdem Idealismus heraus unseren Staat und das Handeln seiner Verfassungsorgane wegen stets möglicher Missstände verachtet, grundsätzlich ablehnt und bekämpft, ist als Beamter dieses Staates ungeeignet, weil er die besondere politische Treuepflicht wegen seiner ablehnenden inneren Einstellung nicht garantieren kann." Weil die inkriminierten Texte fraglos nicht von Csaszkóczy stammen, findet das Gericht folgenden Dreh: "Auch wer aus moralischem Rigorismus, Naivität oder Leichtgläubigkeit eine Gruppe unterstützt, von der sich ein Beamter distanzieren müsste, handelt gegen die beamtenrechtliche Treuepflicht."

Es dürfte wohl gerechtfertigt sein, angesichts solcher Sätze von einem Staatsschutz-Urteil zu sprechen, denn die Richter argumentieren nicht so sehr verfassungs- und demokratieorientiert als vielmehr staatsfixiert - die Staatstreue wird zum Dreh- und Angelpunkt ihrer Argumentation, mit der ein mehr als zweifelhaftes Berufsverbot gerichtlich abgesegnet und zudem an die berüchtigte Berufsverbotspolitik früherer Jahrzehnte angeknüpft wird.

Die Bundesrepublik Deutschland wurde bereits einmal für die Verhängung eines Berufsverbots vom Internationalen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg verurteilt - nachdem alle Instanzen deutscher Gerichte jenes Verbot für rechtens erklärt hatten. Insofern ist es durchaus sinnvoll, dass Michael Csaszkóczy Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird - auch wenn der Weg durch die Instanzen mühsam und kostenträchtig ist und viel Zeit beansprucht.

Dr. Rolf Gössner, Rechtsanwalt und Publizist, hat im Auftrag der Internationalen Liga für Menschenrechte, des Komitees für Grundrechte und Demokratie und des Republikanischen Anwältinnen- und Anwaltsvereins den Berufsverbotsprozess beobachtet.


Jungle World, 29.03.2006

»Ich will offensiv debattieren«

Ein Interview mit dem vom Berufsverbot betroffenen Realschullehrer Michael Csaszkóczy

Weil er in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg mitarbeitet, will Baden-Württemberg Michael Csaszkóczy nicht in den Schuldienst aufnehmen. Das Verwaltungsgericht in Karlsruhe gab dem Land Recht.

Was war Ihre persönliche Reaktion auf das Urteil?

Erwartet haben wir das. Selbst wenn ein Urteil zu meinen Gunsten gefällt worden wäre, hätte es wohl keine Rechtskraft erlangt, da es sich um eine Auseinandersetzung zwischen mir und dem Staat handelt, der vermutlich in jedem Fall Rechtsmittel eingelegt hätte. Jetzt werden wir einen Antrag auf Berufung stellen.

Welche Chancen sehen Sie für Ihre weitere Laufbahn als Lehrer?

Eine wirkliche Rehabilitierung und Entschädigung hat eine einzige Lehrerin, die als eine der letzten 1987 Berufsverbot erhalten hatte, erst 1995 vor dem Europäischen Gerichtshof erreicht. Unter Umständen wird ein solcher Schritt auch für mich notwendig sein.

Inwieweit betrifft der Prozess Ihr politisches Engagement?

Meine Schwerpunkte liegen momentan eher auf der Arbeit gegen Repression und für Bündnisse mit den Gewerkschaften. Aber ich habe ganz gewiss nicht vor, mich ins Private zurückzuziehen. Es gibt auch keinen Anlass, vorsichtiger zu sein. Ich habe mich entschieden, die Debatten, um die es geht, sehr offensiv zu führen.

Wie groß ist die Unterstützung der Gewerkschaft und anderer Lehrer?

Die GEW hat sich mittlerweile sehr eindeutig für mich positioniert, bis hin zur Gewerkschaftsführung. Sie gibt mir auch Rechtsschutz. An der Kampagne »10 000 Stimmen gegen Berufsverbote« beteiligen sich immer mehr Lehrer und Lehrerinnen. Dass es dafür hierzulande des Mutes bedarf, zeigt, welche verheerenden Folgen der Radikalenerlass für das politische Klima und speziell für den öffentlichen Dienst an den Schulen hat.

Sind Sie noch motiviert, in den Staatsdienst zu gehen, obwohl der Staat Ihnen offensichtlich nicht vertraut?

Klar ist das weiterhin mein Ziel. Ich will nicht Lehrer werden, um Beamter zu werden, sondern weil das der Beruf ist, für den ich tauge, den ich gelernt habe und der mir Spaß macht.

Wie reagieren Sie auf die Kritik daran, dass jemand, der den deutschen Staat in grundsätzlichen Fragen kritisiert, nun Rechtsmittel einlegt, um im Dienste dieses Staates zu arbeiten?

Grundsätzliche Kritik an gesellschaftlicher und staatlicher Wirklichkeit ist so notwendig wie legitim. Aber in den letzten 15 Jahren war es meist die radikale Linke, die versucht hat, Elemente der Verfassung zu verteidigen, sei es bei der Abschaffung des Asylrechts oder bezüglich des Verbotes eines Angriffskrieges. Da sollte sich die Linke nicht in die eigene Tasche lügen und irgendwelchen Revolutionsphantasien nachhängen.

In der neuen Urteilsbegründung geht es darum, dass die Antifaschistische Initiative Heidelberg die »Grenzen einer legitimen Kritik unseres Staates und seiner Verfassung mit Augenmaß weit überschritten« und »die Bundesrepublik Deutschland haltlos angegriffen und diffamiert« habe.

Es hat mich erschreckt, dass dies so offen und dreist formuliert wurde. Meiner Meinung nach ist es selbst in der bürgerlichen Öffentlichkeit nicht mehr strittig, dass es Kontinuitäten zwischen dem Nationalsozialismus und der BRD gegeben hat oder dass rassistische Übergriffe mittlerweile in Deutschland zum Alltag gehören. Solche Tatsachen als illegitime Kritik am Staat festschreiben zu wollen, ist ein höchst fragwürdiger Versuch, Geschichtspolitik von oben zu verordnen.

Wie sieht es denn nun aus mit Ihrer Verfassungstreue?

Die Frage bekomme ich gerade ständig gestellt. Sie offenbart die Lust, sich an dem staatlichen Inquisitionsspielchen beteiligen zu dürfen. Wer darauf eine Antwort will, soll sich anschauen, was ich gesagt, geschrieben und gemacht habe, und dann sein eigenes Urteil fällen. Warum wird die Frage mir gestellt, aber nicht etwa Frau Schavan, die Herrn Filbinger als Ehrenvorsitzenden in ihrer Partei hofiert?

interview: thorsten mense

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Badische Neueste Nachrichten, 27.03.2006

Demo gegen Berufsverbot

300 Menschen zogen für Heidelberger Lehrer durch die Karlsruher City

Rund 300 Menschen haben am Samstagmittag gegen das über den Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy verhängte Berufsverbot demonstriert. Laut Polizeisprecher Fritz Bachholz zogen die Demonstranten friedlich vorn Kronen- über den Marktplatz zum Friedrichsplatz. Auch bei Kundgebungen auf den drei Plätzen sei es zu keinen Zwischenfällen gekommen.

Dem 35-jährigen Lehrer Csaszkóczy wird seit 2004 vom baden-württembergischen Kultusministerium der Eintritt in den Schuldienst verwehrt, weit er sich für die „Antifaschistische Initiative Heidelberg" (AIHD) engagiert. Die Gruppierung wird vom Landesamt für Verfassungsschutz: als linksextremistisch eingestuft. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte das Berufsverbot vor einigen Wochen bestätigt (die BNN berichteten an anderer Stelle).

„Für mich waren die vergangenen, zwei Jahre schlimm", sagte Michael Csaszkóczy

Einzulenken sei ihm hingegen nie in den Sinn gekommen: „Das wäre eine Entscheidung gegen meine Überzeugung.."

Dies sei ein Preis, den er nicht bezahlen werde. Der Lehrer will die Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht hinnehmen und kündigte einen Weg durch die Instanzen an. „Es widerspricht meinem politischen und pädagogischen Selbstverständnis, Jugendliche zu instrumentalisieren", sagte der 35-jährige, der an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg Deutsch, Geschichte und Kunst studierte. Derzeit schreibt er an seiner Doktorarbeit.

„Schüler haben ein Gespür dafür, dass jemand mit allen Konsequenzen zu dem steht, was er denkt", sagte der Realschullehrer. Und sie hätten ein Recht darauf, von einem Lehrer mit einer solchen Einstellung unterrichtet zu werden. Der Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Rainer Dahlem, sprach sich für Csaszkóczy aus: „Ein Lehrer, der sich offen gegen Krieg und Faschismus bekennt, ist mir tausend .Mal lieber als jemand, der zu allem Ja und Amen sagt."

Die GEW, das Solidaritätskommando gegen das Berufsverbot und weitere Initiativen hatten zu der Demonstration gegen Berufsverbote aufgerufen.

Tina Mayer 

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Stuttgarter Zeitung, 27.03.2006

Proteste gegen Berufsverbot

KARLSRUHE (lsw). Nach dem Berufsverbot gegen einen als linksextrem eingestuften Lehrer aus Heidelberg hat die GEW erneut den Einspruch der Landesregierung gefordert. "Eine stabile Demokratie muss Kritik und unbequeme Lehrerinnen und Lehrer aushalten - und das tut sie auch", sagte der baden-württembergische Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Rainer Dahlem, am Samstag in Karlsruhe auf einer Demonstration gegen Berufsverbote.

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte Mitte März eine Klage des 35-jährigen Mannes abgewiesen, weil der Realschulpädagoge laut Verfassungsschutz und nach eigener Aussage einer antifaschistischen Gruppe in Heidelberg angehört. Diese Initiative wird vom Verfassungsschutz als gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet eingestuft. Das Gericht folgte damit den Entscheidungen des baden-württembergischen und hessischen Kultusministeriums.

"Entscheidend für Einstellung und Entlassung in den Schuldienst kann nur das konkrete Verhalten bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit sein", sagte Dahlem vor rund 450 Demonstranten. Niemand zweifle an der fachlichen Kompetenz oder halte dem 35-Jährigen auch nur ansatzweise eine Beeinflussung seiner Schüler vor. Zudem hätten auch Lehrer das Recht zu einer politischen Arbeit. "Ein Lehrer, der sich offen gegen Krieg und Faschismus bekennt, ist mir tausendmal lieber als jemand, der zu allem Ja und Amen sagt", erklärte Dahlem. Antifaschistische Initiativen werden im Südwesten und in Hessen vom Verfassungsschutz beobachtet. 

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: 

Mannheimer Morgen – Sonntag aktuell, 26.03.2006

"Lehrer haben Recht auf politische Arbeit"

Demo gegen Berufsverbote

Karlsruhe/Heppenheim (lsw). Die Kritik an dem Berufsverbot für einen als linksextrem eingestuften Lehrer aus Heidelberg reißt nicht ab. "Eine stabile Demokratie muss auch Kritik und unbequeme Lehrerinnen und Lehrer aushalten - und das tut sie auch", sagte der Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Baden-Württemberg, Rainer Dahlem, gestern in Karlsruhe auf einer Demonstration gegen Berufsverbote.

Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgericht Karlsruhe darf der 35-jährige Michael Csaszkóczy weder in Baden-Württemberg noch in Hessen unterrichten. Das Gericht hatte Mitte März eine Klage des Lehramtsanwärters abgewiesen, weil der Realschulpädagoge laut Verfassungsschutz und nach eigener Aussage einer antifaschistischen Gruppe in Heidelberg angehört. Diese Initiative sei gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung eingestellt. Das Gericht folgte den abschlägigen Entscheidungen des baden-württembergischen und des hessischen Kultusministeriums.

"Entscheidend für Einstellung und Entlassung in den Schuldienst kann nur das konkrete Verhalten bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit sein", sagte Dahlem vor rund 450 Demonstranten. Niemand zweifle an der fachlichen Kompetenz oder halte dem 35-Jährigen auch nur ansatzweise eine Beeinflussung seiner Schüler vor. Zudem hätten auch Lehrer das Recht zu einer politischen Arbeit. "Ein Lehrer, der sich offen gegen Krieg und Faschismus bekennt, ist mir tausend Mal lieber als jemand, der zu allem Ja und Amen sagt", betonte Dahlem.


Aus CONTRASTE Nr. 259 (April 2006)

BERUFSVERBOT IN BADEN-WÜRTTEMBERG BLEIBT BESTEHEN

Gesinnungsjustiz?

Das erste Berufsverbot für einen Lehrer in Baden-Württemberg seit zwoelf Jahren hat zunächst Bestand: Das Karlsruher Verwaltungsgericht wies am 13. März 2006 die Klage eines Heidelberger Realschullehrers gegen die Entscheidung des Regierungspräsidiums Karlsruhe zurück, das seine Einstellung wegen Zweifels an seiner Verfassungstreue abgelehnt hatte.

Redaktion Heidelberg - Damit folgte das Gericht (Zitate aus der Urteilsbegründung siehe Kasten auf Seite 2) der Argumentationskette des fuer das "Referat Lehrer- und Personalverwaltung" zuständigen Leitenden Regierungsdirektors, Detlef Brandner. Der ließ es sich nicht nehmen, auf die von "friedliebender" Absicht geprägte "Zivilcourage" des Pädagogen hinzuweisen, um dann trotzdem dessen "Untauglichkeit" für den Beruf als Lehrer zu attestieren - einzig und allein auf Grund seines "Bekenntnisses zur Antifaschistischen Initiative Heidelberg" (AIHD) und zu anderen linken Organisationen wie zum Beispiel der Roten Hilfe e. V.

Er behauptete, dass Michael Csaszkóczy das parlamentarische System (FDGO) diffamieren würde. Und er legte noch darauf : "Ich wollte nicht haben, dass mein Sohn bei ihm in Geschichte oder Gemeinschaftskunde unterrichtet wird." Eigentlich hat Brandner Michael Csaszkóczy und alle anderen Kritiker von unhaltbaren Zuständen in der BRD diffamiert.

Der Lehrer Michael Csaszkóczy soll führendes Mitglied der als linksextrem eingestuften AIHD sein. Im Jahr 2004 verwehrte ihm deshalb das Land Baden-Württemberg den Eintritt in den Schuldienst (siehe CONTRASTE Nr. 234). Das Land Hessen schloss sich 2005 an (siehe CONTRASTE Nr. 255). Bereits vor der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hatte der Betroffene angekündigt, dass er notfalls den Weg durch die Gerichtsinstanzen antreten will. Das nächst höhere Gericht wäre der Verwaltungsgerichtshof Mannheim. Darüber steht noch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Der 1972 beschlossene Radikalenerlass war in den 70er Jahren Grundlage für etwa 10.000 Berufsverbote vor allem gegen Lehrer/innen, Postbeamte und Lokführer. Drei Millionen Menschen wurden damals auf ihre Verfassungstreue überprüft. 1995 wurden die Berufsverbote vom Europaeischen Gerichtshof für menschenrechtswidrig erklärt. In Baden-Württemberg gab es zwischen 1983 und 1993 noch zwölf Ablehnungen für Lehramtsbewerber aus politischen Gründen, danach war Michael Csaszkóczy der einzige Fall. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaften (GEW) Baden-Württemberg unterstützt ihn bei seiner Klage und will erreichen, dass die rechtlichen Grundlagen des sogenannten "Radikalenerlasses" aus dem Landesrecht gestrichen werden.

Die AIHD hatte in einer älteren Stellungnahme zu dem Berufsverbot über sich selbst geschrieben, es handele sich bei ihr "keineswegs um einen klandestinen, in der Illegalität arbeitenden Zusammenhang, sondern um eine offen auftretende antifaschistische Gruppe, gegen die noch nie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde".

Zum Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe erklärte der baden-württembergische Europaabgeordnete der Linksfraktion (GUE/NGL), der Tübinger Tobias Pflüger: "Das Berufsverbots-Verfahren gegen Michael Csaszkóczy hat mittlerweile die Grenze der Absurdität überschritten. Es ist einfach mehr als sonderbar, dass einerseits sowohl vom Schulamt, als auch vom Gericht dem Lehrer "Friedfertigkeit und Zivilcourage gegen Rechtsextremismus" attestiert wird, und andererseits mit dem Urteil in der gleichen Verhandlung eben wegen dieser Zivilcourage an der undemokratischen Praxis des Berufsverbotes festgehalten wird.

Das Gericht verletzt damit auch das im EU-Vertrag festgeschriebene Recht auf freie Berufswahl und das EU-Diskriminierungsverbot. Zugleich ist das Urteil ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, in der die Berufsfreiheit garantiert ist. Bereits 1995 wurden Berufsverbote vom Europäischen Gerichtshof für menschenrechtswidrig erklärt.

Berufsverbote waren schon in der Hochphase nach dem sogenannten Radikalenerlass ein Skandal, heute sind Berufsverbote mehr denn je völlig fehl am Platz. Es ist ein Weg zurück in eine düstere Vergangenheit. Die heutige Bundesbildungsministerin Annette Schavan hat sich mit dem Berufsverbotsverfahren gegen Michael Csaszkóczy in Baden-Württemberg in bleibende Erinnerung gebracht, sie ist wesentlich verantwortlich für das Verbauen seiner Lebensperspektiven.

Bei dem, was Michael Csaszkóczy vorgeworfen wird, geht es einzig allein um eine sogenannte Kontaktschuld. Denn das Gericht sieht keinerlei Hinweise für ein irgendwie geartetes Fehlverhalten. Allein sein Engagement in der AIHD wird nun dem Lehrer Michael Csaszkóczy vorgeworfen. Es muss ein für allemal Schluss sein mit der Bestrafung von absolut notwendigem Engagement gegen Faschismus und Rassismus."

Mit diesem Urteil ist der Heidelberger Realschullehrer beruflich weiter in der Schwebe. "Im Windschatten des Prozesses in Karlsruhe hat jetzt auch Hessen ein Berufsverbot gegen mich verhängt", ärgert sich Michael Csaszkóczy. Eine Woche vor der Karlsruher Verhandlung wurde ihm die offizielle Entscheidung zugestellt. Seine Einstellung in der Martin-Buber-Schule in Heppenheim sei letzten Sommer vom Kultusministerium in letzter Minute gestoppt worden - und zwar am Tag der ersten Lehrerkonferenz. "Alle wollten mich in der Schule", sagt er. Nicht zuletzt deshalb will er trotz des erneuten juristischen Rückschlags nicht aufgeben.

Michael Csaszkóczy, der zur Zeit von Arbeitslosengeld II lebt, zweifelt inzwischen daran, dass er Lehrer werden kann. "Politisch ist es aber unglaublich wichtig, weiter zu kämpfen", sagt er. Er sei zwar bisher der Einzige, gegen den ein Berufsverbot verhängt worden sei. Er fürchte aber, dass sein Fall für die beteiligten Kultusministerien nur ein "Testballon" sei.

AUS DER URTEILSBEGRÜNDUNG

Der Tenor wird an folgenden Zitaten deutlich:

Mit Ausführungen wie der der AIHD, die von Kontinuitäten zwischen Nationalsozialismus und BRD sprechen "werden die Grenzen einer legitimen Kritik unseres Staates und seiner Verfassung mit Augenmaß weit überschritten. Hier wird die Bundesrepublik haltlos angegriffen und diffamiert, es wird kaum verhüllt zum Kampf gegen die Grundlagen unseres Staates und die ihn tragende Gesellschaft aufgerufen. (...)

Dies gilt auch auf dem Hintergrund der im gerichtlichen Verfahren angeführten Umstände, die den Kläger als engagierten Streiter gegen Rechts und fuer friedliche Auseinandersetzungen mit der Staatsmacht schildern. (...)

Auch wer aus übersteigerter Sensibilität für bestimmte positive Prinzipien oder aus lebensfremdem Idealismus heraus unseren Staat und das Handeln seiner Verfassungsorgane wegen stets möglicher Missstände verachtet, grundsätzlich ablehnt und bekämpft, ist als Beamter dieses Staates ungeeignet, weil er die besondere Treuepflicht wegen seiner ablehnenden inneren Einstellung nicht garantieren kann. (...)

Auch wer aus moralischem Rigorismus, Naivität oder Leichtgläubigkeit eine Gruppe unterstützt, von der sich ein Beamter distanzieren müsste, handelt gegen die beamtenrechtliche Treuepflicht."

Der komplette Text ist auf der Homepage zu finden: www.gegen-berufsverbote.de


Stuttgarter Zeitung, 27.03.2006

Proteste gegen Berufsverbot

KARLSRUHE (lsw). Nach dem Berufsverbot gegen einen als linksextrem eingestuften Lehrer aus Heidelberg hat die GEW erneut den Einspruch der Landesregierung gefordert. "Eine stabile Demokratie muss Kritik und unbequeme Lehrerinnen und Lehrer aushalten - und das tut sie auch", sagte der baden- württembergische Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Rainer Dahlem, am Samstag in Karlsruhe auf einer Demonstration gegen Berufsverbote.

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte Mitte März eine Klage des 35-jährigen Mannes abgewiesen, weil der Realschulpädagoge laut Verfassungsschutz und nach eigener Aussage einer antifaschistischen Gruppe in Heidelberg angehört. Diese Initiative wird vom Verfassungsschutz als gegen die freiheitlich- demokratische Grundordnung gerichtet eingestuft. Das Gericht folgte damit den Entscheidungen des baden-württembergischen und hessischen Kultusministeriums.

"Entscheidend für Einstellung und Entlassung in den Schuldienst kann nur das konkrete Verhalten bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit sein", sagte Dahlem vor rund 450 Demonstranten. Niemand zweifle an der fachlichen Kompetenz oder halte dem 35-Jährigen auch nur ansatzweise eine Beeinflussung seiner Schüler vor. Zudem hätten auch Lehrer das Recht zu einer politischen Arbeit. "Ein Lehrer, der sich offen gegen Krieg und Faschismus bekennt, ist mir tausendmal lieber als jemand, der zu allem Ja und Amen sagt", erklärte Dahlem. Antifaschistische Initiativen werden im Südwesten und in Hessen vom Verfassungsschutz beobachtet.

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: :::

stattweb.de-News und -Mitteilungen, 26.März 2006

Karlsruhe: Demo im Regen gegen Berufsverbot

Karlsruhe: Demo gegen Berufsverbote am 25.3.SWR spendete 450 Teilnehmer, andere konnten nur 300 erblicken, Nörgler in Indymedia kamen gerade auf 100. Hinzukam, dass zur gleichen Zeit offenbar ein Straßenfest in der Wilhelmstraße stattfand vor dem später besetzten Konradin-Kreutzerhaus. Alles missliche Umstände, vor allem der strömende Regen. Einen Grund für die geringe Teilnahme will ein Strengdenker in indymedia: gefunden haben. Wer gegen den Staat ist, darf nicht für einen demonstrieren, der partout eben diesem Staat dienen will. Dieser Grund hat hoffentlich den geringsten Ausschlag gegeben. Mit demselben Recht könnte man sagen. Warum kämpft der bei Opel gekündigte Betriebsrat gegen seine Entlassung, wenn er doch gegen das Kapital ist..Wenn es einen monopolistischen Arbeitgeber gibt- den Staat ( der per Schulaufsicht normalerweise auch den Zugang zu den Privatschulen sperrt), dann bleibt wohl wenig übrig, als gegen die Nichtzulassung vorzugehen, wenn man überhaupt arbeiten -und zu Ende gedacht- weiterleben will. Es nahmen an der Demo vor allem teil DKP und autonom gesinnte Kreise, zusammen mit Angehörigen der GEW. Es redeten die Vorsitzende der GEW Hessen und der Vorsitzende der GEW Baden-Württemberg. In Baden-Württemberg ,einem schon in den siebziger Jahren besonders feurigen Vorreiter der Berufsverbote, lag es nahe, aus der Erntlassungsverfügung aus den siebziger Jahren gegen einen DKP-Angehörigen zu zitieren. Besonders eindrucksvoll im Zitat, die Mitteilung, dass ein Gesinnungsdefekt genau so ein Grund für beamtete Berufungsunfähigkeit sei wie ein körperlicher Defekt oder intellektuelle Verfallserscheinungen. Also Gedanken, die einem so im Lauf des Berufslebens kommen, sind im Grunde körperliche Auswüchse, knollige Abszesse, mit denen man sich nicht auseinandersetzt, sondern die man bedauernd am Leibe feststellt und deren Träger ausmerzt. Aus diesem Ausschließungsdenken erklärt sich dann ales weitere. Kollegen, noch im Amt, achten ängstlich auf Hirn, Herz und Hand, ob sich bei ihnen auch schon Symptome zeigen und versuchen gegebenenfalls, diese durch Schminke zu überdecken. Oder in bedenklicheren Fällen durch Kleinamputationen zu entfernen. Csaszkóczy selbst redete zum Schluss. Entschieden wies er alle Heldenmythen von sich, mit denen in den siebziger Jahren die Betroffenen zum Schein erhöht, in Wirklichkeit überlastet worden waren. Er ging dann noch einmal auf die Gründe seiner Nichtverbeamtung ein, die außerhalb der Gerichtsstuben sofort ihre Kuriosität enthüllen. Um nur ein Beispiel zu nennen: würde ein Gemeinschaftskundelehrer wirklich lehren- wie von Csaszkóczy gefordert- ausschließlich parlamentarische Verfahren seien geeignet, die Welt zu verändern- er wäre wirklich berufsunfähig, wenigstens bei der Behandlung der letzten 250 Jahre. Die französische Revolution wäre vom Unterricht strikt zu entfernen. Aber auch die stille Gewalt der geänderten gesellschaftlichen Überzeugungen. Lange bevor der Bundestag die Bestrafung der Homosexualität zwischen Erwachsenen abschaffte, hatte die Gesellschaft darüber entschieden. Sie war Herr, das Parlament nur Knecht, oder freundlicher gesagt: Notar der Veränderung. Oder: Wer, wie vom Gericht -und natürlich der Regierung Baden-Württembergs - gewünscht, die Kontinuität zwischen dem Nazistaat und der Bundesrepublik keusch verhüllen wollte, er dürfte die Namen Globke, Kiesinger, Hermann Abs nie aussprechen. Am besten, er hörte mit 1945 auf- legte dann eine Pausenwoche Schullandheim ein und finge mit 1968 wieder an. Aber halt- auch das wäre hochverdächtig! Leider reicht die Erkenntnis nicht aus, dass auch heute wie zur Zeit des schwedischen Kanzlers Oxenstierna die Erkenntnis gilt, mit wie wenig Vernunft die Welt regiert(und in ihr geurteilt) wird. Das Widervernünftige fällt nicht von allein. Der juristische Kampf ist ein Weg, es wenigstens vor aller Augen bloßzulegen. Er muss fortgeführt werden. Wichtiger noch die fortwährende und unablässige Aufmerksamkeit vieler auf den Fall Csaszkóczy. Er bedroht zwar nicht alle schlechthin, aber alle, die sich von Zeit zu Zeit den Luxus gönnen, einen klaren Gedanken zu fassen und den auch mitzuteilen. Die einstmals als besonders gütig empfundene Vergünstigung des Verfassungsgerichts reicht nicht aus, das bloße&#8221; Haben einer Gesinnung&#8221; könne für sich allein niemals ein Dienstvergehen sein. Man möchte denn doch nicht den ganzen Tag mit der Faust im Rachen herumlaufen ,damit man diese Gesinnung nicht aus Versehen doch einmal ausspricht. fg- nach swr/ indymedia/ Komitee-Mitteilung

 ::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::. 

Frankfurter Neue Presse 25.03.2006

Proteste nach Berufsverbot für als linksextremen geltenden Lehrer Karlsruhe/Heppenheim (dpa) Die Kritik an dem Berufsverbot für einen als linksextrem eingestuften Lehrer aus Heidelberg reißt nicht ab. «Eine stabile Demokratie muss auch Kritik und unbequeme Lehrerinnen und Lehrer aushalten - und das tut sie auch», sagte der Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Baden-Württemberg, Rainer Dahlem, am Samstag in Karlsruhe auf einer Demonstration gegen Berufsverbote.

Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgericht Karlsruhe darf der 35-jährige Michael Csaszkóczy weder in Baden-Württemberg noch in Hessen unterrichten. Das Gericht hatte Mitte März eine Klage des Lehramtsanwärters abgewiesen, weil der Realschulpädagoge laut Verfassungsschutz und nach eigener Aussage einer antifaschistischen Gruppe in Heidelberg angehört. Diese Initiative sei gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung eingestellt. Das Gericht folgte den abschlägigen Entscheidungen des baden-württembergischen und des hessischen Kultusministeriums.

«Entscheidend für Einstellung und Entlassung in den Schuldienst kann nur das konkrete Verhalten bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit sein», sagte Dahlem vor rund 450 Demonstranten. Niemand zweifle an der fachlichen Kompetenz oder halte dem 35-Jährigen auch nur ansatzweise eine Beeinflussung seiner Schüler vor. Zudem hätten auch Lehrer das Recht zu einer politischen Arbeit. «Ein Lehrer, der sich offen gegen Krieg und Faschismus bekennt, ist mir tausend Mal lieber als jemand, der zu allem Ja und Amen sagt», betonte Dahlem.

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: ::

junge Welt 27.03.2006 / Inland / Seite 5

Antifaproteste in zahlreichen Städten Gütersloh. In Gütersloh protestierten am Samstag etwa 3 500 Menschen gegen einen rechten Aufmarsch mit rund 150 Neonazis. Mehrfach gelang es autonomen Antifaschisten, die Route der Neonazis zu blockieren und somit die Verlegung auf eine bedeutend kürzere Strecke zu erzwingen.

In Stade beteiligten sich ebenfalls am Samstag etwa 700 Menschen an einer Demonstration gegen einen rechten Aufzug, zu dem etwa 150 Neonazis kamen. Auch in Breitungen (Thüringen) gingen am Sonnabend etwa 250 Menschen gegen einen Aufmarsch von rund 30 Neonazis auf die Straße. In Weimar marschierten etwa 60 Neonazis auf, 200 Menschen protestierten dagegen.

In Karlsruhe solidarisierten sich etwa 300 Menschen mit dem Lehrer Michael Csaszkóczy (jW berichtete), gegen den wegen seines antifaschistischen Engagements in den Bundesländern Hessen und Baden-Württemberg ein Berufsverbot verhängt wurde. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte jüngst eine Klage Csaszkóczys gegen das Berufsverbot abgelehnt. (jW)

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

junge Welt 25.03.2006 / Inland / Seite 5

Demo gegen Berufsverbote in Karlsruhe Karlsruhe. Am heutigen Samstag findet in Karlsruhe eine bundesweite Demonstration gegen Berufsverbote statt. Sie beginnt um 12 Uhr auf dem Kronenplatz. Aufgerufen haben unter anderem die GEW Baden-Württemberg, die GEW Hessen und das Solidaritätskomitee gegen das Berufsverbot gegen Michael Czaszkóczy. Die Bundestagsabgeordneten der Linkspartei.PDS Ulla Jelpke und Nele Hirsch forderten am Freitag eine sofortige Einstellung und Rehabilitierung des Heidelberger Lehrers, dem seit Anfang 2004 die Übernahme in den Schuldienst verweigert wird. (jW)


AIHD Redebeitrag auf der Demonstration gegen Berufsverbote in Karlsruhe

Das kürzlich vom Verwaltungsgericht bestätigte Berufsverbot gegen Micha geht nicht nur auf die bundesdeutsche Berufsverbotspraxis der 1970er Jahre zurück, sondern hat seine Wurzeln bereits im 19. Jahrhundert. Seit der Existenz Deutschlands als Nationalstaatsform sind die unterschiedlichsten Regierungssysteme von einer Obrigkeitspolitik geprägt, die Linke ausgrenzt und zu Feindbildern erklärt:

Mit dem unter Kanzler Bismarck im Oktober 1878 erlassenen und bis Anfang 1890 Gültigkeit besitzenden "Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie" war jede sozialdemokratische Betätigung außerhalb der Reichstagsfraktion illegalisiert worden. Rund 1350 Zeitungen und Druckschriften wurden verboten, 900 Linke aus ihren Wohnorten verbannt und Unzählige zu Gefängnis- oder Geldstrafen verurteilt. Mit diesem "Sozialistengesetz" sollten alle links von rechtskonservativen und nationalliberalen Kreisen stehenden PolitaktivistInnen als "Reichsfeinde" bekämpft werden. Diese politische Ächtung der linken Opposition ging mit einem sozialen Ausschluss einher, der sich in materieller Entrechtung und in Verfolgung am Arbeitsplatz äußerte. Da die staatliche Repression gegenüber der ArbeiterInnenbewegung auch nach der Annullierung des Sozialistengesetzes anhielt, belastete es das politische Leben im Deutschen Reich jedoch weiterhin.

Hatte die obrigkeitsstaatliche Maßnahme des "Blut-und-Eisen"-Politikers mehrere soziale und juristische Ebenen umfasst, so richtete sich das bereits im April 1933 verabschiedete nationalsozialistische "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufbeamtentums" ausschließlich gegen die beruflichen Grundlagen unliebsamer StaatsdienerInnen. Auch wenn es sich in erster Linie gegen die jüdische Bevölkerung richtete, waren auch zahlreiche Linke von den folgenden Massenentlassungen betroffen. Mit dem Wiederherstellungsgesetz sollten BeamtInnen auch dann entlassen werden können, "wenn die nach dem geltenden Recht hierfür erforderlichen Voraussetzungen nicht vorliegen". Ferner können sie aus dem Dienst entlassen werden, wenn sie "nach ihrer bisherigen politischen Betätigung nicht die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit rückhaltlos für den nationalen Staat eintreten". Diese Formulierung sollte im Übrigen 1972 die Grundlage des bundesrepublikanischen "Radikalenerlasses" unter der Regierung Willy Brandts bilden.

Die Einstufung von KommunistInnen als Staatsfeinde änderte sich auch nach der Zerschlagung des faschistischen NS-Staates nicht: Am 17. August 1956 wird die Kommunistische Partei Deutschland (KPD) verboten. Um den politischen Restaurierungsprozess und die Remilitarisierung der BRD voranzutreiben, wird die KPD für verfassungswidrig erklärt, ihre Auflösung verfügt, das Vermögen eingezogen und die Bildung von "Ersatzorganisationen" verboten. Das Verbotsurteil legalisiert auch nachträglich alle zwischen 1951 und 1956 gegen KommunistInnen ergangenen strafrechtlichen Urteile von BRD-Gerichten. Damit werden Polizei- und Justizorgane ermächtigt, politische Aktivitäten der Partei und ihrer Mitglieder in der Zeit vor dem Verbot nachträglich zu kriminalisieren. Das Verbot wird vor allem damit begründet, dass die politische Zielsetzung der KPD und deren marxistisch-leninistische Grundlagen verfassungswidrig seien. Nach der Urteilsverkündung kommt es zu einer Welle von Hausdurchsuchungen in Büros und Wohnungen. Material und Vermögen werden beschlagnahmt, KommunistInnen gesucht und verhaftet. Die Zahl der durch die politische Justiz in Gefängnisse gebrachten KommunistInnen liegt nach dem Verbot bei über 3.600 Personen. Zynischerweise sind unter den Betroffenen viele Menschen, die im NS-Staat in Konzentrationslagern gelandet waren, weil sie zu denen gehörten, die am heftigsten Widerstand gegen die nationalsozialistische Diktatur geleistet hatten.

In der Folge des KPD-Verbots kommt es oft zu Arbeitsplatzverlusten, Berufsverboten, finanziellen und familiären Problemen. Hohe Prozesskosten, Bespitzelungen und persönliche Diffamierungen belasten viele Betroffene. Nicht selten werden Gefängnis- oder Geldstrafen in beträchtlicher Höhe verhängt. Viele der dabei agierenden Richter und Staatsanwälte stehen direkt in faschistischer Tradition.

Das weiterhin bestehende KPD-Verbot wird nach den Erfahrungen mit der 1968er- Revolte Vorbild für die als "Radikalenerlass" bekannt gewordene "Gemeinsame Erklärung des Bundeskanzlers und der Ministerpräsidenten der Länder vom 28.1.1972". In ihr erwarten der Bund und die Länder von Angehörigen des öffentlichen Dienstes, dass sie sich positiv zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten. BewerberInnen um die Einstellung in den öffentlichen Dienst müssen die Gewähr dafür bieten, "jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes" einzutreten. Auf der Grundlage dieses "Radikalenerlasses" wurden vor allem in den 1970er Jahren unzählige Berufsverbote verhängt.

Selbstverständlich auch gegen Menschen, die sich im außerparlamentarischen Bereich in systemkritischen Organisationen bewegten. So wie unser Genosse Micha, der offiziell seit August 2004 kein Realschullehrer sein darf und dessen Vergehen es ist, Mitglied politisch unliebsamer Organisationen aus dem linken Spektrum und Angehöriger einer seit Jahren vom Verfassungsschutz beobachteten Gruppierung zu sein - der Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD). Die Kriminalisierung von Antifa-Gruppen gehört in Deutschland zum Standardrepertoire staatlicher Repression. Hier ist vor allem die Konstruktion solcher Gruppen als kriminelle oder terroristische Vereinigungen hervorzuheben. Dadurch erhoffen sich die Behörden, einen Einblick in linksradikale Strukturen zu bekommen und diese zu destabilisieren. Diese Politik der Einschüchterung und Bespitzelung soll die Freiräume zerstören, die für erfolgreichen politischen Widerstand noch vorhanden und notwendig sind.

Demselben Zweck dient das Berufsverbot gegen Micha. Es ist im Kontext der zurzeit zu beobachtenden Zunahme staatlicher Repression gegen Menschen zu sehen, die sich in irgendeiner Form zu ihrer antifaschistischen Gesinnung bekennen wollen.

Micha ist nur einer von ihnen. Gemeint sind wir alle!

Weg mit den Berufsverboten!

Der staatlichen Repression entschlossen entgegentreten!

Antifaschismus ist legitim und notwendig!

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Redebeitrag der Roten Hilfe e.V.

Nachdem das Verwaltungsgericht Karlsruhe am 10.03.2006 über die Rechtmäßigkeit des Berufsverbotes gegen den Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy verhandelt hatte, gab es am Montag darauf sein Urteil bekannt: Das Verwaltungsgericht hat das vom baden-württembergischen Kultusministerium verhängte Berufsverbot bestätigt.

Die Maßnahme des Ministeriums betrachtet das Gericht offenbar als legitim, auch wenn dem Betroffenen individuell kein irgendwie geartetes, gar strafrechtlich relevantes Fehlverhalten nachgewiesen werden könne. Ausschlaggebend sei vor allem Michas Engagement in der vom Verfassungsschutz als linksextremistisch eingestuften Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD).

Die Kriminalisierung solcher außerparlamentarischen, systemkritischen Antifa- Gruppen gehört in Deutschland zum Standardrepertoire staatlicher Repression. Indem die Ermittlungs- und Geheimdienst-Behörden derartige Zusammenschlüsse als kriminelle oder terroristische Vereinigungen konstruieren und verfolgen, verschaffen sie sich einen Einblick in linke Strukturen und versuchen, diese zu destabilisieren. Diese Politik der Einschüchterung und Bespitzelung soll die Freiräume zerstören, die für erfolgreichen politischen Widerstand noch vorhanden und notwendig sind.

Demselben Zweck dient das Berufsverbot gegen Micha. Es ist darüber hinaus im Kontext der derzeitigen Zunahme staatlicher Repression gegen Menschen zu sehen, die sich in irgendeiner Form zu ihrer antifaschistischen Gesinnung bekennen. An Micha soll ein weiteres Exempel statuiert werden.

Ob es sich nun, wie im Raum Stuttgart, um die Kriminalisierung einer Antifa- Broschüre handelt, in der eine Mausefalle abgedruckt ist, in der ein Hakenkreuz eingeklemmt ist;

ob es nun, wie in Leutenbach, das behördlich verhängte Verbot des Verkaufs und der Herstellung von Aufnähern mit Symbolen ist, die in der antifaschistischen Szene seit Jahren benutzt werden;

ob es nun, wie in Tübingen, um das nicht erlaubte Tragen eines Ansteckers geht, auf dem ein Hakenkreuz in einem Verbotsschild zu erkennen ist;

ob es nun Jugendliche sind, die am Beginn einer linken Politisierung stehen und ihre emanzipatorische Orientierung mit eindeutig antifaschistischen Aufnähern an ihren Jacken zeigen wollen - und diese Aufnäher auf offener Straße von Polizisten abgerissen werden&#8230;

All diese repressiven Willkürmaßnahmen zeichnen sich dadurch aus, dass sich die staatliche Exekutive und Judikative zu Handlangern reaktionärer Kreise machen und linkes Engagement im Keim ersticken wollen. Außerdem erweitert sich juristisch der Rahmen, innerhalb dessen präventive Kriminalisierung möglich wird. Jetzt muss noch nicht einmal mehr direkt gegen eine Demonstration von Faschisten protestiert werden; jetzt muss schon mit staatlicher Repression gerechnet werden, wenn sich die oder der Einzelne auf rein symbolischer Ebene von nationalsozialistischer Propaganda distanziert oder - wie Micha - offensichtliche Kontinuitäten zwischen NS-Staat und BRD feststellt.

Das Verwaltungsgericht hat in Michas Fall deutlich gemacht, dass es an einer Reanimation der Berufsverbotspraxis interessiert ist, die für die 1970er Jahre so prägend war, als in der BRD über 100.000 Menschen davon betroffen waren. Während diese Maßnahme in einer von der Blockkonfrontation dominierten Gesellschaftssituation von staatsnahen Kräften noch mit der Unterwanderungsgefahr durch eine starke Linke gerechtfertigt werden konnte, haben sich die Umstände nun umfassend gewandelt. Schließlich können selbst konservative Gruppierungen solche Gefahrenszenarien heute nicht mehr vermitteln, ohne unglaubwürdig zu erscheinen.

Das Verwaltungsgericht wird durch seine Entscheidung zum Vollstrecker einer auf dem Boden staatsideologischer Prämissen urteilenden Gesinnungsjustiz. Ziel ist offenbar, das immerwährende Bekenntnis zur freiheitlich- demokratischen Grundordnung des verfassten Regierungssystems in eine vollständige Entpolitisierung des BeamtInnentums zu transformieren. Das heißt, dass vor allem LehrerInnen kein außerparlamentarisches antifaschistisches Engagement an den Tag legen dürfen, eben weil sie als LehrerInnen in ihrer Rolle als FormerInnen staatshörigen Nachwuchses aufgehen müssen.

Das Karlsruher Urteil ist als Aufforderung an unseren langjährigen Genossen Michael zu verstehen, politisch abzuschwören und alle Mitgliedschaften in linken Organisationen aufzukündigen. Damit will der Staat einen neuen Präzedenzfall schaffen, durch den bereits politisch interessierte Studierende und Auszubildende von öffentlichkeitswirksamer linker Aktivität abgeschreckt werden sollen, da ihnen ansonsten die Verweigerung eines Arbeitsplatzes droht.

Wir werden alles tun, um einen Rückfall in die repressive Politik der umfassenden Gesinnungsprüfungen der 1970er Jahre zu verhindern!

Antifaschismus ist nicht kriminell, sondern notwendig!

Weg mit dem Berufsverbot!

Geheimdienste abschaffen!

Der Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V.


Berufsverbot ist menschenrechtswidrig

Große Demonstration gegen Berufsverbote in Karlsruhe

Karlsruhe - Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der bundesweiten Demonstration setzen am Samstag (25.03.) in Karlsruhe ein deutliches Zeichen gegen Berufsverbote und für die Einstellung des Realschullehrers Michael Csaszkóczy in den Schuldienst. &#8220;Die GEW fordert Ministerpräsident Günther Oettinger und Kultusminister Helmut Rau dazu auf sich nicht nur liberal zu geben und vor der Wahl Offenheit zur Schau stellen, sondern dafür zu sorgen, dass Csazkóczy in den baden-württembergischen Schuldienst übernommen wird&#8220;, sagte Rainer Dahlem, Landesvorsitzender der GEW Baden-Württemberg, in seiner Rede während der Kundgebung auf dem Marktplatz Karlsruhe. Zur Demonstration hatte eine breites Bündnis aufgerufen, darunter die GEW-Landesverbände.

Seit 2004 wird Csaszkóczy in Baden-Württemberg der Eintritt in den Schuldienst ver­wehrt, obwohl es keine Hinweise gibt, dass er als Referendar gegen das Neutra­litätsgebot für Lehrkräfte verstoßen habe. Ihm wird nur seine Mitglied­schaft in einer Antifaschistischen Initiative in Heidelberg zum Vorwurf gemacht. Das Bundesland Hessen schloss sich 2005 diesem Verbot an. &#8222;Ob eine Organisation oder Partei verfassungswidrig ist, kann nur das Bundesverfassungsgericht klären und nicht von einem Beamten des Regierungspräsidiums entschieden werden&#8220;, so Dahlem. Die GEW sieht durch das Berufsverbot gegen Csaszkóczy die Meinungsfreiheit in Gefahr. Dahlem betonte: &#8222;Wir wollen engagierte Lehrerinnen und Lehrer, die Zivilcourage haben und sich in die Gesellschaft einbringen. Eine stabile Demokratie muss Kritik aushalten .&#8220;

Weitere Informationen: www.gew-bw.de


Demonstration gegen Berufsverbote in Karlsruhe

An die 500 Menschen haben sich am gestrigen Samstag, den 25.03.2006 auch von strömendem Regen nicht abhalten lassen, gegen Berufsverbote und für die sofortige Einstellung des Realschullehrers Michael Csaszkóczy zu demonstrieren. Zu der Demonstration hatten die Landesverbände Hessen und Baden-Württemberg der GEW und das Solidaritätskomitee gegen Berufsverbote aufgerufen.

Csaszkóczy wird seit Beginn des Jahres 2004 die Einstellung in den baden-württembergischen Schuldienst verweigert, weil er sich in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD) engagiert, die vom Verfassungsschutz als "linksextrem" bezeichnet wird. Am 13.03.2006 hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe das Berufsverbot für rechtens erklärt - eine Entscheidung, gegen die Michael Csaszkóczy mit Unterstützung der GEW Rechtsmittel angekündigt hat. Mittlerweile hat sich das Bundesland Hessen dem Berufsverbot angeschlossen.

Auf der Demonstration bezeichnete der Europaabgeordnete Tobias Pflüger das Berufsverbot als eklatante Menschenrechtsverletzung, mit der gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen werde. Als Vertreter des Bundesvorstands der Roten Hilfe stellte Michael Dandl das Urteil in den Kontext einer zunehmenden Ausgrenzung und Kriminalisierung antifaschistischen Engagements, die sich mittlerweile bereits gegen Träger von T-Shirts mit durchgestrichenen Hakenkreuzen richtet. Eine Sprecherin der AIHD zeigte die Kontinuität deutscher Obrigkeitspolitik in der Verfolgung von Linken auf, die sich seit dem 19.Jahrhundert als roter Faden durch die unterschiedlichen Regierungssysteme ziehe. Der baden-württembergische GEW-Vorsitzende Rainer Dahlem erklärte, ein engagierter und unbequemer Lehrer sei ein besseres Vorbild für unsere Kinder als viele unsere Politerinnen und Politiker, die allen nach dem Mund reden. Ebenso wie die stellvertretende Vorsitzende der GEW Hessen Carmmen Ludwig, die das Urteil als einen Akt der politischen Justiz bezeichnete, versicherte er Michael Csaszkóczy die rechtliche und politische Unterstützung in seinem weiteren Kampf gegen das Berufsverbot.

Weiter Informationen und den Wortlaut der Redebeiträge finden Sie unter www.gegen-berufsverbote.de

Für das Solidaritätskomitee gegen das Berufsverbot

Stefan Riedel

# Weitere Informationen: # Aufruf zur bundesweiten Demonstration "Weg mit antidemokratischen Berufsverboten!" GEW: "Bouffier unterstützt Schavans 'Hexenjagd'" # Weg mit dem Berufsverbot für Michael Csaszkóczy!

Dieser Artikel stand in www.rf-news.de


SWR nach der Demo gegen Berufsverbote

URL: http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=1162602/1dd0ro2/index.html

Karlsruhe

Protest gegen Berufsverbot von linkem Lehrer

Nach dem Berufsverbot gegen einen als linksextrem eingestuften Realschullehrer aus Heidelberg hat am Samstag in Karlsruhe eine Demonstration stattgefunden. Zu dem Protest hatte unter anderen die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) aufgerufen. Lehramtsanwärter Michael Csaszkoczy (Quelle: dpa)

Lehramtsanwärter Michael Csaszkoczy

Der baden-württembergische GEW-Vorsitzende Rainer Dahlem sagte, das Land dürfe das "undemokratische und antiquierte Mittel" des Berufsverbots nicht weiter anwenden. Eine stabile Demokratie müsse auch Kritik und unbequeme Lehrerinnen und Lehrer aushalten. Entscheidend für Einstellung und Entlassung in den Schuldienst könne nur das konkrete Verhalten bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit sein, sagte Dahlem vor den rund 450 Demonstranten. Niemand zweifle an der fachlichen Kompetenz oder halte dem 35-Jährigen auch nur ansatzweise eine Beeinflussung seiner Schüler vor. Zudem hätten auch Lehrer das Recht zu einer politischen Arbeit. "Ein Lehrer, der sich offen gegen Krieg und Faschismus bekennt, ist mir tausend Mal lieber als jemand, der zu allem Ja und Amen sagt", erklärte Dahlem.

Ähnlich hatte sich nach dem Prozess gegen den Lehrer auch die hessische GEW-Vizevorsitzende Carmen Ludwig geäußert. Im Prozess sei ganz deutlich geworden, dass ihm nie ein persönliches Fehlverhalten angelastet worden ist, sagte sie. Auch das Land Hessen hatte im vergangenen Jahr eine Einstellung des Lehrers trotz dessen fachlicher Eignung verhindert. Die GEW in Baden-Württemberg und Hessen kündigte zudem an, sich weiter für die Einstellung des 35- jährigen Michael Csaszkóczy einsetzen zu wollen. Antifaschistische Initiativen werden in Baden-Württemberg und in Hessen vom Verfassungsschutz beobachtet.

 

Radikalenerlass: Der so genannte Radikalenerlass stammt aus der Zeit des SPD-Kanzlers Willy Brandt und wurde unter dem Schlagwort "Berufsverbot" berühmt. Auf Grundlage der 1972 erlassenen Rechtsgrundlage, deren Verfassungsmäßigkeit stets umstritten war, sollten Extremisten vom Öffentlichen Dienst ferngehalten werden, wobei meist Mitglieder der moskautreuen Deutschen kommunistischen Partei (DKP) betroffen waren.

Radikalenerlass doch nicht tot?

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte Mitte März eine Klage des Mannes abgewiesen, weil der Pädagoge einer antifaschistischen Gruppe in Heidelberg angehörte. Diese Initiative sei gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung eingestellt, urteilte das Gericht. Der Vorsitzende Richter hatte dem Kläger bei der Verhandlung gesagt, bei seinen Fächern Deutsch und Geschichte "besteht Anlass zur Befürchtung, dass Sie ein Bild unseres Staates propagieren und an Schüler weiter geben, das von Seiten des Landes als diskriminierend angesehen wird". Als Mitglied der Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD) engagierte sich der Lehrer gegen Rechtsradikale und organisierte Demonstrationen gegen Mietwucher.

Der Lehrer für Deutsch, Geschichte und Kunst will sich notfalls durch alle Instanzen kämpfen, wie er bereits angekündigt hatte. Eine Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts wurde jedoch nicht zugelassen. Der Kläger kann nun nur mit einem Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim gegen das Urteil vorgehen. Es ist das erste Berufsverbot gegen einen Lehrer in Baden-Württemberg seit 13 Jahren. (gefunden am 25.3.06)

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Stuttgarter Zeitung, 22.03.2006

Berufsverbotsfall noch nicht zu Ende

KARLSRUHE (mh). Der erste Fall von Berufsverbot nach mehreren Jahrzehnten beschäftigt weiter die Justiz. Dem Heidelberger Realschullehrer wird wegen Mitgliedschaft in einer Antifaschistischen Vereinigung die Übernahme in den Schuldienst verweigert.

Das Karlsruher Verwaltungsgericht hatte eine Klage Michael Csaszkóczys zurückgewiesen und dies unter anderem mit einem "lebensfremden Idealismus" des 36-Jährigen begründet. Ein Beamter dürfe "mit Augenmaß Kritik an Entscheidungen des Staates üben", müsse sich jedoch von Gruppen, die die geltende Verfassungsordnung angreifen und diffamieren "kompromisslos distanzieren".

Dies hielten die Richter bei Michael Csaszkóczy für "nicht gewährleistet". Denn die Heidelberger Antifaschistische Initiative, in der er Mitglied ist, verfolge mit ihrem Kampf für eine Welt ohne Rassismus und Krieg zwar "ohne Zweifel verfassungsgemäße Ziele", nach Informationen des Verfassungsschutzes richte sich dieser Kampf jedoch nur "vordergründig gegen Rechtsextremismus", in Wahrheit werde ein "gewaltbereiter Antifaschismus mit systemüberwindender Stoßrichtung gepflegt". Damit seien "die Grenzen einer legitimen Kritik unseres Staates und seiner Verfassung haltlos überschritten", erklärten die Richter.

Zwar halten sie den Pädagogen für einen "engagierten Streiter gegen rechts", sein Einsatz für eine friedliche Auseinandersetzung mit der Staatsmacht "schließen eine tief greifende negative Einstellung gegenüber dem Staat und seiner Verfassungsordnung nicht aus", formulierte das Verwaltungsgericht. Wer aus "übersteigerter Sensibilität für bestimmte positive Prinzipien" heraus staatliches Handeln wegen möglicher Missstände grundsätzlich ablehne oder bekämpfe, sei "als Beamter ungeeignet, weil er die besondere politische Treuepflicht nicht garantieren" könne. Michael Csaszkóczy will gegen das Urteil Berufung einlegen.

Stuttgarter Zeitung 22.3.06

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Gericht begründet Berufsverbot Lehrer: Qualifikation außer Frage – „Grenzen einer legitimen Kritik unseres Staates überschritten“ – Bundesweiter Protest gegen das Urteil hält an leer HEPPENHEIM. Michael Csaszkóczy darf aufgrund seines Engagements in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD) kein Lehrer sein. Zuletzt war seine Einstellung als Lehrer an der Heppenheimer Martin-Buber-Schule vom Innenministerium untersagt worden. Der bekennende Antifaschist hatte gegen das über ihn verhängte Berufsverbot geklagt. Am 13. März wurde seine Klage vom Verwaltungsgericht Karlsruhe abgewiesen. Wir haben darüber berichtet. Jetzt liegt die Begründung des Verwaltungsgerichts vor.

Um mangelnde fachliche Qualifikation ging es dabei nicht. Csaszkóczy hat seine erste Staatsprüfung mit 1,5, die zweite mit 2,0 abgelegt. Konkrete verfassungsfeindliche Tätigkeiten wurden ihm ebenfalls nicht vorgeworfen. Vor Gericht erklärte der Vertreter des Regierungspräsidiums, dass Csaszkóczy sich während seiner kurzen Lehrtätigkeit keinerlei persönliches Fehlverhalten zuschulden kommen lassen habe. Das Gericht interpretiert die AIHD-Selbstdarstellung „Wir über uns“ allerdings so, als gehe es der AIHD nicht um eine Bekämpfung von Rassismus und Faschismus, sondern um die Abschaffung der demokratischen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland.

Insbesondere moniert das Gericht zwei Aussagen aus dem Papier: Dass es Kontinuitäten zwischen dem Nationalsozialismus und der Bundesrepublik gegeben habe, und dass in den neunziger Jahren rassistische Übergriffe zur Normalität geworden seien. Damit, so das Gericht, werde „die Bundesrepublik Deutschland haltlos angegriffen und diffamiert“ und „die Grenzen einer legitimen Kritik unseres Staates (. . .) weit überschritten,“ denn „es ist geradezu das Kennzeichen unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung, dass sie mit der extrem autoritären, im Rechtswesen völlig willkürlichen und insgesamt menschenfeindlichen Staatsordnung des so genannten Dritten Reiches radikal gebrochen hat (. . .)“. Wer dies leugnet, wende sich gegen diese Verfassung.

Dies gelte auch vor dem Hintergrund der im Verfahren angeführten Umstände, die den Kläger als engagierten Streiter gegen Rechts und für friedliche Auseinandersetzungen mit der Staatsmacht schildern. Dies schließe eine tief greifend negative Einstellung gegen Staat und Verfassungsordnung nicht aus.

Kritiker des Urteils erklärten, dass das Gericht mit dieser Begründung die Analyse der AIHD bestätigt habe, denn damit werde jemand an der Ausübung seines Berufs gehindert, ohne dass ihm konkreten Straftaten oder Vergehen nachgewiesen worden seien.

Das öffentliche Interesse an dem Prozess war. Vertreter der Gewerkschaft, der „Humanistischen Union“, der „Internationalen Liga für Menschenrechte“, des „Komitees für Grundrechte und Demokratie“ und des „Republikanischen Anwaltsvereins“ waren beim Prozess anwesend, die Proteste gegen das Urteil entsprechend zahlreich. Tobias Pflüger, Abgeordneter des Europa-Parlaments, charakterisierte das Urteil als „Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, in der die Berufsfreiheit garantiert ist. Bereits 1995 wurden Berufsverbote vom Europäischen Gerichtshof für menschenrechtswidrig erklärt.“

Am Samstag (25.) ist für 12 Uhr auf dem Kronenplatz in Karlsruhe eine Demonstration gegen das Urteil angemeldet. Die GEW stellt kostenlose Mitfahrgelegenheiten zur Verfügung – der Bus für die Bergstraße fährt um 10 Uhr am Busbahnhof Bensheim ab.

Im Internet haben sich unter dem Motto „1000 Stimmen gegen Berufsverbote“ Prominente gegen das Berufsverbot ausgesprochen. Die Liste reicht von Claudia Roth (Bundesvorsitzende der Grünen) über Peter Sodann (Tatort-Kommissar), Liedermacher Konstantin Wecker, Udo Lindenberg, Vertreter von Parteien, Gewerkschaften und Meschenrechtsorganisationen bis hin zu Professoren und katholischen Theologen.

ph 24.3.2006

Darmstädter Echo

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

 

25.03.2006 - » GEW ruft zu Demonstration heute in Karlsruhe auf «

Protest gegen Verwaltungsgerichtsurteil gegen linksextremen Lehrer

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, GEW, hat heute in Karlsruhe zu einer Demonstration aufgerufen. Die GEW will damit gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe protestieren. Das Gericht hatte ein Berufsverbot gegen einen als linksextrem eingestuften Lehrer aus Heidelberg ausgesprochen. Der 35-jährige Pädagoge gehört einer antifaschistischen Gruppe an. Diese Initiative verstoße gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung, so die Begründung des Gerichts.

www.baden-online.de 

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Weg mit dem Berufsverbot von Michael Csaszkoczy!

Stuttgart (Korrespondenz), 24.03.06: Seit Anfang des Jahres 2004 wird dem 35-jährigen Realschullehrer Michael Csaszkoczy aus politischen Gründen die Einstellung in den Schuldienst von Baden-Württemberg verweigert. Hessen schloss sich dieser Praxis seit September 2005 an. Damit wird der Realschullehrer auf Grund von Dossiers des Geheimdienstes zum Staatsfeind erklärt und seine berufliche Existenz ruiniert. Sein "Verbrechen": Er ist Mitglied in der "Antifaschistischen Initiative Heidelberg".

Damit wird Michael Csaszkoczy eingereiht in die ca. drei Millionen Personen, die aufgrund des "Radikalenerlasses" von 1972 geheimdienstlich durchleuchtet wurden. Tausende wurden davon nicht in den Öffentlichen Dienst eingestellt. Hunderte wurden entlassen, vom Postbeamten über den Lokführer bis zu zahlreichen Lehrern und Lehrerinnen.

Besonders bedenklich ist es, dass gleichzeitig Parteien wie die DVU und die NPD staatlich gefördert werden und gegen Menschen, die mit einem durchgestrichenen Hackenkreuz vor Neofaschisten warnen, staatsanwaltschaftlich ermittelt wird.

Weg mit den antidemokratischen Berufsverboten! Einstellung und Rehabilitierung des Lehrers Csaszkoczy! Sofortige Abschaffung der gesetzlichen Grundlagen der Berufsverbote!

Die GEW Baden Württemberg und Hessen sowie das Solidaritätskomitee gegen Berufsverbote rufen zu einer bundesweiten Demonstration gegen Berufsverbote am Samstag, 25. März 2006 in Karlsruhe, 12 Uhr, Kronenplatz auf.


Redebeiträge auf der Demo gegen Berufsverbote am 25.3.2006

Carmen Ludwig (stellv. Landesvorsitzende GEW Hessen)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

obwohl dem Kollegen Csaszkóczy kein Fehlverhalten vorgeworfen wird, obwohl ihm Friedfertigkeit und Zivilcourage attestiert wurde, hat das Verwaltungsgericht das Berufsverbot des baden-württembergischen Kultusministeriums bestätigt. In dem ganzen Verfahren ging und geht es einzig und allein um das Abstrafen politisch unliebsamer Meinungen.

Darf in Deutschland zukünftig ohne Strafe noch gesagt werden, dass gewalttätige rassistische Angriffe in Deutschland zur Normalität gehören? Darf man Kritik am Parlamentarismus üben und von herrschenden Unterdrückungsverhältnissen sprechen? Das Verwaltungsgericht ist der Ansicht, dass mit solchen Ausführungen die Grenzen einer legitimen Kritik am Staat weit überschritten werden. Wie viel Gesellschaftskritik ist in Deutschland noch erlaubt? Dem Verwaltungsgericht ging es mit seiner politisch motivierten Entscheidung offenkundig um Zensur und die Unterdrückung von Kritik. Dies nennt sich Politische Justiz!

Otto Kirchheimer zufolge sprechen wir von politischer Justiz, wenn gerichtsförmige Verfahren politischen Zwecken dienstbar gemacht werden. Genau dies ist hier der Fall. Wenn staatliches Handeln und Regierungspraxis nicht mehr kritisiert werden darf, weil dies dem Ansehen Deutschlands schaden könnte, macht man politisches Engagement grundsätzlich unmöglich. Wir sind heute hier, weil wir unser Recht auf freie Meinungsäußerung verteidigen! Das Berufsverbot ist ein undemokratisches Instrument zur politischen Disziplinierung!

An den Schulen und Hochschulen wird mit der Renaissance der undemokratischen Berufsverbote ein Klima der Angst geschürt. Studierende sollen davon abgehalten werden, sich mit Alternativen für die Gesellschaft überhaupt zu befassen.

An den Schulen und Hochschulen darf kein Zustand der ängstlichen Anpassung herbeigeführt werden! Ein Klima der Einschüchterung bedeutet das Ende der in der Demokratie notwendigen Zivilcourage! Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir Schülerinnen und Schüler zu Emanzipation und Kritikfähigkeit erziehen wollen, kann das nicht mit Lehrern geschehen, die zur Anpassung gezwungen werden.

Dem Kampf gegen das Berufsverbot von Michael Csaszkóczy kommt über den Einzelfall hinaus eine enorme Bedeutung zu. Das hessische Innenministerium hat nach dem Urteil gegenüber der Presse darauf hingewiesen, dass auch in Hessen antifaschistische Initiativen unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehen.

Diese Bespitzelung muss aufhören: Gerade Gruppen wie der Heidelberger Antifa und couragierten Menschen wie Michael Csaszkóczy ist es zu verdanken, wenn Rechtsextreme vor Ort nicht Fuß fassen können!

Der eigentliche Herr dieses Berufsverbots ist der Verfassungsschutz, dessen Aussagen ohne Überprüfung übernommen werden. Die Definitionsmacht liegt vollständig in den Händen der Geheimdienste: Die Verfassungschutzämter entscheiden, wer eine Gefahr darstellt. Niemand kann vor Überwachung und Schnüffelei durch die Verfassungsschutzämter sicher sein, eine demokratische Kontrolle gibt es nicht. Dies öffnet der Willkür und der Gesinnungsschnüffelei Tür und Tor. Es ist allein schon ein Skandal, dass über zehn Jahre von Michael Csaszkóczy Daten gesammelt, gespeichert und weitergegeben wurden!

Dem Verfassungsschutz wird faktisch die Rolle eingeräumt, zu entscheiden, wer in Deutschland Lehrer werden darf. Wenn der Verfassungsschutz eine solche Macht erhält, bedarf es einer kritischen Überprüfung der Rolle der Verfassungsschutzämter.

Mit dem Berufsverbot werden rechtsstaatliche Grundsätze wie die Unschuldsvermutung mit Füßen getreten. So heißt es in der Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, dass bereits begründete Zweifel für ein Verbot ausreichend seien. Es bestünde keine Vermutung der Verfassungstreue bis zum Beweis des Gegenteils.

Die Beweislast wird so umgedreht: Der vermeintliche Verfassungsfeind muss nun den Beweis dafür erbringen, dass er oder sie verfassungstreu ist. Bei den Berufsverbotsverfahren gilt folglich die Devise: Jeder ist potentiell verdächtig. Da es um das konkrete Verhalten der Person in der Regel überhaupt nicht geht, ist es folglich nahezu unmöglich, den Beweis für die Verfassungstreue zu erbringen. Wie bei den politischen Berufsverbotsprozessen der 70er Jahre wird auch Michael Csaszkóczy keinerlei persönliches Fehlverhalten vorgeworfen, sondern eine „Kontaktschuld“ und „Gesinnungsuntauglichkeit“ durch die Mitgliedschaft in der vom Verfassungsschutz beobachtete Antifaschistischen Initiative Heidelbergs konstruiert. Dies reicht für ein Berufsverbot nach Ansicht der Kultusministerien in Baden-Württemberg und Hessen sowie des Verwaltungsgerichts in Karlsruhe bereits aus.

Wir fordern die Kultusministerien in Baden-Württemberg und Hessen erneut auf, das Berufsverbot zurückzunehmen! Wir haben einen langen Atem und werden auch weiterhin alles dafür tun, dass Michael Csaszkóczy in den Schuldienst übernommen wird!

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es wird höchste Zeit, dass wir uns dem schleichenden Grundrechteabbau entschieden entgegen stellen.

Deshalb sagen wir:

Nein zum Abbau von Demokratie und Grundrechten!

Weg mit dem Berufsverbot!

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Rainer Dahlem (Landesvorsitzender GEW Baden-Württemberg)

Es gilt das gesprochene Wort!

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, meine Damen und Herren, ich beginne mit einem Zitat – es handelt sich dabei um einen Brief: „Sehr geehrter Herr X, es ist beabsichtigt, Sie im Einvernehmen mit dem Kultusministerium wegen mangelnder Eignung gemäß § 38 Ziff. 2 Landesbeamtengesetz aus dem Beamtenverhältnis unter Beachtung der Fristen des § 41 LBG zu entlassen. Gründe: Nach § 64, Abs. 2 LBG muss sich der Beamte durch sein gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhalt eintreten. Der Beamte muss die Gewähr dafür bieten, dass er dieser Verpflichtung nachkommen wird. Dies ist bei Ihnen nicht der Fall. Sie sind Mitglied der DKP und Mitglied des Landesvorstandes der DKP Baden- Württemberg. Die DKP verfolgt verfassungsfeindliche Ziele. Dies hat die Bundesregierung mehrfach festgestellt und es entspricht der herrschenden Rechtsprechung. Dies ändert sich nicht dadurch, dass Sie selbst, wie sie bei der Anhörung in Kenntnis der Auffassung der Bundesregierung und der herrschenden Rechtsprechung zur Verfassungsfeindlichkeit der Ziele der DKP geäußert haben, die Ziele der DKP für verfassungskonform halten. Das Bekenntnis zu den Zielen einer (nicht verbotenen) politischen Partei, die mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar sind, und erst recht der aktive Einsatz für diese Ziele machen den Beamten – ebenso wie körperliche Behinderung oder intellektuelle Unfähigkeit – untauglich für den Beamtendienst; denn der Beamtendienst muss die Gewähr für Verfassungstreue als ein persönliches Eignungsmerkmal des Inhabers eines öffentlichen Amtes fordern. Sie bekennen sich nicht nur zu den Zielen der DKP, sie setzen sich auch aktiv für diese Ziele ein, wenn Sie Mitglied dieser Partei und deren Landesvorstand von Baden-Württemberg tätig sind. Dass Ihre DKP-Mitgliedschaft und Zugehörigkeit zum Landesvorstand der Partei und der damit gegebene aktive Einsatz für die Ziele der DKP in der Öffentlichkeit wenig bekannt sind, ist unerheblich. Falls keine neuen Gesichtspunkte von Ihnen vorgetragen werden, wird das Oberschulamt die Entlassung nach Ablauf der Frist verfügen. Mit vorzüglicher Hochachtung“ Dieser Brief wurde am 18. März 1976 vom Oberschulamt Freiburg geschrieben. Heute – 30 Jahre später – stehen wir hier in Karlsruhe auf dem Marktplatz und protestieren gegen das Berufsverbot eines Kollegen aus Heidelberg, dem – zunächst in Baden-Württemberg und dann auch in Hessen – die Einstellung als Lehrer verweigert wird. Wer die Begründungen des Jahres 1976 mit denen von heute vergleicht, der kommt aus dem Staunen nicht mehr heraus. Ich zitiere aus der Mittelbadischen Presse vom 14. März 2006: „Die Bewerbung des 35-Jährigen war im August 2004 von der Schulbehörde und dem badenwürttembergischen Kultusministerium abgelehnt worden, weil der Realschulpädagoge laut Verfassungsschutz seit Jahren einer antifaschistischen Gruppe in Heidelberg angehört. Diese Initiative sei gegen die freiheitlichdemokratische Grundordnung eingestellt. Der Stuttgarter Kultusminister Helmut Rau zeigte sich zufrieden mit dem bestätigten Berufsverbot. „Wir haben ausreichend Informationen über die Heidelberger Gruppe, in der der Lehrer über Jahre eine aktive Rolle gespielt hat“, sagte Rau der dpa. „Wir haben erhebliche Zweifel an der Verfassungstreue des Mannes. ........“ Bei der Verhandlung vor dem Karlsruher Verwaltungsgericht hatte der Vorsitzende Richter dem Kläger am 10. März 2006 gesagt, bei seinen Fächern Deutsch und Geschichte „besteht Anlass zur Befürchtung, dass Sie ein Bild unseres Staates propagieren und an Schüler weitergeben, das von Seiten des Landes als diskriminierend angesehen wird.“ Unterstützt von zahlreichen Anhängern hatte der Lehrer betont, er stehe zwar hinter den umstrittenen Veröffentlichungen seiner antifaschistischen Initiative Heidelberg. Ihm sei aber nie vorgehalten worden, die Schüler zu beeinflussen.“ (So weit das Zitat aus der Zeitung.) Selbst nach Ansicht des Vertreters des Regierungspräsidiums Karlsruhe zeigt der Heidelberger Zivilcourage und großen Einsatz. Man kann es kaum glauben, dass zwischen dem vorher zitierten Fall und der heutigen Auseinandersetzung um den Kollegen Michael Csaszkóczy 30 Jahre liegen. 30 Jahre, in denen sich die Welt verändert hat. 30 Jahre, in denen weniger die Gefahr linksradikaler, aber viel eher die Gefahr rechtsradikaler Umtriebe bestand. Ich erinnere nur daran, dass im badenwürttembergischen Landtag neun Jahre lang – von 1992 bis 2001 – die rechtsradikalen so genannten Republikaner in Fraktionsstärke saßen. Und ich erinnere an die Wahlerfolge der NPD und der DVU, auch wenn sie selten von langer Dauer waren. 30 Jahre, in denen der Europäische Gerichtshof 1995 Berufsverbote für menschenrechtswidrig erklärt hat. Und deshalb sage ich: Ein Lehrer, der sich offen gegen Krieg und Faschismus bekennt, ist mir tausend Mal lieber als jemand, der zu allem Ja und Amen sagt – und zwar auch dann, wenn seine Meinung unbequem ist und vielen nicht in den Kram passt. Ein engagierter und unbequemer Lehrer ist ein besseres Vorbild für unsere Kinder als viele unser Politikerinnen und Politiker, die jeden Tag was anderes erzählen und allen nach dem Mund reden. Deshalb meine klare Ansage an die Herren Oettinger und Rau: Stellen Sie unter Beweis, dass Sie nicht nur liberal daherreden und Ihre Offenheit vor der Wahl zur Schau stellen, sondern sorgen Sie dafür, dass der Kollege Michael Csaszkóczy in den baden-württembergischen Schuldienst eingestellt wird. Es bleibt bei unserer Grundhaltung in dieser Frage, die ich in drei Punkten zusammenfassen will: 1. Ob eine Organisation oder Partei verfassungswidrig ist, kann nur das Bundesverfassungsgericht in einem ordentlichen Verfahren klären. Meines Wissens ist die antifaschistische Initiative Heidelberg weder verboten noch gibt es Überlegungen zu einem Verbotsantrag. Es wäre ja noch schöner, wenn jeder x-beliebige Beamte eines Regierungspräsidiums über die Verfassungswidrigkeit einer Organisation entscheiden könnte. 2. Entscheidend für Einstellung und Entlassung in den Schuldienst kann nur das konkrete Verhalten bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit sein. Es ist schon sehr merkwürdig, wenn der Richter am Verwaltungsgericht Karlsruhe darüber philosophiert, dass bei den Fächern Deutsch und Geschichte Anlass zur Befürchtung besteht, dass Schüle